Katja Mast (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Katja Mast
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Bankkauffrau, 1. Staatsexamen für Lehramt am Gymnasium
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Pforzheim
Landeslistenplatz
17, Baden-Württemberg
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(...) Ich erwähne an dieser Stelle beispielhaft nur das bundesweit einzigartige Schulprojekt "Junger Rat für Mast". Bei diesem Projekt gehe ich in Klassen aller Schultypen und mache Schülerinnen und Schüler zu Politikberatern. Damit bringe ich ihnen hautnah in Form eines handlungsorientierten Unterrichts Verständnis für Politikprozesse näher. Denn wenn man etwas verändern will, muss man wissen, wie Dinge funktionieren. Und am meisten lernt man, wenn man Dinge nicht nur hört, sondern auch selbst macht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Schulen
27.04.2009
Von:

Betrifft Schulessen(Schulspeisung)

Meine Frage ist es korekt das das Schulessen mit 19% Mehrwertsteuer besteuert wird und Kaviar, Champagner und Tiernahrung mit dem verminderten Steuersatz von 7%
ich erbitte baldige Antwort von ihnen und Erklärung um diesen Sachverhalt nach vollziehen zu können.
Antwort von Katja Mast
1Empfehlung
06.05.2009
Katja Mast
Sehr geehrter Herr Hunsicker,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Mehrwertsteuer beim Schulessen. Wir Sozialdemokraten wollen eine ausreichende, gesunde und bezahlbare Mahlzeit für jedes Schulkind, und das unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen, ist dieses Ziel jedoch nicht über die Senkung der Mehr-wertsteuer zu erreichen.

Ihre Anfrage bezieht sich auf die Diskussion über die Besteuerung der Schulessensversorgung, die seit Jahresbeginn in zahlreichen Städten und Gemeinden geführt wird. Anlass dafür ist ein Schreiben des Bun-desfinanzministeriums vom 16. Oktober 2008. Darin wurden die Obbersten Finanzbehörden der Länder auf die steuerliche Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken hingewiesen.

Zum Hintergrund: Auch beim Schulessen wird steuerlich zwischen Lieferung und Leistung unterschieden. Für die Herstellung und Lieferung an die Schule werden ermäßigt 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig, für Essenausgabe an der Schule hingegen 19 Prozent. Durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums wurde klargestellt, dass Catering-Unternehmen, die das Essen sowohl liefern als auch selbst oder durch Sub-Unternehmen austeilen, 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Gesamtleistung (von der Herstellung bis zur Essenausgabe) abführen müssen.

Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für Imbissstände wie für Verpflegungsleistungen in Schulen und Kantinen, Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen, bei Leistungen von Catering-Unternehmen und Mahlzeitdiensten und basieren auf Rechtsprechungen des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshof.

Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen sind Ausnahmeregelungen für Schulen nicht möglich bzw. wären - aufgrund des Einbezugs des gesamten Caterings- und Gaststättengewerbes - mit Steuermindereinahmen in erheblicher Höhe verbunden.

Das Bundesfinanzministerium zeigt jedoch auch Lösungsansätze für Schulen auf. Zum einen haben Schulen als Träger die Möglichkeit für Herstellung und Lieferung des Essens zwei unterschiedliche Unternehmen bzw. Verträge abzuschließen. Für die Herstellung würden 7 Prozent Mehrwertsteuer anfallen. Für die Verteilung 19 Prozent Mehrwertssteuer. Zum anderen kann die Herstellung des Essens durch einen Caterer erfolgen. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler gründen einen Trägerverein, die Essensausgabe erfolgt ehrenamtlich durch die Eltern. Viele Schulen machen das so, jedoch es ist wieder einmal das Strapazieren des Ehrenamtes.

Insofern müssen bei der Bereitstellung von gesunden und bezahlbaren Mahlzeiten an Schulen die Länder mehr in die Pflicht genommen werden. Die SPD ergreift schon heute dort, wo sie die politische Verantwortung trägt, die Initiative, um das Ziel, ein gesundes und bezahlbares Mittagessen für Schulkinder bereitzustellen, zu erreichen. Rheinland-Pfalz geht hier mit gutem Beispiel voran: Das Land hat einen Sozialfonds eingeführt, aus dem Kommunen zur Mittagessenverpflegung pauschal Mittel für jedes Kind erhalten, das in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II lebt, beziehungsweise Sozialgeld bezieht. Der Eigenanteil pro Essen kann so auf einen Euro gesenkt werden. Etliche Kommunen auch außerhalb von Rheinland-Pfalz verfahren ähnlich, auch hier ist der Eigenanteil je Mahlzeit subventioniert.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

meine Frage beschäftigt sich mit der Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts, hervorgerufen durch den tragischen und schrecklichen Amoklauf von Winnenden.

Konkret geht es mir um das Paintballverbot und die unangemeldeten Kontrollen bei Sportschützen?

Als Begründung für das anstehende Verbot von Paintball wird das angebliche "simulieren von Töten" genannt. Anhand dieser Begründung müssten weitere Sport- und Freizeitvergnügen verboten werden.

Glauben Sie ernsthaft, dass junge Erwachsene zu Amokläufern oder Gewalttätern werden, wenn sie sich aus Spaß und Unterhaltung auf einem Gelände mit Farbbomben beschießen?
Logische Folge wäre ein Verbot von Fechten, da hier das gezielte Töten von Gegnern trainiert wird bis zur Olympiareife. Ebenso gehörte Boxen verboten. Das Zusammenschlagen anderer Menschen gehört einfach nicht zur Schau gestellt. Sämtliche Schützenvereine gehören abgeschafft. Wasserpistolen und Wasserbomben simulieren natürlich auch Töten und gehören anhand dieser Begründung ebenfalls verboten.

Meines Wissen ist nicht bekannt das ein Amokläufer irgendwo auf der Welt jemals ein extensiver Paintballfanatiker war. Ist ein Verbot tatsächlich verhältnismäßig oder handelt es sich um Wahlkampf?!

Warum ist es verantwortbar bei der Bundeswehr junge Menschen in Waffenkunde auszubilden und ihnen gleichzeitig die Freizeitbeschäftigung Paintball zu verbieten?
Ist in diesem Fall ist die Abschaffung der Wehrpflicht nur konsequent?

Mit den geplanten unangemeldeten Kontrollen werden Sportschützen kriminalisiert und schlechter gestellt als mutmaßliche Straftäter. Hier benötigt die Polizei immernoch einen Durchsuchungsbefehl, um in die Wohnung zu gelangen. Wie stehen Sie dazu?

Ich freue mich schon auf ihre Antworten.

Freundliche Grüße
Antwort von Katja Mast
2Empfehlungen
29.05.2009
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht und Paintballverbot. Anlass für die nun anstehende, erneute Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften ist der Amoklauf eines 17-jährigen Schülers im baden-württembergischen Winnenden. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese Waffe als Sportschütze zwar legal besaß, sie jedoch nicht seinen Pflichten als Waffenbesitzer entsprechend im Waffenschrank aufbewahrte. Die Familien aber auch die Mitschülerinnen und Mitschüler erwarten zu Recht von der Politik Maßnahmen, dies künftig zu verhindern. Dabei ist ein Ansatz das Waffenrecht.

In Deutschland gibt es ca. 10 Millionen legale Waffen. Die Anzahl der illegalen Waffen ist nicht bekannt, liegt jedoch um einiges höher. Unsere Aufgabe ist es, Maßnahmen zu ergreifen, welche die Schwelle zur Begehung von Verbrechen möglichst hoch setzen. Dies hat nichts mit einem "Generalverdacht" gegen sämtliche legale Waffenbesitzer zu tun sondern damit, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben - beispielsweise zur Verwahrung der Waffen - ohne behördliche Kontrolle im Einzelfall laxer ausfällt als unter dem Druck einer jederzeit möglichen Kontrolle. Kontrollen und Kontrolldruck können nicht jeden Regelverstoß verhindern, aber sie werden mit Sicherheit dazu beitragen, dass die Regeln besser eingehalten werden.

Insgesamt haben die im parlamentarischen Verfahren diskutierten Maßnahmen das Ziel die Anzahl legaler und illegaler Waffen zu reduzieren; den Umgang mit großkalibrigen Waffen einzuschränken; die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern; mit neuester Technik in Zukunft dafür zu sorgen, dass nur noch legale Besitzer die Waffe nutzen können und die Recherche der Polizeibehörden nach Waffen und Waffenbesitzern wesentlich zu beschleunigen.

Zu Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen sowie IPSC Schießen möchte ich folgendes anmerken. Westernschießen und Schießen nach den Regeln der IPSC sind dynamische Schießsportdisziplinen, welche vom verbotenen kampfmäßigen Schießen unterschieden werden müssen. Dennoch gibt es Übungsabläufe, die in die Nähe des verbotenen Kampfschießens kommen. Erwähnt seien Schießformen aus der Deckung, die der Simulation von Häuserkampf nahe kommen.

Es gibt die Befürchtung, dass bestimmte Formen von Laserdrome- oder Paintball- / Gotcha-Spielen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen. Von einem sofortigen Verbot wurde jedoch abgesehen, um Schnellschüsse zu vermeiden, die möglicherweise über das Ziel hinausgehen. Deshalb werden wir in einer Begleitentschließung des Deutschen Bundestags zu den Änderungen des Waffengesetzes die Bundesregierung auffordern in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen. Sowie das Gefahrenpotential von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminoligischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen. Im Anschluss daran ist zu prüfen, inwieweit derartige Spiele unterbunden oder in ihrem Ablauf eingeschränkt werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mast, MdB

Sie müssen in den letzten Wochen bestimmt häufig Fragen zum Waffenrecht beantworten.

Zuerst der Massenmord in Winnenden, der die Sportschützen genauso erschüttert hat wie den Teil der Bevölkerung, der mit Waffen nichts zu tun hat, danach der Mehrfachmord in Eislingen. Diese unbegreiflichen Taten wurden von den Medien ausgiebig gegen die legalen Waffenbesitzer aus populistisch und gewinnträchtigen Auflagen, meiner Meinung nach, ausgenutzt ohne ausreichend recherchiert zu haben. Sicher können auch die Argumente der Befürworter des legalen Waffenbesitzes als populistisch betrachtet werden. Nun die "schnelle" Reaktion aus der Politik, wo je nach Partei mehr oder weniger so getan wird, als ob durch eine weitere Verschärfung des Waffenrechts die Gefahr von Amokläufen nennenswert vermindert könnte.

Wir Sportschützen haben in den letzten Jahren die Aufbewahrungsvorschriften erfüllt und z.T. beträchtliche Summen in Stahlschränke investiert. Die jetzt anstehende Anschaffung von biometrischen Blockiersystemen bedeutet für uns eine kollektive, sinnlose Geldstrafe - Ausfluss des Aktionismus mancher Parlamentarier.

Es gibt zur Zeit nur einen Anbieter, die Firma Armatix. Und deren Produkt war einem Test in der Fachzeitschrift VISIER ( Heft 3/09, S.96ff ) zufolge innerhalb von zwei Minuten außer Kraft gesetzt.

Ich bin Mitglied der SV Gussenstadt und dort als Sportschütze im Sport wie auch ehrenamtlich aktiv, kenne also die Befindlichkeit der Schützen in unserer Gegend.

Ganz gleich, aus welchem Gau ein Schütze stammt - er fühlt sich als gesetzestreuer Bürger schikaniert und unter Generalverdacht gestellt.

Nach der langen Vorrede meine Fragen:

Wie stehen Sie als Abgeordnete zu den geplanten Verschärfungen des Waffenrechts?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Katja Mast
1Empfehlung
26.06.2009
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht. Es ist richtig, dass der Amoklauf eines 17-jährigen Schülers im baden-württembergischen Winnenden Anlass für die erneute Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften ist. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese Waffe als Sportschütze zwar legal besaß, sie jedoch nicht seinen Pflichten als Waffenbesitzer entsprechend im Waffenschrank aufbewahrte. Die Familien der Opfer aber auch die Mitschülerinnen und Mitschüler erwarten zu Recht von der Politik Maßnahmen, dies künftig zu verhindern. Dabei ist ein Ansatz das Waffenrecht.

In Deutschland gibt es ca. 10 Millionen legale Waffen. Die Anzahl der illegalen Waffen ist nicht bekannt, liegt jedoch um einiges höher. Unsere Aufgabe ist es, Maßnahmen zu ergreifen, welche die Schwelle zur Begehung von Verbrechen möglichst hoch setzen. Dies hat nichts mit einem "Generalverdacht" gegen sämtliche legale Waffenbesitzer zu tun sondern damit, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben - beispielsweise zur Verwahrung der Waffen - ohne behördliche Kontrolle im Einzelfall laxer ausfällt als unter dem Druck einer jederzeit möglichen Kontrolle. Kontrollen und Kontrolldruck können nicht jeden Regelverstoß verhindern, aber sie werden mit Sicherheit dazu beitragen, dass die Regeln besser eingehalten werden.

Das geänderte Waffenrecht hat zum Ziel, die Anzahl legaler und illegaler Waffen zu reduzieren; den Umgang mit großkalibrigen Waffen einzuschränken; die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern; mit neuester Technik in Zukunft dafür zu sorgen, dass nur noch legale Besitzer die Waffe nutzen können und die Recherche der Polizeibehörden nach Waffen und Waffenbesitzern wesentlich zu beschleunigen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
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Frage zum Thema Finanzen
03.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,

das der Staat in Finanznot steckt ist ja wohl jedem klar. Das unser Steuersystem völlig unübersichtlich und ungerecht ist auch. Von kompetenten Leuten wurden schon viele Vorschläge zur Steuervereinfachung gemacht.

1. Frage: Warum schafft es keine Regierung ein gerechtes und einfaches Steuersystem zu schaffen?

2. Frage: Warum können wir es nicht so handhaben wie die USA? Jeder deutsche Bundesbürger ist Steuerpflichtig, egal in welchem Staat er auf der Welt lebt. Natürlich würden die Steuern die er im Wohnstaat zahlt verrechnet. So könnte die Steuerflucht der Großverdiener in die Schweiz und andere Staaten verhindert werden. Die USA praktiziert dies schon immer und fährt gut damit.

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Katja Mast
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13.08.2009
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Steuerpolitik in Deutschland.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es sich beim deutschen Steuerrecht in seiner Gesamtheit um eine komplexe und auch für Experten nicht immer leicht zu durchschauende Materie handelt.

Für die Komplexität des Steuerrechts gibt es vielfältige Gründe: Zu einem nicht geringen Teil ist es dem Streben nach Einzelfallgerechtigkeit geschuldet, das zu vielen Ausnahmeregelungen in Form von Steuerbefreiungen bzw. Steuervergünstigungen führt. Ebenso trägt die häufige Änderung der Steuergesetze zur Komplexität bei. Jedoch ist gesetzgeberisches Handeln oft unerlässlich, um auf veränderte Gegebenheiten, einschließlich EU-rechtlicher Vorgaben, aber auch auf neuartige und teilweise missbräuchliche Steuergestaltungen zu reagieren. Schließlich muss eingeräumt werden, dass komplizierte Sachverhalte nicht immer einfach geregelt werden können.

Jedoch nimmt der Deutsche Bundestag diese Umstände nicht zum Anlass seine Bemühungen um eine Vereinfachung des Steuerrechts einzustellen. Ganz im Gegenteil: Der Bundestag und die Bundesregierung arbeiten seit langem an der Vereinfachung des Steuersystems. Dabei wird auf einen Mix aus konsequentem Abbau von Steuersubventionen und Ausnahmeregelungen, Bürokratieabbau und einer praxisgerechten Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gesetzt. Um wichtige Investitionen vor allem in Bildung, Familie, Forschung, Infrastruktur, Kultur und Sicherheit zu ermöglichen, ist der Staat auf solide und stabile Einnahmen angewiesen. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist jedoch entscheidend, dass sich die Gesamtsteuerlast gerecht nach Leistungskraft verteilt. Da heißt: Starke Schultern müssen mehr tragen als Schwache. Unsere Steuerpolitik folgt dem Grundprinzip wirtschaftliche Dynamik mit sozialer Gerechtigkeit zu verbinden.

Es ist richtig, dass in Deutschland die Besteuerung einer Person an dessen Wohnsitz bzw. dessen gewöhnlichen Aufenthalt gebunden ist. Lebt eine Person in Deutschland, dann ist sie grundsätzlich mit ihrem gesamten Einkommen in Deutschland steuerpflichtig. Diese Regelung ist richtig, denn wer in Deutschland die öffentliche Infrastruktur nutzt und davon profitiert muss hier auch Steuern zahlen.

Dem Kampf gegen Steuerflüchtlinge hat sich in der letzten Legislaturperiode unser Bundesfinanzminister Peer Steinbrück verpflichtet. Auf Initiative der SPD hat der Bundestag im Juli ein Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug mit Hilfe ausländischer Steueroasen verabschiedet. Seit dem existiert ein Informationsaustausch zwischen den Steuer- und Finanzbehörden aller OECD-Staaten. Die deutschen Steuerfahnder bekommen von ihren Kollegen aus den betreffenden Staaten endlich alle Informationen, um ermitteln zu können. Für alle Bürgerinnen und Bürger, die ihr Geld in frühere Steueroasen gebracht haben oder zukünftig dorthin bringen, gilt das Bankgeheimnis nicht mehr.

Das ist ein deutlicher Fortschritt, denn für die SPD ist eins klar, wer seine Gewinne in Deutschland erwirtschaftet, soll hierzulande seine Steuern zahlen. Wer das nicht tut, schadet allen, der mit seinen Steuern die Leistungen des Staates finanzieren muss.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mast

Sehen Sie in unserer heutigen Demokratie die Regierungsform, die für unser Land und seine Bürger die Probleme der Gegenwart und Zukunft nachhaltig lösen kann.

Nach meinem Empfinden kommt am Ende immer nur der kleinste gemeinsame Nenner eines Kompromisses heraus.

mit lieben Grüßen

Antwort von Katja Mast
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30.07.2009
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich ganz eindeutig mit einem Ja beantworte. Ja, die Demokratie ist für mich die Regierungsform, die für unser Land und seine Bürgerinnen und Bürger die Probleme der Gegenwart und Zukunft am besten und nachhaltigsten lösen kann.

Die Demokratie ist für mich die einzige Staats- und Regierungsform die es Menschen ermöglicht, in Frieden, Freiheit, Gleichheit und Sicherheit zusammenzuleben. Ich bin stolz darauf und dankbar dafür, dass in der Vergangenheit viele Menschen - darunter auch viele Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten - für die Freiheit und die Demokratie gekämpft haben. Sie haben die Grundlage dafür geschaffen, dass wir in diesem Jahr den 60. Geburtstag unseres Grundgesetzes feiern konnten. Einem Grundgesetz, dass für Frieden und Wohlstand gesorgt hat und eine liberale Gesellschaft ermöglicht.

Die Vergangenheit hat uns aber auch gelehrt, dass Demokratie Demokraten braucht. Die Demokratie lebt davon, dass sich die Bürgerinnen und Bürger für Politik interessieren und begeistern, dass sie sich engagieren, einmischen und mitmachen wollen. Auch mein in Deutschland einzigartiges Schulprojekt "Junger Rat für Mast" setzt hier an. Ich will junge Menschen für Politik begeistern. Wenn man etwas verändern will, dann muss man wissen wie es funktioniert, und das geht am Besten, wenn die Schülerinnen und Schüler selbst mitmachen. Beim "Jungen Rat für Mast" werden Schülerinnen und Schülern deshalb zu Politikberater. Mehr dazu erfahren sie auf meiner Homepage www.katja-mast.de.

Demokratie heißt natürlich immer auch, dass politische Kompromisse eingegangen werden müssen. Nur so können die vielen unterschiedlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die von den Parteien gebündelt werden, austariert werden. Gerne zitiere ich hier unseren scheidenden SPD-Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag Peter Struck mit seinem "Struckschen Gesetz": "Kein Gesetz verlässt den Bundestag so wie es hineingekommen ist."

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
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