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Sehr geehrte Frau Griese,
letztes Jahr antworteten Sie mir auf eine Anfrage (Zitat):
"Durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und deren zukünftige Nachfolgeinstitution, den European Stability Mechanism (ESM), gibt der Deutsche Bundestag weder sein Budgetrecht noch sonstige souveräne Rechte ab. Dies ist nicht der Fall, da die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesfinanzminister, Mitglied im Gouverneursrat des zukünftigen ESM sein wird (vgl. Artikel 5 des ESM-Vertragsentwurfs).Im besten Falle - von dem ich ausgehen möchte - werden die Aktivitäten von EFSF und ESM den deutschen Steuerzahler keinen Cent kosten."
Glauben Sie noch, dass die Euro-"Rettungsschirme" den deutschen Steuerzahler keinen Cent kosten?
Wieso bleibt das Budgetrecht des Bundestages gewahrt, nur weil die Bundesregierung durch im Gouverneursrat vertreten sein wird? Würden Sie dem Finanzminister auch sonst, und sei es "nur" für vier Jahre, auch so pauschal genehmigte umfassende Rechte einräumen?
Die Verpflichtungen im ESM sind nicht zeitlich begrenzt und NIE MEHR kündbar. Hier geht der Bundestag nicht abschätzbare Verpflichtungen ein. Halten Sie das für verfassungsgemäß?
Mit dem Stabilitätspakt geben die Mitgliedsstaaten demokratische Rechte in der Zukunft (Kontrolle über Haushalte) an Kommission und Ministerrat ab, die dann ohne Parlamente entscheiden können. Es ist darüber hinaus unwahrscheinlich, dass alle Mitgliedsländern rechtsverbindlich und auf Dauer zustimmen. Aber Deutschland soll, entschieden vom Bundestag, schon vorher unkündbare Haftungs- und Zahlungsverpflichtungen eingehen. Wie stehen Sie dazu?
2011 war "die Beurteilung des Gesetzgebers, dass die Gewährleistungsermächtigungen in Höhe von insgesamt rund 170 Miliarden Euro für den Bundeshalt tragbar seien". JETZT haftet Deutschland laut IFO-Instituts bereits mit 666 Mrd. € für die Euro-Rettung! Der ESM soll nun zusätzlich kommen. Halten Sie das, welche Haftungssume maximal, für vertretbar?