Martin Gerster (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Martin Gerster
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Hörfunkredakteur, Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Biberach
Landeslistenplatz
20, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) 2. Wenn die Dinge in der CSU so liegen, wie Sie es schildern, wirft das auf die Christsozialen kein gutes Licht. Die baden-württembergische SPD handhabt die Listenfindung grob wie folgt: Der Landesvorstand erarbeitet einen Vorschlag, über den dann auf einem Listenparteitag abgestimmt wird. Die vorgeschlagene Liste berücksichtigt dabei u.a. folgende Kriterien: Zunächst einmal wird ein "Reißverschlussystem" zwischen Männern und Frauen angestrebt, wenn also Platz 1 und 3 mit Männern besetzt sind, gehen Platz 2 und 4 an eine Frau usw. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Martin Gerster
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Wirtschaft
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster,

Danke für Ihre Antwort, in der Sie mir allerdings unterstellen, daß andere Philosophen "schon weiter" seien und ich diese Plattform als Werbemittel für "fachwissenschaftlich schlecht abgesicherte Konzepte" nutzen würde. Meine Frage richtete sich nicht an die Bewertung unserer Konzeption, sondern ich wollte wissen, wie Sie aufgrund den dargestellten Grundlagen Gerechtigkeit schaffen wollen.

Sie behaupten allerdings, daß die dargestellte Grundlagen "zu stark" vereinfacht wären und der Markt viel "komplexer" wäre. Der Markt ist dabei gar nicht "so komplex", sondern besteht aus Angebot und Nachfrage, die durch die Marktteilnehmer erzeugt werden. Eine genauere Beschreibung des "Marktes" finden Sie hier:
www.iovialis.org

Soweit ich Ihr, bzw. das SPD-Gerechtigkeitskonzept verstanden haben, sollen jene Geld an den Staat abgeben, die für ihre Arbeit Einkommen erhalten (in den von mir aufgeführten Grundlagen, Personengruppe C). Damit zwingen Sie erstens, daß Menschen überhaupt etwas arbeiten (schließlich benötigt man Einkommen zum Auskommen) und zweitens verlangen Sie von Menschen mit Einkommen, jene zu finanzieren, die kein Einkommen haben (Personengruppe B) und versuchen diese Leute über "fördern und fordern" (auch Hartz-IV genannt) dazu zu bringen, für ihren Lebensunterhalt ("Überlebensfähigkeit") selbst zu sorgen. Ein Grundeinkommen lehnen Sie argumentativ durch Aussagen von Dr. Füllsack ab, weil damit Deutschland (als "BGE-Land") unter Immigrationsdruck ersticken würde und daß ein BGE einen "Weltstaat" voraussetzt.

Habe ich Ihre Antwort richtig verstanden? Wenn ja - ist es nicht Aufgabe der Politik, Lösungen zu finden, um den genannten Migrationsdruck abzufedern? Ist Ihr "Gerechtigkeitskonzept" heute noch tragbar, wenn mehr Maschinen (Lohn)Arbeiten übernehmen? Liegen wir wirklich mit unseren Grundlagen so falsch?

Im Voraus Danke für Ihre Antwort,

mit freundlichen Grüßen aus Kiew,

Antwort von Martin Gerster
2Empfehlungen
11.12.2007
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

auch für diese Zuschrift vielen Dank. Um ihre Frage nach meiner Gerechtigkeitskonzeption zu beantworten, konnte ich leider nicht ganz umhin, Ihr Konzept zu bewerten. Schließlich teile ich die von Ihnen dargelegten Grundannahmen nicht. Was die Feststellung angeht, dass ein Markt aus Angebot und Nachfrage besteht, stimme ich Ihnen ja völlig zu. Nur ist es eben nicht so, dass die Nachfrage am Markt nur aus den Reihen derer kommt, die keine (oder kaum) Mittel haben ihren nicht näher differenzierten Grundbedarf zu decken. Richtig ist wiederum, dass es Teil unserer Politik ist, durch Steuern und Abgaben eine Umverteilung zugunsten der gesellschaftlich bzw. ökonomisch Schwächeren zu erzielen. Dabei kommen unterschiedliche sozialpolitische Instrumente (Kindergeld, Wohngeld, ALG I, ALG II, BaFöG usw.) zur Anwendung, die sich keineswegs über den einfachen Nenner "Hartz IV" zusammenfassen lassen. So gilt das Motto "fördern und fordern" beispielsweise auch bei Integrations- und Zuwanderungsfragen (Sprach- und Intergrationskurse etc.).

Bei meiner Argumentation, dass das bedingungslose Grundeinkommen in nationalstaatlich organisierten Ökonomien nicht funktioniert, geht es mir übrigens weniger um einen möglichen "Migrationsdruck" durch massive Einwanderung. Dies wäre wegen der hohen Konsumpreise, die durch die direkte Steuerfinanzierung des Grundeinkommens notwendig würden, des Rückbaus der Sozialsysteme und den damit einhergehenden hohen Lebenshaltungskosten eher unwahrscheinlich. Vielmehr befürchte ich, dass Finanzmittel aus dem Bereich des Grundeinkommen gewährenden Staates massiv in preiswertere bzw. lukrativere Konsum- und Investitionsstandorte abfließen würden, während staatliche Einnahmen massiv wegbrechen dürften.

Wie gesagt, ich schätze die Motive hinter der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens - halte es aber für vollkommen unrealistisch. Ähnlich sieht es der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der dem Modell des Solidarischen Bürgergeldes (einer Variante des Grundeinkommens) in seinem aktuellen Jahresgutachten ein ganzes - überaus lesenswertes - Kapitel (4.IV) widmet ( www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de ).

Das Fazit des Expertengremiums lautet: "Als Alternative zu den in den letzten Jahren erfolgten schrittweisen Reformen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen wird von verschiedener Seite die Abschaffung der Sozialsysteme in ihrer bisherigen Form und die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gefordert. Simulationsrechnungen für das Solidarische Bürgergeld zeigen, dass seine Einführung in der von seinem Urheber, dem thüringischen Ministerpräsidenten Althaus, vorgeschlagenen Form eine immense Finanzierungslücke von fast 230 Mrd Euro in den öffentlichen Haushalten hinterlassen würde. Modifiziert man das ursprüngliche Althaus-Konzept so, dass seine Finanzierbarkeit gewährleistet ist - das ist die Mindestanforderung, die an jedes ernst zu nehmende Konzept zu stellen ist - verliert der Vorschlag seine vordergründige Attraktivität."

Diese Kritik dürfte auch für die anderen - weniger konkreten - Ausgestaltungsmodelle des bedingungslosen Grundeinkommens gelten. Sobald mir diesbezüglich jedoch seriöse Machbarkeitsstudien zur Kenntnis gebracht werden, bin ich gerne bereit, meine Position zu überdenken.

Was die Frage nach der Automatisierung angeht, fürchte ich, dass es auf dem Weg in die Wissensgesellschaft keine Umkehr gibt. Nur auf Nachhaltigkeit abzielende technologische Innovationen können ausreichend neue Arbeitsplätze schaffen, die unsere internationale Konkurrenzfähigkeit sicherstellen. Allerdings müssen diese auch den ökologischen "Grenzen des Wachstums" gerecht werden, um unseren Globus nicht langfristig zu ruinieren. Die Erfolgsgeschichte der regenerativen Energien wäre ein Beispiel, wie so etwas gelingen kann. Um im Wettlauf um solche Produkte mithalten zu können gilt es, vor allem Menschen aus bildungsfernen Schichten zu motivieren und zu qualifizieren. Die zu geringen Studierendenzahlen und die geringe Durchlässigkeit unseres Bildungssystems für Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien zeigen, dass es auf diesem Weg noch viel zu tun gibt. Ein gesichertes Grundeinkommen alleine ist nicht genug, um die Betroffenen aus ihrer wachsenden Abkopplung von der gesellschaftlichen Entwicklung zu befreien.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internationales
26.11.2007
Von:

lieber Martin,

ich war in Kisslegg, als du vergangene woche über die Wahlkreiseinteilung referiertest. Im Leutkircher Teil der Schwäb. Zeitung wird heute über eine Versammlung der CDU berichtet, bei der Schockenhoff - zur großen Empörung der Mitglieder- den "Schockenhoff Vorschlag" als geplante Lösung ins Spiel bringt. Allerdings schiebt er seinen Vorschlag Herrn Binninger in die Schuhe. Auch sagt er nicht, dass bereits ein Vorschlag im Bundestag eingebracht wurde.

Frage: Deine Infos aus Kisslegg, sind die vertraulich oder ist der Artikel ein Leserbrief wert?
viele Grüße aus Leutkirch
Narr
Antwort von Martin Gerster
2Empfehlungen
28.11.2007
Martin Gerster
Lieber Jochen Narr,

herzlichen Dank für Deine Frage vom 26. November. Aufgrund der Bevölkerungszunahme in der Region Oberschwaben-Bodensee ist der Deutsche Bundestag von der überparteilichen Bundeswahlkreiskommission aufgefordert worden, einen Wahlkreis von den neuen Ländern nach Baden-Württemberg zu transferieren. Da die beiden bisherigen Wahlkreise Biberach-Wangen und Ravensburg-Bodensee zu groß geworden sind und man dadurch Gefahr läuft, dass eine Wahlanfechtung vor Gericht erfolgreich verlaufen könnte, hat sich die Koalition aus SPD und Union geeinigt, bereits zur nächsten Wahl die Veränderungen zu vollziehen.

Über die aktuelle Diskussion, wie die Wahlkreise neu eingeteilt werden könnten, habe ich gerne in Kißlegg öffentlich Auskunft gegeben. Aus folgender Pressemitteilung kannst Du die wichtigsten Informationen entnehmen.

"MdB Gerster: Aufspaltung des Allgäus verhindern

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Gerster sowie die SPD-Ortsvereinsvorsitzenden im Altkreis Wangen lehnen die vom CDU- Abgeordneten Andreas Schockenhoff eingebrachte Variante für eine Neueinteilung der hiesigen Bundestagswahlkreise ab.

"Dass Leutkirch und Bad Waldsee zukünftig zum Bundestagswahlkreis Ravensburg gehören sollen, aber Kißlegg, Bad Wurzach, Aitrach und Aichstetten zum Wahlkreis Biberach, versteht kein Mensch", erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Gerster nach einer SPD-Versammlung in Kißlegg. "Ein einziger Blick auf die Landkarte genügt, um zu erkennen, dass dieser Vorschlag abgelehnt werden muss."

Er habe in Berlin sein Veto gegen eine solche Aufspaltung des Allgäus in zwei Bundestagswahlkreise eingelegt, sagte Martin Gerster, der seit der letzten Bundestagswahl den Wahlkreis Biberach-Wangen vertritt. Dabei werde er auch durch CDU-Ortsverbände aus dem Kreis Ravensburg unterstützt. Gerster sagte, er sei froh, dass die CDU-Basis nun auch öffentlich Widerstand gegen den Schockenhoff- Vorstoß bekunde. So hätten sich beispielsweise die CDU-Ortsverbände Kißlegg und Leutkirch in den letzten Tagen offen gegen den Schockenhoff- Vorschlag gestellt.

Man müsse schon fragen, was den Kollegen Schockenhoff veranlasst, ein solches Konstrukt in Berlin in die Verhandlungen einzubringen, sagte Gerster. "Womöglich möchte der CDU-Kollege potenzielle Gegenkandidaten durch einen für ihn genehmen Neuzuschnitt der Wahlkreise ausgrenzen", mutmaßt der 36jährige. Angesichts der Vehemenz, mit der der CDU-Kollege seinen Lösungsvorschlag vertritt, spreche man in Berlin schon vom "Schockenhoff-Schlauch Kißlegg".

Die SPD wird einer wahlkreistechnischen Aufteilung des Allgäus nicht zustimmen. Auch in der CDU im Kreis Ravensburg gebe es für diese Variante keine Mehrheit, erklärte Gerster. Viel besser sei der Vorschlag, den Kreis Biberach mit Bad Waldsee und Bad Wurzach zu einem Wahlkreis zu verbinden. Alle anderen Gemeinden des Landkreises Ravensburg würden demnach den neuen Bundestagswahlkreis Ravensburg bilden. Für diesen Alternativvorschlag gebe es auch an der CDU-Basis im Allgäu breite Unterstützung."

Herzlichen Dank, bis bald und alles Gute

Martin Gerster
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
28.11.2007
Von:
Mea

Sehr geehrter Herr Gerster,

meine Frage ist . Habe einen Bekannten dessen Frau dieses Jahr verstorben ist und er hat eine Tochter von 9 Jahre. Er hat harz4 beantragt und ihm wurde gesagt das seiner Tochter keine halbwaisenrente bekommt .Ist das so richtig oder liegt es daran das die Eltern zu wenig gearbeitet haben. Vielen Dank

Mea
Antwort von Martin Gerster
4Empfehlungen
29.11.2007
Martin Gerster
Sehr geehrte Frau Mea,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Halbwaisenrente. Um den Fall Ihres Bekannten richtig einordnen zu können, wäre es wichtig, etwas mehr über die genauen Lebensumstände der Betroffenen zu wissen.

Der Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") alleine kann eigentlich kein Grund sein, keine Halbwaisenrente zu bekommen.

Grundsätzlich gilt, dass Anspruch auf Halbwaisenrente besteht, wenn der oder die Verstorbene mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Im Falle des jetzt neunjährigen Kindes würde die Kindererziehungszeit dabei so angerechnet, als wären drei Jahre Beiträge gezahlt worden. Die Frau Ihres Bekannten müsste also noch für zwei weitere Jahre – egal ob mit oder ohne Unterbrechungen – Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie müsste also entweder sozialversicherungspflichtig berufstätig gewesen sein, oder Arbeitslosengeld I oder II bezogen haben. Denn auch dann führt die Arbeitsagentur Sozialversicherungsbeiträge an das Rentensystem ab.

Leider kenne ich – wie gesagt – die genauen Hintergründe des geschilderten Falles nicht. Deshalb bitte ich Sie, Ihrem Bekannten zu empfehlen, sich direkt an die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Aachen zu wenden.

Deutsche Rentenversicherung
(Service-Zentrum)
Benediktinerstraße 39
52066 Aachen
Zur telefonischen Terminvereinbarung: 0241/6096-02

Natürlich hilft Ihnen auch meine Kollegin Ulla Schmidt gerne weiter, die als Bundestagsabgeordnete für Aachen zuständig ist. Ihr Wahlkreisbüro finden Sie in der Heinrichsallee 50-54, 52062 Aachen und erreichen es unter der Nummer 0241/536640 sowie per E-Mail: ursula.schmidt@wk.bundestag.de .

Selbstverständlich stehe auch ich Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung ( martin.gerster@bundestag.de ).

Mit herzlichen Grüßen aus Berlin

Martin Gerster
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
06.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster.

wie stehen sie perönlich zum Vorhaben der Großen Koalition die sogenannte 58´er Regelung auslaufen zu lassen und den Personenkreis, der ja, wie in meinem Fall, den damaligen Empfehlungen der Arbeitsämter gefolgt ist., in die Zwangsverrentung mit lebenslangen Rentenabschlägen zu zwingen?

Wie steht ihre Fraktion zu dieser Frage und ihre Partei insgesamt?

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Martin Gerster
5Empfehlungen
12.12.2007
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

auch für Ihre Frage zur "58er"-Regelung vielen Dank. Ich habe die Diskussionen um das Thema mit großem Interesse begleitet und freue mich, dass es - nach zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner - gelungen ist, sich auf eine sinnvollen Kompromiss zu verständigen. Einen ersatzlosen Wegfall der entsprechenden Regelung konnte die SPD verhindern.

Die jetzt gefundene Nachfolgeregelung sieht vor, dass Arbeitsuchende, denen innerhalb von zwölf Monaten kein Arbeitsangebot unterbreitet werden kann, weiterhin bis zum Renteneintritt nicht als arbeitsuchend gelten. Auf eigenen Wunsch können sie aber auf alle vorhandenen Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt zurückgreifen. Alle sechs Monate prüft ein Fallmanager, ob nicht doch ein Förder- oder ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Damit ist klar: Keiner wird abgeschrieben. Für Arbeitssuchende die schon heute die 58er Regelung nutzen ändert sich allerdings nichts. Die von Ihnen befürchtete Welle von "Zwangsverrentungen" wird es nicht geben.

Die SPD setzt sich über die Nachfolgeregelung hinaus mit konkreten Vorschlägen dafür ein, die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen so zu verbessern, dass die Menschen länger gesund in Arbeit verbleiben. Wir brauchen eine kontinuierliche Qualifizierung über die gesamte "Erwerbsbiografie" hinweg. Gleichzeitig wollen wir den Rentenzugang flexibeler ausgestalten - um insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen entgegen zu kommen. Eine vorzeitige Rente mit Abschlägen statt Arbeitslosengeld II kommt für uns vor dem 63. Lebensjahr nicht infrage. Hierauf haben wir uns mit der Union verständigt. Hierbei gilt wie sonst auch: Eine Rente ab 63 ist nur möglich, wenn die rentenrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Frauen und Menschen mit einer Schwerbehinderung können bislang noch unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen und somit früher als andere Versicherte. Dieser besondere Schutz soll nicht zu einem Nachteil werden. Gerade für diese Menschen ist die gefundene Regelung von Vorteil.

Liegt eine besondere Härte vor, dann ist der Verweis auf einen vorgezogenen Rentenbezug nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die als sogenannte "Aufstocker" zu ihrem Arbeitseinkommen ergänzend Arbeitslosengeld II bekommen. Es wäre meiner Meinung nach falsch, die Menschen für einen niedrigen Lohn in Haftung zu nehmen. Weitere Tatbestände, die eine Härte bedeuten, werden durch Verordnung geregelt. Zusätzlich werden wir die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Rente für alle Rentner von 350 auf jetzt 400 Euro, entsprechend der Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte, erhöhen.

Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, mit dieser Auskunft Ihre Bedenken zu mildern und Ihnen die Positionen der SPD bzw. der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion näher zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
15.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster

So wie es zur Zeit auf sozialer Ebene aussieht darf es nicht weitergehen. Und deshalb vertrete ich voll und ganz die Althaus Theorie, es muß ein Bürgergeld eingeführt werden.
Es gibt Menschen die trotz Arbeit unter dem Existenzminimum leben. Es wird immer wunderbar gepriesen, die Arbeitslosenquote sei gesunken, was meiner ansicht nach eine Lüge ist. Es geht an den Hartz VI - Empfängern vorbei und ich möchte mal bitteschön eines erklärt haben, wie kann man es so in der Öffentlichkeit präsentieren, weniger Arbeitslose und im selben Atemzug, mehr Ausgaben an Vollbeschäftigte, weil Sie mit dem Lohn nicht auskommen.
Wir drehen uns doch immer wieder im Kreis.
Ich finde die Idee sehr gut, ein Grundeinkommen schafft keine Faulheit so wie es der Hr. Metzger so schön betonte, ganz im Gegenteil, es schafft Multivation zur Arbeit, denn je mehr ich arebite desto mehr Geld steht mir zur Verfügung, trotz des Bürgergeldes.
Es schafft Existenzen, denn niemand muß mehr befürchten, seine Existenz zu verlieren und da sollten sich mal die Politiker umschauen, in der wahren Welt, wo es wirklich angebracht ist, wo die Existenz am seidenen Faden hängt.
Ich finde es immer amüsant, wie unsere Bundeskanzlerin sich doch in der Öffentlichkeit zu präsentieren wisse....Sie sollte sich mal unter dem einfachen Volk mischen, sich die Problematik anhören, sich mal in den Menschen die tägliche Armut erleben, reinversetzen, vielleicht versteht Sie denn das Volk, das Volk was Sie gewählt hat.

Mich würde wahrlich interessieren, steht in Aussicht das das Bürgergeld in Kraft tritt oder ist es wieder eine Laune der Politiker um die Menschengemüter zu beruhigen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich

Mit frdl. Grüßen
Antwort von Martin Gerster
5Empfehlungen
20.12.2007
Martin Gerster
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift in Sachen Grundeinkommen. Zu diesem Thema habe ich auf abgeordnetenwatch.de schon eine ganze Reihe von Anfragen beantwortet. Offenbar erscheint die Einführung eines solchen Grundeinkommens vielen Menschen als erstrebenswert. Ich verstehe das gut. Denn auch mir ist die Grundidee sympathisch – ich sehe allerdings eine Reihe von Gründen, warum sie nicht umsetzbar ist.

Zunächst einmal gebe ich Ihnen in einigen Punkten Recht: Die Aussagen von Herrn Metzger lehne ich – genau wie Sie – ab. Sie gehen an der Realität der meisten Menschen, die Arbeitslosengeld II angewiesen sind, völlig vorbei. Auch halte ich die Frage, ob ein Grundeinkommen nicht ausreichend zur Arbeitssuche motiviert, für eher zweitrangig. Denn viele sehen Arbeit auch als Selbstverwirklichung und als eine Chance, sich zu beweisen.

Warum also funktioniert das von Ministerpräsident Althaus vorgeschlagene Konzept trotzdem nicht? Die Antwort gibt der (von mir bereits in einer früheren Antwort erwähnte) Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dieses Expertengremium hat für die Bundesregierung durchgerechnet, was das Modell kosten würde. Das Ergebnis: Mehr als 227 Milliarden Euro müsste der Staat zusätzlich für das Modell aufbringen, wobei die Entlastungen durch den Wegfall von Sozialleistungen (Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kindergeld, Wohngeld, BAföG und Erziehungsgeld usw.) schon eingerechnet sind. Zum Vergleich: 2008 sind für den Bundeshaushalt Ausgaben von insgesamt 283,2 Milliarden Euro verplant. Für das Bürgergeld müsste man den Haushalt also nahezu verdoppeln.

Dieses Geld müssten im Endeffekt die Bürgerinnen und Bürger aufbringen. Denn weitere Schulden zu machen können wir uns nicht leisten. Es müssten also entweder die Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergeldes so belastet werden, dass ein Teil des Bürgergeldes in die staatlichen Kassen zurückwandert – oder höhere Abgaben auf das Geld erhoben werden, das die Menschen jenseits des Grundeinkommens verdienen. Schließlich wäre es noch möglich, die Mehrwertsteuer stärker als bei Althaus geplant anzuheben. Alle drei Möglichkeiten sind schlecht zu realisieren, da sie entweder Arbeitsplätze vernichten oder aber dazu führen, dass es den Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld nicht besser geht, als jenen, die jetzt ALG II beziehen. Diese Ergebnisse können Sie detailliert im Gutachten des Sachverständigenrates nachlesen ( www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de
).

Über die mögliche Abwanderung von Unternehmen und den Abfluss von Kapital, die bei der einseitigen Einführung eines Grundeinkommens zu befürchten wären, ist damit noch nichts gesagt. Auch im Hinblick auf die im europäischen Recht festgeschriebene Freizügigkeit von Arbeitnehmern sehe ich große Schwierigkeiten und möchte nochmals den erwähnten Sachverständigenbericht zitieren. Dort heißt es auf Seite 244: "Es mag unfair und beckmesserisch erscheinen, sozialpolitische Utopien an den Widrigkeiten der Realität oder europarechtlichen Zwängen zu messen. Aber die Steuer- und Sozialpolitik ist nun einmal kein Wunschkonzert".

Ich bedauere, Ihnen bezüglich der zeitnahen Umsetzung eines bedingungslosen Grundeinkommens keine Hoffnung machen zu können.

Übrigens: Dass der Aufschwung am Arbeitsmarkt an den Empfängern von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") vorbeiginge stimmt nicht. Von der gegenwärtig guten Konjunkturlage profitieren zunehmend auch Langzeitarbeitslose. So erhielten in der ersten Jahreshälfte 2007 1,9 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II einen Job. 400 000 kamen davon im so genannten "ersten Arbeitsmarkt", also dem "normalen", nicht staatlich geförderten Beschäftigungssektor doku.iab.de ) unter.

Es muss allerdings unser Ziel als Politiker sein, diese Menschen in Beschäftigung zu halten. Denn leider werden viele von ihnen relativ rasch wieder arbeitslos. Darüber hinaus will ich erreichen, dass die Menschen in den neu entstehenden Jobs vom Lohn ihrer Arbeit leben können. Es kann– wie Sie zu recht betonen – nicht sein, dass immer mehr Vollzeit-Arbeitnehmer ihr mageres Gehalt mit staatlichen Unterstützungsleistungen "aufstocken" müssen. ( doku.iab.de ) Deshalb brauchen wir einen branchenübergreifenden Mindestlohn. Von diesem Weg müssen wir allerdings auch die CDU – unseren Koalitionspartner – überzeugen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Martin Gerster
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.