Kerstin Griese (SPD)

Angaben zur Person
Kerstin Griese
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Historikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mettmann II
Landeslistenplatz
8, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Öffentliche Äußerungen
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Familie
22.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Griese,

in der TAZ vom 18.3. werden Sie zum Kinderbonus folgendermaßen zitiert: "Mir bleibt nur, an die Zahlungspflichtigen zu appellieren, das gesamte Geld den Kindern zugute kommen zu lassen." Mütter und Väter sollten also nicht auf ihrem Recht bestehen, ihre Unterhaltszahlungen in einem Monat um 50 Euro zu kürzen.

Kommt also Ihrer Meinung nach der Bonus den Kindern zwangsläufig nur dann zugute, wenn er auf das Konto der Alleinerziehenden fließt? Haben die Barunterhaltspflichtigen nichts mit ihren Kindern zu tun, als Barunterhalt zu überweisen? Als geschiedener Vater von vier unterhaltsberechtigten Kindern, der beinahe ein Drittel des Jahres mit diesen zusammen verbringt und der sein Recht in Anspruch nimmt, den halben Kinderbonus mit dem Unterhalt zu verrechnen, fühle ich mich von solchen von Vorurteilen und Klischees bestimmten Äußerungen diffamiert.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kerstin Griese
6Empfehlungen
29.03.2009
Kerstin Griese
Sehr geehrter Herr ,

da haben Sie mich missverstanden. Es geht darum, dass das Geld den Kindern zugute kommt. Bei den Paaren, bei denen sich beide Elternteile um die Kinder kümmern und die das gemeinsame Sorgerecht im Interesse der Kinder wahrnehmen, ist dies kein Problem. Dabei handelt es sich nach meiner Überzeugung um die Mehrheit der Fälle.

Trotzdem können wir nicht darüber hinwegsehen, dass es eine beträchtliche Zahl an Fällen gibt, in denen die Unterhaltszahlungen zwischen den getrennt lebenden Eltern ein stetiger Streitfall sind. Nicht wenige Unterhaltspflichtige kommen ihrer Zahlungsverpflichtung gar nicht oder nur zum Teil nach. Hier ist oft nicht gewährleistet, dass der Kinderbonus tatsächlich den Kindern zugute käme.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kinder und Jugend
25.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Griese,

Ministerin Von der Leyen möchte gern per Gesetz die Internetseiten sperren (lassen), die Kinderpornografie anbieten.
Ich halte diese Möglichkeit für wenig sinnvoll und denke, es wäre sehr viel effektiver, wenn die spammäßige unaufgeforderte Verbreitung sexueller Darstellungen unter Strafe gestellt wird.
Das Strafmaß könnte mit zunehmender Verwerflichkeit der Abbildungen/des Inhaltes und der Häufigkeit der unaufgeforderten Verbreitung gestaffelt sein.

Die Kontrolle und Überwachung derartiger Angebote erfordert fachkundige Polizeibeamte, die im erforderlichen Ausmaß noch gar nicht vorhanden sein sollen. Die wenigsten Darstellungen werden für jeden Betrachter offen gezeigt. Eine Überwachung und Kontrolle geschlossener Foren halte ich für schlecht finanzierbar.
Ist es nicht sinnvoller, Gesetze zu verabschieden, dass Provider eine Meldestelle einzurichten haben, wo derartige Beschwerden auflaufen und zu verpflichten sind, den Account des Betreffenden zu schließen?
Warum kann man nicht beim BKA oder bei den LKAs eine entsprechende Meldestelle einrichten, wohin die Mails weiter geleitet und als Strafantrag bearbeitet werden.
Der Mehraufwand der Provider könnte im Athesionsverfahren bestimmt und als Summe festgelegt werden.

B.
Antwort von Kerstin Griese
4Empfehlungen
28.03.2009
Kerstin Griese
Sehr geehrte Frau ,

ich halte das Sperren des Zugangs zu kinderpornografischen Internetseiten für eine sinnvolle Maßnahme, und es ist richtig, dies gesetzlich zu regeln. Gleichzeitig weiß ich, das es sich nur um eine flankierende Maßnahme handelt, da solche Sperren mit entsprechenden technischen Kenntnissen umgangen werden können.

Entscheidend ist es, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Verbreitung von Kinderpornografie vorzugehen. Dringlich ist es meines Erachtens, die Server abzuschalten, auf denen kinderpornografisches Material gehostet werden. Viele dieser Server liegen in der EU und den USA.

Wenn Kinderpornografie auf deutschen Servern erscheint, wird das heute schon abgeschaltet und selbstverständlich strafrechtlich verfolgt. ( kerstin-griese.de )

Recht haben Sie mit Ihrer Bemerkung, dass die Flut der Spam-Mails bekämpft werden müsse. Auch hier muss nachdrücklich zumindest gegen Firmen in der EU und den USA durchgegriffen werden. Was aus Drittländern kommt, entzieht sich indes unserem Zugriff.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.03.2009
Von:

Hallo Frau Griese,

ich beziehe mich auf ihre Antwort in Sachen Kinderpornografie vom 28.03.2009.

Sie schrieben "Gleichzeitig weiß ich, das es sich nur um eine flankierende Maßnahme handelt, da solche Sperren mit entsprechenden technischen Kenntnissen umgangen werden können."

Und genau hier irren Sie sich. Es benötigt eben keine großartigen technische Kenntnisse. Internet-Kenntnisse und eine Mausbedienungsanleitung reichen - eine einfache Suche bei z.B. Google nach "Anonym surfen" schildert einem die Umgehung der Provider-Maßnahmen mit Hilfe von sechs Klicks (ich habe sie gezählt).
Dafür geben wir jede Menge Geld aus, das viel eher in die Schulung/Neueinstellung von Beamten gesteckt werden sollte - denn wie Sie richtig festgestellt haben, sollten derartige Server (die laut Studie _hauptsächlich_) in den westlichen Ländern stehen, bereits ausfindig gemacht und abgeschaltet werden.

Wenn dem so wäre, müsste man aber keinen Filter einrichten, der nichts anderes als Zensur bedeutet (und ein Versprecher ihres Koalitionspartners hat solche Überlegungen in Richtung rechtsradikaler Seiten und ähnlich unliebsamer Seiten (ich will sie auch nicht, aber Zensur will ich noch weniger!) bereits angedeutet.

Was hier betrieben ist, ist nichts anderes als der Missbrauch von missbrauchten Kindern als Populismusmittel. Dem dummen Michel wird etwas vorgegaukelt, was eher zu einem Überwachungsstaat führt, als Kinder schützt (die bereits missbraucht wurden).

Wenn man mit diesem Filter das Leid der Kinder beenden könnte, gerne, ich hätte nichts dagegen - aber so wie er jetzt geplant wird, ist das einzige was passieren wird folgender Fall: Völlig legitime Seiten, die das Pech haben bei einem Provider auf dem gleichen Server gelandet zu sein, wie die (vermeintlichen) KiPo-Seiten, sind nicht mehr erreichbar (und jeder der sie besuchen wollte evtl. unter Verdacht).

Sind Sie immer noch der Meinung, dass dieser unwirksame Filter das Richtige für ein freies Deutschland ist?
Antwort von Kerstin Griese
70Empfehlungen
25.04.2009
Kerstin Griese
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Wenn Ihre Behauptung stimmt, dass die geplanten Internet-Filter mit geringem Aufwand zu umgehen sind, dann wäre die These, damit würden Freiheitsrechte eingeschränkt, absurd.

Für mich ist die Filterung der Kinderpornografie-Seiten eine flankierende Maßnahme. Entscheidend ist es aus meiner Sicht, die Kinderpornografie an ihrer Quelle zu bekämpfen. Dazu gehört es, konsequent gegen Server vorzugehen, auf denen kinderpornografisches Material gehostet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
30.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Griese,

in Ihrer Antwort am 29.3. zum Thema "Kinderbonus" schrieben Sie:

"Nicht wenige Unterhaltspflichtige kommen ihrer Zahlungsverpflichtung gar nicht oder nur zum Teil nach. Hier ist oft nicht gewährleistet, dass der Kinderbonus tatsächlich den Kindern zugute käme."

Verfügen Sie über detaillierte Informationen, daß der hälftige Kinderbonus der betreuenden Person dem gemeinsamen Kind häufiger zugute kommt, als der hälftige Kinderbonus der unterhaltspflichtigen Person?
Antwort von Kerstin Griese
bisher keineEmpfehlungen
23.04.2009
Kerstin Griese
Sehr geehrter Herr ,

nein, ich besitze keine derartigen Informationen. Grundsätzlich erscheint mir am sinnvollsten zu sein, das Geld dort einzusetzen, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Frauen
01.04.2009
Von:
von

Sehr geehrte Frau Griese,

ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 05.03.09 bzw. auf Ihre Antwort vom 27.03.09.

Zunächst möchte ich festhalten, dass ich die in meinem Schreiben zitierte Meinung nicht in ihrer Gesamtheit teile. Der Autor lässt einigen persönlichen Frust mitschwingen… Dennoch interessiere ich mich für dieses Thema und wollte auch Ihre Meinung als Ausschussvorsitzende dazu erfahren.

Leider gingen Sie in Ihrer Antwort nicht auf die Frage ein, warum ausschließlich Frauen die Position der Gleichstellungsbeauftragten wählen dürfen. Der Vorwurf, es handele sich bei der dann gewählten Person lediglich um eine "Frauenbeauftragte", kommt dann natürlich recht schnell auf und ist auch nur schwer von der Hand zu weisen: Eine von Frauen gewählte Frau wird nur schwerlich von allen Betroffenen als Gleichstellungsbeauftragte/r akzeptiert werden.
Ich darf selbst in meiner Gremienarbeit beobachten, wie die an sich qualifizierte Frau, die als Gleichstellungsbeauftragte teilnimmt, darum kämpfen muss, von den andern Teilnehmern ernst genommen zu werden. Sie hat soviel mit der Arbeit um Anerkennung zu tun, dass sie kaum Projekte umsetzen kann…

Des Weiteren haben Sie in Ihrer Antwort behauptet, dass Frauen in Deutschland bei gleicher Leistung im Durchschnitt 23 Prozent weniger verdienen als Männer.
Ich kann jedoch leider nicht nachvollziehen, wie Sie auf diesen Wert kommen. Schließlich werden heutzutage die allermeisten Arbeitnehmer nach Tarif bezahlt. Diese Tarife wiederum machen keinen Geschlechterunterschied. Ich möchte Sie deshalb bitten, diese Zahl zu belegen!

Und dass es bestimmt konkrete Einzelfälle gibt, in denen Frauen bei gleicher Leistung weniger verdienen als Männer, will ich ebenso gerne akzeptieren, wie es auch Männer gibt, die bei gleicher Leistung weniger verdienen. Einzelfälle wird es nun mal voraussichtlich immer geben. Dennoch sei dann die Frage erlaubt: Was bedeutet "im Durchschnitt"?


Mit freundlichen Grüßen,
von
Antwort von Kerstin Griese
2Empfehlungen
22.04.2009
Kerstin Griese
Sehr geehrter Herr von ,

ich halte es grundsätzlich für nachvollziehbar, dass eine Gleichstellungsbeauftragte auch als Frauenbeauftragte arbeitet und somit auch nur Frauen wählbar sind. Die von Ihnen geschilderten Erfahrungen entsprechen im großen und ganzen nicht den Eindrücken, die ich von den Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten habe.

Richtig ist sicherlich, dass nicht alle Männer die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ernst nehmen. Doch das ist genau der Grund, warum wir engagierte Frauen in diesen Positionen brauchen. Zumal ein Bewusstseinswandeln feststellbar ist: gerade jüngere Männer unterstützen das Ziel, gemeinsam für mehr Gleichstellung zu sorgen.

Dass Frauen im Durchschnitt 23 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen, ist tatsächlich eine schwer zu glaubende Zahl. Doch es ist die traurige Realität. Mehr Informationen finden Sie dazu im Dossier Entgeltgleichheit www.bmfsfj.de , das soeben vom Bundesfrauenministerium vorgelegt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Kerstin Griese
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.