Katja Mast (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Katja Mast
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Bankkauffrau, 1. Staatsexamen für Lehramt am Gymnasium
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Pforzheim
Landeslistenplatz
17, Baden-Württemberg
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(...) Ich kann Ihnen versichern, dass wir Sozialdemokraten weiter dafür kämpfen, dass mit Volksinitiativen und Volksentscheiden den Bürgerinnen und Bürgern endlich mehr direkter Einfluss in unsere Demokratie gegeben wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
11.06.2007
Von:

Hallo Frau Mast. Weil Sie bei der SPD zu Arbeit und Soziales engagiert sind und in meinem Wahlkreis dafür keiner ausgewiesen ist:
Meine rüstige Mutter (80 Jahre alt) klagt seit Jahren, der Schröder hätte ihr die ´Alterszulage´ (ca. 59 Euro) u.a. weggenommen und sie hätte dadurch seitdem unter´m Strich statt 817 nur noch 770 Euro Gesamteinkommen (Rente+Wohngeld+Sozialhilfe) monatlich. D.h. Ihr wurden nach allerlei Änderungen im Sozialrecht ca 50,- Euro monatlich weggenommen, obwohl sie eh schon wenig hatte!
Soweit ich mich erinnere, wurde damals diskutiert die Rentner an den Einkommenskürzungen genauso zu beteiligen, wie die anderen gesellschaftlichen Gruppen - dies aber sozialgerecht vorzunehmen und deshalb die unteren Einkommensgruppen zu verschonen.
1.Frage: Wie kann es sein, daß einer Rentnerin von Ihren 817 Euro ganze 47 Euro weggenommen werden, obwohl sie eh schon nicht viel ´Taschengeld´ übrig, hat nach Abzug von Miete und Lebenshaltungskosten?! (oder hat mal wieder unser unrühmliches Landratsamt HD unter dem wenig ehrenwerten Herren Schütz ihr Unwesen getrieben?, ... was ich aber in dieser Sache jetzt nicht glauben kann)
2.Frage: Wundern Sie sich nicht, daß die SPD bei Wahlen soviel Stimmen einbüßt, wenn eine solch große Gruppe wie die Rentner dermaßen ´naß gemacht´ werden!? (...nicht daß ich dagegen wäre auch die Rentner mit in Verantwortung zu nehmen, aber so krass bei Geringeinkommen zuzulangen ist schon extrem fies, finde ich)
3.Frage: Verdient eine solche Politik und Partei das Word ´Sozial´, die es zuläßt, daß Menschen trotz einem Leben in harter Arbeit (im Krieg in Danzig und in Internierung Dänemark war sie Lazarettschwester, danach ´Hausfrau´ eines unglücklich Selbständigen und Mutter von 4 Kindern) hinterher die ´Arschkarte´ gezeigt bekommen ... und denen man dann von Ihrer MiniRente dann noch fast 50 Euro ´klaut´ ... als solidarischer Beitrag zum ´Gürtel-enger-schnallen´?!?
Antwort von Katja Mast
4Empfehlungen
29.08.2007
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Um Ihnen eine ausführlich Antwort zu geben ist es notwendig Ihren Fall eingehender zu überprüfen. Bitte senden Sie mir hierzu den Antrag sowie den Ablehnungsbescheid zur Alterszulage Ihrer Mutter an folgende Adresse:

Katja Mast MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Selbstverständlich erfolgt meine Antwort dann an Sie persönlich.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2007
Von:

Hallo Frau Mast,
nach der Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung haben Sie sich sicher auch Gedanken gemacht, wie Kriminellen die Umgehungen, wie sie z.B. in der politik-digital erwähnt werden, nicht möglich gemacht werden kann?
www.politik-digital.de

Mir scheint es so zu sein, als ob die Mehrzahl der Abgeordneten nicht das Internet kennen. Auch haben sie ja sich selbst ausgenommen und ihre Kritiker, die Journalisten, nicht.
Und ihr IT-Experten-Kollege Jörg Tauss bedauert ja wohl diese Entscheidung?

MfG W.
Antwort von Katja Mast
3Empfehlungen
26.11.2007
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen das am 9. November 2007 im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung an, welches gemäß der europäischen Richtlinie zur "Vorratsdatenspeicherung" beschlossen wurde. Die grundsätzlich bis Herbst 2007 umzusetzende Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland zur Einführung von Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten.

Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst. Sie hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur "Vorratsdatenspeicherung" erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufriedenstellenden Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte. Der deutschen Regierung ist es auf europäischer Ebene gelungen, die "Vorratsdatenspeicherung" auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Dabei hatten die Initiatoren der "Vorratsdatenspeicherung" auf EU-Ebene mit den anfänglichen Entwürfen weitergehendes vorgesehen: So sollte die Mindestspeicherfrist zwölf Monate betragen. Durch lange und intensive Verhandlung ist erreicht worden, dass es jetzt nur noch sechs Monate sind. In der Praxis bedeutet das, dass die Unternehmen, die die relevanten Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen müssen als bisher.

Ursprünglich sollten auch sog. "erfolglose Anrufversuche" gespeichert werden. Damit konnten wir nicht einverstanden sein, denn die Speicherung dieser Daten wäre für die Telekommunikationsunternehmen sehr teuer geworden. Zudem gibt es keinen Bedarf für die Speicherung einer solchen Flut von Daten. Auch dieses Thema ist vom Tisch: "erfolglose Anrufversuche" müssen grundsätzlich nicht gespeichert werden. Ebenfalls gespeichert werden sollten Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen. Der Vorschlag wurde gekippt und somit verhindert, dass durch das Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch Informationen, welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden.

Die Richtlinie enthält Vorgaben für Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, die mit Sanktionen bewehrt werden müssen. Die Sanktionen sollen insbesondere einen unbefugten Zugriff oder Umgang mit den Daten verhindern und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sichern.

Die Daten werden - wie bisher - nur beim Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss. Bei allen Berufsgeheimnisträgern gemäß § 53 StPO, dazu gehören u.a. Journalisten, Ärzte und Anwälte, wird der besondere Schutz nicht nur erhalten, sondern sogar ausgebaut. So wird ausdrücklich klargestellt, dass sie in Ermittlungsmaßnahmen nur nach einer sorgfältigen Abwägung im Einzelfall einbezogen werden dürfen. Für Medienmitarbeiter und Journalisten ist sogar ein weitergehendes Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfunden gemäß § 108 Abs. 3 StPO-E aufgenommen worden. Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete werden durch umfassende Erhebungs- und Verwertungsverbote bei allen Ermittlungsmaßnahmen besonders geschützt. Aufgrund ihrer verfassungsrechtlich besonderen Stellung werden sie von allen strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen ausgenommen, die sich auf die ihnen in dieser Eigenschaft anvertrauten Informationen und Umstände der Informationsvermittlung beziehen.

Inwieweit Kriminelle die beschlossenen Maßnahmen so leicht umgehen können, wie auf dem von Ihnen erwähnten Internetportal beschrieben, ist mehr als fragwürdig. Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung wurde vom Bundesjustizministerium hinsichtlich einer wirksamen Verbrechensbekämpfung vorab entsprechend geprüft.

Irland hält die Richtlinie nicht für die richtige Grundlage und hat beim Europäischen Gerichtshof Klage erhoben. Ob die Klageerhebung zum Schutz von Bürgerrechten erfolgte, darf bezweifelt werden: Irland hat derzeit bereits eine Vorratsdatenspeicherfrist von 36 Monaten.

Wie schon auf europäischer Ebene behalten wir auch auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie den sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung im Blick und sorgen für eine Speicherung mit Augenmaß.

Zur Einschätzung meines Kollegen Jörg Tauss bitte ich Sie, sich an ihn persönlich zu wenden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
20.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,

bei der Abstimmung zur Diätenerhöhung haben Sie zugestimmt. Meine Frage dazu:
Wie wollen Sie den Beziehern kleiner Renten erklären, daß deren Renten trotz überproportionale zur Inflationsrate gestiegenen Kosten für Gesundheit, Energie und Lebensunterhalt in den letzten Jahren praktisch keine Erhöhung erfahren haben und die Abgeordneten, die schließlich dafür durch die vom ihnen beschlossenen Gesetze dafür verantwortlich sind, sich in einem Schnelldurchgang eine dramatische Diätenerhöhung genehmigt haben.
Müssen sich diese Diäten aus moralischen und solidarischen Gründen nicht an denen orientieren, von denen Sie gewählt wurden und denen Sie derartige Einkommensverluste auferlegen?
Warum gibt es keine längst überfällige Reform der Renten und Diäten?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Katja Mast
3Empfehlungen
22.11.2007
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

in diesen Tagen wird öffentlich über das Einkommen der Abgeordneten diskutiert. Das finde ich sehr gut. Transparenz hat noch niemandem geschadet und wer ein öffentliches Amt wahrnimmt, muss sich Fragen zum Beispiel nach seinem Einkommen gefallen lassen. Ich gehöre im Übrigen zu jenen Bundestagsmitgliedern, die keiner Nebentätigkeit nachgehen. Ich antworte Ihnen daher gerne und schreibe Ihnen meine Meinung zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung, den Diäten.

Die Bundestagsabgeordneten erhalten monatlich ein "Gehalt" von derzeit 7.009 Euro brutto. Diese Abgeordnetenentschädigung ist wie alle Einkommen (Löhne, Gehälter) zu versteuern. Bei der Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland wurde vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Feiertag gestrichen. Da die Abgeordneten jeden Tag Abgeordnete sind, konnte man ihnen natürlich keinen Feiertag streichen, deshalb wurde das ausgezahlte "Gehalt" reduziert auf aktuell 6.989,80 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches bekommen Abgeordnete nicht.

Das ist viel Geld. Die Abgeordneten verdienen damit mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Es wäre deshalb auch falsch, wenn sich Abgeordnete darüber beklagten, dass sie zu wenig verdienen. Natürlich sind diese 7.009 Euro weniger als das Monatsgehalt vieler Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden, den Gewerkschaften, und dazu muss man gar nicht auf die höchsten Hierarchiestufen schauen. Trotzdem: Kein Abgeordneter leidet an Armut.

Bei der Höhe der Abgeordnetenentschädigung ist vor allem die Frage zu beantworten, was ist angemessen. Was ist angemessen für einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete, die beispielsweise in Pforzheim und dem Enzkreis rund 320.000 Bürgerinnen und Bürgern vertreten? Was ist angemessen für jede und jeden der über 600 Abgeordneten, die in unserem Land darüber entscheiden, ob deutsche Soldaten ins Ausland geschickt werden (Beispiel Kosovo, Afghanistan) oder nicht (Beispiel Irak). Was ist angemessen für die Abgeordneten, die über die Zukunft unserer Kranken- und Rentenversicherung, über die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und darüber entscheiden, welche Steuern wir zahlen sollen.

Kritisiert wird vor allem, dass die Abgeordneten selbst über die Höhe von Entschädigung und Altersentschädigung entscheiden. Im Rahmen des geltenden Grundgesetzes ist es nicht möglich, die Entscheidung über die Höhe der Diät auf andere zu übertragen, obwohl auch ich wie viele andere Abgeordnete angesichts der meist kritischen Öffentlichkeit eine solche Übertragung der Entscheidung befürworten. Der Deutsche Bundestag muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes selbst über jede Erhöhung der Entschädigung vor den Augen der Öffentlichkeit durch Gesetz entscheiden. Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung kann daher nicht auf eine unabhängige Expertenkommission übertragen oder durch eine automatische jährliche Anpassung in der Höhe der durchschnittlichen Steigerung der Löhne und Gehälter ersetzt werden.

Der Bundesgesetzgeber hat den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen, wählte. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200 bis 300 Tausend Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern angesehen. In Baden-Württemberg sind dies zum Beispiel Offenburg, Baden-Baden, Esslingen und Schwäbisch-Gmünd. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.), die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6. Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1995 wurde der Orientierungsrahmen für die Abgeordnetenentschädigung genau mit einem Zwölftel der Jahresbezüge der Beamtenbesoldungsgruppe B6 und der Richterbesoldungsgruppe R6 vorgegeben. Die Jahresbezüge der vorgenannten Besoldungsgruppen umfassen auch die jährliche Sonderzahlung, das sogenannte Weihnachtsgeld.

Diese Bezugsgrößen wurden bisher nie erreicht. Seit 1. Januar 2003 beträgt die Abgeordnetenentschädigung monatlich 7.009 Euro. Zu den Monatsbezügen der Besoldungsgruppe B6/R6 in Höhe von rund 7.668 Euro (bei Verheirateten, ohne Kinder) besteht derzeit aber immer noch eine Differenz von 659 Euro; das sind 9,4 Prozent. Werden, wie heute im Gesetz vorgesehen, die Sonderzahlungen anteilig berücksichtigt, ist die Differenz sogar noch etwas größer (ca. 900 Euro monatlich).

Es war richtig, dass die Abgeordneten wegen der in den letzten Jahren angespannten wirtschaftlichen Lage die Entschädigung und die Altersentschädigung seit dem Jahre 2003 nicht angehoben haben. Angesichts der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist auch eine Anhebung der Entschädigung möglich und vertretbar. Zugleich soll der berechtigten öffentlichen Kritik an der heutigen Systematik von Entschädigung und Altersentschädigung Rechnung getragen werden. Denn neben der Art und Weise, wie die Höhe der Diäten festgelegt wird, werden vor allem die Höhe des Altersversorgungsanspruches und die Steigerungssätze der Altersentschädigung kritisiert und dass das Modell der Altersversorgung von Abgeordneten weitgehend dem Vorbild der Beamtenversorgung folgt. Im Unterschied zu den Beamten, die meist ein ganzes Berufsleben lang für ihren jeweiligen Dienstherren (Gemeinde, Land, Bundesrepublik Deutschland) tätig sind, gehen Abgeordnete typischerweise vor und nach der Mandatszeit einer Erwerbstätigkeit nach. Anders als den Beamten, die im Alter auf eine Vollversorgung angewiesen sind, stehen ihnen meistens aus dieser Erwerbstätigkeit auch noch andere Versorgungsansprüche zu.

Wir wollen daher die Kritik aufgreifen und folgende Änderungen vornehmen:

1. Absenkung des Altersversorgungsanspruches

Die neuen Versorgungsregelungen sehen eine Abkehr von den bisherigen, sich an der Vollversorgung orientierenden Regelungen der Altersentschädigung in die Richtung einer Lücken füllenden Teilversorgung für die Mitgliedschaft im Parlament vor ("Baukastensystem"), die nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten darstellt.

Derzeit erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung in Höhe von 3 Prozent der monatlichen Diät. Das gilt jedoch nur, wenn er mindestens acht Jahre lang Mitglied des Bundestages war. Nach diesen acht Jahren erhält er also 24 Prozent der monatlichen Diät von derzeit 7.009 Euro als Altersversorgung. Zukünftig sollen statt 3 Prozent nur noch 2,5 Prozent pro Jahr der Mitgliedschaft gezahlt werden. Nach acht Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter dann nicht mehr 24 Prozent der Diät, sondern nur noch 20 Prozent. Dies bedeutet eine Absenkung um 16,7 Prozent.

Der Steigerungssatz der Altersentschädigung, der bis 1995 noch 4 Prozent der Abgeordnetenentschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag betrug, wird also von jetzt 3 Prozent weiter auf 2,5 Prozent herabgesenkt. Der Höchstsatz der Altersentschädigung von nunmehr 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung wird künftig erst nach 27 und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht. (Den Höchstanspruch erwerben aber nur wenige Abgeordnete, da die meisten Abgeordneten dem Bundestag nur zwei bis drei Legislaturperioden angehören). Ein Versorgungsanspruch im Alter entsteht nach dem Konzept der Lücken füllenden Teilversorgung nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaft.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Die von uns vorgesehenen neuen Regeln für die Altersversorgung der Abgeordneten entsprechen übrigens dem Vorschlag einer überparteilichen Expertenkommission, der sog. Kissel-Kommission, aus dem Jahre 1993 unter Vorsitz des damaligen Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel. Dieser Vorschlag wurde bislang nicht umgesetzt. Das geschieht nun mit dieser Änderung.

Ich persönlich hätte mir auch eine größere Veränderung bei der Altersvorsorge vorstellen können, doch weder war das Nordrhein-Westfälische Modell in der Koalition durchsetzbar noch eine Absenkung auf 2%-Punkte pro Abgeordnetenjahr.

2. Dauerhafter Orientierungsmaßstab für die Entschädigung

Um dem in weiten Kreisen der Bevölkerung verbreiteten Wunsch nachzukommen, dass die Abgeordneten nicht selbst nach unverständlichen Maßstäben über die Höhe der Entschädigung entscheiden sollen und gleichzeitig der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu entsprechen, dass die Abgeordneten eben selbst über ihre Entschädigung entscheiden müssen, soll die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten an die Vergütung der Bürgermeister von Städten und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern und der einfachen Bundesrichter angepasst werden, die bereits heute als Orientierungsgröße im Gesetz verankert ist. Sobald die Orientierungsgröße und die Abgeordnetenentschädigung deckungsgleich sind, kann der Bundestag künftig den Wünschen der Bevölkerung und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gleichzeitig entsprechen: Eine Anhebung der Entschädigung erfolgt nur, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und der Bundesrichter ändert. Und der Bundestag beschließt darüber jedes Mal neu in einem eigenen Gesetz vor den Augen der Öffentlichkeit.

Als Orientierungsgröße für die Abgeordnetenschädigung soll aber künftig nur noch das monatliche Grundgehalt der kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter ohne die anteiligen Sonderzahlungen gelten. Deshalb wird die gesetzliche Orientierungsgröße von "einem Zwölftel der Jahresbezüge" auf die "Monatsbezüge" abgesenkt.

Um diese langfristige Orientierungsgröße zu erreichen, soll die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz dürfte dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen von 2005 bis Ende des Jahres 2007 entsprechen. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009, die 4,48 Prozent beträgt, wird die Orientierungsgröße erreicht. Zugleich wird dies mit einer dauerhaften Absenkung des Steigerungssatzes bei der Altersentschädigung verbunden, und selbstverständlich soll die höhere Altersgrenze von 67 Jahren auch für Abgeordnete gelten.

3. Transparenz der Nebeneinkünfte

Ich bin froh, dass der Beschluss der Rot-Grünen Bundesregierung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten nun seit diesem Jahr umgesetzt wird. Denn zur Debatte über die Höhe der Diäten gehört aus meiner Sicht unbedingt auch die Offenlegung etwaiger weiterer Einkünfte. Auf der Homepage des Bundestages www.bundestag.de finden Sie meine Angaben – aber wie bereits festgestellt gehe ich keiner Nebentätigkeit nach.

Ich hoffe, dass wenn in Zukunft die Abgeordnetenentschädigung dauerhaft den Vergütungen der Bürgermeister von Städten und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern folgt (Landeskommunalbesoldungsverordnung Baden-Württemberg § 2), die für die parlamentarische Demokratie notwendige Akzeptanz für die konkrete Höhe der Entschädigung der Abgeordneten allmählich wächst und deutlich wird, dass die Gesetze des Bundestages zur Entschädigung der Abgeordneten nicht als "Selbstbedienung" beschrieben werden können.

Ich habe mir erlaubt, Ihnen meine Auffassung etwas ausführlicher darzustellen. Über die Themen Diäten und Altersvorsorge machen sich zu Recht viele Menschen Gedanken. Ich habe ihnen daher gerne meine Meinung dazu dargelegt.

Sie haben einen zweiten Punkt angesprochen, die Erhöhung der Renten. Die Anpassung der Renten richtet sich nach einer Reihe gesetzlich festgeschriebener Kriterien. Seit 2005 wird dabei auch berücksichtigt, wie sich das Verhältnis von Rentnern und Arbeitnehmern entwickelt hat (sog. Nachhaltigkeitsfaktor). Die Große Koalition hat durch steigende Lebenserwartung, längere Rentenbezugszeiten und geringere Geburtenrate wird sich dieses Verhältnis in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiterhin ungünstig entwickeln. Schon heute reichen die Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz einer Erhöhung des Beitragssatzes am 1. Januar 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent bei Weitem nicht aus, um die Rentenauszahlungen zu finanzieren. In diesem Jahr werden allein 78 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt in die gesetzliche Rentenversicherung dazugegeben, dies ist der deutlich größte Einzelposten im Bundeshaushalt. Damit wird die gesetzliche Rente heute bereits zu rund einem Drittel steuerfinanziert. Aus diesen Gründen können die Renten nur geringfügig angehoben werden. Zuletzt wurde am 1. Juli 2007 eine Erhöhung der Renten um 0,54 Prozent vorgenommen. Über eine weitere Anhebung der Renten im nächsten Jahr wird im Frühjahr 2008 entschieden werden.

Ich stehe auch in Zukunft für eine gerechte und solidarische Verteilung der Lasten von Beitragszahlern, Steuerzahlern und Rentnern ein.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast
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Frage zum Thema Finanzen
22.11.2007
Von:

Mich stört, dass sehr viele Bundestagsabgeordnete nicht anwesend sind (kann man ja sehen bei Aufzeichnungen durch TV). Wieso bekommen diese Abgeordnete dann die volle Diät?

Erzählen Sie mir aber nicht, sie wären dann gerade im Wahlkreis unterwegs. Eher trifft zu, sie gehen gerade ihren Nebenbeschäftigungen nach. Ich finde, wer permanent fehlt, hat auch kein Anrecht auf seine Diätenzahlung. Dann wäre sicher auch der Plenarsaal nicht so leer.

Viele Abgeordnete beziehen später eine üppige Pension aus früheren Beruf oder Nebenjobs. Warum wird dann nicht auch die Pensionsansprüche gekürzt bzw. gestrichen, wie bei den normalen Rentner? Sind das bessere Menschen und das arbeitende Volk die Schlechten?

Wer kann ein mit 52 Jahren pensionierter Staatsdiener seine volle Pension bekommen und verdient noch mal doppelt so viel dazu und bekommt nichts abgezogen und der kleine Rentner darf höchstens 400 € dazu verdienen sonst bekommt er die Rente gekürzt. Ist das "vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich"? Ich empfinde es als himmelschreiende Ungerechtigkeit dem arbeitenden Menschen gegenüber, der ja für die Auswüchse des Staates dafür aufkommen muss.
Antwort von Katja Mast
2Empfehlungen
26.11.2007
Katja Mast
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich habe viele Ihrer Anliegen zu Einkommen und Altersversorgung der Abgeordneten bereits ausführlich in meiner Antwort an Herrn Brinkhaus vom 22. November 2007 dargelegt und darf Sie bitten, diesen Eintrag zu lesen.

Einer Nebentätigkeit gehe ich, wie Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages www.bundestag.de, aber auch auf Abgeordnetenwatch, leicht sehen können, nicht nach. Im Übrigen haben wir die Rente ab 67 nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Abgeordnete eingeführt. Für die Beamtinnen und Beamten des Bundes werden wir dies demnächst beschließen.

Es ist ein Irrglaube, Abgeordnete würden wenig arbeiten. Im Gegenteil: Die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen wie auch ich kommen auf eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 70 bis 80 Stunden. Die Präsenz im Plenum des Deutschen Bundestag nimmt dabei nur einen geringen Anteil der Arbeitszeit ein. Der größte Teil der Arbeit wird in den jeweiligen Fachausschüssen geleistet. Hinzu kommen zahlreiche Sitzungen von Arbeitsgruppen, Fraktion und Landesgruppe sowie deren inhaltliche Vorbereitung sowie Nachbearbeitung und die Teilnahme an Expertentreffen.

Aber natürlich nehme ich mir auch gerne und viel Zeit für die direkten Anliegen der Menschen aus Pforzheim und dem Enzkreis, sei es persönlich in meiner Bürgersprechstunde oder vor Ort beispielsweise in Unternehmen, Schulen oder Altenheimen.

Die größtmögliche Transparenz meiner Arbeit ist eines meiner Ziele. Daher können Sie auf meiner Homepage www.katja-mast.de meinen Wochenplan einer typischen Sitzungswoche in Berlin finden. Aber Sie finden dort natürlich auch meine zahlreichen und vielfältigen Aktivitäten in Pforzheim und dem Enzkreis. Ich erwähne an dieser Stelle beispielhaft nur das bundesweit einzigartige Schulprojekt "Junger Rat für Mast". Bei diesem Projekt gehe ich in Klassen aller Schultypen und mache Schülerinnen und Schüler zu Politikberatern. Damit bringe ich ihnen hautnah in Form eines handlungsorientierten Unterrichts Verständnis für Politikprozesse näher. Denn wenn man etwas verändern will, muss man wissen, wie Dinge funktionieren. Und am meisten lernt man, wenn man Dinge nicht nur hört, sondern auch selbst macht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Katja Mast
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Frage zum Thema Finanzen
02.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,

In der Presse stand am 30.11.07, dass die Stadtwerke Pforzheim gegen die Deutsche Bank wegen Fehlberatung bei Zins-Derivaten klagen. Die Stadt Pforzheim wartet wohl den Ausgang dieser Klage ab, da ihr Ähnliches widerfahren ist. Ihr geht es wie 700 ähnlich betroffenen Kommunen und privaten Firmen.

Geld, das durch "Wetten" / Derivat-Geschäfte in den Sand gesetzt wird, fehlt an anderer Stelle, z.B für soziale Aufgaben der Stadt.

Als politische Vertreterin von Pforzheim interessiert mich Ihre Meinung. Können Sie solche Spekulationsgeschäfte gut heißen oder sollten sie nicht besser durch gesetzlichen Beschluss verboten werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Katja Mast
1Empfehlung
19.12.2007
Katja Mast
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch. Als Bundestagsabgeordnete habe ich keinen Einblick in die Geschäftsbeziehungen kommunaler Unternehmen wie den Pforzheimer Stadtwerken. Daher ist Ihre Frage zu den Stadtwerken Pforzheim und zur Stadt Pforzheim beim Stadtrat besser aufgehoben.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein modernes Schuldenportfoliomanagement sowohl für private wie öffentliche Unternehmen als auch für staatliche Akteure wie Kommunen unverzichtbar ist. Viele Kredite mussten in der Vergangenheit zu Zinsen, die weit über den heutigen liegen, aufgenommen werden. Insofern kann es zur Verringerung der Zinslasten sinnvoll sein, wenn beispielsweise durch Swap-Geschäfte hohe Zinssätze gegen niedrigere getauscht werden können. Denn die aktuell bestehenden hohen Zinslasten gehen zu Lasten anderer staatlicher Aufgaben und zu Lasten der nachfolgenden Generationen.

Gerne gebe ich Ihnen ein konkretes Beispiel: Im Bundeshaushalt 2008 sind insgesamt Ausgaben in Höhe von 283,2 Milliarden Euro vorgesehen, davon gut 43 Milliarden für Zinsen und Tilgung. Mehr als jeder siebte Euro steht also z.B. für Bildung, Klimaschutz, Investitionen oder soziale
Aufgaben nicht zur Verfügung.

Daher ist es notwendig, dass durch modernes Schuldenmanagement die Zins- und Tilgungslast so gering wie möglich gehalten wird. Dies darf aber selbstverständlich nicht zu hochriskanten Spekulationsgeschäften führen, die einen gegenteiligen Effekt zur Folge haben und letztlich zu Lasten des Steuerzahlers gehen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast
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Ihre Frage an Katja Mast
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