Michael Gwosdz (GRÜNE)

Michael Gwosdz
© GAL
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Diplom-Politologe
Ausgeübte Tätigkeit
Projektleiter beim Diakonischen Werk Hamburg
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Blankenese
Landeslistenplatz
-, über Liste eingezogen
(...) Die Lehrerinnen und Lehrer werden nicht isoliert als Einzelkämpfer, sondern gemeinsam in einem Jahrgangsteam arbeiten und voneinander profitieren. Die Gymnasiallehrerinnen und -lehrer bringen ihre Erfahrung und Fachlichkeit nicht nur isoliert an den Schülerinnen und Schüler heran, sondern entwickeln gemeinsam mit ihren Kolleginnen udn Kollegen den Unterricht und die Schule. Die Mischung und Kooperation nützt dadurch allen. (...)
 
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Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Schulen
29.12.2010
Von:

Sehr geeherter Herr Gwosdz!

Schulreform: Stadtteilschule
Problem: Einige Klassen eines Schuljahrgangs arbeiten differenziert, andere (noch) nicht

In Bezug auf die Zeugniszensierung an den neuen Stadtteilschulen herrscht Unklarheit.
Einerseits sagt § 12 (3) VOE-PSG, dass "in den Fächern Englisch und Mathematik im Wege äußerer Differenzierung in Fachleistungskursen oder in klasseninternen Leistungsgruppen unterrichtet" wird. Dies darf dann wohl auch für die Zeugnis-Noten gelten.

Wo aber noch nicht differnziert wurde, kann man auch noch die "alten" Zensuren geben, sagt im Prinzip § 2 (5).VOE-PSG.

Wenn nun an einer Stadtteilschule einige Klassen eines Jahrgangs bereits differenziert gearbeitet haben, andere aber (noch) nicht....müssen dann aus rechtlicher Sicht die Halbjahreszeugniszensuren dieses Jahrgangs überhaupt nach dem identisches Verfahren gemacht sein? Ist eine Vergleichbarkeit nicht allein schon durch Anlage 2 zu § 2 Absatz 6 der VOE-PSG gegeben, da dies ja eine Art "Umrechnungsschlüssel" liefert?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits vorab!

Mit freundlichen Grüßen
R.
Antwort von Michael Gwosdz
3Empfehlungen
13.01.2011
Michael Gwosdz
Sehr geehrter Herr ,

es tut mir leid, wenn die Antwort auf Ihre Frage einige Zeit in Anspruch genommen hat, aber da ich über Abgeordnetenwatch ja nicht die Möglichkeit habe, nachzufragen, ob ich Ihre Frage richtig verstanden, habe ich sie lieber mit mehreren Leuten diskutiert.

Zur Antwort: ich weiß nicht genau, auf welche Jahrgangsstufe Sie abzielen. Daher will ich zunächst einmal klarstellen, dass in der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule zur Zeit nicht die VOE-PSG, sondern die APO-IGS in der Fassung von Februar 2010 gilt. Dies ist in §22 (1) der VOE-PSG geregelt. Die VOE-PSG gilt in der Jahrgangsstufe 7.

Laut § 12 der VOE-PSG wird in Mathematik und Englisch entsprechend der Vorgaben der KMK in zwei Fachleistungskursen (bei äußerer Differenzierung) bzw. klasseninternen Leistungsgruppen (bei klasseninterner Differenzierung) unterrichtet und beurteilt. Wie in der IGS umfasst der Fachleistungskurs I/die Leistungsgruppe I die mittlere und die obere Anforderungsebene und entsprechend der Fachleistungskurs II/die Leistungsgruppe II erste und die mittlere Anforderungsebene. Die Schülerinnen und Schüler sind jeweils einem Niveau zugeordnet. (Zur Einstufung siehe §13) Das Verhältnis der Noten ist in der Anlage 2 der VOE-PSG dargestellt.

Dass im Klassenunterricht differenziert und individualisiert unterrichtet wird, hatte bisher keine Bedeutung für das Zeugnis und muss es auch jetzt nicht haben. Das Problem, das Sie in Ihrem dritten Absatz beschreiben, stellt sich so also gar nicht. In den Gesamtschulen gab es bei Fachleistungsdifferenzierung bis Klasse 8 kursbezogene Noten, in allen anderen Fächern die klassenbezogene Sechserkala. Das bringt natürlich Schwächen in der Vergleichbarkeit mit sich, die wir mit einem skalierten und weiter ausgefächerten Bewertungsschema in Form von Punkten beheben wollten. Bislang ist dies aber noch nicht durchsetzbar.

Mit besten Grüßen

Michael Gwosdz
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Frage zum Thema Internationales
26.01.2011
Von:
van

Wie werden Sie abstimmen bezüglich des Afghanistaneinsatzes?
Ich hoffe sehr, für einen sofortigen Abzug!
Antwort von Michael Gwosdz
3Empfehlungen
28.01.2011
Michael Gwosdz
Sehr geehrte Frau van ,
 
vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal ganz formal: als Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft, also eines Landesparlaments, bin ich nicht an der Abstimmung über die Fortsetzung des Afghanistaneinsatzes beteiligt. Dies passiert im deutschen Bundestag.
 
Dennoch habe ich natürlich als Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen eine Meinung zu dieser Frage und immer wieder auf Bundesparteitagen auch an Abstimmungen teilgenommen.
 
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass die Konflikte in Afghanistan nur politisch gelöst werden können. Dazu sind Verhandlungen unter den Konfliktparteien unter Berücksichtigung der afghanischen Verfassung notwendig. Eine militärische Lösung der Probleme gibt es nicht. Deshalb war ich vor Beginn des Afghanistaneinsatzes auch gegen diesen Einsatz. Allerdings hat Deutschland mit dem Einsatz auch eine konkrete Verantwortung für die Menschen vor Ort, Einheimische, Soldatinnen und Soldaten, Aufbauhelferinnen und Aufbauhelfer übernommen. Ein sofortiger militärischer Abzug in der jetzigen Lage würde die Menschen in Afghanistan in einem neu eskalierenden Bürgerkrieg alleine zurücklassen und die gesamte Region destabilisieren. Dass die Situation so ist, ist eine Folge des militärischen Afghanistan-Einsatzes, aber der sofortige Abzug wäre nun auch keine Lösung.  

Daher teile ich zur konkreten Frage der Mandatsverlängerung, die jetzt im Bundestag abgestimmt wurde, die Überlegungen unseres Hamburger Abgeordneten Manuel Sarrazin, der in einer persönlichen Erklärung u.a. folgendes ausführt:
 
"Auch einen konkreten Aufbau- und Abzugsplan hat die Bundesregierung dem Parlament bis heute nicht vorgelegt.Welche Aufbau- und Stabilisierungsziele will die Bundesregierung in Abstimmung mit den afghanischen und internationalen Partnern verwirklichen? Welche überprüfbaren Zwischenziele und Meilensteine müssen hierfür erreicht werden? In welchen konkreten Schritten wird die Bundesregierung ihren Beitrag zur Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die Afghanischen Sicherheitskräfte leisten? Auf diese Fragen muss die Bundesregierung dem Parlament und der Öffentlichkeit endlich Antworten geben.

Jetzt gilt es, die noch bestehenden Chancen für die Entwicklung in Afghanistan aktiv zu ergreifen und weiterzuentwickeln. Dies gelingt nur, wenn der zivile Aufbau weiter forciert und künftig in den Mittelpunkt gestellt wird. Die finanziellen Mittel für den entwicklungspolitischenWiederaufbau gilt es auf hohem Niveau über das Jahr 2014 hinaus zuzusagen. Insbesondere in den Bereichen Bildung, ländliche Entwicklung und Frauenmuss das deutsche Engagement ausgebaut werden.
 
(...) Die Sicherheitslage in vielen Teilen Afghanistans ist noch nicht ausreichend stabil. Ohne ein Mindestmaß an Sicherheit kann der zivile Aufbau jedoch nicht gelingen. Ohne substanziellen Schutz können die zivilen Aufbauhelferinnen und -helfer ihre wichtige Arbeit nicht leisten. Daher ist es derzeit notwendig, dass die ISAF-Truppen und damit die Bundeswehr in Afghanistan bleiben, um einen Beitrag zur Stabilisierung zu leisten. Gleichwohl sind wir überzeugt, dass mit einem schrittweisen Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan 2011 begonnen werden kann. Wir fordern die Bundesregierung außerdem auf, einen verantwortbaren Abzug der Bundeswehr in Abstimmung mit der afghanischen Regierung bis 2014 anzustreben.
 
(...) Ein einseitiger Abzug der Bundeswehr wäre gleichzeitig der Ausstieg aus einer verantwortlichen multilateralen Politik. Das weitere Vorgehen in Afghanistan muss innerhalb der internationalen Gemeinschaft abgestimmt werden. Es gab keinen deutschen Sonderweg beim Beginn des militärischen Engagements, es darf auch keinen deutschen Sonderweg bei dessen Abschluss geben."
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Michael Gwosdz
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Frage zum Thema Schulen
26.01.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Gwosdz,

obwohl sie meine Frage vom 22.10. noch nicht beantwortet habe, versuche ich eine weitere Frage, in der Hoffnung, diesmal eine Antwort zu erhalten.
Auf ihrer Internetseite bei der GAL www.gal-fraktion.de schreiben sie, das die Unterrichtsqualität an Gymnasien sich verschlechtert hätte. Auf Seite 7 dieses Berichtes wird aber nur von einer scheinbaren Stagnation gesprochen. Wie erklären sie diesen Widerspruch.
Desweiteren würde mich interessieren, wie sie den Wert einer Schulinspektion einschätzen, in dem auf die Ergebnisse des Unterrichts in keinster Weise eingegangen wird und diese auch nicht untersucht werden? Qualität macht sich für mich mit an Ergebnissen fest, wie also kann dann Qualität eingeschätzt werden, wenn über das Ergebnis nichts bekannt ist?

MFG
Antwort von Michael Gwosdz
4Empfehlungen
27.01.2011
Michael Gwosdz
Sehr geehrter Herr ,
 
vielen Dank für Ihre Frage. Leider haben Sie meine Pressemitteilung nicht genau gelesen. Ich habe nicht geschrieben, dass sich die Unterrichtsqualität an den Gymnasien verschlechter hätte, sondern folgendes: "An den Gymnasien weist die Schulinspektion dagegen einen negativen Effekt auf die Unterrichtsqualität nach." Damit beziehe ich mich auf den Jahresbericht der Schulinspektion, der auf Seite 53 im Abschnitt "Unterschiede der Unterrichtsqualität zwischen Schulformen" festhält, dass sich an den Gymnasien ein "geringer negativer Effekt der Schulform auf die Unterrichtsqualität nachweisen" lässt. Der Bericht fasst die Befunde so zusammen, dass an "den Gymnasien ... tendenziell ein Unterricht vorgefunden [wird], der eine vergleichsweise eher niedrigere Bewertung erhält.

Es handelt sich also um einen negativen Effekt, der zwar nur gering ist, aber vorhanden. Da es sich nur um einen geringen Effekt handelt, habe ich auch ganz bewusst dieses Thema nicht in den Vordergrund gestellt, sondern nur darauf hingewiesen und ansonsten - finde ich - einen positiven Ausblick auf die pädagogische Weiterentwicklung der Gymnasien geworfen.

Zur Frage Qualität und Ergebnisse: ich stimme Ihnen zu, dass für ein Gesamturteil Unterrichtsqualität und Ergebnisse des Unterrichts berücksichtigt werden müssen. Es wäre aber eine Überforderung der Schulinspektion, auch noch eine eigene Erhebung der Unterrichtsergebnisse durchzuführen. Hierfür gibt es in Hamburg andere Instrumente, die den Lernstand aller Hamburger Schülerinnen und Schüler regelmäßig abfragen. Für eine Gesamtaussage über das Hamburger Schulsystem sind dann sowohl die Erkenntnisse der Schulinspektion über die methodisch-didaktische Qualität des Unterrichts als auch die Ergebnisse der Lernstandserhebungen zu berücksichtigen. Insofern: die Schulinspektion hat mit ihren Ergebnissen für mich einen hohen Stellenwert, ist aber nicht das alleinige und einzige Instrument, um Hamburgs Schulsystem als ganzes in seiner Leistungsfähigkeit zu beurteilen.

Abschließend kurz: Ihre Frage vom 22.10. ist nicht vergessen, das Spezialthema Raumluft erfordert aber einige Recherche - ein politisches Urteil erlaube ich mir erst auf Basis eines fachlichen Fundaments. Und leider komme ich nur in Etappen dazu, mich eingehend mit dem Thema zu befassen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gwosdz
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