Klaus Barthel (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Klaus Barthel
© spdfraktion.de
Geburtstag
28.12.1955
Berufliche Qualifikation
Gewerkschaftssekretär
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kochel
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
15,8%
Landeslistenplatz
5, Bayern
weitere Profile
(...) Deshalb habe ich mit dafür gesorgt, dass die Partei auch in Sachen Bahn-Privatisierung dazu gelernt hat und diese nunmehr ablehnt. Wer das ändern will, muss sich Mehrheiten suchen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
14.12.2012
Von:

Bundestagsdebatte zum Antrag der Linken "Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen"

Protokoll der Plenumssitzung vom 13.12.2012

dip21.bundestag.de

Eine Gegenstimme bei der SPD? Wer war das?

Herzliche Grüße

Antwort von Klaus Barthel
bisher keineEmpfehlungen
19.12.2012
Klaus Barthel
Lieber ,

leider kann man nur bei namentlichen Abstimmungen sicher nachvollziehen, wer wie abgestimmt hat. Ich werde aber weiter bei KollegInnen und Kollegen nachfragen, ob das in dem Fall jemand weiß. Bedauerlicher Weise war es für Herrn Barthel nicht möglich, während der Abstimmung im Plenum zu sein. Er hat mich jedoch darum gebeten, Ihnen den Beschluss zum Arbeitsrecht bei kirchlichen Arbeitgebern vom vergangenen Parteikonvent der SPD zukommen zu lassen. Die Initiative, die dahinter steht, hat Herr Barthel mit der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in diesem Jahr entscheidend vorangetrieben. Hier der Link zum Beschluss:
www.spd.de

Liebe Grüße
Christina

Christina Sonnenfeld
Büro Klaus Barthel, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
13.04.2013
Von:

Die SPD will die Vermögenssteuer unter Berücksichtigung eines Freibetrages wieder einführen. Selbständige haben oft keine gesetzlichen Versorgungsansprüche, sondern sorgen u.a. mit der Schaffung von Geldvermögen vor.
Politiker, Beamte und gesetzl. Versicherte haben Altersversorgungsansprüche.
Meine Frage:
Werden diese Altersversorgungsansprüche kapitalisiert und bilden somit einen Teil der Freibeträge?
Oder sollen Selbständige einen adäquaten Freibetrag erhalten?
Um eine Beamtenpension von z.B. € 5.000.-- mtl. über eine private Versicherung zu kompensieren, ist ein Kapital von wenigstens € 1.500.000.-- notwendig.

Wenn also für Selbständige / Freiberufler kein adäquater Freibetragssockel vorgesehen ist, müsste fairnesshalber diesem Beamten ein vermögenssteuerpflichtiges Zusatzvermögen von 1,5 Mio. zugerechnet werden.

Wie sieht die SPD diese Situation?

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