Klaus Barthel (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Klaus Barthel
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
k.A.
Ausgeübte Tätigkeit
Gewerkschaftssekretär, Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
22,0%
Landeslistenplatz
11, Bayern
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Frage zum Thema Sicherheit
09.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Barthel,

demnächst (ab 1.9.05) werde ich Bürger Ihres Wahlkreises werden und bin deshalb an Ihrem Standpunkt zu folgendem Thema interessiert:

Alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen.

Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?

Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging.

Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern ausgerechnet diese harmlose Minderheit?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Nicht einmal die USA überprüfen auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.

Für Ihre Antwort danke ich im voraus,

mit freundlichen Grüßen
Hans Nießlbeck
Antwort von Klaus Barthel
bisher keineEmpfehlungen
10.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

Sie hinterfragen meinen Standpunkt zur Zuverlässigkeitsüberprüfung, die im Luftsicherheitsgesetz angeordnet wird. Zugegeben, ich gehöre nicht zu den Spezialisten in meiner Fraktion, die sich schwerpunktmäßig mit dieser Problemstellung beschäftigen. Aber ich gebe Ihnen gerne die folgenden Erwägungen wieder, die zu diesem Gesetz geführt haben. Ich bitte Sie höflichst, diese in Ihre eigene Urteilsbildung einzubeziehen.

Der Luftverkehr unterliegt gerade im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einer besonderen terroristischen Bedrohung. Es ist leider nicht davon auszugehen, dass sich diese Bedrohung in absehbarer Zeit verringern wird. Dem ist durch das Luftsicherheitsgesetz mit einem gestaffelten System an Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der Luft Rechnung getragen worden. Dabei entspricht die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen auf die Privatpiloten den erhöhten Sicherheitsanforderungen in der Luftfahrt und einer Forderung der deutschen Innenministerkonferenz vom 14./15. Mai 2003. Mit dieser Überprüfung soll verhindert werden, dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen oder ein Luftfahrzeug führen.

Natürlich gibt die Zuverlässigkeitsüberprüfung keinen hundertprozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs, sie stellt aber eine wichtige präventive Komponente dar. Das hat nichts mit einem "Globalverdacht" gegen die Sport- und Privatpiloten zu tun. Es stimmt leider nicht, dass "es weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben hat", von dem ein Terroranschlag ausging. So hat 2002 ein türkischer Staatsbürger unter Angabe einer falschen Identität in Brandenburg eine Pilotenlizenz erworben. Er ist inzwischen wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (Goldschmuggel) zu fünf Jahren Haft verurteilt worden und mutmaßliches Mitglied einer Gruppe um einen Tunesier, der unter dem Verdacht steht, arabische Studenten für Anschläge in Deutschland angeworben zu haben. Er steht zur Zeit in Berlin vor Gericht.

Auch Ihre Aussage, dass "Lastwagenfahrer ein viel größeres Gefahrenkontingent" darstellen, stimmt so nicht. Nach gemeinsamer Auffassung der deutschen Sicherheitsbehörden sind genügend Tatszenarien vorstellbar, in denen durch Nutzung eines Kleinflugzeuges als Tatwaffe massive Schäden angerichtet werden können. Denken Sie nur daran, dieses Flugzeug wäre mit Sprengstoffen oder anderen Explosivstoffen beladen. Für die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf a l l e Flugzeugführer ist auch das Bedrohungspotential, das allein schon aus der Mobilität des Fluggeräts resultiert. Schon von relativ kleinen Flugzeugen kann eine erhebliche Gefährdung für Personen, gerade in Sicherheitsbereichen, ausgehen, die gegen Angriffe vom Boden aus hinreichend geschützt sind.

Die Überprüfung selbst ist ein abgestuftes Verfahren. Nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes darf die Luftsicherheitsbehörde Anfragen bei den Polizei- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder stellen. Bei weiteren Sicherheitsbehörden, also z. B. dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundesnachrichtendienst darf nur angefragt werden, wenn es der Einzelfall erfordert. Diese Erforderlichkeit ist sogar gerichtlich überprüfbar.

Sehr geehrter Herr , ausnahmslos das gesamte fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen und alle Beschäftigten auf den Verkehrsflughäfen bis hin zur Reinigungskraft werden der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Keiner dieser Personen äußert daran Kritik, alle haben Verständnis für die höheren Sicherheitsanforderungen in dieser Zeit. Ich kann nicht erkennen, dass die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Privatpiloten unverhältnismäßig ist oder das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt. Und die Würde des Menschen wird dadurch mit Sicherheit nicht berührt.

Es ist richtig, dass "keine Ausländer mit USA-Lizenz überprüft werden" - wie auch? Deutsche Gesetzte gelten nunmal nur in Deutschland, wir können keine Schutzmaßnahmen in ausländischen Staaten anordnen. Aber die Tatsache, dass bestimmte Schutzmaßnahmen nicht weltweit praktiziert werden kann doch nicht Grund dafür sein, davon bei uns, in unserem Zuständigkeits- und Handlungsbereich abzusehen.

Das Bundesinnenministerium erarbeitet gerade die Rechtsverordnung zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung, die dann mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die besondere Gefährdung des Luftverkehrs erlaubt es aber nicht, mit der tatsächlichen Durchführung der Überprüfungen zu warten, bis diese Verordnung in Kraft getreten ist. Durch den engen Kontakt des Ministeriums zu den Ländern wird aber schon jetzt ein möglichst einheitliches Vorgehen sicher gestellt.

Ich bitte Sie daher um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, auch wenn Sie teilweise Privat- und Sportpiloten betreffen und wenn Ihnen dadurch ein gewisses Opfer abverlangt wird. Sie können damit selbst einen Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz vor Anschlägen leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Barthel
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Frage zum Thema Wirtschaft
15.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Barthel,

bitte teilen Sie mir mit, welchen Beitrag Sie geleistet haben, damit das Projekt "Prinz-Heinrich-Kaserne" in Lenggries endlich abschließend behandelt werden kann.
Antwort von Klaus Barthel
1Empfehlung
29.08.2005
Sehr geehrte Frau ,

als es seinerzeit um die Schließung ging, war ich mehrfach sowohl in der Kaserne wie im Rathaus. Beim Gespräch mit Herrn Bürgermeister Weindl habe ich mehr als einmal meine Unterstützung angeboten und gleichzeitig deutlich gemacht, dass wir gemeinsam vorgehen sollten und dabei die Initiative von ihm ausgehen müsse.

Seither habe ich aus der Gemeinde Lenggries von offizieller Seite nie mehr etwas gehört. Anderswo konnte ich im Dialog mit der betroffenen Gemeinde duchaus helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel, MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte
01.09.2005
Von:
Pit

Hallo Klaus,

meine Frage betrifft das Thema Demokratie: Bei jeder Bundestagswahl gebe ich meine Stimme für vier Jahre ab. Ich habe keinen Einfluss darauf, was tatsächlich damit geschieht. Das kann ich nicht länger verantworten.

Mir fehlt die bundesweite Volksabstimmung - das Recht, zwischen den Wahlen in einzelnen Sachfragen direkt zu entscheiden. 87 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind für das Recht auf Volksabstimmung, aber der Bundestag lehnt es regelmäßig ab.

Ich wähle nur noch Kandidaten oder Parteien, die sich für die Einführung einer bundesweiten Volksabstimmung einsetzen. Sollte dies keine/r tun, werde ich nicht mehr wählen und stattdessen meine Wahlbenachrichtigung an den „Omnibus für Direkte Demokratie“ schicken, der unsere Stimmen sammelt und öffentlich macht.

Wie stehst Du zum Recht auf Volksabstimmung und wie die SPD?

Im voraus vielen Dank für Deine Antwort.
Mit freundlichem Gruß


Pit
Antwort von Klaus Barthel
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12.09.2005
Lieber Pit ,

bereits 1993 hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte. Im Jahr 2002 haben wir zusammen mit unserem Koalitionspartner die Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid erneut in einem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht.

Nur: Für eine solche Verfassungsänderung bedarf es der Mehrheit von zwei Dritteln im Bundestag und im Bundesrat. Solange CDU/CSU dieses Vorhaben ablehnen, kommt diese verfassungsändernde Mehrheit wohl nicht zustande. Unser Umstimmungsversuch gegenüber der Union im letzten Jahr hatte jedenfalls keinen Erfolg.

Die SPD und auch ich ganz persönlich bleiben aber am Ball. In unserem Wahlmanifest steht daher konsequenter Weise: "Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid". Es spricht also nichts dagegen, am 18. September mit beiden Stimmen SPD zu wählen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Barthel, MdB
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Frage zum Thema Rente
13.09.2005
Von:
Dr.

Wann wird endlich auch die Rente wieder erhöht, so wie das bei den Beamten üblich ist? Ich bitte Sie dafür einzutreten, schließlich können Beamte nur bezahlt werden, wenn die Arbeitnehmer Steuern bezahlen. Die Renten werden in Zukunft auch deshalb geringer, weil es bei Arbeitnehmern keine Beschäftigungsgarantie gibt.
Antwort von Klaus Barthel
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14.09.2005
Sehr geehrter Herr Dr. ,

die Frage der Rentenerhöhung in der gesetzlichen Rentenversicherung hängt im Wesentlichen von der Lohnentwicklung ab. Leider sind die Reallöhne in den letzten Jahren ja eher gesunken, statt zu steigen. Wenn die Tarifpartner, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, signifikante Lohnerhöhungen vereinbaren, schlägt das auch auf die gesetzlichen Renten durch. Zusätzlich würden höhere Löhne und dann Renten sicher die Binnennachfrage steigern und damit dem Wirtschaftswachstum helfen. Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, haben sich führende Sozialdemokraten für eine deutliche Lohnerhöhung vor allem in den Branchen ausgesprochen, die ständig neue Rekordgewinne vermelden, gleichzeitig über die ach so schlechten Bedingungen jammern.

Rentenrechtliche Regelungen werden aber sehr wohl wirkungsgleich in die Beamtenversorgung übertragen. Aktuell haben die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen den Entwurf eines Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes beschlossen, der dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz folgt. Jedoch lehnt die CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat den (zustimmungsbedürftigen) Gesetzentwurf aus sehr durchsichtigen wahltaktischen Überlegungen ab, obwohl gerade die Länder den Großteil der Lasten der Beamtenversorgung tragen müssen. Auch im Bundestag hat die Union die abschließende Behandlung des Gesetzentwurfes in der zu Ende gehenden Legislaturperiode blockiert.

Generell kann ich Ihnen aber sagen, dass die Bezüge der Versorgungsempfänger im Jahr 2005 um 0,1 Prozent unter denen des Jahres 2002 liegen. Erhöhungen sind bis einschließlich 2007 nicht vorgesehen. Der in der Öffentlichkeit weit verbreitete Glaube, Beamtinnen und Beamte würden von Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. von Rentenbeziehern nicht betroffen, stimmt bei genauer Betrachtung nicht.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass weitere Belastungen für die Rentnerinnen und Rentner nicht zumutbar wären. Auch aus diesem Grunde lehnen wir die Mehrwertsteuererhöhung ab, die von CDU/CSU geplant und angekündigt ist. Gerade die Rentner hätten von der angeblichen Entlastung durch eine Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung gar nichts - für sie bliebe es einfach bei einer unsinnigen und kontraproduktiven Verteuerung.

Hätten wir übrigens Blüms letzte Rentenformel (Stichwort Demographischer Faktor) nicht nach unserem Regierungsantritt aufgehoben und durch eine eigene Regelung ersetzt, käme es jetzt jährlich zu einer echten Rentenkürzung von 0,5 Prozent. Mit unserer Nachhaltigkeitsformel haben wir solche Rentenkürzungen definitiv ausgeschlossen.

Für Rentnerinnen und Rentner kann es am Sonntag also nur eine Entscheidung geben: SPD.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Barthel
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