Sehr geehrter Herr

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Ich lehne eine Mehrwertsteuer für Universaldienstleistungen - also Pflichtleistungen, die die Post AG erbringt und nur um diese geht es - unter derzeitigen Bedingungen ab. Für alle anderen, also die gewerblichen Leistungen für Geschäftskunden, bezahlt auch die Post AG Mehrwertsteuer, hier herrscht gleicher Wettbewerb.
Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit, ob man alle Universaldienst-Erbringer von der MwSt befreien kann. Dies halte ich für vertretbar, EU-konform und wettbewerbsgerecht. Dies könnte aber nur für Unternehmen gelten, die wie die Post AG sämtliche Universaldienstleistungen flächendeckend und zu erschwinglichem Preis erbringen (12.000 Filialen überall, 6 x Zustellung pro Woche, Briefe bis 1.000 g, Pakete bis 20 kg usw. usw.; siehe Post-Universaldienstleistungsverordnung). Es hat nichts mit freiem Wettbewerb zu tun, wenn für politisch gewollte Pflichtleistungen MwSt vom Privatkunden, der diese nicht absetzen kann, verlangt wird, während diejenigen Unternehmen, die diese Leistungen nicht erbringen, sich zu scheinbar "gleichen" Bedingungen die gewinnträchtigsten Regionen und Leistungsangebote aussuchen können.
Ich weise darauf hin, dass seit der Abschaffung des verbliebenen Brief-Monopols völlig offen ist, wie die Zusatzkosten des Universaldienstes, den die Post AG erbringt, ausgeglichen werden sollen. Jeder weiß oder kann sich ausrechnen, dass die dafür im Postgesetz und/oder von der EU vorgesehenen Möglichkeiten (sei es ein Fonds oder staatliche Subventionen) keine gangbaren Wege oder praktikablen Lösungen darstellen. Auch die Anhänger einer Abschaffung des "Mehrwertsteuerprivilegs" haben bisher keine Antwort auf diese Frage. Wenn sie behaupten, es gäbe diese Zusatzkosten nicht, dann frage ich, warum TNT und andere auch im Verband nicht bereit oder in der Lage sind, diese Leistungen zu erbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel