Kerstin Griese (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Historikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ratingen
Wahlkreis
Mettmann II
Ergebnis
35,6%
Landeslistenplatz
14, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Artikel 102 Grundgesetz gilt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt, die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen (siehe Artikel 2 EMRK) zu verhängen und zu vollstrecken. Für Deutschland gilt jedoch wie gesagt der Artikel 102 Grundgesetz, so dass die Todesstrafe in Deutschland weder verhängt noch vollstreckt werden darf. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Arbeit
05.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Griese,

ich wende mich mit meiner Frage an Sie,da man mir bei keiner Stelle eine Auskunft geben kann.Ich interessiere mich für das BFG und meine Frage geht dahin,wie es mit der finanziellen Vergütung,bzw. dem sogenannten Taschengeld aus.Im Internet,sowie meiner Nachfrage an verschiedenen konnte man nicht sagen ob die Höhe des Betrages den man behalten darf bei 60.-€ oder mittlerweile bei 175.-€ liegen.ich bin bisher in dem Projekt Stromsparcheck des Caritasverband Mettmann tätig.Das Projekt wurde bis dato durch die ARGE gefördet.Leider wurde diese Förderung nicht mehr durch die ARGE weiter bewilligt.Da ich aber auf Grund meines Alters und gesundheitlichen Problemen auf dem Arbeitsmarkt so gut wie keine Chancen mehr sehe,würde ich gerne nach dem BFG tätig sein.Vielleicht könnten Sie mir hier eine für mich zufriedenstellende Antwort geben.Ich bedanke mich schon einmal im Vorfeld für ihre Bemühung und freue mich auf eine Antwort von Ihnen.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Kerstin Griese
bisher keineEmpfehlungen
08.02.2012
Kerstin Griese
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Frage nach der Höhe der Entlohnung im Rahmen einer Tätigkeit, ich vermute, Sie meinen das im Zusammenhang des Bundesfreiwilligendienstes. Entschuldigen Sie bitte zunächst die lange Dauer bis zu einer Reaktion, leider ist mir Ihre Anfrage über den Jahreswechsel einfach durchgegangen. Das tut mir sehr leid. Um Ihre Anfrage genau beantworten zu können, fehlen mir einige wichtige Angaben zu Ihrer aktuellen Situation. Wenn Sie wollen, wenden Sie sich doch an am besten per Telefon an mein Berliner Abgeordnetenbüro unter der 030-227-72680, damit ich oder meine Mitarbeiter/innen im Gespräch mit Ihnen die noch fehlenden Angaben ergänzen und Ihnen eine aussagekräftige Auskunft geben können. Ich freue mich, von Ihnen zu hören und bin Ihnen gern weiter behilflich.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.12.2011
Von:

Guten Tag sehr gehrte Frau Griese,

wir besprechen in im SoWi-Unterricht den Linksruck der CDU. Insbesondere interessiert uns die Frage ob die SPD eigentlich noch besondere Merkmale besitzt, die sie von der CDU abheben. Verliert die SPD nicht an Profil, nachdem die sog. "Lohnuntergrenze" von der CDU eingeführt worden ist? Der Mindestlohn war ja immer ein wichtiges Anliegen der SPD. Diese Entscheidung der CDU ist auch nur eines von mehreren Beispielen. Was ist Ihre Auffassung zu diesem Thema?
Vielen Dank für die Zeit, die Sie für die Beantwortung meiner Frage investieren.

MFG
Antwort von Kerstin Griese
2Empfehlungen
22.12.2011
Kerstin Griese
Guten Tag Herr ,

das ist ein sehr interessantes Thema. Sicherlich ist es richtig, dass die CDU unter dem Druck der Realität immer mehr ihrer überkommenen Positionen ändert, weil diese einfach nicht mehr in die Zeit passen. Trotzdem würde ich dieses "Ankommen in der Realität" nicht als "Linksruck" bezeichnen.

Die Unterschiede zwischen den Parteien sind meines Erachtens immer noch deutlich - gerade auch zwischen der SPD und der CDU. Dies haben die jüngsten Parteitage gezeigt. Immer noch ist auch in der Mindestlohnfrage ein klarer Dissens erkennbar. Die SPD möchte einen gesetzlich verankerten flächendeckenden Mindestlohn ihn Höhe von 8,50 Euro. Hingegen scheute die CDU auf ihrem Parteitag sogar das Wort Mindestlohn. Sie will hingegen eine Lohnuntergrenze, die die durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt wird. Keiner weiß, wie hoch diese Untergrenze sein soll. Ein "Nebel-Beschluss", schrieb die Süddeutsche Zeitung. Ein Mindestlohn ist in der CDU nicht durchsetzbar.

Die Strategie von Kanzlerin Merkel und einigen Mitstreitern, sich scheinbar immer mehr der SPD anzunähern, wird nicht aufgehen. Denn viele Bürgerinnen und Bürger werden merken, dass die Union ihr dabei bestenfalls halbherzig folgt. Egal ob es um die Atomkraft geht oder um die in NRW mit der CDU vereinbarten integrativen Sekundarschulen: es ist immer klar zu erkennen, wo sich das Original befindet. Denn die SPD fordert schon sein Jahrzehnten den Ausstieg aus der Atomkraft und ein integratives Schulsystem, in dem jedes Kind die gleich guten Bildungschancen hat.

In vielen Fragen ist die Union überaus zerstritten, beispielsweise auch in der Familienpolitik. Noch in der großen Koalition hat Ministerin von der Leyen gemeinsam mit der SPD eine Politik verfolgt, die es ermöglicht, Kind und Beruf miteinander zu vereinbaren. Inzwischen hat sich aber der Wind gedreht. Die CSU und der konservative CDU-Flügel haben sich mit ihrer Forderung nach einem so genannten Betreuungsgeld durchsetzen können. Damit wird eine "Fernhalteprämie" geschaffen, die gerade weniger wohlhabende Eltern ermutigt, ihren Kindern die Förderungs- und Bildungsangebote einer Kita vorzuenthalten. Aus Sicht der SPD ist das der völlig falsche Weg.

Wenn Sie noch zu weiteren Themen Informationen brauchen, melden Sie sich gerne bei mir.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
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Frage zum Thema Familie
18.02.2012
Von:
Udo

Sehr verehrte Frau Griese,

zunächst gratuliere ich Ihnen zu Ihrem erneuten Einzug in den Deutschen Bundestag.
Meine Frage: Befürworten Sie die stärkere Anerkennung der Erziehungsleistungen älterer Mütter bei der Rente, indem Sie sich für die Anrechnung von drei Erziehungsjahren (bis heute 1 Erziehungsjahr) für die Erziehung auch der vor dem Jahre 1992 Geborenen einsetzen?

Mit freundlichem Gruß
Udo
Antwort von Kerstin Griese
3Empfehlungen
24.02.2012
Kerstin Griese
Sehr geehrter Herr ,

Deutschland liegt international in der Spitzengruppe, was die Gewährung von Leistungen für Familien angeht. Trotzdem sind wir im Vergleich insbesondere
zu unseren west- und nordeuropäischen Nachbarn ein Land, in dem die Zahl der Geburten recht gering sind. Denn die Familienleistungen kommen zu einem
erheblichen Teil gar nicht dort an, wo sie hingehören: bei den jungen Familien und ihren Kindern. Wenn wir den Blick in die Nachbarländer werfen,
wissen wir, wo unsere Defizite liegen. Wir investieren immer noch zu wenig in eine qualitativ gute Infrastruktur für Bildung, Betreuung und Förderung.
Notwendig sind beste Angebote für die Kinder und gleichzeitig eine optimale Vereinbarkeit von Kind und Beruf.

Überfällig ist eine Durchforstung der gesamten Familienleistungen in unserem Lande. Es gibt 140 Einzelmaßnahmen in einem Gesamtumfang von 150 Milliarden
Euro. Die dazu schon seit langen angekündigte Studie des Bundesfamilienministeriums wird wohl erst 2013 fertig. Erst danach kann man
seriös Auskunft dazu geben, welche der vielen Leistungen – zu denen auch die von ihnen angesprochene Anrechnung von Erziehungsjahren gehört – effektiv
dem Ziel einer kinderfreundlichen Gesellschaft dienen, und welche Veränderungen sinnvoll wären.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese
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Frage zum Thema Finanzen
14.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Griese,

Mit dem Europäischen Fiskalpakt haben sich die meisten EU-Länder verpflichtet, in ihren Verfassungen eine "Schuldenbremse" einzubauen. Dieser Fiskalpakt muss von den einzelnen Parlamenten noch beschlossen werden. In Deutschland muss dazu das Grundgesetz geändert werden.
Meine Fragen an Sie:
Sind meine vorstehenden Äußerungen so richtig?
Was muss im Grundgesetz geändert werden?

Mit freundlichen Grüßen
, Ratingen
Antwort von Kerstin Griese
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29.03.2012
Kerstin Griese
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zum Thema Schuldenbremse.

Sie haben Recht, dass sich die europäischen Staaten beim Fiskalpakt darauf geeinigt haben, in den Mitgliedsstaaten jeweils eine sogenannte "Schuldenbremse" einzuführen. Da die Bundesrepublik diese jedoch schon 2009 im Grundgesetz verankert hat, braucht sie das Grundgesetz jetzt nicht mehr zu verändern. Im Zuge der Föderalismusreform II wurde damals das "Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)" beschlossen und somit die Schuldenbremse eingeführt. Eine ausführliche Erklärung der Funktionsweise der Schuldenbremse finden Sie im angefügten Dokument vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.

Bei der Diskussion um den Fiskalpakt vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass dieser einer Zustimmung des Bundestages mit einer 2/3-Mehrheit bedarf. Diese Vorgehensweise kann leicht zu Verwechslungen mit einer Grundgesetzänderung führen, da in diesem Fall ebenfalls eine Mehrheit von 2/3 nötig ist, ist aber etwas anderes.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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Frage zum Thema Finanzen
11.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Griese,

zum ESM-Vertrag, über den Sie ja im Bundestag abstimmen, habe ich folgende Fragen: Ist der ESM eine EU-Behörde, eine staatseigene europäische Bank oder ein privates Unternehmen?
Hat der ESM die Aufgabe, überschuldeten Ländern billige Kredite zu geben, falls diese Länder auf dem Finanzmarkt keine Kredite bekommen können oder nur Kredite zu hohen Zinsen?
Wenn dem so ist, warum kann diese Aufgabe nicht die EZB übernehmen?
Hat der europäische Rechnungshof oder haben die nationalen Rechnungshöfe die Befugnis, die Verwendung der Gelder, die der ESM von den Staaten bekommt, zu kontrollieren?

Mit freundlichen Grüßen

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