Katja Mast (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Katja Mast
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Bankkauffrau, 1. Staatsexamen für Lehramt am Gymnasium
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Pforzheim
Landeslistenplatz
17, Baden-Württemberg
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(...) Das geänderte Waffenrecht hat zum Ziel, die Anzahl legaler und illegaler Waffen zu reduzieren; den Umgang mit großkalibrigen Waffen einzuschränken; die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern; mit neuester Technik in Zukunft dafür zu sorgen, dass nur noch legale Besitzer die Waffe nutzen können und die Recherche der Polizeibehörden nach Waffen und Waffenbesitzern wesentlich zu beschleunigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
27.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,

Bin am 1.April 2008 von Stuttgart nach Mühlacker-Lomersheim gezogen und sehr erstaunt, dass allein innerhalb eines Bundeslandes so große Unterschiede gemacht werden.
Erklärung: Bin 50 Jahre alt und krankheitsbedingt erwerbsunfähig. Bekomme monatlich eine Rente von rund 700€.
In Stuttgart erhielt ich einen Grundsicherungszuschuss in Höhe von 112 €.
Da ich 80% Schwerbeschädigt bin mit *G*RF* suchte ich eine Wohnung wo ich endlich wieder am sozialen Leben teilnehmen konnte. In Stuttgart war meine Wohnung im 3. Stock ohne Aufzug und Anbindung an die öffentlichen Verkehrmittel. Mein Hausarzt musst mich zuhause besuchen und meine Therapeutin kam 2 mal die Woche zu mir nach Hause. Treppensteigen war wegen meiner Krankheit sehr beschwerlich. Bekannte hatte ich dort sehr wenige. Die einzige Abwechslung war wenn meine Therapeutin oder mein Nachbarschaftshelfer kam. Ich verfiel immer mehr in eine Depression.
Nach 2 !! Jahren ergebnisloser Suche in Stuttgart hatte ich endlich das große Glück die jetzige Wohnung zu finden. Mein Vermieter machte mir sogar das Angebot ein behindertengerechtes Bad umzubauen. Direkt vor der Haustür befindet sich eine Bushaltestelle. Ich kann also zur Therapie und zum Arzt wieder selber fahren. Freunde die mich regelmäßig besuchen und mitnehmen usw. einfach 100% mehr Lebensfreude hier.
Aber nun musste ich erfahren, dass es hier nun einen großen Nachteil gegenüber Stuttgart gibt. Meine Kaltmiete betrug in Stuttgart 378€ und hier 389€. In Stuttgart bekam ich eine Grundsicherung in Höhe von 112 € hier nur 48,95€ !! Die Erklärung war, mir stünde nur eine Wohnung zu die 239€!!!! nicht übersteigen würde.

Meine Frage: Wer ist in dem Irrglauben für dieses Geld eine behindertengerechte Wohnung zu finden?? Wer setzt die feldfremde Obergrenze fest? An uns, wegen Krankheit arbeitsunfähigen, behinderten Menschen scheint keiner zu denken.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Katja Mast
3Empfehlungen
07.07.2008
Katja Mast
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch bezüglich der finanziellen Situation von Menschen mit Behinderung.

Gerne möchte ich Ihnen Ihre Frage beantworten. Jedoch handelt es sich bei Ihrer Frage um eine sehr persönliche Angelegenheit, die ich nicht öffentlich beantworten möchte. Vielmehr würde ich Ihnen gerne auf dem Postweg eine ausführliche Antwort zu Ihrem Fall zusenden. Dazu möchte ich Sie bitten, mir Ihre Anschrift, wenn möglich per E-Mail unter katja.mast@bundestag.de, zukommen zu lassen, so dass ich Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
11.09.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,

wie stehen Sie eigentlich zu dem ganzen Ueberwachungsapparat, der in letzter Zeit in der Bundesrepublik entsteht?

Vorratsdatenspeicherung greift unverhaeltnismaessig in die persoenliche Privatsphaere aller Buerger ein.

Welchen Vorteil erhofft man sich eigentlich durch diese kostspielige Vorratsdatenspeicherung? Sie verhindert weder Terrorangriffe, noch irgendeine Art von Kriminalitaet.

Ich sehe an dieser Institution nur negatives, und Sie?

Mit freundlichen Gruessen
Antwort von Katja Mast
1Empfehlung
15.01.2009
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen, hat für mich hohe Priorität und in meiner politischen Arbeit setze ich mich dafür ein, diesem Recht stärker Geltung zu verschaffen. Dennoch habe ich, wie Sie viel-leicht wissen, am 9. November 2007 im Deutschen Bundestag, nach einem langen und schwierigen Abwägungsprozess, für den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sowie zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) gestimmt. Gerne erläutere ich Ihnen die Gründe meiner Entscheidung.

Unbestritten ist, dass der internationalen Terrorismus die Sicherheits-lage weltweit verschärft hat. Ebenso unbestritten ist, dass Kommunikation per Telefon, Handy, Fax und E-Mail heute Alltag ist und auch Straftäter die technischen Möglichkeiten nutzen. Ich bin der Meinung, dass es Aufgabe des Staates ist, im Interesse des Schutzes und der Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger, der vom Grundgesetz geschützten Freiheit der vertraulichen Telekommunikation dort Grenzen zu setzen, wo es um die Aufklärung schwer ermittelbarer Kriminalität und die Verfolgung von Straftätern geht. Die Telekommunikationsüberwachung ist hierfür ein notwendiges Mittel.

Dabei möchte ich betonen, dass die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2008 höher liegen als zuvor. So bedarf die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung grundsätzlich einer richterlichen Anordnung. Und für die Anordnung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen gelten strenge Vorraussetzungen, um den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. So muss beispielsweise die Tat auch im konkreten Einzelfall schwer wiegen. Und die Telekommunikationsüberwachung ist unzulässig und hat zu unterbleiben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch die Überwachung allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erlangt würden. Sie kritisieren in Ihrer Anfrage vor allem die Vorratsdatenspeicherung. Ich kann Ihre Bedenken verstehen, denn mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht im No-vember 2007 geht einher, dass Telekommunikationsunternehmen Verkehrsdaten zum Zwecke der Strafverfolgung sechs Monate lang speichern müssen. Verkehrsdaten sind die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie die Uhrzeit und das Datum der Verbindung. Ich kann Ihre Kritik verstehen, denn die Regelung stellt einen Paradigmenwechsel dar. War es Unternehmen zuvor gestattet, entsprechen-de Daten zu Abrechnungszwecken sechs Monate zu speichern, sind sie nun verpflichtet. Dies kann leicht zu der Einschätzung führen, dass hier möglicherweise ein allgemeiner Verdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger entstehen könnte, die solche Kommunikationsmittel benutzen. Denn ein konkretes Verdachtsmoment für die Speicherung als solcher muss nicht bestehen.

Trotz dieser Bedenken halte ich die Vorratsdatenspeicherung bei der Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität und des internationalen Terrorismus für bedeutsam. Ich habe diesem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, weil es viele wichtige Punkte enthält um die Bürgerinnen und Bürger vor Missbrauch zu schützen. So haben wir durchgesetzt, dass die Speicherung der Daten auf sechs Monate, anstelle der von der EU vorgesehen 36 Mona-te, beschränkt ist. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen nicht gespeichert werden. Die Daten werden ausschließlich bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert, nicht bei einer staatlichen Behörde. Eine Herausgabe der Daten ist nur zulässig, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt. Grundsätzlich entscheidet ein Gericht über die Herausgabe von einzelnen Daten. Es hat dabei genau festzulegen, welche Daten das Kommunikationsunternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Für die Zukunft ist jedoch eines klar: Eine Ausdehnung des Verwendungszwecks gesammelter Daten ist mit mir und vielen meiner Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu machen. Die vorliegenden gesetzlichen Regelungen gewährleisten das Gleichgewicht zwischen der Freiheit und der Sicherheit jedes Bürgers. Bei einer Ausdehnung der Ermittlungsmaßnahmen geriete dieses Gleichgewicht ins wanken.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast
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Frage zum Thema Arbeit
02.10.2008
Von:

sehr geehrte frau mast, in einer ihrer letzten anworten weisen sie auf art.38 des gg hin. ihr abstimmungsverhalten in den letzten 30 abstimmungen lässt jedoch eine andere interpretation zu.- Frau Merkel " turnt", obwohl sie einen aussenminister hat in der welt herum und es hat den anschein, dass sie nicht gut über die situation des landes deutschland informiert ist. ihre mitarbeiter, sprich ministerinnen und minister bastelt an regularien herum, die einigen wenigen nutzen bringen, im übrigen jedoch die wirtschaftskraft des masse der bevölkerung schadet ( siehe gesundheitsreform - festlegung eines beitragssatzes für alle kassen).
Meine vordringlichsten fragen:
1. was gedenken sie ganz persönlich dafür zu tun, dass sich die regierungschefin besser als bisher um die belange der bevölkerung kümmert, damit nicht der eindruck besteht, frau merkel könne brutto von netto nicht unterscheiden ( dazu passt, dass sie vor einiger zeit erklärt hat, sie wisse nicht was sie verdiene). Es ist an der zeit die bundeskanzlerin, die minister und abgeordneten objektiv über den zustand des landes zu unterrichten und nicht lobbystengeschwätz für richtig zu halten. was gedenken sie in dieser richtung zu tun?
2. wann endlich werden in dieser republik alle menschen gleichbehandelt, ohne rücksicht auf ihren status, ihr einkommen, ihre hautfarbe und ihr wissen? Ich denke hier u.a. an die zahlung steuerfreier beträge an abgeordnete in höhe von einigen tausend euro im jahr o h n e nachweis (undenkbar für die allgemeinheit). welche schritte werden sie zur abschaffung dieser ungerechtigkeit tun?
mit freundlichem gruss
pe rellmann
Antwort von Katja Mast
4Empfehlungen
11.11.2008
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie in verschiedenen Zusammenhängen die Politik der Großen Koalition und die Entschädigung von Abgeordneten ansprechen.

Vorweg möchte ich anmerken, dass ich Ihre stellenweise sehr unsachlich vorgebrachte Kritik an der Arbeit der Großen Koalition nicht teilen kann. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass unsere sozialdemokratische Handschrift in der Großen Koalition deutlich sichtbar ist - und dafür werden wir auch zukünftig sorgen!

Für mich als Arbeitsmarktpolitikerin besonders wichtig: Mit unterschiedlichen Maßnahmen haben wir erreicht, dass die Arbeitslosenzahl im Oktober 2008 seit 16 Jahren zum ersten Mal unter der drei Millionen Marke liegt. Das ist der niedrigste Wert der gesamten Nachwendezeit.

Ebenso zentral ist, dass wir nach zehn Jahren SPD-Arbeitsministerium im Bund eine vorsorgende Arbeitsmarktpolitik etabliert haben, die Bildungspolitik als Bestandteil von aktiver Arbeitsmarktpolitik begreift. Für uns ist klar: Bildung ist der Schlüssel zur Leistungsgerechtigkeit und gute Bildung ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit!

Unser Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat mit der Ausweitung des Mindestlohns dafür gesorgt, dass die Würde der Arbeit in Deutschland erhalten bleibt. Er hat den Weg für einen Mindestlohn u. a. in Branchen wie der Zeitarbeit, der Pflege und Weiterbildung frei gemacht. 3,4 Millionen Menschen werden es letzten Endes sein, die einen branchenspezifischen Mindestlohn bekommen. In 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten gibt es bereits einen flächendeckenden Mindestlohn als Lohnuntergrenze. Diese Länder beweisen: Mindestlohn vernichtet keine Arbeitsplätze.

Aber auch die von Ihnen angesprochene Gesundheitsreform ist ein aus meiner Sicht erfolgreiches Ergebnis unserer Arbeit. Sie sorgt dafür, dass wir auch in Zukunft ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem haben, indem jeder gegen das Risiko Krankheit versichert ist und Gesundheit bezahlbar bleibt. Ich finde, all das sind Maßnahmen, auf die wir als SPD stolz sein können.

Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist richtig, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages gemäß § 12 Abgeordnetengesetz (AbgG) eine Aufwandsentschädigung zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen erhalten. Die steuerfreie Kostenpauschale beträgt derzeit 3782 Euro monatlich und dient zur Unterhaltung und Einrichtung des Wahlkreisbüros (Miete, Nebenkosten, Inventar, Büromaterial, Porto) und anderer mandatsbedingten Kosten (u. a. Zweitwohnung, Wahlkreisbetreuung). Über diese Kostenpauschale hinaus haben wir als Bundestagstagsabgeordnete jedoch keine Möglichkeit, weitere Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.

Sie verweisen in Ihrem Schreiben darauf, dass die steuerfreie Kostenpauschale den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz verletzt, da die Abgeordneten über die Verwendung keine Rechenschaft ablegen müssen.

Ich kann Ihren Unmut verstehen, verweise jedoch darauf, dass die Regelung auf dem sogenannten "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975 basiert, das eine steuerfreie, pauschalierte Aufwandsentschädigung ausdrücklich zugelassen hat.

In der Begründung hielt das Gericht fest, dass die Abgeltung mandatsbedingter Aufwendungen in Form einer Pauschale dem Verfassungsgrundsatz des freien Mandats und damit dem Status sowie der besonderen Aufgabenstellung des Abgeordneten am ehesten gerecht wird.

Die freie Mandatsausübung ist aus meiner persönlichen Sicht ein hohes Gut unserer Demokratie. Ich hielte es für schwierig, bei jedem Gespräch, bei jeder Fahrt Rechenschaft ablegen zu müssen gegenüber einem Mitarbeiter der Finanzbehörden. Fänden Sie es richtig, wenn Sie mich vertraulich und diskret über einen Verfassungsbruch informieren wollen, ich in meiner Steuererklärung Ihren Namen und den Grund unseres Gesprächs nennen müsste? Wer A sagt, muss auch B sagen. Mir ist noch kein besserer Vorschlag statt der steuerfreien Kostenpauschale begegnet.

Abschließend betone ich, dass ich keiner Nebentätigkeit nachgehe. Darüber hinaus finden Sie auf meiner Homepage www.katja-mast.de unter dem Stichwort Persönliches die Offenlegung meiner Ausgaben im Rahmen meiner Mandatstätigkeit. Das tue ich, ohne Einzelbelege zu begründen, denke jedoch, dass dieses Vorgehen die Balance zwischen öffentlichem Interesse und freier Mandatsausübung herstellt. Denn mir ist es wichtig, eine größtmögliche Transparenz über meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete für die Menschen aus Pforzheim und dem Enzkreis herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
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Frage zum Thema Familie
04.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,

Sie sind Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales. Ich denke dann sind Sie der Richtige um meine Fragen zu beantworten:

1. Ist es sozial, dass das Kindergeld nur um 10€ bzw 16€ erhöht wird?
2.Ist jedes Kind dem Staat gleich viel Wert (monetär)?
3.Warum erhalten HARTZ IV-Empfänger unterm Strich keinen müden €
mehr Kindergeld?
4. Warum wird dieses 1:1 auf das Hartz IV-Almosen angerechnet?
5. Warum ist die Bundesregierung auf den Ferienverdienst von Hartz IV - Kinder angewiesen (Der Verdienst wird, wenn dieser höher als 100 € beträgt auf das Hartz IV-Almosen 1:1 angerechnet)? Werden da die Banken mitfinanziert? Wie sollen da diese Kinder Leistungsbereitschaft entwickeln?
6.Warum wird der Kinderfreibetrag nicht in den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer eingearbeitet?
7..Wurden wir unter der SPD Regierung 1998-2005 und jetzt durch die Große Koalition, belogen und betrogen sowie jetzt verkauft, da diese immer behaupteten der Sozialstaat ist nicht zu finanzieren? Jetzt sind plötzlich über 500 Mrd. € da.+ 40 Mrd. für die Wirtschaft allen voran die Automobilindustrie. Kommen Sie bitte nicht damit, dass diese Summe unterm Strich nicht fällig wird, oder dass später noch ein plus unterm Strich zu erzielen ist wie damals in Schweden, das wäre schon fast prophetisch. Auch würde ich mich darüber freuen, wenn Sie auf diese unbequemen Fragen antworten würden. Dies würde Sie als Politiker befähigen. Die Vogel Strauß-Taktik ist nicht hilfreich.
Die Bürger die jetzt bürgen müssen haben es verdient Antworten auf die Fragen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.Betriebswirt BA Seuern
Antwort von Katja Mast
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03.02.2009
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist richtig, dass das Kindergeld ab dem 1. Januar 2009 für das erste und das zweite Kind um jeweils 10 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind um je 16 Euro auf 195 Euro monatlich angehoben wird. Seitdem die SPD an der Regierung ist - seit 1998 - wurde das Kindergeld um 42 Euro erhöht. Hingegen stieg das Kindergeld unter der Kohl-Regierung zwischen den Jahren 1983 und 1995 lediglich für das erste Kind von 50 DM auf 70 DM pro Monat.

Kindern eine gute Zukunft zu geben, heißt für uns Sozialdemokraten aber mehr als die jüngst beschlossene Kindergelderhöhung. Wir setzen auf bessere Betreuung und Förderung, Schule und Ausbildung. Wir haben die Kinderbetreuung ausgebaut und verbessert durch die Verdreifachung der Plätze für Unterdreijährige und den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind ab dem ersten Geburtstag. Und mit dem vier Milliarden Euro starken Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" der Schröder-Regierung haben wir in Bildung für Schulkinder investiert und den Ausbau der Ganztagsschulen vorangetrieben.

Es ist richtig, dass Familien, die auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen sind nicht von der Kindergelderhöhung profitieren. Das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine steuerliche Leistung, die das Existenzminimum und den Bedarf für Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes abdecken soll. Da die Regelsätze für Kinder im Rahmen des SGB II bei derzeit 211 Euro liegen und damit höher sind als das reguläre Kindergeld, wird das Kindergeld als Einkommensbestandteil auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Ebenso verhält es sich mit dem Ferienverdienst von Kindern aus Familien mit ALG II Bezug.

Gerade weil Familien im Arbeitslosengeld II - Bezug nicht direkt von der Kindergelderhöhung profitieren haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion für die Einführung eines Schulbedarfspaket eingesetzt. Hilfebedürftige Kinder und Jugendliche erhalten nun bis zum 10. Schuljahr jeweils zum Schuljahresbeginn einen Betrag in Höhe von 100 Euro für Schulmaterialien. Die von uns geforderte Zahlung bis zum Abitur wurde von der CDU/CSU abgelehnt. Wir wollen bessere Bildungschancen für alle Kinder - unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern. Deswegen machen wir uns auch zukünftig für die Ausweitung der Zahlung stark.

Um Chancengleichheit in der Bildung für alle Schülerinnen und Schülern zu erreichen müssen die Bundesländer Lernmittelfreiheit garantieren. Zusätzlich wollen wir, dass die Länder für Bedürftige ein kostenloses Mittagessen in Schulen anbieten.

Zusätzlich unterstützen wir Familien mit Kindern durch das zweite Konjunkturpaket. Einmalig erhalten Familien 100 Euro je Kind. Der Kinderbonus wird nicht mit den Sozialleistungen verrechnet. Zudem werden die Regelsätze für Kinder im SGB II und SBG XII verändert. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 soll die Förderung auf 70 Prozent des Eckregelsatzes mit Wirkung zum 1. Juli 2009 erhöht werden, bisher waren dies nur 60 Prozent. Das sind 35 Euro mehr im Monat.

Ihre Frage, ob jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, zielt auf den Familienlastenausgleich. Der derzeit praktizierte Familienlastenausgleich erfüllt dieses Ziel nicht. Das liegt an seiner Ausgestaltung, die in wesentlichen Teilen von der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts befördert wurde. Bei dieser werden einseitig einkommensstarke Familien bevorteilt. Das wollen wir ändern und den Familienleistungsausgleich so umgestalten, dass die Wirkung seiner Komponenten für alle Familien gleich ist - egal, ob sie mehr oder weniger Einkommen haben. Um das zu erreichen, streben wir die Umgestaltung der Freibeträge in einer Weise an, die alle Kinder gleich fördert. Die Freibeträge sollten künftig ab dem ersten Euro Wirkung entfalten und nicht erst für Spitzenverdienerinnen und -verdiener.

Abschließend möchte ich auf Ihren letzten Punkt, den Schutzschirm für die Banken, eingehen. Ziel des im Oktober 2008 vom Bundestag beschlossenen Finanzmarktstabilisierungsgesetzes ist es, die Liquiditätsengpässe auf dem deutschen Finanzmarkt zu überwinden und dessen Stabilität zu stärken. Nicht einzelne Banken sollen gerettet werden, sondern ein Zusammenbruch des gesamten Bankensektors verhindert werden. Ein solcher Zusammenbruch hätte für die Realwirtschaft fatale Folgen! Die Auswirkungen wären für jede Bürgerin und jeden Bürger dramatisch: Abbau von Arbeitsplätzen, Verlust von Ausbildungsplätzen, Verlust von Sparguthaben und privater Altersvorsorge. Ihre Annahme, die Bundesregierung stelle den Banken 500 Mrd. Euro ohne Gegenleistung sozusagen "frei Haus" zur Verfügung, weise ich entschieden zurück. Richtig ist vielmehr das Bundestag und Bundesregierung mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz einen Fonds gründen, wodurch die Möglichkeit geschaffen wird die Banken im Notfall zu unterstützen. Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen, wird dieser Fonds Garantien für Kredite abgeben, die sich die Banken gegenseitig zur Verfügung stellen. Das Volumen dieser Garantien - für deren Inanspruchnahme die Banken eine Gebühr entrichten müssen - beläuft sich auf maximal 400 Mrd. Euro. Mit weiteren maximal 70 Mrd. Euro kann der Fonds Banken bei Bedarf direkt unter die Arme greifen, indem er Eigenkapital zur Verfügung stellt. Im Gegenzug dazu erhält er Anteile, die er langfristig wieder veräußern kann. Klar ist aber auch, dass der Staat für dieses Hilfspaket Gegenleistungen fordert. Dazu gehört eine Begrenzung der Vorstandsgehälter und das Verbot von Bonuszahlungen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
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Frage zum Thema Finanzen
24.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,
heute habe ich gelesen, dass die Bundesregierung definitiv eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes ablehnt. Daher frage ich Sie nach Ihrer Meinung zu diesem Thema. Wäre es nicht sinnvoller, den Mehrwertsteuersatz zeitlich begrenzt um mehrere Prozentpunkte abzusenken, um die Konjunktur zu stützen, als die Kfz-Steuer vorübergehend für Neuwagen auszusetzen? Natürlich handelt es sich hierbei um höhere Steuerbeträge, aber auch um ein viel effektiveres Mittel. Wir haben doch bereits Erfahrung aus der Mehrwertsteuererhöhung des Jahres 2007?, welche eine deutliche Wirtschaftsankurbelung im Jahr davor gebracht hat.
MfG
Antwort von Katja Mast
1Empfehlung
12.02.2009
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Senkung der Mehrwertsteuer. Wie die Bundesregierung, halte auch ich die zeitlich begrenzte Senkung der Mehrwertsteuer derzeit für kein geeignetes Mittel, um auf die Wirtschaftskrise zu reagieren. Vielmehr haben wir mit dem Konjunkturpaket I und II in kürzester Zeit ein starkes und nachhaltiges Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem Arbeitsplätze gesichert, die Konjunktur gestärkt und Investitionen gefördert werden.

Gerade auch die von Ihnen angesprochenen Investitionsimpulse im Bereich der Automobilindustrie sind unerlässlich, denn jeder sechste Arbeitsplatz hängt in unserem Land am Auto. Das Konjunkturpaket II sieht vor, Bürgerinnen und Bürger eine Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro zu zahlen, wenn sie ihr mindestens neun Jahre altes Fahrzeug verschrotten lassen und sich gleichzeitig einen umweltfreundlicheren Neu- oder Jahreswagen kaufen. Die zunehmenden Erfolgsmeldungen bezüglich dieses Instruments zeigen das es sinnvoll ist. Zumal auch in ausländischen Fabrikaten ein Großteil deutscher Industrieexporte steckt.

Oberstes Ziel bei unseren Konjunkturprogrammen ist es Arbeitsplätze zu schützen und stabil zu machen. Eine zeitlich begrenzte Mehrwertsteuersenkung halte ich hier für ungeeignet. Eine gezielte Senkung der Lohnnebenkosten jedoch für sinnvoll. Bei der Einführung der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent im Jahr 2007 haben wir die Lohnnebenkosten parallel gesenkt und zwar um einen Prozentpunkt. Darüber hinaus ist es uns gelungen den Beitragssatz zur Arbeitlosenversicherung insgesamt von 6,5 Prozent im Jahr 2006 auf 2,8 Prozent zum 1. Januar 2009 zu senken. Allein im Jahr 2009 werden Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber so um rund 4 Mrd. Euro entlastet. Die Lohnnebenkosten müssen stabil bleiben und für die Menschen muss mehr Netto vom Brutto bleiben, die Senkung der Mehrwertsteuer würde dieses Ziel verfehlen.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Nahrungsmittel, Personennahverkehr, Bücher und Zeitungen ist bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent unverändert geblieben. Hinzu kommt, dass auch auf Mieten und ärztliche Leistungen keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird. Die soziale Balance wird damit gewahrt, denn gerade untere Einkommensgruppen profitieren hiervon besonders. Da von einer Absenkung der Mehrwertsteuer der ermäßigte Steuersatz unberührt bliebe, wären Entlastungen zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen ungleich verteilt. Nicht zuletzt zeigt das Beispiel England, wo die Mehrwertsteuer von 17,5 auf 15 Prozent gesenkt wurde, dass Steuersenkungen nicht unmittelbar zum Konsum anregen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
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