Michael Frieser (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Michael Frieser
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
30.03.1964
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Nürnberg
Wahlkreis
Nürnberg-Süd
Ergebnis
38,6%
Landeslistenplatz
16, Bayern
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(...) Im Gegensatz zu Ihnen bin ich der Ansicht, dass informationelle Selbstbestimmung da ihre Grenze findet, wo es gilt, die Jugend vor sie gefährdenden Medienerzeugnissen zu schützen. Der Jugendschutz liegt nicht nur in der Hand der Eltern sondern auch an den Stellen beim Staat, wo er Zugriff auf Berichterstattung ermöglicht. Auch die Eltern bekommen mit den Regelungen des Jugendschutzes ein Hilfsmittel an die Hand, weil auch sie sich nicht vor jedem Film/ Spiel etc. mit diesem länger beschäftigen können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
21.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Frieser,

für unser Familienmagazin fam24.de hätte ich gerne von Ihnen Auskunft zu dem derzeit kontrovers diskutierten Betreuungsgeld:

Wieso vertritt die CSU die Position, dass an die Eltern von Babys ein Betreuungsgeld gezahlt werden soll - wäre es nicht wesentlich sinnvoller diese großen Summen in den Ausbau von Krippenplätzen zu investieren?

Für eine Antwort dankt im Vorraus mit freundlichen Grüßen
Antwort von Michael Frieser
bisher keineEmpfehlungen
24.11.2011
Michael Frieser
Sehr geehrte Frau ,

zugegeben: Das Thema "Betreuungsgeld" wird gegenwärtig kontrovers diskutiert. Es wird vor allem aber durch die Gegner emotionalisiert und ideologisiert.

Uns geht es darum, dass der Staat die Entscheidung der Eltern über die Erziehung ihrer Kinder respektiert: Möchten die Eltern, dass ihr Kind in der Familie aufwächst oder möchten sie, dass ihr Kind eine Krippe bzw. einen Kindergarten besucht? Wir wollen beides ermöglichen. Wir wollen keine staatliche Bevorzugung eines bestimmten Lebensentwurfs. Ich möchte daran erinnern, dass es in der DDR für Mütter mit Arbeitsplatz eine Krippenpflicht gab, der die Eltern nicht entgehen konnten. D.h. Mütter und Väter mussten ihren Nachwuchs in die Krippe bringen, ob sie wollten oder nicht, damit das Kind dort eine "sozialistische Erziehung" erhielt. Zu unserem christlichen Menschenbild gehört der Schutz der Familie vor staatlicher Bevormundung bei der frühkindlichen Erziehung.

Wir erkennen die innerfamiliäre Erziehungsleistung an und werten sie auf. Erziehung ist eine gesellschaftlich unersetzliche Arbeit. Würde die Familienpolitik nur auf den Ausbau der Krippen fokussiert, würde ein falscher Eindruck erweckt. Deshalb wird Erziehung künftig nicht nur vom Staat gefördert und entlohnt, wenn sie von Krippenpersonal übernommen wird, sondern auch, wenn sie in der Familie stattfindet. Das entspricht dem Wunsch von zwei Dritteln der jungen Eltern, die der individuellen Erziehung von unter dreijährigen Kleinkindern dieselbe Wertschätzung entgegengebracht sehen möchten wie der Erziehung in Krippen. Das Betreuungsgeld ist vor allem keine "Herdprämie" und stellt auch keine "Hausfrauensubventionierung" dar. Völlig zu Recht wurde der Begriff "Herdprämie" deshalb zum Unwort des Jahres 2007 gekürt. Die Jury kam zu dem Schluss, dass dieser politische Kampfbegriff Eltern - insbesondere Frauen - diffamiert, die sich für ihre Kinder in hohem Maße einsetzen. Wer diese geringschätzigen Schlagwörter nutzt, ist schlecht informiert: Der Bezug des Betreuungsgeldes schließt Berufstätigkeit überhaupt nicht aus. Vielmehr erhalten alternative Betreuungsmodelle eine Chance, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ohne Belastung der Kinder ermöglichen. Das Betreuungsgeld richtet sich nicht nur an alle, die ihr Kleinkind selbst betreuen, sondern auch an all jene, die von Oma und Opa oder auch einer Tagesmutter dabei unterstützt werden, Beruf und Familie zu vereinbaren. Durch Förderung solch individueller Betreuungsmodelle in der sensiblen Kleinkindphase erleichtern wir auch berufstätigen Müttern und Vätern das "Familienmanagement".
Gleichzeitig geben wir mit dem Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren berufstätigen Eltern die gewünschte Sicherheit, dass ihr Kind in Krippen gut betreut wird, wenn sie das wollen und brauchen.

Übrigens gibt es das Betreuungsgeld auch in den skandinavischen Wohlfahrtsstaaten: Vorreiter bei der Einführung eines Betreuungsgeldes ist Finnland, das seit 1985 ein Betreuungsgeld auszahlt, wenn Eltern ihr unter 3-jähriges Kind zuhause selbst betreuen. Die Einführung eines Betreuungsgeldes in Norwegen folgte im August 1998. Seit 2008 erhalten schwedische Eltern Geld vom Staat, wenn sie ihren Nachwuchs zuhause selbst betreuen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Eltern ihrer Erziehungsverantwortung sehr wohl gerecht werden. Doch sind wir uns auch der staatlichen Verantwortung für Kinder vor Vernachlässigung bewusst. Deshalb wird in Einzelfällen das Betreuungsgeld mit dem Schutz vor Kindesvernachlässigung verbunden. Es werden Überlegungen berücksichtigt, wie Fürsorgepflicht des Staates und Wahlfreiheit der Eltern unter
einen Hut gebracht werden können, ohne dass sich die Eltern einem Generalverdacht ausgesetzt fühlen oder den Eindruck gewinnen müssen, ihre Erziehungskompetenz sei per se in Zweifel gezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser
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Frage zum Thema Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
21.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Frieser,

halten Sie die Rettung Griechenlands noch für aussichtsreich bzw. wäre es nicht besser das Land aus dem Euro austreten zu lassen und die Drachme wieder einzuführen? Ich mache mir ernsthafte Sorgen um die Stabilität es Euro und zur Geldpolitik der nationalen Banken der Südländer. Die Targets und die Rettungsschirme werden immer größer und die Europäische Zentralbank kauft immer mehr Anleihen von Schuldenstaaten. Diese Politik halte ich für absolut gefährlich für Deutschland.

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Frage zum Thema Familie
28.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Frieser,

schönen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Ich hätte nochmals eine Frage zu dem letzten Absatz Ihrer Ausführungen:

"Wir sind der festen Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Eltern ihrer Erziehungsverantwortung sehr wohl gerecht werden. Doch sind wir uns auch der staatlichen Verantwortung für Kinder vor Vernachlässigung bewusst. Deshalb wird in Einzelfällen das Betreuungsgeld mit dem Schutz vor Kindesvernachlässigung verbunden. Es werden Überlegungen berücksichtigt, wie Fürsorgepflicht des Staates und Wahlfreiheit der Eltern unter
einen Hut gebracht werden können, ohne dass sich die Eltern einem Generalverdacht ausgesetzt fühlen oder den Eindruck gewinnen müssen, ihre Erziehungskompetenz sei per se in Zweifel gezogen."

Wie sehen denn konkret diese Überlegungen zum Schutz vor Kindesvernachlässigung aus?
Wie will die CSU in Bezug auf das Betreuungsgeld mit den Familien umgehen, in denen es an Förderung des Kindes eklatant mangelt?

Für eine weitere Auskunft bedankt sich mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.12.2011
Von:
Ahr

Sehr geehrter Herr Frieser,

mir fehlen in der Diskussion der Vorratsdatenspeicherung der Versuch, neue Wege zu gehen. Es ist Schade, dass dieses Thema derart aufgeladen ist und sich in Parteigeplänkel erschöpft. Immerhin wird die Richtlinie nicht Deutschland aufgezwängt. Deutschland hat als EU Mitglied dieser zugestimmt. Die EU kann nicht funktionieren, wenn alle ja sagen und unterschreiben und später rummosern. Dennoch ist es wichtig, dem Bürger geeignete Schutzmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Mein Vorschlag:
Vorratsdatenspeicherung ja, vielleicht sogar bis zu 24 Monate. Die Daten dürfen aber nur mit richterlichen Beschluss und aufgrund eines konkreten Verdacht eingesehen werden und auch nur bei bestimmten Straftaten. Jegliche sonstige Auswertung/Verarbeitung/Weitergabe ist unzulässig.

Mir als Bürger ist nun - und das ist der entscheidene Punkt - wichtig, dass ich weiß was mit den Daten passiert. Dies sollte wie folgt umgesetzt werden. Sobald eine Abfrage des Datensatzes erfolgt, ist die betreffende Person innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu benachrichtigen. Dabei ist der zuständige Richter, die Ermittler, der Grund und die gespeicherten Daten zu nennen.

Soweit es ermittlungstaktisch notwendig ist, darf die Benachrichtigung zurückgehalten werden - jeweils 30 Tage bis maximal 6 Monate. Hierfür ist jeweils ein Beschluss zweier Richter notwendig.

Über die Einhaltung wacht ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter, der in sämtliche Unterlagen Einsicht erhält und über sämtliche Vorgänge in Kenntnis zu setzen ist. Er hat jährlich die Öffentlichkeit zu informieren wieviele Abfragen es gab und welchen Nutzen diese gestiftet haben. Auch ist zu erwähnen wie oft fehlerhaft abgefragt wurde bzw. es zu Beanstandungen kam.

Mich stört es nicht, wenn der Staat meine Daten verwendet. Mich stört es allerdings, wenn es im geheimen abläuft, und ich keinerlei Kontrolle mehr habe.

Was halten Sie von einem derartigen Vorschlag?

Mit freundlichen Grüßen,
Ahr

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.02.2012
Von:

Guten Tag Herr Frieser,

welche Position nehmen Sie in bezug auf das ACTA Vorhaben ein?

Es wäre schön, eine Stellungsnahme von Ihnen hierzu zu erhalten.

Vielen Dank,


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