Martin Gerster (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Martin Gerster
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Hörfunkredakteur, Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Biberach
Landeslistenplatz
20, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Die SPD hat an dieser Stelle immer wieder Maßnahmen eingefordert, die den Ausstieg aus der Milchquote für die Landwirte abmildern sollen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
13.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster,

wie kann es sein, das eine zustaendige Kindergeldkasse eine Zahlung des Kindergeldes ablehnt, wenn mann innerhalb der Europaeischen Union seinen Wohnsitz wechselt?
Ferner, wenn die Kinder Halbwaisen sind, und die Halbwaisenrente weiterhin gezahlt wird!
Dann habe ich im Internet einen Antrag auf Kindergeldzahlung im Europaeischen Ausland fuer Voll- und Halbwaisen gefunden?
Ueber Antwort wuerde ich mich sehr freuen, und bestimmt andere Betroffene auch!

Mit freundlichen Gruessen
Anke Lokowandt
Antwort von Martin Gerster
2Empfehlungen
20.09.2007
Martin Gerster
Sehr geehrte Frau Lokowandt,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Ich habe mich in ihrer Angelegenheit an die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg gewandt. In der mir jetzt zugegangen Antwort erklärt die BA, dass es unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich sei, auch im Ausland Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zu erhalten. Um Kindergeld bewilligt zu bekommen, müssten Sie allerdings bei der Familienkasse Nürnberg einen neuen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Ein solcher Antrag liegt dort allerdings nicht vor.

Sie erreichen die Familienkasse Nürnberg unter folgender Adresse:
Karl-Grillenberger-Strasse 3
90327 Nürnberg
Tel: 01801 / 546337
Fax: 0911 / 5293997
E-Mail: Familienkasse-Nuernberg@arbeitsagentur.de

Das entsprechende Gesetz, in dem unter Paragraf § 1 auch der Kreis der Anspruchsberechtigten eingegrenzt wird, finden Sie hier: www.gesetze-im-internet.de
Der erneute Antrag ist leider notwendig, da Ihr Anspruch auf Kindergeld
nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) mit Ihrem Wohnortwechsel ins Ausland weggefallen ist. Eine neuerliche Bewilligung müsste also auf einer anderen gesetzlichen Grundlage - in diesem Fall dem oben erwähnten BKGG - zustande kommen. Diesbezüglich sollte Ihnen mit Datum vom 09.05.05 bereits ein Schreiben mit entsprechenden Informationen zugegangen sein. Nach meinem Kenntnisstand wurde gegen diesen Aufhebungsbescheid Ihrerseits kein Einspruch erhoben.
Genauere Auskünfte über die Möglichkeiten der Antragstellung erteilt
Ihnen gerne:

Team Kindergeld/Kinderzuschlag
Tel: 0911 / 179 - 0
Fax: 0911 / 179 - 2123
E-Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen im Falle weiterer Fragen gerne zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen

Martin Gerster
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Frage zum Thema Soziales
05.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster,

heute steht in den Online-Nachrichten, daß die Diäten um knapp 10% erhöht werden. Das sind ca. 700 Euro und mehr, als ein Hartz-IV-Empfänger bekommt. Darf ich Sie fragen, wie Sie diesen Sachverhalt sehen? Können Sie mir die Gerechtigkeitsauffassung der einzelnen Minister mitteilen?

Ich beschäftige mich seit mehreren Jahren mit solchen Themen. Vielleicht haben Sie Interesse, sich mit meinen Vorschlägen vertraut zu machen: www.iovialis.org

Um eine Antwort wird gebeten,

mit freundlichen Grüßen aus Kiew (derzeitiger Aufenthaltsort),

Antwort von Martin Gerster
4Empfehlungen
08.11.2007
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 5. November und den Hinweis auf Ihre staatsphilosophischen Essays. Bevor ich Ihre eigentliche Frage beantworte, möchte ich zunächst ein mögliches Missverständnis ausräumen, das ihrem Schreiben zugrunde zu liegen scheint. So sind es nicht die Minister des Kabinetts, sondern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, deren Diäten erhöht werden sollen.

Die Vielzahl der in diesem Gremium vertretenen philosophischen Gerechtigkeitskonzeptionen zu diskutieren, wäre hier wohl fehl am Platze. Die beiden Extreme dürften allerdings auch hier die Vorstellung von Gerechtigkeit als Maximum an Gleichheit (Sozialismus) oder die Idee von Gerechtigkeit als konsequente Verwirklichung des Leistungsprinzips (Liberalismus) bilden.

Aber zurück zu den Diäten: Konkret geht es um einen Aufschlag von zunächst 4,7 Prozent in 2008 und von 4,48 Prozent in 2009. Somit würden die Diäten von derzeit 7009 Euro auf zunächst 7339 Euro in 2008 und schließlich 2009 auf 7668 Euro steigen. In der Diskussion wird dabei übrigens gerne übersehen, dass in den vergangenen vier Jahren auf eine Erhöhung der Diäten verzichtet wurde. Auch soll mit den steigenden Bezügen eine leichte Kürzung bei der Altersversorgung einhergehen. Pro Jahr Mitgliedschaft im Bundestag sollen die Abgeordneten in Zukunft nur noch 2,5 statt drei Prozent der Abgeordnetendiät als Ruhegehalt erhalten.

Um darüber hinaus die bei jeder Erhöhung wiederkehrenden Diskussionen um eine vermeintlich "Selbstbereicherung" einen Riegel vorzuschieben, soll es zukünftig eine automatische Anpassung der Diäten an die Gehälter der Bundesrichter (Gehaltsstufe R6) bzw. der Bürgermeister von Gemeinden mit 50.000 bis. 100.000 Einwohnern (Gehaltsstufe B6) geben. Diese dienen seit 1977 als Orientierungsrahmen für die Höhe der Diäten, wurden aber bislang nicht erreicht.

Die Einrichtung eines solchen Mechanismus halte ich für einen wichtigen und sinnvollen Schritt. Ich warne allerdings davor, Sozialneiddebatten – wie sie gegenwärtig von einigen großen Boulevardzeitschriften betrieben werden – auf dem Rücken der Abgeordneten auszutragen. Sicherlich ist niemand außer den Parlamentariern in der komfortablen Lage, das eigene Gehalt per Beschluss festzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch vorgegeben, dass der Deutsche Bundestag SELBST über jede Erhöhung der Entschädigung unter den Augen der Öffentlichkeit entscheiden MUSS. Eine der souveränen Volksvertretung übergeordnete (scheinbar) neutrale Instanz, z.B. eine Expertenkommission, wäre nicht mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar. Das Gleiche gilt für eine – ohne öffentlichen Beschluss des Bundestages erfolgende – automatische Kopplung an die Lohnentwicklung

Auch die Höhe der Diäten wird oft kritisiert. Ich halte sie nicht für überzogen. So habe ich als Redakteur im Rahmen einer 40 Stunden-Woche ca. 3000 Euro brutto verdient, als Abgeordneter beläuft sich mein Bruttogehalt auf die erwähnten 7009 Euro brutto bei nicht selten mehr als 80 Stunden Wochenarbeitszeit. Auch die steuerfreie Pauschale von derzeit 3.720 Euro wird durch die mandatsbedingten Kosten für mein angemietetes Wahlkreisbüro, Fahrten mit dem PKW im Wahlkreis und die zusätzliche Wohnung in Berlin rasch aufgezehrt, zumal ich keine Werbungskosten steuerlich geltend machen kann.

Natürlich verdient ein Abgeordneter gutes Geld, aber im Vergleich zu ähnlichen Positionen in der freien Wirtschaft nimmt sich das Salär eines Parlamentariers im Deutschen Bundestag eher bescheiden aus. Als Abgeordneter gilt es immerhin, die Interessen von mehr als 200.000 Bundesbürgern zu vertreten und den berechtigterweise hohen Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden. Wer also qualifizierte und von anderen Quellen unabhängige Abgeordnete will, sollte mit einem Vorschlag aufwarten können, wie hoch das Einkommen konkret sein sollte und bedenken, welche Konsequenzen damit einhergehen würden.

Im Übrigen habe ich Ihre philosophischen Ideen mit Interesse zur Kenntnis genommen, vieles davon kommt mir bekannt vor, etwa aus den Diskussionen um Anthony Giddens "3. Weg", John Rawls "Theorie der Gerechtigkeit" oder der so genannten Kommunitarismusdebatte. All diese haben den gerade in der Sozialdemokratie intensiv geführten Diskurs um Gerechtigkeitsideale stark beeinflusst. Für einen in praktischer Verantwortung stehenden Politiker können solche Theoriegebilde aber immer nur eine moralische Richtschnur bieten, die es im parlamentarischen Prozess in konkrete Formen zu gießen gilt. In dieser Hinsicht erscheint mir Ihr "joviales" Projekt allerdings recht unpraktikabel – gerade im Hinblick auf das geforderte Grundeinkommen, zu dem ich an anderer Stelle bereits geäußert habe.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster
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Frage zum Thema Soziales
09.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster,

erstmal vielen Dank für Ihre Antwort auf meine letzte Frage. Ich möchte Sie nun fragen, ob die Gerechtigkeitsforderung des Jovialismus tatsächlich so schwer realpolitisch umzusetzen ist. Die Forderung lautet (steht auf der HP):

Die Aufgabe des Staats bestehen darin, Bedingungen zu schaffen, die ein friedliches Zusammenleben ermöglichen und dabei jedem die Chancengleichheit bieten, sich frei zu entfalten und zu verwirklichen, solange er dabei niemanden im gleichen Recht einschränkt.

Das angesprochene Grundeinkommen ermöglicht ein friedliches Zusammenleben und bietet Chancengleichheit. Schließlich garantiert es die Überlebensfähigkeit des Einzelnen durch die Gemeinschaft.

Sie bemängeln in Ihrer Antwort auf Götz Werner, daß er das Recht auf Grundeinkommen durch die Menschenrechte ableitet. Der Jovialismus leitet ein Grundeinkommen aus einem Naturrecht ab (deshalb glaube ich Ihnen nicht, daß Sie sich tatsächlich mit den Schriften beschäftigt haben). Sie finden dieses unter folgendem Link:
www.iovialis.org
Alle Texte auf: www.iovialis.org

Der Jovialismus geht von folgenden Wirtschaftsgrundlagen aus, die JEDE Wirtschaftsordnung begründen:
A) Alle Menschen konsumieren (mindestens um den Grundbedarf zu decken). Dies bildet die Nachfrage.
B) Es gibt Menschen, die den Grundbedarf aus A) nicht allein decken können. Im Normalfall sind das: Kinder, Behinderte, Alte und heute: alle Menschen, die kein bzw. wenig Geld bekommen, um davon den Grundbedarf aus A) zu finanzieren.
C) Es gibt Menschen, die den Grundbedarf aus A) allein decken können. Das sind Menschen, die Produktionsmittel haben (Maschinen, Grundstücke, Arbeitskraft, Rohstoffe, vorhandenes Geld usw.). Diese Menschen bilden das Angebot.

Wie wollen Sie auf Basis dieser Grundlagen Gerechtigkeit schaffen?

Vorab vielen Dank für Ihre Antwort,

mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Martin Gerster
1Empfehlung
16.11.2007
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre neuerliche Frage, zu der ich wiederum gerne Stellung nehme. Entgegen Ihrer Vermutung habe ich mir durchaus etwas Zeit genommen, mich mit Ihrer Arbeit zu befassen.

Bei aller Sympathie für Ihre Motive muss allerdings sagen, dass ich inhaltlich nicht von Ihren Konzepten überzeugt bin. Meine Zweifel betreffen sowohl die logische Stringenz ihrer Argumentation als auch ihre für mich kaum nachvollziehbaren wirtschaftstheoretischen Prämissen. Der Markt besteht nun einmal nicht nur aus Menschen, die von allem (Geld, Zeit, Beziehungen, Wissen und Können) zu viel besitzen, und anderen, die generell zu wenig haben. Ressourcenbesitz- bzw. Mangel, Tausch und Arbeitsteilung spielen komplexer zusammen, als Sie es darstellen. Hier sind Philosophen und Wirtschaftswissenschaftler heute schon ein gutes Stück weiter.

Übrigens: Meine Kritik an den Ideen von Herrn Werner macht sich nicht an der philosophischen Ableitung des Grundeinkommens fest, sondern an der Tatsache, dass sie in einem global vernetzen und aus nationalen Ökonomien zusammengesetzten Wirtschaftssystems nicht funktionieren würde. Die Finanzierung des Grundeinkommens über Verbrauchssteuern würde die Preise in die Höhe treiben und Vermeidungsstrategien in Gang setzen, die bestehende Ungerechtigkeiten durch andere ersetzen oder gar verschlimmern würden. Wer zum Beispiel nahe an einer Grenze wohnt, könnte sein staatlich garantiertes Grundeinkommen leichter im Nachbarland für billigere Konsumprodukte ausgeben. Davon würde primär die dortige Wirtschaft profitieren, der Staat langfristig finanziell ausbluten, während die Unternehmensgewinne massiv stiegen.

Diese Problematik sieht übrigens auch Dr. Manfred Füllsack, den Sie in einer Ihrer Publikationen ("Die Idee eines Emanzipatorischen Bedingungslosen Grundeinkommens"; www.iovialis.org ) zitieren: "Die Einführung eines nationalen Grundeinkommensschema, das in dieser Weise als staatlich initiierte Verbilligung von Arbeitskraftkosten gegenüber einem billigeren benachbarten Ausland argumentiert werden will, müsste also mit einer noch wesentlich radikaleren Abschottung der Grenzen gegen dieses Ausland einhergehen als sie zur Zeit schon betrieben wird. Schon dies würde enorme Kosten verursachen. Die Strukturunterschiede aber, die von einer solchen Abschottung unweigerlich erzeugt würden, weil sie den ökonomischen, sozialen und kulturellen Kräften auf breiter Front die Möglichkeit nimmt, Dampf abzulassen72 – man denke etwa an die Folgen des "Eisernen Vorhangs" oder auch an die der Grenze der Vereinigten Staaten zu Lateinamerika –, würden sich in einer hochdynamisierten Welt wie der unseren wohl innerhalb kürzester Zeit zu Differenzen auswachsen, die, wenn schon nicht unmittelbar, so doch in weiterer Zukunft wesentlich teurer zu stehen kämen und überdies wohl wesentlich schwerer zu kalkulieren wären als jeder Versuch, dem Abfluss der Arbeitskräfte – und übrigens auch der Steuern – in Billigländer gleich auf globaler Ebene zu begegnen." Die einzige Alternative, eine weltstaatliche Lösung, ist aber auf absehbare Zeit völlig utopisch.

Vor diesem Hintergrund macht es keinen Unterschied ob man das Grundeinkommen vom Prinzip der Menschenwürde, oder aus dem Naturrechtsgedanken ableitet. Schließlich wird die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte von vielen Philosophen (Hobbes, Locke, Rousseau) aus dem Naturrechtsgedanken abgeleitet. An der mangelnden Schlüssigkeit und Praktikabilität Ihrer Ideen ändert sich aber auch dadurch nichts. Meiner Ansicht nach braucht die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen keine philosophisch abstrakte Begründung. Sie braucht eine wirtschaftspolitisch realisierbare Konzeption.

Was meine Gerechtigkeitskonzeption angeht, so halte ich die seitens der SPD vertretenen Idee des vorsorgenden Sozialstaates für durchaus tragfähig. Schon jetzt schützt der Sozialstaat die "Überlebensfähigkeit" des Einzelnen in der Gemeinschaft – insofern sieht unsere Gesellschaftsordnung schon viele der von Ihnen dargelegten Gedanken von. Um diesen Sozialstaat jedoch finanzierbar zu halten, gilt es das Prinzip der Nachhaltigkeit mitzudenken. Der vorsorgende Sozialstaat will über die Existenzsicherung hinaus Chancengleichheit unabhängig von der Verteilung ökonomischer und politischer Ressourcen herstellen. Dabei setzt er vor allem auf Bildung, denn sie sind in der Wissensgesellschaft der Schlüssel zum sozialen Aufstieg und zur mehr Produktivität, ohne die unterstützende Transferleistungen nicht möglich sind.

Das Prinzip der Vorsorge verlangt dem Bürger jedoch auch ab, selbst aktiv zu sein und seine Verantwortung als "Entscheider" gerecht zu werden und langfristig zu denken. Kurz gesagt: Es muss um fördern und fordern gehen. Als Sozialdemokrat gebe ich dabei dem Ideal der Gleichheit im Zweifel Vorrang vor dem – ebenfalls unabdingbaren – Prinzip der Freiheit. Gerechtigkeit bedeutet für mich einen möglichst weitgehenden Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum bei gleichzeitiger Begründungspflichtigkeit ökonomischer, politischer, sozialer und kultureller Machtgefälle in einer Gesellschaft.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort meinen Standpunkt deutlicher gemacht zu haben und würde Sie bitten, sich bei weiteren Anfragen zu Ihrem Projekt direkt an mich zu wenden. Schließlich möchte nicht den Eindruck entstehen lassen, diese Plattform diene als Transportvehikel für die Bewerbung von fachwissenschaftlich schlecht abgesicherten Konzepten. Eine solche Vermutung drängt sich mir nach Kenntnisnahme Ihrer Stellungnahmen auf der – augenscheinlich von Herrn Werner ins Leben gerufenen – "udz-wiki" sowie Ihrer Beiträge auf youtube ( de.youtube.com ) auf.

Mit herzlichen Grüßen

Martin Gerster
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gerster.
Mit Befremden habe ich die Diätenerhöhungen der Bundestagsabgeordneten in zwei Schritten zur Kenntnis genommen. Für diese Erhöhung gibt es angesichts der finanziellen Situation die in den meisten Haushalten herrscht, keine Rechtfertigung. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung hat nach Abzug sämtlicher Lebenshaltungskosten nicht soviel Geld übrig, wie sich unsere Abgeordneten als Erhöhung genehmigen und Hatz IV Empfänger gar haben ca. 50% der Erhöhung monatlich zum Leben. Hier stimmt doch das Verhältnis der Abgeordneten zum gemeinen Volk nicht mehr. Natürlich sollen Abgeordnete ordentlich bezahlt werde. Aber in Zeiten in denen die Bevölkerung mit immer weniger Geld auskommen muss, sind solche Diätenerhöhungen schlichtweg unmoralisch, unehrenhaft und nicht akzeptabel. Hunderttausende haben mehr Grund Erhöhungen ihrer Bezüge zu fordern als Abgeordnete, die im Übrigen mit über 7000 Euro im Monat ja nicht zu den Geringverdienern zu zählen sind. Hinweise wie "in der freien Wirtschaft wird mehr bezahlt, jeder Sparkassendirektor verdient mehr, wir vertreten ja schliesslich das Volk u.s.w. sind nicht nachvollziehbar und forden ja sofort die Frage heraus, "warum seid ihr nicht in der freien Wirtschaft und werded Sparkassendirektor?" Fehlt vielleicht das notwendige Rüstzeug? Auch die so gerne gebrauchten Hinweise auf die vielen Stunden die man ja im Auftrag des Volkes unterwegs ist, sind doch nur Ausreden. Was haben die Wählerpflegebesuche in den Kreis- und Ortsverbänden mit ihrer Aufgabe als Abgeordneter zu tun? Dafür bekommen sie doch auch nochmals über 3500 Euro. Und was ist mit ihren diversen Vergünstigungen die sie noch erhalten, abgesehen von einer üppigen Altersversorgung die sie zur Zeit noch nicht mal was kostet? . Nein, diese Diätenerhöhungen sind durch nichts zu rechtfertigen
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Martin Gerster
4Empfehlungen
14.11.2007
Martin Gerster
Sehr geehrter Herr ,

für Ihren Kommentar danke ich Ihnen, wenngleich ich Ihre Ansicht nicht teile und die Diätenerhöhung weiterhin für vertretbar halte. Meine Argumente habe ich ausführlich in meiner Antwort an Herrn Drescher vom 8.11.2007 dargelegt. Diese anders zu gewichten, steht Ihnen natürlich frei.

Eine ernsthaft zu beantwortende Fragestellung vermisse ich in Ihrer Zuschrift. Insofern ist diese hier wie ich finde etwas fehl am Platz. Um aber Ihre vielen rhetorische Fragen nicht unwidersprochen stehen zu lassen nur soviel: Ich habe nie bestritten, dass Abgeordnete viel Geld verdienen und bin mir durchaus bewusst, wie eng die finanziellen Spielräume für Menschen mit geringem Einkommen sind.

Wie ich in meiner Antwort dargelegt habe, sollen sich die Abgeordnetendiäten am Verdienst von Bundesrichtern und den Bürgermeistern mittlerer Städte orientieren. Der von Ihnen angeführte Sparkassendirektor ist also keine Richtgröße, die in der sachlichen Debatte von Bedeutung wäre.

Dass nicht alle Abgeordneten auf Positionen in der freien Wirtschaft aus sind, hat einen einfachen Grund: Sie streben ihr Mandat nicht aus monetären Gründen an. Beispielsweise weil sie Verantwortung übernehmen und politisch etwas bewegen wollen. Auch für die Menschen in ihren Wahlkreisen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Ihr Politikerbild solche Beweggründe von vorneherein ausschließt. Dennoch existieren sie in nicht zu unterschätzendem Umfang.

Damit wäre ich bei Ihrer Polemik zum vermeintlich fehlenden Rüstzeug der Abgeordneten und den Ihrer Ansicht nach unnötigen "Wählerpflegebesuchen" in den Wahlkreisen. Wer in den Bundestag kommt, entscheiden nach wie vor die Wählerinnen und Wähler. Deshalb haben diese auch jedes Recht – möglichst aus erster Hand – zu erfahren, was denn ihr Abgeordneter zu politischen Themen denkt und tut. Und dafür muss der (bzw. die) Abgeordnete nun einmal im Wahlkreis präsent sein.

Wer nun die Qualifikation des zur Wahl stehenden Personals beklagt, sollte sich selbst fragen, warum er oder sie nicht über die Kandidatennominierung mitentschieden oder gar selbst kandidiert hat. Wäre Politik wirklich "money for nothing" müssten sich doch eigentlich auch potentielle "Sparkassendirektoren" um ein Mandat reißen. Insofern könnte man Ihr "Argument" genauso gut umdrehen. Da Sie aber durch Ihre Schlussbemerkung jede zufriedenstellende Antwort meinerseits bereits ausschließen, lasse ich es bei diesem Gedankengang bewenden.

Mit freundlichen Grüßen nach Leutkirch


Martin Gerster
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.11.2007
Von:
-

Guten Tag Herr Gerster,

gerade habe ich in den Nachrichten gehört, dass ein Designurheberrecht in Kraft treten soll. Dieses Gesetz besagt, dass z. B. Autoersatzteile nur noch vom Hersteller erworben werden dürfen?

Das bedeutet doch in letzter Konsequenz, dass unsere staatlichen Sicherheitsorgane mehr und mehr zum privaten Werkschutz der Industrie verkommen, um die Designkontrolle der Industrie zu gewährleisten? Wie sehen Sie das?

Wie wird der Konsument in Deutschland (ich vermute im Ausland gilt dieses Gesetz nicht, oder?) vor diesem gesetzlich verordneten Monopol geschützt?
Antwort von Martin Gerster
7Empfehlungen
19.11.2007
Martin Gerster
Liebe Frau -,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Urheberrecht. Da ich selbst kein Fachmann für diesen Politikbereich bin, habe ich bei den zuständigen Rechtspolitikern nachgefragt. Diese waren sich nicht sicher, auf welche Nachricht Sie sich beziehen. Wahrscheinlich sprechen Sie von der geplanten Umsetzung des Vorschlags der Europäischen Kommission (KOM) für eine "Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen" (KOM-Nr.(2004)582 endg.; Ratsdok.-Nr: 12555/04).

Dieser KOM-Vorschlag beschäftigt den Bundestag bereits seit der 15. Wahlperiode und wird im Unterausschuss Europarecht des Rechtsausschusses beraten. Der deutsche Gesetzgeber hat sich bei der Umsetzung der Designschutzrichtlinie durch das Geschmacksmusterreformgesetz vom 12. März 2004 (BGBl. I, S. 390) dafür entschieden, den bereits zuvor geltenden Geschmacksmusterschutz für sichtbare Ersatzteile weiterhin zu gewähren.

Diese Rechtslage könnte nicht mehr aufrechterhalten werden, wenn die Änderungsrichtlinie verabschiedet würde. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Aufhebung des Geschmacksmusterschutzes für sichtbare Ersatzteile, die sich im Wesentlichen zu Lasten des Ertrages der EU-Automobilhersteller auswirken wird, geeignet ist, deren Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten zu schwächen. Der Bundestag hat sich bei den Beratungen zum Geschmacksmusterreformgesetz im Ergebnis mit den Stimmen der damaligen Koalitionsfraktionen (SPD und Bündnis90/Die Grünen) dafür ausgesprochen, den Geschmacksmusterschutz für sichtbare Ersatzteile gemäß dem Regierungsentwurf beizubehalten (Bundestagsdrucksache 15/2191).

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vom Wegfallen des Designschutzes durch niedrigere Preise für Ersatzteile profitieren werden. Ob und inwieweit das Vorhaben finanzielle Vorteile für die Verbraucherseite bewirken kann, ist nach Auffassung der den Vorschlag kritisierenden Mitgliedstaaten jedoch offen. Nicht untersucht ist insbesondere, welche Auswirkungen ein im Sinne des Kommissionsvorschlags geändertes Designrecht auf die Kalkulation der Automobilhersteller für andere als sichtbare Ersatzteile haben würde.

Besonders interessant finde ich in der oben genannten vorgeschlagenen Richtlinie (KOM-Nr.(2004)582 endg.; Ratsdok.-Nr: 12555/04) folgende Passage: "Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Geschmacksmusterschutzes auf die Ersatzteilpreise sind unter den interessierten Kreisen umstritten (sowohl bei den Befürwortern als auch den Gegnern einer Liberalisierung). Allerdings sind die von Industrieverbänden und anderem Betroffenen zur Verfügung gestellten Preisvergleiche nicht hinreichend belegt oder beinhalten allenfalls Durchschnittswerte für einzelne Ersatzteile und Länder. Um geeignetere Daten zu erhalten hat die Kommission eine vertiefte und detaillierte Untersuchung durchgeführt. Hierdurch sollte festgestellt werden, ob es bei Ersatzteilen systematische Preisunterschiede in Mitgliedstaaten mit und ohne Musterschutz gibt. Die Ergebnisse, welche in der eingehenden Folgenabschätzung beschrieben sind, legen den Schluss nahe, dass die betreffenden Märkte systematisch verzerrt werden.
Diese Untersuchung betraf Preise für 11 Ersatzteile für 20 Automodelle in 9 Mitgliedstaaten sowie in Norwegen. Von diesen Ländern gewähren 6 Geschmacksmusterschutz für die betreffenden Ersatzteile. Bei den 4 anderen ist dies nicht der Fall. Es stellte sich heraus, dass die Preise für 10 dieser Ersatzteile in den Mitgliedstaaten mit Musterschutz erheblich über denjenigen ohne einen solchen Schutz liegen. Bei dem einzigen Ersatzteil, bei dem der Preis nicht erheblich höher liegt, handelt es sich um den Kühler. Dieser ist das einzige Teil der untersuchten Stichprobe für das kein Gebrauchsmusterschutz zur Anwendung kommt, da es sich um keinen Bestandteil der Karosserie handelt. Bei den anderen Ersatzteilen, wie Stoßstangen, Türen, Kotflügeln, Lampen, Heckklappen und Motorhauben waren die Preise in Mitgliedstaaten mit Gebrauchsmusterschutz zwischen 6,4 und 10,3 % höher. Diese Ergebnisse zeigen, dass KFZ- Hersteller in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaber in den betreffenden Mitgliedstaaten ihre starke Marktmacht zu Lasten der Verbraucher ausüben. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die gegenwärtige Situation mit einem gemischten Schutzregime im Binnenmarkt Handelsverzerrungen verursacht. Ressourcen und Produktion werden insoweit nicht unter Zugrundelegung von Wettbewerbsfähigkeitsgesichtspunkten eingesetzt und die Erzeugung wird nicht von Marktmechanismen bestimmt. Dies führt zu Preisverzerrungen und Handelshemmnissen. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass in einem liberalisierten einheitlichen Markt weitere Preisrückgänge zu erwarten sind. Ferner würden für unabhängige KMU Geschäftsgelegenheiten und Arbeitsplätze geschaffen, welche bislang – auch in Mitgliedstaaten ohne Geschmacksmusterschutz – nur über einen bescheidenen Marktanteil verfügen."

Nach so viel "Juristendeutsch" möchte ich nochmals zusammenfassend versuchen, die Frage kurz und prägnant zu beantworten: Erstens gibt es momentan keine Anzeichen dafür, das sich durch die zu erwartenden Änderungen durch die Kommission die Lage für die Verbraucherinnen und Verbraucher verschlechtern würde, im Gegenteil. Zweitens werden die staatlichen Sicherheitsorgane nicht zu einem privaten Werkschutz umfunktioniert, da sich die Durchsetzung von privaten Rechten ausschließlich über den Zivilrechtsweg herstellen lässt. Und drittens werden die Konsumenten im gesamten Gebiet der EU erfasst, was eine deutliche Verbesserung darstellen würde.

Ob dies allerdings mit dem deutschen Recht vereinbar ist, kann ich nicht beurteilen. Hier sind selbst Fachleute unterschiedlicher Meinung. Insofern hoffe ich, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Beruhigung beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Martin Gerster
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Ihre Frage an Martin Gerster
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