Michael Frieser (CSU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Michael Frieser
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Syndikusanwalt
Wohnort
Nürnberg
Wahlkreis
Nürnberg-Süd , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
38,6%
Landeslistenplatz
16, Bayern
(...) Die vorgesehenen Neuregelungen im Entwurf des Telemediengesetzes sollen die bestehende Rechtsunklarheit beseitigen, die sich gegenwärtig aus der Abgrenzung der Regelungen des Telemediengesetzes sowie des Telekommunikationsgesetzes ergibt. (...)
 
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
30.07.2009
Von:

Herr Frieser,

was ist ihre Meinung zu Volksentscheiden ?
Würden sie sich im Bundestag persönlich für Volksentscheide einsetzen unabhängig von der CSU?
Antwort von Michael Frieser
3Empfehlungen
17.08.2009
Michael Frieser
Sehr geehrter Herr ,

Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung haben sich auf der für den Bürger überschaubaren kommunalen und auf der Landesebene bewährt. Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kein Mehr an Demokratie dar. Außerdem stellt es die nach Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz notwendige Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung sicher, die bei nationalen Plebisziten fehlen würde. Wenn wichtige Zuständigkeiten von den Mitgliedstaaten auf die EU übertragen werden sollen, sollen Volksabstimmungen darüber befinden dürfen.

Volksentscheide halte ich also in bestimmten Fragen für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Frieser
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
03.09.2009
Von:

Warum darf ich nicht zur Wahl gehen?
Bin mit 3 Jahren nach Deutschland eingewandert und lebe also schon seit knapp 40 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (Bayern).Es wird Werbung gemacht – "Geht zur Wahl"!!!
stellen Sie sich vor, ich will, aber darf nicht .Habe im 16 Lebensjahr eine Lehre begonnen und nach 3 Jahren auch abgeschlossen und bin seit meinem 20 Lebensjahr, bis jetzt Selbstständig. Hab also die gleichen Rechte und Pflichten, wie jemand der die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und kann nicht mitentscheiden !!
Warum darf ich nicht zur Wahl gehen?
Antwort von Michael Frieser
bisher keineEmpfehlungen
10.09.2009
Michael Frieser
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Absicht, ihr demokratisches Willensbildungsrecht in Anspruch zu nehmen.

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist in Deutschland erforderlich, um bei der Bundestagswahl wählen zu dürfen. Das hat aus meiner Sicht auch seinen guten Grund. Sich zu einem Land zu bekennen, schließt ein, auch seine Staatsangehörigkeit anzunehmen. Für die Union steht die deutsche Staatsangehörigkeit am Ende, nicht am Anfang des Integrationsprozesses. Doppelstaatsangehörigkeiten lösen zudem viele Probleme bei Wehrdienst und in Erbschafts- und Familiensachen aus. Ich kann Ihnen nur empfehlen, den mittlerweile bewährten und einheitlichen Einbürgerungstest zu machen, der für Sie, der schon so lange hier lebt und hervorragend integriert ist, sicher kein Problem sein dürfte, und damit den erfolgreich eingeschlagenen Weg auch zu dokumentieren. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dafür entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Frieser
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Frage zum Thema Gesundheit
21.09.2009
Von:
W.

Sehr geehrter Herr Frieser,

ich habe eine Frage zum Gesundheitshandwerk:
Das Gesundheitshandwerk sieht sich trotz Meisterzwang in vielen Bereichen dem Wettbewerber ´Internet´ ausgesetzt.
Beispiel Augenoptik: Brillen und Kontaktlinsen werden vermehrt online verkauft. Die Folgen für den Verbraucher: Er hat eine oftmals nicht ordnungsgemäß angepasste Sehhilfen (Gefährdung der Öffentlichkeit z.B. im Straßenverkehr) und er riskiert seine Augengesundheit. Folge für den Gesundheitshandwerker: Er verliert seine Kunden ans Internet oder er muss extrem niedrig kalkulieren. In beiden Fällen ist seine Existenz und damit langfristig auch die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gefährdet.
Wie also positionieren Sie sich zum Verkauf von Medizinprodukten über das Internet?"

Ich führe übrigens seit 17 Jahren ein eigenes Augenoptik-Fachgeschäft, beschäftige eine Augenoptik-Gesellin und bilde einen Lehrling aus.
Antwort von Michael Frieser
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Michael Frieser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihre Sorge nachvollziehen. Ich bin selbst Brillenträger und kaufe die dafür notwendigen Produkte ausschließlich im Fachhandel. Im Bereich der Augenoptik kann jeder Kunde Standardprodukte allerdings auch in Drogerie kaufen. Medizinisch anzupassende Produkte oder notwendige Hilfsmittel, um die Sehstärke zu verbessern, können und sollen jedoch nur beim fachkundigen Optiker mit optimaler Beratung gekauft werden. Daher ist grundsätzlich ein Verkauf von Brillen oder Kontaktlinsen via Internet nicht verbietbar. Eine stärkere Aufklärung, dass wirklich sichere Produkte allein beim Fachhandel verfügbar sind, halte ich allerdings für richtig und will mich auch gerne dafür einbringen, sollte ich in den Deutschen Bundestag gewählt werden. Dabei sind aber auch die Fachverbände gefordert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Frieser
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
24.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich möchte Sie fragen wie sie zu der Äusserung kommen das das internet ein rechtsfreier Raum ist, dieses ist auf keinen Fall der Fall erstens gilt auch hier die Gesetze des Landes wo ein Server gehostet wird und zweitens greifen auch die gesetze des Landes wo sich die Daten engeschaut werden. Nehmen wir das Thema Kinderpornographie in vielen Ländern die in der Debatte zur einführung der Deutschen Zensursoftware angegeben würden sind, die Regelungen weit schärfer als in Deutschland. zum Beispiel Indien dort ist der Besitz und die Verbreitung mit sehr hohen Strafen belegt wie auch in vielen Asiatischen und Islamischen Ländern. Auch andere Vergehen sind nicht straffrei im Internet zum beispiel Verleundung oder Raubkopien, was aber hier fehlt ist eine Entsprechende Schulung und Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Was mir bei den Gesetz der Websperren übrigens besonderst aufgestossen ist das sich der Bund nicht an díe Regeln des Förderalismus gehalten hat, denn Strafverfolgung ist Sache der Länder und nicht des Bundes wie sie auch den Antworten auf die kleine Anfrage der FDP zu diesen Gesetz entnehmen können.
Meine Frage wie bereiten sie sich auf die Themen Informationstechnologie und Verarbeitung vor, was ein sehr komplexes Thema ist und wo die Regierung schon sehr oft ihre Inkompetenz gezeigt hat, zum Beispiel Spinonage Programme auf Regierungsrechnern, der sogenannte Hackerparagraph, die Websperren usw.. Und wie wird ihre Haltung zu den Digitalen Menschen Rechten sein in der nächsten Amtszeit als Abgeordneter.

Übrigens liegen wir dank der in den letzten 4 Jahren beschlossenen IT-Gesetzen und Regelungen unter den ersten 10 Staaten im Ranking der Digitalen Dikaturen, wie möchten Sie dazu beitragen das dieser unrühmliche Spitzenplatz beim nächsten Ranking nicht mehr erreicht wird.

mit besten Grüßen aus Franken
Antwort von Michael Frieser
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25.09.2009
Michael Frieser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Ihrer Darstellung würde dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung Anbietern von Internetdiensten ermöglichen, das Internet-Surfverhalten ihrer Nutzer ohne Anlass aufzuzeichnen oder entsprechende Daten verdachtslos zu speichern. Diese Darstellung beruht jedoch auf einer unzutreffenden Interpretation des Gesetzentwurfs, die sich auf einer Reihe von Internetseiten wiederfindet.

Die vorgesehenen Neuregelungen im Entwurf des Telemediengesetzes sollen die bestehende Rechtsunklarheit beseitigen, die sich gegenwärtig aus der Abgrenzung der Regelungen des Telemediengesetzes sowie des Telekommunikationsgesetzes ergibt.

Zukünftig sollen Diensteanbieter Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden können, soweit dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Diese resultieren insbesondere aus Hacker-Angriffen auf die Einrichtungen des Diensteanbieters. Nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz war dies zwar schon bisher möglich, jedoch nur dann, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb soll nun im Telemediengesetz eine inhaltsgleiche Regelung aufgenommen werden.

Nach beiden Bestimmungen dürfen aber ausschließlich Daten erhoben und verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder gar verdachtslose Speicherung sowie eine Speicherung zu anderen Zwecken, etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder zur Erstellung irgendwelcher "Surfprofile", ist auf der Basis der vorgesehenen Regelung nicht zulässig und wäre illegal. Auch werden im Telemediengesetz keine neuen Befugnisse für die Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Frieser
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
25.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Frieser,

Das von Ihrer Partei intiierte und mitgetragene Zugangserschwerungsgesetz ist kein probates Mittel, Kinderpornographie zu bekämpfen, da hier ja lediglich Webinhalte gefiltert werden. Zudem ist zu dessen Umgehung über Proxyserver auch kein umfangreiches technisches Hintergrundwissen erforderlich.

In vielen anderen Ländern ist eine ähnlich Sperre bereits aktiv, allerdings beklagt insbesondere Schweden, dass sich die Produktion derartiger verabscheuungswürdiger Inhalte in keinster Weise vermindert hat.

Quelle: www.heise.de

Wie sehen Sie den Sinn dieses Gesetztes um Kinderpornographie zu bekämpfen und was unterscheidet dieses Gesetz von einer Zensur, die ja lt. Grundgesetz nicht stattfindet?

Mit freundlichen Grüßen


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