Katja Mast (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Katja Mast
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Bankkauffrau, 1. Staatsexamen für Lehramt an Gymnasien
Ausgeübte Tätigkeit
Mdb
Wohnort
-
Wahlkreis
Pforzheim
Ergebnis
22,9%
Landeslistenplatz
14, Baden-Württemberg
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(...) Seit langer Zeit setzen wir uns dafür ein, die parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch das Modell der dreistufigen Volksgesetzgebung, das sich in vielen Bundesländern bereits bewährt hat, zu ergänzen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits 1993, im Anschluss an die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
30.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,

wie aus dem endgültigen Ergebnis bekannt ist, haben Sie am 18. Juni dem "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG)" zugestimmt.

Wie Sie sicherlich wissen, legt das Gesetz legt unter anderem fest, dass der Datenschutzbeauftragte zusammen mit einem Gremium aus Rechtsexperten jetzt die Legalität von Websites prüfen muss.

1. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass dies nicht die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist, weil damit die Legislative, Exekutive und Judikative vermischt werden und letztlich ein Demokratieverlust entsteht UND darüber hinaus Länderhoheiten abgeschnitten werden, denn dies gehört eigentlich in das Polizeiaufgabengesetz? Abgesehen davon hat der Datenschutzbeauftragte in einem Brief geäußert, dass er diese Aufgabe gar nicht machen will.

2. Würden Sie sich in Ihrer Partei dagegen einsetzen, wenn die durch dieses Gesetz aufgebaute Zensurinfrastruktur im Internet für andere Inhalte mit berücksichtigt würde?

3. Wie stehen Sie zu der Initiative "Piraten in der SPD" ( www.spd-internetpolitik.de ), in der sich auch Pforzheimer engagieren?

Viele Grüße,
Antwort von Katja Mast
1Empfehlung
28.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu bundesweiten Volksentscheiden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen eine lebendige Demokratie und eine aktive Bürgergesellschaft, denn Demokratie lebt vom Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen, das Bürgerinnen und Bürger aktiv mitentscheiden und mitgestalten. Deshalb kämpfen wir für mehr demokratische Beteiligungsrechte und mehr direkte Mitbestimmung.

Seit langer Zeit setzen wir uns dafür ein, die parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch das Modell der dreistufigen Volksgesetzgebung, das sich in vielen Bundesländern bereits bewährt hat, zu ergänzen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits 1993, im Anschluss an die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte. 2002 haben wir zusammen mit dem Koalitionspartner erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eingebracht. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat. Durch die ablehnende Haltung der Union kam die notwendige Zweidrittel-Mehrheit jedoch nicht zustande. Und auch ein erneuter Anlauf im Jahr 2004 scheiterte am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir Sozialdemokraten weiter dafür kämpfen, dass mit Volksinitiativen und Volksentscheiden den Bürgerinnen und Bürgern endlich mehr direkter Einfluss in unsere Demokratie gegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
Ergänzung vom 10.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. In den vergangenen Jahren haben wir deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen.

Der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.

Der SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb haben wir stets deutlich gemacht, dass wir für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich halten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen zu genügen.
Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt, weil es der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen gelungen ist, grundlegende Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf durchzusetzen. Mit dem verabschiedeten Gesetz bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. Ich habe zur Abstim-mung eine persönliche Erklärung abgegeben, die Sie in ganzer Länge auf meiner Homepage www.katja-mast.de finden.

Während des Gesetzgebungsverfahrens stellte sich die Frage, wer das Bundeskriminalamt (BKA) und dessen Sperrliste überwacht. Das BKA steht zunächst unter der Aufsicht des Bundesinnenministeriums. Zusätzlich wurde aufgrund der Besonderheit der angeordneten Maßnahmen beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz das von Ihnen angesprochene fünfköpfige unabhängige Expertengremium eingesetzt, um die Sperrlisten zu überwachen. Dieses Gremium kann je-derzeit die Liste einsehen und hat mindestens quartalsweise eine relevante Zahl von Stichproben zu erheben, ob einzelne Seiten zu Recht auf der Liste stehen. Auf verlangen des Gremiums hat das BKA eine zu Unrecht gelistete Internetseite von der Liste zu nehmen.

Warum wurde das Expertengremium ausgerechnet beim Bundesbe-auftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angesiedelt? Zu den Aufgaben des Bundesbeauftragten gehört u.a. die Kontrolle und die Beratung von Behörden des Bundes sowie der Einsatz für die Beachtung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Genau darum geht es hier. Denn es soll verhindert werden, dass Seiten ungerechtfertigt auf die Liste gelangen, weil sie einen anderen Inhalt als Kinderpornographie haben. Es geht also um Informationsfreiheit. Gleichzeitig geht es um den Schutz sensibler Daten. Es ist ein Missverständnis, dass dem BKA durch die Möglichkeit, eine Sperrliste zu erstellen, richterliche Befugnisse zustünden. Es handelt sich vielmehr um ein polizeiliches Handeln, das dem Bereich der Exekutive zuzurechnen ist. Wie andere polizeiliche Maßnahmen, kann auch dieses Vorgehen gerichtlich geprüft werden.

In der Praxis setzen wir außerdem darauf, dass das BKA im Rahmen seiner Befugnisse mit den zuständigen Polizeidienststellen in den betroffenen Bundesländern in engem Kontakt steht und im Rahmen dieser Zusammenarbeit geklärt wird, welche Maßnahmen getroffen werden können. Durch die Kooperation kommt es nicht zu Eingriffen ins Länderhoheitsrecht. Vielmehr gewährleistet die enge Zusammenarbeit von LKA und BKA die effektive Bekämpfung von Internetkriminalität.

Auch wenn ich nicht im vollem Umfang mit den Standpunkten der "Piraten in der SPD" übereinstimme, finde ich es wichtig, dass in einer Volkspartei viele Meinungen zusammenkommen, um das beste Politikergebnis für die Menschen zu erreichen. Das Internet ist für viele Menschen alltäglich geworden und sie verwenden es in vielfacher Weise. Daher muss es meiner Meinung nach auch eine Strömung in der SPD geben, die dafür sorgt, dass die Bürgerinnen und Bürger datenschutzrechtlich ausreichend abgesichert sind und das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum wird.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
02.08.2009
Von:

Guten Tag Frau Mast,

im Zuge des schlimmen Ereignisses in Winnenden wird sehr unsachlich über eine Verschärfung des Waffenrechts nachgedacht. Dabei werden eine Million funfhunderttausend gesetzestreue Sportschützen unter Genralverdacht gestellt, obwohl nachweislich von diesen keine Gefahr ausgeht, da hier nur mit behördlich genehmigten und gemeldeten Sportwaffen geübt wird. Wenn wegen eines Verbrechens durch einen wie immer gestörten Menschen über eine Million unbescholtene Bürger unter den Generalverdacht als potentielle Mörder gestellt werden ist dies nicht nachvollziehbar. Ihre Meinung hierzu würde mich und meine Schützenkameraden sehr interessieren.

Mit freundflichen Grüssen
R.
Antwort von Katja Mast
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13.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht. Da mich bereits vor kurzem eine ähnliche Frage über abgeordnetenwatch.de erreicht hat, finden sie meine ausführliche Stellungnahme zum geänderten Waffenrecht und zu Ihrer Frage in meiner Antwort vom 26. Juni 2009 an Herrn Fick (Inneres und Justiz), auf die ich an dieser Stelle gerne verweisen möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast
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Frage zum Thema Soziales und Familie
25.09.2009
Von:

Mein Schwiegervater ist Pflegebedürftig und wird von einem Pflegedienst betreut. Neben den normalen Pflegesätzen werden laufend sogenannte INVESTITIONSKOSTEN verlangt und ERHÖHT !!!!.

Meine Frage geht dahin,warum kann nicht auch ein Physiotherapeut für seine Praxis Investitionskosten von seinen Patienten verlangen.

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Frage zum Thema Umweltpolitik
25.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mast,

Gerade habe ich auf einer Seite der IPPNW www.ippnw.de gelesen, dass die damalige rot-grüne Bundesregierung, um die Entsorgugnskosten von Atomanlagen zu drücken, die Strahlenschutzverordnung geändert hat.
Und dass diese Verordnung die "unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt" (IPPNW) erlaubt.

Jetzt interessieren mich die Gründe der Roten zur Änderung der Strahlenschutzverordnung und Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema.

L.
Antwort von Katja Mast
bisher keineEmpfehlungen
02.11.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Strahlenschutzverordnung.
Ziel der am 1. August 2001 - unter der Rot-Grünen Regierung - in Kraft getretenen Strahlenschutzverordnung war es, den Schutz von Bevölkerung, Arbeitskräften und Patienten vor radioaktiven Strahlen zu verbessern. Mit der Novelle der Strahlenschutzverordnung wurden die wesentlichen Grenzwerte für maximal zulässige Strahlendosen verschärft - für die Bevölkerung von 1,5 auf 1 Millisievert und für Arbeitskräfte von 50 auf 20 Millisievert.
Das in dem von Ihnen zitierten Artikel vorgebrachte Argument, die Verordnung erlaube "die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt", bezieht sich auf die sogenannte Freigabe - Regelung der Verordnung, wobei in diesem Zusammenhang in keinem Fall von einer unbegrenzten Freisetzung radioaktiver Abfälle gesprochen werden kann.
Beim Betrieb und der Stilllegung von Atomkraftwerken, in der Nuklearmedizin und in der Forschung fallen radioaktive Stoffe an. Die Entscheidung, wie mit den unterschiedlich kontaminierten Materialien sach- und umweltgerecht zu verfahren ist, ist Gegenstand des Freigabeverfahrens.
Die Frage, wann Stoffe, die der Strahlenschutzüberwachung unterliegen, in dem Sinne "unbedenklich" sind, dass ihr Eintritt oder Wiedereintritt in den Wirtschaftskreislauf verantwortbar ist, ist dabei intensiv diskutiert worden. Internationale Experten haben sich darauf verständigt, dass eine Entlassung aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung dann verantwortet werden kann, wenn sie zu Strahlenexpositionen führt, die allenfalls im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr für Einzelpersonen der Bevölkerung liegen. Auf der Grundlage dieses 10-Mikrosievert-Konzeptes sind die in der Novelle festge-schriebenen Freigabewerte für die Verwertung und Beseitigung der für Deutschland prognostizierten großen Materialmassen ermittelt worden.
Diese Dosis von 10 Mikrosievert pro Jahr liegt weit unterhalb der Dosen durch natürliche radioaktive Strahlung und unterhalb der Strahlungspegel, die zeitweise im Alltag auftreten. So liegt die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland durchschnittlich bei 2.400 Mikrosievert pro Jahr, typische Werte einer Röntgenaufnahme betragen ca. 100 Mikrosievert bis 1000 Mikrosievert.
Das bedeutet mit der sogenannte Freigabe kommt es insofern nicht zur unbegrenzten Freisetzung radioaktiver Abfälle. Vielmehr zeigt die Novelle der Strahlenschutzverordnung einen Weg auf, geringfügig radioaktive Stoffe je nach ihrer Kontamination sachgerecht zu behandeln und verantwortungsvoll und umweltbewusst zu entsorgen. Durch die Festschreibung eines transparenten Verfahrens kann der Weg der Stoffe nachvollzogen und Missbrauch vermieden werden. Mit den bundeseinheitlichen Vorgaben der Novelle wurde das bis dahin uneinheitliche, einzelfallbezogene Vorgehen der Länder abgelöst.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB
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