Michael Frieser (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Michael Frieser
Geburtstag
30.03.1964
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Nürnberg
Wahlkreis
Nürnberg-Süd
Ergebnis
38,6%
Landeslistenplatz
16, Bayern
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(...) Das Privatvermögen in Deutschland ist ohne Zweifel ungleichmäßig verteilt. Jedoch sollte die Vermögensfrage keinesfalls mit der tatsächlich geleisteten Arbeit gleichgesetzt werden. Die Frage des Privatvermögens impliziert nicht zwingend die verhältnismäßige Bemessung der geleisteten Arbeit. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.06.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Frieser,

ich entnehme den Medien, dass der Rechtsausschuss des Bundestages, dem Sie angehören, seit Monaten alle Versuche der Opposition und auch des Ihrer Fraktion angehörenden Auschussvorsitzenden Kauder blockiert, die Abgeordnetenbestechung in Deutschland strikter zu regeln. Diese Blockade wird offenbar mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition ausgeübt.

Ich frage Sie:
1) Nahmen Sie auch an dieser Blockade teil?

2) Es ist im Gespräch, die Abgeordneten-Diäten an die von Bundesrichtern anzugleichen. Richter dürfen nicht bestechlich sein. Politiker wollen zwar gleiche Bezahlung, aber weniger Pflichten?

3) Ich schäme mich für mein Land, das in diesem Bereich zusammen mit Ländern wie Syrien und Saudi-Arabien fast alleine da steht. 159 Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert, darunter alle Industriestaaten außer Deutschland! Schämen Sie sich nicht?

Ich kenne einige Argumente gegen eine Verschärfung der aktuellen Regelung, die aber alle u.a. auf den Seiten von Transparency International überzeugend entkräftet werden. Bitte lassen Sie daher diese Argumente gleich in Ihrer Antwort weg.

Mit freundlichen Grüßen

M
Antwort von Michael Frieser
2Empfehlungen
04.06.2013
Michael Frieser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Von einer Blockadehaltung der Union jedoch kann keine Rede sein. Eine Ratifizierung allein erfüllt keinesfalls die Anforderungen der von Ihnen genannten UN-Konvention. Viel eher bedarf es einer adäquaten und mit dem deutschen Rechtssystem konformen gesetzlichen Umsetzung. Nach wie vor setzt sich die Union uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich ein. Zu der bisher nicht erfolgten Umsetzung der UN-Konvention ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland der Kauf und Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach § 108e StGB strafbar ist.

Das UN-Übereinkommen ist im Hinblick auf das deutsche Rechtswesen problematisch, weshalb eine Ratifizierung bisher nicht stattfinden konnte. Gefordert wird eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Das UN-Übereinkommen setzt dabei jedoch Mandatsträger mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Es liegt auf der Hand, dass sich die Aufgaben und Tätigkeiten von Abgeordneten und weisungsgebundenen Beamten sehr deutlich voneinander unterscheiden. Die Bestimmungen hinsichtlich der Beamten- und Richterbestechung lassen sich nicht ohne Weiteres auf die Ausübung eines freien Mandates übertragen.

Gerade wegen des von unserer Verfassung gewollten Freiraums für die politische Willensbildung ist es jedoch sehr schwierig, einen Straftatbestand zu formulieren, der über den geltenden § 108e StGB hinaus die Abgeordnetenbestechung zuverlässig auf tatsächlich strafwürdiges Verhalten begrenzt. Bisher vorgelegte Regelungsvorschläge sind als nicht tragfähig kritisiert worden, auch weil sie dieses Problem nicht lösen konnten.

Eine Erhöhung der Abgeordnetendiäten würde dem Rechnung tragen, was durch das Abgeordnetengesetz vorgesehen ist und den Empfehlungen der zuständigen Kommission nachkommen. Eine solche Erhöhung wurde jedoch noch nicht beschlossen. Ich stimme Ihnen zu, dass eine solche stets geprüft und auch in Relation zu den Anforderungen und der Ausübung des Mandats begutachtet werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.06.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Frieser,

vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort auf meine Frage vom 3.6.!

Ich möchte jedoch noch zu ein paar Punkten nachhaken bzw. antworten:

1) Sie weisen den Vorwurf der Blockade von sich. Ist es nicht eine Form von Blockade, sieben Mal hintereinander (!) Anträge zu diesem Thema zu vertagen?

2) Warum stellen Sie sich gegen Ihren Fraktionskollegen und den Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Herrn Kauder?

3) Sie argumentieren: "Das UN-Übereinkommen ist im Hinblick auf das deutsche Rechtswesen problematisch, weshalb eine Ratifizierung bisher nicht stattfinden konnte. (...) Das UN-Übereinkommen setzt dabei jedoch Mandatsträger mit weisungsgebundenen Beamten gleich.(...) Die Bestimmungen hinsichtlich der Beamten- und Richterbestechung lassen sich nicht ohne Weiteres auf die Ausübung eines freien Mandates übertragen. "
Dazufolgende Anmerkung:
Wie z.B. Transparency International erläutert, verwendet die Konvention den Begriff "public officials". Darunter kann man tatsächlich Beamte UND Mandatsträger verstehen. Allerdings lässt die Konvention es durchaus zu, unterschiedliche Regelungen für Abgeordnete und weisungsgebundene Beamte einzuführen. In Deutschland genügt die Regelung für Abgeordnete nicht den Mindeststandards. Damit ist Ihr Argument widerlegt. Oder sehen Sie das anders?

4) Ein weiteres Argument von Ihnen ist, dass der Freiraum für die politische Willensbildung nicht eingeengt werden dürfe. Ich halte es, mit Verlaub, für eine Verhöhnung der Bürger, wenn jemand behauptet, bei Zahlungen an Politiker sei schwer zu entscheiden, ob diese der Korruption oder der politischen Willensbildung dienen. Geben Sie mir bitte Beispiele, wann Ihrer Meinung nach Zuwendungen zur politischen Willensbildung erlaubt sein sollten. Oder habe ich Sie missvertanden? Was ist denn Korruption anderes als der Versuch, mit Geld oder Geschenken den politischen Willen von Politikern zu beeinflussen?

MfG
M
Antwort von Michael Frieser
bisher keineEmpfehlungen
14.06.2013
Michael Frieser
Sehr geehrter Herr Mohr,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Gerne ergänze ich abschließend meine vorherige Antwort.

Wie bereits erläutert, stellt sich die Fraktion weder gegen eines ihrer eigenen Mitglieder, noch liegt eine Blockadehaltung vor. Bezüglich der im diesem Kontext nicht angebrachten Anwendung des Begriffs "public officials" halte ich fest, dass sich über die Unterscheidung von Beamten und Mandatsträgern im deutschen Rechts- und Sprachsystem nicht streiten lässt.

Bisher ist es nicht gelungen, die Vorschriften der Abgeordnetenbestechung über § 108e StGB hinaus so zu konzipieren, dass sie einerseits in strafrechtlich hinreichend bestimmter Weise (Art. 103 Abs. 2 GG) der besonderen Stellung der Abgeordneten gerecht werden und andererseits den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen entsprechen. Dies gilt auch für die Regelungsvorschläge, die die Opposition in dieser Wahlperiode in den Bundestag eingebracht hat. In einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen, die der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Oktober des letzten Jahres durchgeführt hat, haben alle rechtswissenschaftlichen Experten diese Auffassung nachdrücklich bestätigt. Selbst der Vertreter von Transparency International musste eingestehen, dass es noch keinen wirklich praktikablen Vorschlag gibt.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.06.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Frieser,

gemäß Ihrer Profilseite beim Bundestag www.bundestag.de sind Sie an der mida Parkhausverwaltungs- und Werbegesellschaft mbH, Nürnberg beteiligt.

Gemäß bundesanzeiger.de sind oder waren Sie (neben Frau Dagmar Wöhrl) Geschäftsführer der MiDa-Parkverwaltungs- und Werbegesellschaft mbH.

Wie kann es sein, dass auf Ihrer Profilseite aus der Parkverwaltung eine Parkhausverwaltung wurde. Ist das ein Meldefehler Ihrerseits, oder wurde diese Änderung von der Bundestagsverwaltung eigenmächtig durchgeführt?

Müsste Ihre Tätigkeit als Geschäftsführer dieser GmbH nicht auch unter Ihren Nebentätigkeiten aufgeführt werden?

Danke für Ihre Antworten.


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