Martin Gerster (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Martin Gerster
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Hörfunkredakteur, Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Biberach
Landeslistenplatz
20, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Auf Grund der vielschichtigen Mechanismen demokratischer Kontrolle halte ich die Spekulationen über den angeblich massiven Einfluss solcher Treffen auf die politische Entwicklung - gerade in Bezug auf Deutschland - für überzogen. Aus demokratietheoretischer Sicht finde ich diesen Mangel an Transparenz sehr bedauerlich, sehe aber auch keinen Anlass mich als "Kaffeesatzleser" zu betätigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
29.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster,

warum dauert es so lange bis der Entscheid über die Km-Pauschale fällt?
Antwort von Martin Gerster
2Empfehlungen
09.07.2008
Martin Gerster
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur anhaltenden Diskussion um die Entfernungspauschale. Um sie zu beantworten, ist es hilfreich, einen Blick zurück zu werfen und den Entstehungsprozess der Debatte nachzuzeichnen: Im Bundestagswahlkampf 2005 waren CDU und CSU mit der Forderung nach einer Kürzung der Entfernungspauschale in den Bundestagswahlkampf gezogen. Auch im Zuge der anschließenden Koalitionsverhandlungen bestanden sowohl die CDU als auch die CSU auf diesen Kürzungsplänen. Die SPD hat dieser Forderung schließlich zugestimmt, um im Rahmen der Koalition zu einem umfassenden Gesamtkonzept zur Haushaltskonsolidierung zu gelangen.

Wie die Kürzung konkret umgesetzt werden sollte, wurde bei den Beratungen des Steueränderungsgesetzes 2007 intensiv diskutiert. Die Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion forderten damals die Fortgeltung der Entfernungspauschale ab dem ersten Entfernungskilometer. Als Abgeordneter eines ländlichen Flächenwahlkreises bin ich der Ansicht, dass diese Lösung der Mehrheit unserer Pendler am weitesten entgegengekommen wäre. Es war jedoch unmöglich, den Koalitionspartner hier zum Einlenken zu bewegen. Deshalb sieht die beschlossene Regelung nunmehr vor, dass Fernpendler im Wege einer Härtefallregelung einen Pauschbetrag von 30 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer geltend machen können – ähnlich wie bei Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Gegen diese Regelungen wurden verschiedene Klagen vor den Finanzgerichten eingereicht und beschäftigen mittlerweile sogar das Bundesverfassungsgericht, dessen Entscheidung nicht vor Ende 2008 erwartet wird. Die Bundesregierung hat deshalb mit den Koalitionsfraktionen vereinbart, dass an der beschlossenen Regelung bis zu der für dieses Jahr angekündigten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs festzuhalten. Ich betone, dass dieses Abwarten nicht zu Lasten der Pendler geht. Denn auf Grund der Vorläufigkeit der Steuerbescheide bezüglich der Entfernungspauschale können die Steuerpflichtigen ihre Ansprüche gegebenenfalls auch nachträglich geltend machen. Mit seiner Entscheidung wird das Bundesverfassungsgericht die künftig an die zur steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten anzulegenden Maßstäben höchstrichterlich klären.

Daraus werden wir unsere Schlüsse ziehen und sie bei einer etwaigen Anpassung der Entfernungspauschale berücksichtigen. Die SPD ist dabei weiterhin für alle Optionen einschließlich der Gewährung einer Pendlerpauschale ab dem 1.Entfernungskilometer offen. Jede Neuregelung muss aber auch unter Finanzierungsgesichtspunkten tragfähig sein. Eine Rückkehr zur alten Entfernungspauschale ohne schlüssige Gegenfinanzierung zu fordern, halte ich für unseriös. Dabei denke ich vor allem an die CSU, die heute gerne so tut, als sei sie an den in der Koalition gefassten Beschlüssen unbeteiligt gewesen.

Insofern kann ich Ihnen versichern, dass ich mich weiterhin für eine angemessene und sozial ausgewogene Entfernungspauschale einsetzen werde. Bei einer möglichen Neuregelung werden wir auch die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen und den Belangen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung tragen, die gegenwärtig für die tägliche Fahrt zur Arbeit und zurück immer höhere Kosten in Kauf nehmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster
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Frage zum Thema Soziales
17.07.2008
Von:

sehr geehrter herr gerster,

ich gehe doch recht in der annahme.daß die meisten abgeordneten ihren hauptwohnsitz nicht in berlin haben.wie setzen sich die reisekosten der abgeordneten im einzelen zusammen,die am wochenende nach hause fahren?

mit mfg jürgen thoma
Antwort von Martin Gerster
8Empfehlungen
22.07.2008
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Tatsächlich haben nur die wenigsten Abgeordneten ihren Hauptwohnsitz in Berlin bzw. dem direkten Umland. Angesichts der Tatsache, dass sich die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten zumeist in ihren Wahlkreisen aufhält und nur in den über das Jahr verteilten 26 Sitzungswochen des Bundestages nach Berlin kommt, wäre dies auch nicht besonders sinnvoll.

Rechtlich gestaltet sich die Situation der Abgeordneten wie folgt:

Nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages grundsätzlich das Recht auf freie Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Näheres regelt das Bundesgesetz. In diesem Fall das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG). In diesem Gesetz wird unter § 16 (Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten) ausgeführt:
(1) Ein Mitglied des Bundestages hat das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG. Benutzt es in Ausübung des Mandats im Inland Flugzeuge, Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden die Kosten bis zur höchsten Klasse gegen Nachweis erstattet.
(2) Für die Dauer der Berechtigung zur Freifahrt darf ein Mitglied des Bundestages die Erstattung von Fahrkosten der Deutschen Bahn AG für Reisen im Inland von anderer Seite nicht annehmen. Dies gilt auch für Teilstrecken im Inland anlässlich einer Auslandsreise und wenn Kosten für die Benutzung von Flugzeugen oder Schlafwagen nach Absatz 1 erstattet werden.

Darüber hinaus wird nach § 12 AbgG eine monatliche Kostenspauschale gewährt. Diese dient zur Deckung von
1. Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Deutschen Bundestages, einschließlich Miete und Nebenkosten, Inventar und Büromaterial, Literatur und Medien sowie Porto,
2. Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages und bei Reisen mit Ausnahme von Auslandsdienstreisen,
3. Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unbeschadet der Regelungen in den §§ 16 und 17 und
4. sonstigen Kosten für andere mandatsbedingte Kosten (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.), die auch sonst nicht aus dem der Lebensführung dienenden beruflichen Einkommen zu bestreiten sind.

Sie sehen, dass die Reisekosten der Abgeordneten sehr unterschiedlich zu betrachten sind. Für Fahrten in meinen Wahlkreis Biberach nutze ich sofern möglich die Bahn. Da eine Fahrt nach Biberach aber rund sieben Stunden in Anspruch nimmt und ich einen sehr eng durchgeplanten Terminkalender habe, bin ich auch auf Linienflüge angewiesen, um rechtzeitig in meinem Wahlkreis bzw. in Berlin zu sein. Diese Flüge werden mir als mandatsbedingte Reisen vom Deutschen Bundestag erstattet. Zu Veranstaltungen des Deutschen Sportakrobatikbundes, dessen ehrenamtlicher Präsident ich bin, fahre ich hingegen grundsätzlich auf eigene Kosten.

Der Bundeshaushalt beziffert die Ausgaben für mandatsbedingte Inlanddienst- und Mandatsreisen in 2006 auf 6.628.000 Euro. Für 2008 sind gegenwärtig 6.140.000 Euro veranschlagt. Auch das klingt nach zunächst nach sehr viel Geld. Die Zahl relativiert sich aber, wenn man bedenkt, dass die deutschlandweiten Termine aller 612 Abgeordneten über diesen Haushaltposten abzurechnen sind und die entsprechenden Dienst-/Mandatsreisen zum Teil erst sehr kurzfristig zu buchen sind.

Eine Einzelaufstellung der genauen Fahrkosten ist schwierig, da die Anzahl der Fahrten von Berlin in den Wahlkreis und umgekehrt stark variiert, abhängig davon, wie viele Sitzungswochen und Termine mit Anwesenheitspflicht in Berlin stattfinden.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster
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