Sehr geehrter Herr

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Sie hinterfragen meinen Standpunkt zur Zuverlässigkeitsüberprüfung, die im Luftsicherheitsgesetz angeordnet wird. Zugegeben, ich gehöre nicht zu den Spezialisten in meiner Fraktion, die sich schwerpunktmäßig mit dieser Problemstellung beschäftigen. Aber ich gebe Ihnen gerne die folgenden Erwägungen wieder, die zu diesem Gesetz geführt haben. Ich bitte Sie höflichst, diese in Ihre eigene Urteilsbildung einzubeziehen.
Der Luftverkehr unterliegt gerade im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einer besonderen terroristischen Bedrohung. Es ist leider nicht davon auszugehen, dass sich diese Bedrohung in absehbarer Zeit verringern wird. Dem ist durch das Luftsicherheitsgesetz mit einem gestaffelten System an Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der Luft Rechnung getragen worden. Dabei entspricht die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen auf die Privatpiloten den erhöhten Sicherheitsanforderungen in der Luftfahrt und einer Forderung der deutschen Innenministerkonferenz vom 14./15. Mai 2003. Mit dieser Überprüfung soll verhindert werden, dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen oder ein Luftfahrzeug führen.
Natürlich gibt die Zuverlässigkeitsüberprüfung keinen hundertprozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs, sie stellt aber eine wichtige präventive Komponente dar. Das hat nichts mit einem "Globalverdacht" gegen die Sport- und Privatpiloten zu tun. Es stimmt leider nicht, dass "es weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben hat", von dem ein Terroranschlag ausging. So hat 2002 ein türkischer Staatsbürger unter Angabe einer falschen Identität in Brandenburg eine Pilotenlizenz erworben. Er ist inzwischen wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (Goldschmuggel) zu fünf Jahren Haft verurteilt worden und mutmaßliches Mitglied einer Gruppe um einen Tunesier, der unter dem Verdacht steht, arabische Studenten für Anschläge in Deutschland angeworben zu haben. Er steht zur Zeit in Berlin vor Gericht.
Auch Ihre Aussage, dass "Lastwagenfahrer ein viel größeres Gefahrenkontingent" darstellen, stimmt so nicht. Nach gemeinsamer Auffassung der deutschen Sicherheitsbehörden sind genügend Tatszenarien vorstellbar, in denen durch Nutzung eines Kleinflugzeuges als Tatwaffe massive Schäden angerichtet werden können. Denken Sie nur daran, dieses Flugzeug wäre mit Sprengstoffen oder anderen Explosivstoffen beladen. Für die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf a l l e Flugzeugführer ist auch das Bedrohungspotential, das allein schon aus der Mobilität des Fluggeräts resultiert. Schon von relativ kleinen Flugzeugen kann eine erhebliche Gefährdung für Personen, gerade in Sicherheitsbereichen, ausgehen, die gegen Angriffe vom Boden aus hinreichend geschützt sind.
Die Überprüfung selbst ist ein abgestuftes Verfahren. Nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes darf die Luftsicherheitsbehörde Anfragen bei den Polizei- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder stellen. Bei weiteren Sicherheitsbehörden, also z. B. dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundesnachrichtendienst darf nur angefragt werden, wenn es der Einzelfall erfordert. Diese Erforderlichkeit ist sogar gerichtlich überprüfbar.
Sehr geehrter Herr

, ausnahmslos das gesamte fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen und alle Beschäftigten auf den Verkehrsflughäfen bis hin zur Reinigungskraft werden der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Keiner dieser Personen äußert daran Kritik, alle haben Verständnis für die höheren Sicherheitsanforderungen in dieser Zeit. Ich kann nicht erkennen, dass die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Privatpiloten unverhältnismäßig ist oder das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt. Und die Würde des Menschen wird dadurch mit Sicherheit nicht berührt.
Es ist richtig, dass "keine Ausländer mit USA-Lizenz überprüft werden" - wie auch? Deutsche Gesetzte gelten nunmal nur in Deutschland, wir können keine Schutzmaßnahmen in ausländischen Staaten anordnen. Aber die Tatsache, dass bestimmte Schutzmaßnahmen nicht weltweit praktiziert werden kann doch nicht Grund dafür sein, davon bei uns, in unserem Zuständigkeits- und Handlungsbereich abzusehen.
Das Bundesinnenministerium erarbeitet gerade die Rechtsverordnung zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung, die dann mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die besondere Gefährdung des Luftverkehrs erlaubt es aber nicht, mit der tatsächlichen Durchführung der Überprüfungen zu warten, bis diese Verordnung in Kraft getreten ist. Durch den engen Kontakt des Ministeriums zu den Ländern wird aber schon jetzt ein möglichst einheitliches Vorgehen sicher gestellt.
Ich bitte Sie daher um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, auch wenn Sie teilweise Privat- und Sportpiloten betreffen und wenn Ihnen dadurch ein gewisses Opfer abverlangt wird. Sie können damit selbst einen Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz vor Anschlägen leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel