Memet Kilic (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
24.01.1967
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Heidelberg
Wahlkreis
Pforzheim
Ergebnis
10,0%
Landeslistenplatz
10, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Als Obmann meiner Fraktion im Petitionsausschuss kann ich Ihnen sagen, dass die Arbeit im Petitionsausschuss sehr zeitintensiv und zugleich sehr wichtig ist. Befriedigend ist, dass ich im Einzelfall für eine Bürgerin oder einen Bürger etwas Konkretes tun kann. Darüber hinaus nehme ich die Beschwerden zum Anlass, Änderungen bzw. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Kilic,

Sie sagten heute zum NSU Prozeß: "Sie (Fr. Zschäpe) kümmert sich sehr um ihr Aussehen und ob sie gut ins Bild kommt. Ständig korrigiere sie ihre Haare und lächle überall. Ich glaube, sie will nach diesem Prozess eine Karriere in Hollywood machen."

Ich möchte Sie daher fragen, was Sie zum Ausspruch von Friedrich II, der Große halten, den dieser zu dem Verhältnis von Herrschern und Gerichten einst sagte?

"In den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher schweigen."

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Memet Kilic
bisher keineEmpfehlungen
15.05.2013
Memet Kilic
Sehr geehrter Herr ,

Friedrich II. hatte mit seinem Satz vollkommen Recht. Zum Glück haben wir keinen Herrscher mehr, sondern demokratische Verhältnisse und nur noch gewählte Volksvertreter.

Die Volksvertreter dürfen von Ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen, die durch unser Grundgesetz garantiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Memet Kilic
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Kilic,

aus aktuellem Anlass habe ich ein paar Fragen zum Thema Extremismus. Im Internet wird beispielsweise auf Wikipedia der Begriff Extremismus umschrieben, aber leider nicht die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als Einzelperson als Extremist zu gelten.
• Ab wann kann eine Person als Extremist bezeichnet werden?
• Ist man bereits ein Extremist, wenn man für extremistische Webseiten oder Zeitungen schreibt?
• Ist jemand ein Extremist, wenn er sich viel bei anderen Extremisten aufhält?
• Kann man als Extremist gelten, wenn man Andersdenkende bekämpft?
• Ist man automatisch Extremist, wenn man einer vom Verfassungsschutz als extremistischer Organisation angehört?
• Ist man automatisch Extremist, wenn man mit einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufter Organisation gemeinsame Aktionen unternimmt?
• Kann die Aussage, jemand bestimmtes sei ein Extremist als Meinungsäußerung gewertet werden?
• Gelten für alle Bereiche (Rechts, Links, Religion, usw.) die gleichen Voraussetzungen, um als Extremist, bzw. extremistische Organisation eingestuft werden zu können?
• Wie könnte die Beweisführung aussehen, um jemanden des Extremismus zu überführen?

Mir ist klar, dass es sich um ein sehr schwieriges Thema handelt. Leider ist es so, dass sehr schnell ein Extremismusvorwurf ausgesprochen wird. Noch trauriger ist, dass der Extremismusvorwurf von den Strafverfolgungsbehörden, inklusive Polizei und Staatsanwaltschaften, unterschiedlich behandelt werden.
Darum möchte ich Sie bitten meine Fragen so genau wie möglich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

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