Kerstin Griese (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Kerstin Griese
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Historikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mettmann II
Landeslistenplatz
8, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Ohne dass die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind, wird die SPD nicht zustimmen. Die SPD ist eine Rechtsstaatspartei und wird den von der CDU/CSU aufgezeigten Weg in einen Schnüffelstaat nicht mitmachen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
01.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Griese,

was halten Sie von dem bedingungslosen Grundeinkommen?

Denken Sie nicht auch, dass es ungerecht ist, dass in einem
reichem Land wie Deutschland Menschen in Armut leben,
obwohl sie um Unterstützung vom Staat gebeten haben?

Sollten nicht 3,5 Millionen Deutsche, viele Kinder und Rentner die
Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, anstatt
nur ihre nackte Existenz abgesichert zu wissen?

Ein Wechsel zum Grundeinkommen würde soviele positive Dinge mit sich bringen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen:
.. stärkt die Familie.
... fördert Innovation
... stärkt die Unternehmen.
... stärkt die Volkswirtschaft. Unproduktive Industrien und Wirtschaftszweige müssen nicht mehr subventioniert werden.
... ermöglicht einen umfassenden Abbau von Bürokratie, auch in den Sozialsystemen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt weitestgehend bestehende Sozialleistungen.

Das bedingungslose Grundeinkommen wird von vielen namenhaften Wissenschaftlern, unter ihnen zwei Nobelpreisträger der Wirtschaftswissenschaften gefordert.
Mehrere voneinander unabhängige Studien belegen eine Finanzierbarkeit.


Dass Menschen mit Kürzungen der Sozialleistungen zur Arbeit bewegt werden müssen, ist auch eine sehr fadenscheinige Praktik.
Wäre es nicht motivierender für Arbeitslose, wenn sie mehr als 20% von ihrem erarbeiteten Geld behalten können?
Denken Sie wirklich, ihre Wähler wollen hören, dass sie potentielle Faulenzer sind, die zur Arbeit gezwungen werden müssen?

Sollte sich die SPD nicht langsam von der eingestaubten Idee der Vollbeschäftigung lossagen und nach neuen, innovativen Lösungen suchen?

Ich glaube, es ist Zeit für eine wirkliche Verbesserung, nicht nur für Ausbesserungen an einem maroden System.
Was glauben Sie?

Freundliche Grüße,
Antwort von Kerstin Griese
5Empfehlungen
16.02.2009
Kerstin Griese
Sehr geehrte Frau ,

ich halte die Idee des Grundeinkommens für interessant, aber insbesondere als Familienpolitikerin für wenig sinnvoll. Ich halte es für wesentlich wichtiger, konkrete Armutsrisiken, die nun einmal längst nicht nur im Materiellen zu suchen sind, direkt anzugehen. Dies gilt insbesondere für die Risiken der Kinderarmut, bei denen die Bildungsarmut erhebliche Folgen für den gesamten Lebensweg hat.

Die mit Abstand nachhaltigste Vorbeugung gegen die Risiken der Kinderarmut ist die Erwerbstätigkeit der Eltern. Alles zu unternehmen, dies zu fördern, muss im Mittelpunkt der Politik stehen. Dazu gehören Bildungs- und Weiterbildungsangebote, zielgerichtete Anreize und zeitlich passende Kinderbetreuungsangebote. Gerade letzteres muss noch nachdrücklicher umgesetzt werden, als dies in den laufenden Programmen zum Betreuungsausbau passiert. Denn das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern ist leider ganz besonders hoch.

Dass Menschen durch die Kürzung von Sozialleistungen nachhaltig in eine Erwerbstätigkeit gebracht werden, ist illusorisch. Denn kein Arbeitgeber kann Beschäftigte gebrauchen, die ihrem Job ohne ernsthafte Motivation nachgehen. Ich gehöre sicherlich nicht zu den Politikerinnen, die die Menschen als potenzielle Faulenzer beschreiben. Aber ich weiß, dass es eine ganze Reihe von Ursachen geben kann, wenn Menschen keine Erwerbstätigkeit finden. Mangelnde Bildung, gesundheitliche Einschränkungen, Suchtprobleme, fehlende Kinderbetreuung sind Gründe, die ein gezieltes Eingreifen nötig machen. Deswegen trete ich dafür ein, unsere Sozialsysteme dort zu stärken, wo durch falsche Sparanstrengungen in den Kommunen die konkreten Hilfen weggefallen sind.

Ich finde es richtig, dass es die Möglichkeit gibt, Arbeitslosengeld II und Erwerbseinkünfte miteinander zu kombinieren. Es gibt sehr viele so genannte "Aufstocker", die dies in Anspruch nehmen. Leider gibt es aber auf der anderen Seite zu viele Arbeitgeber, die dieses System ausnutzen und Niedrigstlöhne zahlen, mit denen ein angemessenes Auskommen nicht möglich ist. Deswegen halte ich es für notwendig, zunächst einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, bevor wir über verbesserte Formen der Kombinierbarkeit von Erwerbs- und Transfereinkommen reden. Leider verweigert sich die CDU/CSU der Einführung eines solchen Mindestlohns.

Die SPD hat sich längst von den "eingestaubten" Ideen der Vergangenheit, die noch in den siebziger Jahren sachgerecht waren, verabschiedet. Mit den Arbeitsmarktreformen der rot-grünen Koalition haben wir viele innovative Ideen in die Praxis umgesetzt. Der Erfolg ist spätestens im letzten Jahr eingetreten. Noch nie gab es mehr Beschäftigte in Deutschland, die Arbeitslosigkeit war seit vielen Jahren nicht mehr so niedrig, und erstmalig wurde die Sockelarbeitslosigkeit wieder erheblich reduziert. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass wir gute Chancen haben, den Konjunktureinbruch im Zuge der Finanzmarktkrise möglichst kurz halten und die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt begrenzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
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Frage zum Thema Familie
09.02.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Griese,

erlauben Sie, dass ich mich mit meiner Frage an Sie als Vorsitzende des Familien-Ausschusses wende.

Beim Kinderbonus als Teil des Konjunkturpakets ist geplant, diesen Bonus wie Kindergeld mit den Freibeträgen zu verrechnen. Den Medien ist zu entnehmen, dass Ihre Fraktion gegen den Widerstand Ihres Koalitionspartners daran festhält.

Steuerlich getrennt veranlagte Eltern müssen sich, obwohl sie den ideologischen Aspekt dieser Entscheidung nicht verstehen können, mit der Lawine der praktischen Konsequenzen auseinandersetzen, so dass nicht nur ich für die Beantwortung der folgenden Fragen sehr dankbar wäre:

Ist es richtig, dass der Kinderbonus gemäss §1612b BGB mit Barunterhaltsansprüchen hälftig verrechnet wird?

Wird es dazu einen wie auch immer gearteten Pfändungsschutz gegen Vollstreckung dieser Differenz aus vollstreckbaren Titeln geben?

Gilt die Zusage der Nichtanrechnung des Kinderbonus auf ALG-2 Bezüge auch für solche ALG2-Bedarfsgemeinschaften, auf deren Bedarf Unterhaltszahlungen angerechnet wurden? D.h. werden die ARGEN die fehlenden 50€ zusätzlich erstatten, die die Barunterhaltspflichtigen dem Finanzamt zurückerstatten müssen und daher vom Barunterhalt abziehen?

Sehen Sie in diesem Zahlungs-Karussell eine sinnvolle politische Gestaltung?

Vielen Dank für Ihre Mühe,

mit freundlichen Grüssen

Dr.
Antwort von Kerstin Griese
1Empfehlung
27.03.2009
Kerstin Griese
Sehr geehrter Herr ,

der im Konjunkturpaket II enthaltene Kinderbonus richtet sich tatsächlich an die Mehrheit der Familien in der Mittelschicht und an die Familien, die nicht so viel Geld haben. Dies war so im Steinmeier-Plan, auf dem das gesamte Konjunkturpaket beruht, vorgesehen und konnte gegen die CDU/CSU durchgesetzt werden.

Sehr gut Verdienende – dort wo die Eltern deutlich mehr als 6000 Euro im Monat verdienen – erhalten den Kinderbonus gar nicht oder nur zum Teil. Das ist meines Erachtens gerecht. Denn in dieser Gehaltsklasse erhält man statt des Kindergeldes einen höheren Steuerfreibetrag.

Wichtig ist, dass der Kinderbonus auch an die Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II ungeschmälert ausgezahlt wird. Der Kinderbonus ist keine familienpolitische Maßnahme (denn dazu ist eine Einmalzahlung ungeeignet), sondern eine konjunkturpolitische: Weil das Geld bei den Familien mit geringen und mittleren Einkünften schneller für den Konsum ausgegeben wird, ist der Kinderbonus in der beschlossenen Form die richtige Maßnahme.

Problematisch ist der Kinderbonus im Falle von Alleinerziehenden. Dort ist es tatsächlich so, dass dem Unterhaltspflichtigen 50 Euro zustehen, und der oder dem Alleinerziehenden die andere Hälfte. Der von mir geleitete Bundestagsausschuss, der für Familienpolitik zuständig ist, hatte ein anderes Verfahren empfohlen. Leider wurde unser Vorschlag vom Haushaltsausschuss, der für das Konjunkturpaket federführend war, nicht berücksichtigt. So bleibt mir nur der Appell, dass das unterhaltspflichtige Elternteil (zumeist der Vater) selbst darauf achtet, dass die 50 Euro unmittelbar dem Kind zukommen. Ich bin davon überzeugt, dass dies in der großen Mehrzahl der Fälle so sein wird.

Fragen zu den juristischen Details des Unterhaltsrechts kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Ich empfehlen Ihnen, Ihre Fragen an das Justizministerium – ssl.bmj.de – zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
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Frage zum Thema Senioren
01.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Griese,
bezüglich einer Unsicherheit in ihren Rentenbezügen und der Grundsicherung meiner Mutter bitte ich sie um folgende Auskunft:
Meine Mutter bezieht eine Rente von ca. 480 € Netto, ohne Besitz und andere Einkünfte. Nach Angaben des örtlichen Rentenamts (Stadtverwaltung Schwalmstadt, Rentenamt Homberg/Efze) besteht ein Anspruch von ca. 155€ Zuzahlung der Grundsicherung. Einige Freunde haben jedoch in Erfahrung gebracht, dass diese Auskünfte nicht stimmen und ein höherer Anspruch bestehe. Gibt es einen konkreten/vorgeschreibenen Satz oder eine überregionale Stelle, bei der sich meine Mutter eine sichere Auskunft einholen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Kerstin Griese
2Empfehlungen
28.03.2009
Kerstin Griese
Sehr geehrte Frau ,

es gibt einen einheitlichen Regelsatz für Haushaltsvorstände, der zurzeit 351 Euro beträgt. Ab 1. Juli 2009 wird er auf 359 Euro erhöht. Hinzu kommen die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Nähere Informationen erhalten Sie unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung – www.deutsche-rentenversicherung-bund.de –, die auch über ein Servicetelefon verfügt.
Ich selbst kann ihnen leider keine juristische Auskünfte geben. Sie können eine solche beispielsweise bei einem Sozialverband wie dem VdK – www.vdk.de – bekommen, die für Mitglieder kostenfrei ist.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
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Frage zum Thema Frauen
05.03.2009
Von:
von

Sehr geehrte Frau Griese,

ich habe heute folgenden Beitrag auf dem "abgeordnetenwatch"-Profil von Herrn Westerwelle gefunden:

"Sehr geehrter Herr Westerwelle,

Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland das sog. Bundesgleichstellungsgesetz.

Wie erklären Sie sich, dass KEIN Politiker gegen die Tatsache Sturm läuft, dass die Position der Gleichstellunsbeauftragten AUSSCHLIESSLICH für Frauen zugänglich ist, und zudem auch NUR von Frauen gewählt wird?

Ist nicht gerade DIESE Regelung verfassungswidrig?

Werden nicht gerade durch DIESE Regelungen die Interessen von Männern diskriminiert?

Haben nicht viele Frauen bereits im Familienrecht sehr DEUTLICH bewiesen, dass sie mit Privilegierungen nur sehr schwer verantwortungsbewusst ungehen können?

Lernen Männer nie, dass das Wesen der Frau manchmal ANDERS ist, als sie es sich gerne WÜNSCHEN, und dass Gleichstellung eine Frage BEIDER Geschlechter ist?

Wie stellen Sie sich vor, das Bundesgleichstellungsgesetz zu modifizieren, so dass auch Männer (immerhin knapp 50% der Bevölkerung und weit über 50% der Betroffenen) sich gleichberechtig und gleichbehandelt in diesem Gesetz wiederfinden?"

Er verwies auf eine FDP-Abgeordnete im entsprechenden Ausschuss. Ich hingegen würde gerne eine Stellungnahme Ihrerseit zu dieser Problematik erhalten!

Mit freundlichen Grüßen,
von
Antwort von Kerstin Griese
5Empfehlungen
27.03.2009
Kerstin Griese
Sehr geehrter Herr von ,

ich kann die in Ihrem Schreiben geäußerten Thesen in keiner Weise nachvollziehen. Ich kann nicht erkennen, an welcher Stelle Frauen Privilegierungen eingeräumt werden.

Frauen in Deutschland verdienen im Durchschnitt 23 Prozent weniger als Männer. Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass Deutschland das einzige Land in Europa ist, in dem schon vor zehn Jahren eine überdurchschnittliche Lohnungleichheit festgestellt wurde, die sich seitdem noch vergrößerte. Das zeigt, dass wir trotz mancher Gleichstellungsfortschritte an dieser entscheidenden Stelle noch keinen Deut weiter gekommen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
18.03.2009
Von:

Liebe Frau Griese,
vor einiger Zeit hatte ich schon mal angefragt, warum das System der Mehrwertsteuer in Deutschland in teils sehr bizarrer Weise z.B. Kinderbekleidung, Spielzeug und Babywindeln mit dem höchsten Steuersatz belegt, dagegen aber einige Luxuslebensmittel wie Trüffel, Skilifte, Pornohefte oder Hundefutter ermäßigt versteuert werden.
Sie hatten damals sinngemäß geantwortet, dass dies ungerecht sei und man sich darum mal kümmern müsse.
Als in den letzten Tagen diese Diskussion wieder in den Nachrichten auftauchte, dachte ich mir, ich müsste mal anfragen, ob es da inzwischen Neues gibt. Immerhin hat die Politik ja bei der Rettung maroder Banken gezeigt, dass sie innerhalb kürzester Zeit etwas bewegen kann. Warum also tut sich bei der Reform der Mehrwertsteuer nichts?
Es geht auch nicht um Peanuts: Für jedes Pack Windeln zahle ich z.B. 50 Cents mehr, weil der volle Mehrwertsteuersatz gilt. Bei zwei Kindern, die jedes in der Woche ein Pack brauchen, sind das jährlich schon über 50 Euro - allein bei Windeln. Das kann man eigentlich vielen Familien, die ja gerade einen Großteil ihres Einkommens in den Konsum stecken müssen, nicht mehr zumuten.
Meine Fragen: Warum tut sich hier nichts? Ist die Politik an dieser Problematik nicht interessiert? Falls nicht, was kann ich tun? Wie kann ich dagegen klagen, dass die Politik hier ungerechte Gesetze nicht ändert?

Mit freundlichen Grüßen,

.
Antwort von Kerstin Griese
4Empfehlungen
29.03.2009
Kerstin Griese
Sehr geehrter Herr ,

das Problem ist nicht mangelndes Interesse, sondern die fehlenden Mehrheiten. Die rot-grüne Bundesregierung hatte noch zu Zeiten von Finanzminister Hans Eichel ein Gesetz zur Neuordnung des Ausnahmekatalogs bei der Mehrwertsteuer vorgelegt. Dieses Gesetz war jedoch am Widerstand der Union im Bundesrat gescheitert, weil sie gegenüber der Schnittblumen- und Tierfutterlobby eingeknickt ist. Denn diese profitiert von den Mehrwertsteuer-Subventionen.

Ich würde mir wünschen, dass es eine stärke Lobby für Familien und Kinder gibt. Obwohl die Finanzpolitiker der CDU in der Großen Koalition eine Änderung der Mehrwertsteuer-Regelungen immer kategorisch abgelehnt haben, hatte es die bayerische Tourismuslobby gemeinsam mit der CSU geschafft, dass seit 2008 Seilbahnen und Skilifte nur noch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz bezahlen.

Allerdings warne ich davor, die Mehrwertsteuer als Allheilmittel zu sehen. Ich habe mir sagen lassen, dass trotz des niedrigeren Steuersatzes die bayerischen Seilbahntickets keinen Cent billiger geworden seien. Es habe sich nur der Gewinn der Betreiber vergrößert.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
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