Katja Mast (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Katja Mast
© spdfraktion.de
Geburtstag
04.02.1971
Berufliche Qualifikation
Referentin für Personalstrategie, Bankkauffrau
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Keltern
Wahlkreis
Pforzheim
Ergebnis
22,9%
Landeslistenplatz
13, Baden-Württemberg
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(...) Doch klar ist: Bleibt das Gesetz so wie es ist, werde ich es bei der Abstimmung im Bundestag ablehnen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
13.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,

vor gut einem Jahr haben fast 60000 Bürger dieses Landes eine Petition "Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens" unterzeichnet.
Leider haben es die von uns gewählten Volksvertreter nach über einem Jahr immer noch nicht geschafft, einen Termin für eine öffentliche Anhörung festzusetzen.
Das erweckt leider den Anschein, als wären wir Bürger nur als Stimmvieh bei Wahlen interessant.

Da Sie Mitglied des Petitionsausschusses sind, möchte ich Sie deshalb bitten, mir den Termin für die öffentliche Anhörung zu benennen.

Zum zweiten würde mich interessieren, wie Sie persönlich zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen stehen, vor dem Hintergrund, dass es in unserer Gesellschaft nicht genügend Arbeit geben wird, wo so viel verdient wird dass man davon menschenwürdig leben und am kulturellen Leben teilhaben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Katja Mast
1Empfehlung
01.04.2010
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich finde es sehr gut, dass Sie sich an der Debatte zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens beteiligen und bin sehr gerne bereit, mich mit Ihren Argumenten auseinanderzusetzen. Ihren Unmut über die lange Bearbeitungszeit der von Ihnen unterstützten Petition kann ich verstehen, möchte allerdings zu bedenken geben, dass den zuständigen Ausschuss jährlich rund 20.000 Eingaben erreichen und wir diese sehr intensiv prüfen und bearbeiten, um den Anliegen auch die entsprechende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Die von Ihnen angesprochene öffentliche Anhörung wird im November dieses Jahres stattfinden.

Sie fragen nach meiner persönlichen Meinung zum bedingungslosen Grundeinkommen. Grundsätzlich halte ich die unterschiedlichen Konzepte für interessant und sehe sie als einen inhaltlichen Beitrag zur notwendigen Debatte über die Zukunft unseres Sozialstaates an. Die einzelnen Konzepte muss man sich allerdings sehr genau ansehen und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Einzelnen mit bedenken. Das von der FDP vorgeschlagene Bürgergeld lehne ich beispielsweise ab, weil es letztlich darauf abzielt, Sozialleistungen zu kürzen.

In Ihren Ausführungen stellen Sie zu Recht den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in den Mittelpunkt Ihrer Argumentation. Gleichzeitig zweifeln Sie daran, dass es zukünftig genügend fair bezahlte Arbeit gibt, von der die Menschen leben können und die Teilhabe ermöglicht. Es stimmt: Wir haben derzeit in manchen Teilen eine besorgniserregende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Löhne weit unterhalb des Existenzminimums, die Menschen zwingen ergänzende Grundsicherung zu beantragen, Formen der Leiharbeit die dringend gesetzliche Schranken brauchen und Menschen, die es immer schwerer haben, überhaupt eine Arbeit zu finden.

Meine Antwort auf diese Entwicklung ist allerdings nicht das bedingungslose Grundeinkommen, sondern die Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns, strengere gesetzliche Regeln für die Leiharbeit, Bildung und Qualifizierung, sowie vor allem die Frage, wie wir Arbeitsmärkte der Zukunft erschließen können und wie wir die Arbeit in diesen Zukunftsbranchen fair organisieren. Ich bin optimistisch, dass beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft und im Bereich der Umwelttechnologien neue Arbeitsplätze entstehen. Immer mit dem Ziel vor Augen, durch Arbeit Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Wie Sie sehen steht also auch für mich der Teilhabegedanke im Mittelpunkt.

Wie wir die Würde der Arbeit schützen und wie wir uns die Arbeitsgesellschaft der Zukunft vorstellen, haben wir als SPD in unserem Papier "Fairness auf dem Arbeitsmarkt" zusammengefasst. Diesen inhaltlichen Impuls wollen wir in den kommenden Wochen intensiv diskutieren. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich daran beteiligen und Ihre Vorstellungen von Teilhabe und zukünftiger sozialer Sicherung mit einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Mast.

Ich möchte mich der Frage von Hr. Burger anschließen und Ihre Position zu folgendem Sachverhalt erfragen. Der deutsche Sozialstaat ist von einer Exportwirtschaft abhängig, die aufgrund eines ausufernden Abgaben- und Verwaltungssystems seit den 70er Jahren jeden Wettlauf mit asiatischen Wirtschaftsmächten verloren hat. Ein Sieg qualitativer, innovativer Elemente war unter diesen Belastungen nicht möglich. Wir können unter den seit 1990 herrschenden Bedingungen erst recht nicht wohlstandssteigernd konkurrieren. Nur wohlstandsmindernd. Alle Statistiken, sei es der private Verbrauch, die Reallöhne, die Arbeitslosenzahlen belegen dies. Selbst ein echter Aufschwung kommt nicht mehr beim Volk an – denn er basiert auf Lohnverzicht. Während die öffentlichen Haushalte ihren Standort mit schuldenbasierten "Anreizzahlungen" aufpäppeln müssen. Deutschland ist ein guter Standort, doch nicht im Vergleich zu Chinesen, die keine , aber auch gar keine wohlfahrtsstaatlichen Errungenschaften auf ihre Produkte aufschlagen müssen. Auf lange Sicht sehe ich deshalb das Ende aller öffentlichen Strukturen, wenn nicht die Umstellung auf das Konsumeinkommen so schnell wie nur irgend möglich gelingt, sprich: 100 Prozent Konsumsteuer und dessen Stützung über das bedingungslose Grundeinkommen. Die Folgen können sie sich ausmalen, wenn Produkte im Ausland nur die Hälfte kosten, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung unmöglich sind, sich 100% der Menschen am Steueraufkommen beteiligen, wenn Menschen wieder mit Spaß zur Arbeit gehen. Eine starke Exportwirtschaft ist im Sinne meiner SPD, ebenso der freie Arbeiter. Ich würde gern Ihre Position und Kritik zu einem solchen Befreiungsschlag wissen, dessen Finanzierbarkeit angesichts einer jetzigen Staatsquote von 55 Prozent außer Frage steht, vielen Dank.

Hochachtungsvoll und mit sozialdemokratischen Grüßen
.
Antwort von Katja Mast
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01.04.2010
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Da Sie sich der Frage von Herrn Burger zum bedingungslosen
Grundeinkommen anschließen, möchte ich Sie auf meine Antwort an ihn verweisen.

Ich danke Ihnen, dass Sie sich an der Diskussion beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
22.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,

bei der Jobcenterreform wurde beschlossen, dass Arbeitslose unter 25 Jahren innerhalb von sechs Wochen verpflichtend in Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden sollen. Sehen Sie darin einen Fortschritt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Katja Mast
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03.05.2010
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen sehr gerne beantworte.

Die von Ihnen angesprochene Reform der Jobcenter wurde gemeinsam mit vielen weiteren einzelnen Maßnahmen am 21. April im Kabinett beraten. Dabei konnte schnell der Eindruck entstehen, diese einzelnen Maßnahmen hätten alle etwas mit der Reform der Jobcenter zu tun und würden langzeitarbeitslosen Jugendlichen Perspektiven eröffnen.
Es lohnt sich allerdings, dieses Sammelsurium genauer unter die Lupe zu nehmen.

Auf Druck der SPD ist es gelungen, schwarz-gelb davon zu überzeugen, die Betreuung von jungen Arbeitslosen zu verbessern. Der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern wird verbessert. Ich bin froh, dass zukünftig ein Betreuer für maximal 75 erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren zuständig ist und dieser Betreuungsschlüssel
auch gesetzlich verankert wird. Denn wir haben die Erfahrung gemacht, dass es wichtig ist, dass die Betreuer auch Zeit für die Jugendlichen haben.

Darüber hinaus wurden erste Eckpunkte vorgelegt, die bessere Arbeitsmarktchancen für junge Menschen zur Folge haben sollen. Ich habe mir diese Punkte sehr genau angesehen. Mich überzeugen diese Vorschläge nicht. Wer die Situation von jungen Arbeitslosen verbessern will, der braucht Rechtsansprüche statt Lippenbekenntnisse. Dazu zählt beispielsweise das Recht auf Ausbildung, dass die Bundesregierung auf meine schriftliche
Nachfrage hin in der vergangenen Woche erneut abgelehnt hat.

Dazu gehört, dass die arbeitsmarktpolitischen Instrumente für junge Menschen nicht zur Disposition gestellt werden. Das gilt beispielsweise für den Ausbildungsbonus. Beim Ausbildungsbonus handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss, der die Kosten der Ausbildung reduziert, für Jugendliche die lange keine Ausbildung finden. Er wird an Arbeitgeber gezahlt, die für Jugendliche zusätzliche, betriebliche Ausbildungsstellen anbieten. Dieses Instrument ist bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet - bislang gibt es keinerlei Bestrebungen dieses Instrument zu verlängern. Übrigens seine Einführung ging auf unsere Erfahrungen vor Ort in Pforzheim und dem Enzkreis zurück

Wer also vordergründig den Anwalt der Jugendlichen gibt, gleichzeitig aber konkrete Schritte ablehnt, handelt unglaubwürdig.

Im Zuge der Debatte um die besser Vermittlung von Jugendlichen ist von der Bundesregierung auch von einem "Coach" für junge Erwachsene gesprochen worden. Auch an diesem Punkt habe ich bei der Bundesregierung schriftlich nachgefragt. Die Antworten füge ich Ihnen zur Kenntnis bei. Sie sprechen für sich.

Was sicher sinnvoll ist, ist dass um die Zeit zwischen der Arbeitssuchendmeldung der Jugendlichen bis zum ersten Angebot von 3 Monaten auf 6 Wochen verkürzt werden soll. Aber ob dies die Situation der Jugendlichen nachhaltig verbessert bezweifle ich. Denn es gilt weiter: Rechtsansprüche, frühe Förderung in Kindergarten und Schule, Sozialarbeit helfen weiter.

Sehr geehrter Herr ,

mich beschäftigt das Thema Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen seit Langem. Gerade deshalb prüfe ich Aussagen der Bundesregierung zu diesem Thema sehr gründlich und hake gegebenenfalls schriftlich nach. Deswegen kann eine Antwort auch manchmal etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast, MdB
Stv. Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
für Arbeit und Soziales
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Frage zum Thema Arbeit
30.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,

man hört recht viel über Leiharbeit. Leiharbeit war dazu gedacht, den Unternehmen zu ermöglichen, kurzfristige Auftragsspitzen abzufangen, ohne Personal fest einstellen zu müssen, das, wenn die Auftragslage schlechter wird, wieder entlassen werden müsste. Jedoch hat sich die Praxis herausgebildet, im immer stärkeren Maß auf Leiharbeiter zurückzugreifen, weil diese häufig billiger sind als feste Arbeitnehmer (aus den unten angeführten Gründen). Auch das Papier "Fairness auf dem Arbeitsmarkt" erwähnt das Problem und schlägt Lösungen vor. Nur das aus meiner Sicht nächst liegende habe ich noch nicht gesehen. Dazu meine Frage:
Wäre es nicht möglich, den Tarifvorbehalt in § 9 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einfach zu streichen?

Der Lohndrückeffekt, der von der Leiharbeit ausgeht, kommt ja in erster Linie daher, dass der eigentlich in § 9 niedergelegte Grundsatz "Gleiche Arbeit – gleiches Geld" durch Tarifverträge abbedungen werden kann und die Arbeitgeber durch mit der CGZP abgeschlossene Tarifverträge den Grundsatz erfolgreich unterlaufen haben. Ich würde jetzt nicht so weit gehen, zu sagen, dass ich mir sicher wäre, dass die CGZP ein Strohmann der Arbeitgeberseite ist, allerdings gibt es doch viele Indizien, die darauf hindeuten.

Zwar hat das LAG Berlin-Brandenburg die CGZP für nicht tariffähig erklärt, allerdings ist dieser Rechtstreit noch vor dem BAG anhängig und angesichts der sehr tariffähigkeits-freundlichen Rechtsprechung des BAG steht zu befürchten, dass das Urteil des LAG gekippt wird.

Wenn der Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer genauso wie fest angestellte bezahlt werden müssten, durchgängig gelten würde, würde sich dann nicht Leiharbeit nur noch in den Fällen lohnen, für die dieses Instrument ursprünglich auch gedacht war? Gibt es noch triftige Gründe, den Tarifvorbehalt aufrecht zu erhalten? Gibt es andere Erwägungen, wie man den Missbrauch in Zukunft verhindern will?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Katja Mast
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21.05.2010
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. Ich freue mich, dass Sie sich bereits mit dem Beschluss des SPD-Parteivorstandes "Fairness auf dem Arbeitsmarkt" auseinandergesetzt haben und sich an der Diskussion zur Zukunft der Arbeitsmarktpolitik beteiligen.

Die SPD hat sich in ihrer Regierungsverantwortung unter Arbeitsminister Olaf Scholz für Schranken für die Leiharbeit stark gemacht. Unser Ziel war eine gesetzliche Lohnuntergrenze über das so genannte Entsendegesetz zu verankern. Auf Grundlage dieses Gesetzes lassen sich in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festlegen. Dies hat die CDU während der Großen Koalition und kurz vor der Bundestagswahl, trotz anderslautender Zusagen, verhindert. Um so unglaubwürdiger ist es jetzt, wenn die zuständige Arbeitsministerin eine Regulierung der Leiharbeit ankündigt.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass es in der Leiharbeit besorgniserregende Entwicklungen gibt. Die bekannt gewordenen Einzelfälle, beispielsweise einer großen Drogeriekette, haben gezeigt, dass die Leiharbeit heute in einigen Fällen weniger ein Instrument der Flexibilität, als der Lohndrückerei ist.
Das von Ihnen angesprochene Beispiel der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen ist mir sehr gut bekannt. Dass arbeitgeberhörige Scheingewerkschaften die Tarifautonomie zum systematischen Lohndumping benutzen muss gestoppt werden.

Für die SPD ist Leiharbeit nur dann sinnvoll, wenn sie dazu dient, in Unternehmen Flexibilität bei Auftragsspitzen und Urlaubsphasen zu haben. So war und ist Leiharbeit in unseren Augen angelegt. Die Möglichkeit, Stammarbeitsplätze zu unwürdigen Bedingungen in Leiharbeit umzuwandeln, war und ist nie Ziel sozialdemokratischer Politik.

Während die schwarz-gelbe Bundesregierung die berechtigten Anliegen vieler Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer ignoriert, fordern wir "Fairness in der Leiharbeit" und haben dazu auch einen gleichlautenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag enthält die von Ihnen angesprochenen Punkte. Ich bin, wie Sie der Meinung, dass der Grundsatz "Gleiche Arbeit - gleicher Lohn" endlich durchgesetzt werden muss. Darüber hinaus brauchen wir eine rechtlich verbindlichen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche, damit Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auch in so genannten verleihfreien Zeiten Planungssicherheit haben.

Als SPD-Bundestagsfraktion verstehen wir Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nicht als Mitarbeiter zweiter Klasse. Als Partei der Arbeit treten wir dafür ein, dass die Leiharbeitsbranche kein Mitbestimmungsfreier Raum ist. In unserem Antrag fordern wir daher die Bundesregierung auf, Betriebsräten mehr Rechte hinsichtlich des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit einzuräumen. Ferner muss es auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl für die betriebfsverfassungsrechtlichen Schwellenwerte, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer mitgezählt werden, damit ihre Anzahl auch bei der Festlegung der personellen Stärke des Betriebsrats berücksichtigt wird.

Nicht zuletzt fordern wir die Bundesregierung in unserem Antrag auf, die Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses und die Koppelung der Befristung an einen Arbeitsplatz außerhalb der Probezeit zu verbieten.

Sehr geehrter Herr ,

wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können setzen wir von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion alles daran, "Fairness in der Leiharbeit" mit den von mir genannten Punkten durchzusetzen. Dabei ist unser Ziel, den Missbrauch - wie Sie richtig schreiben - zu verhindern. Für Ihre engagierte Unterstützung bedanke ich mich recht herzlich.

Unseren Antrag und den Auszug aus der Plenardebatte vom 26. März dieses Jahres füge ich Ihnen zur Kenntnis bei.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast, MdB
Stv. Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
07.05.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,

täglich werden wir mit fehlendem Geld, Einsparungen, Haushaltsdefiziten, Leistungskürzungen konfrontiert. Kommunen müssen Leistungen kürzen oder einschränken und/oder sich zusätzlich verschulden. Durch den strengen Winter können nicht nur die Haushaltslöcher sondern auch die Schlaglöcher auf den Straßen nicht geschlossen bzw. ordnungsgemäß repariert werden.
Deshalb meine Frage:
Weshalb werden die ausländischen PKW-Fahrer nicht an den Kosten für die Nutzung auf den bundesdeutschen Straßen beteiligt. In den meisten ausländischen Staaten werden dafür Gebühren verlangt.

Im voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Katja Mast
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12.05.2010
Katja Mast
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Sie haben Recht, die finanzielle Situation vieler Kommunen ist sehr angespannt. Städte und Gemeinden mussten durch die Wirtschaftskrise und die verfehlte Steuerpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung schwere Einnahmeeinbußen hinnehmen. Dieses Geld fehlt nicht nur in der Jugend-, Kultur und Sozialpolitik, sondern auch bei ganz praktischen Aufgaben, wie der Beseitigung der von Ihnen angesprochenen Winterschäden auf unseren Straßen. Aus diesem Grund setze ich mich gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion für einen finanziellen "Rettungsschirm für die Kommunen" ein.

Ihren konkreten Vorschlag, eine PKW-Maut für ausländische Autofahrer auf deutschen Straßen einzuführen, kann ich zunächst sehr gut nachvollziehen. Trotzdem muss man sich hier auch das Verhältnis von Kosten und Nutzen anschauen. Aktuellen Berechnungen zufolge sind die ausländischen Autofahrer nur für 5 Prozent des deutschen Verkehrsaufkommen verantwortlich, allein die Kosten für das zu errichtende Maut-System würde die Einnahmen übersteigen. Außerdem leisten auch ausländische PKW-Fahrer über die Mineralölsteuer bereits einen Beitrag zu den Kosten der Verkehrsinfrastruktur.

Eine allgemeine PKW-Maut sehe ich jedoch skeptisch. Autofahrerinnen und Autofahrer leisten mit der Kraftfahrzeug- und der Energiesteuer (frühere Mineralölsteuer) bereits heute einen angemessenen Beitrag zu den staatlichen Einnahmen. Zusätzliche Abgaben würden vor allem die Menschen unzumutbar treffen, die – gerade in Flächenländern – aus familiären oder beruflichen Gründen auf ihr Fahrzeug dringend angewiesen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast
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