Jürgen Klimke (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Jürgen Klimke
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
02.07.1948
Berufliche Qualifikation
Journalist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Wandsbek
Ergebnis
36,5%
Landeslistenplatz
2, Hamburg
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(...) Die Verlagerung von Kapitalvermögen deutscher Steuerpflichtiger
aus der Schweiz in Drittstaaten wird bereits mit Inkrafttreten des
Abkommens zum 1. Januar 2013 nicht mehr ohne Meldung möglich sein.
Der relevante Stichtag wurde vom 31. Mai 2013 auf den 1. Januar
2013 vorgezogen.

* Die deutlichere Klarstellung, dass Zinszahlungen, die unter das
zwischen der EU und der Schweiz geltende Zinsbesteuerungsabkommen
fallen, vom Anwendungsbereich des deutsch-schweizerischen
Steuerabkommens ausgenommen sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Jürgen Klimke
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Frage zum Thema Familie
01.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Klimke,

wann setzt sich die Union dafür ein,daß ehemalige politische Häftlinge der "DDR" eine "Ehrenpension" erhalten und gleichgestellt werden mit den Opfern des 3.Reiches?!Die vorherrschende Gesetzeslage ist höchst unbefriedigend und beschämend für die Opfer des "Sozialismus/Kommunismus" und es existiert so gut wie keine Anerkennung von Gesundheitsschäden aus diesem benannten Bereich!Weshalb sträuben sich bei diesem Thema a l l e Parteien,obwohl es den Artikel 1 im Grundgesetz gibt? Auch gibt es für diese Personen,trotz der Diskriminierung, k e i n e Antidiskriminierungsanstalt!!!! Die Betroffenen und ihre Familien leiden sehr darunter,weil sie schlechter gestellt sind als eine Margot Honnecker,die es nun wirklich nicht verdient hat,durch ihre abscheulichen Taten! Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


Ein gesundes 2013 wünscht Ihnen Ihr
Antwort von Jürgen Klimke
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19.03.2013
Jürgen Klimke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Opfer des SED-Unrechtregimes. In dieser Wahlperiode hat sich die Regierungskoalition für Verbesserungen von betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger eingesetzt und mehrere Anpassungen der Gesetzeslage (StrRehaG) beschlossen, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden waren. Die SED-Opferpension wird dadurch erheblich gestärkt. Die Maßnahmen im Einzelnen betreffen:

  • Eine deutliche Verbesserung für Opferfamilien mit Kindern durch die Einführung eines Kinderbeitrages und den Wegfall der Anrechnung des Kindergeldes bei Einkommensermittlung der Eltern

  • Keine Anrechnung einer betrieblichen Altersvorsorge bei der Einkommensberechnung

  • Die Beendigung bürokratischer Turnusüberprüfungen der Bezugsberechtigung

  • Die Einbeziehung von DDR-Jugendwerkhof- und Heimkindern in den Berechtigtenkreis von § 2 StrRehaG, wenn die Einweisung auch sachfremden politischen Zwecken gedient hat und mit Grundsätzen einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung nicht vereinbar ist

  • Die Klarstellung der Mindesthaftzeit von sechs Monaten auf 180 Tage (durch eine unterschiedliche Berechnungspraxis kam es hier zu ungerechten Ergebnissen bei der tatsächlich vorliegenden Mindesthaftzeit)

  • Die Ausdehnung der Härtefallregelung auch auf die SED-Opferpension (insbesondere vor dem Hintergrund der willkürlichen DDR-Haftentlassungspraxis)

  • Der Ausschluss von Schwerkriminellen, solange die Verurteilung im Bundeszentralregister enthalten ist

  • Die Verlängerung und Harmonisierung der Reha-Fristen auf 2019

Somit gibt es deutliche Verbesserung für die Betroffenen!

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
19.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Klimke,

bereits Mitte Dezember hatte ich meine Frage betr. Verkauf der Wasserversorgung an Unternehmen des freien Marktes gestellt. Ist es Ihnen unangenehm sich zu einem Thema zu äußern, das quasi eine Zustimmung zum Verkauf der regionalen und kommunalen Wasserwerke ab 2020 durch die CDU geduldet und in der EU-Abstimmung positiv beschieden worden ist?

Das wäre es mir auch. Es sieht so aus, als hätten die Lobbyvertreter von Nestle und Co. ganze Arbeit geleistet.

Fragen aber nicht zu beantworten, akquiriert nicht gerade Wählerstimmen. Spätestens wenn die ersten klammen Kommunen ihre Wasserversorgungen verkaufen wollen, hoffe ich, dass die Quittung an der Wahlurne folgt.

M.f.G.

Antwort von Jürgen Klimke
bisher keineEmpfehlungen
22.02.2013
Jürgen Klimke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema der EU- Richtlinie über Konzessionen. In ihren Darlegungen äußern sie ihre Befürchtung, dass durch Inkrafttreten der Richtlinie eine forcierte Privatisierung des Wassermarktes entstehen könnte, die möglicherweise eine Qualitätsminderung des Wassers zu Folge hätte. Ich kann ihre Sorgen gut nachvollziehen, inhaltlich muss ich ihren Argumenten jedoch aus folgenden Gründen widersprechen:

Der Binnenmarkt ist das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Trotz der dringenden Notwendigkeit, das Wirtschaftswachstum voranzutreiben und Arbeitsplätze zu schaffen, ist er in vielerlei Hinsicht noch unvollständig. Gerade im Bereich der Konzessionen besteht noch der dringende Bedarf, den Binnenmarkt auszuweiten und Realität werden zu lassen.

Ziel der geplanten Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen ist es, die Transparenz bei der Vergabe von Konzessionen zu verbessern und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Gerade die Förderung eines transparenten Wettbewerbs ist als besonders wichtig zu erachten, da ein Auswahlwettbewerb zu einem breiteren Angebot und somit zu einem besseren Preis-Leistungsverhältnis führt. Auch der verbesserte Rechtsschutz dient diesem Zweck, da Bieter, wenn sie die Vergabeentscheidung rechtlich prüfen können lassen, eher bereit sind, sich dem Wettbewerb zu stellen und ein Angebot abzugeben. Ein transparentes Verfahren leistet außerdem einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung.

Außerdem besteht, entgegen ihren Befürchtungen, kein Zwang zur Privatisierung. Die Kommunen haben auch künftig die Möglichkeiten, ihre öffentliche Leistungen, wie beispielsweise die Wasserversorgung, selbst zu erbringen. In diesem Fall findet die Richtlinie keine Anwendung. Die Wahlfreiheit der Kommunen bleibt also erhalten, die Richtlinie greift erst in dem Moment, in dem sich eine Kommune entscheidet, eine Leistung von einem privaten Unternehmen erbringen zu lassen.

Weder die hohe Wasserqualität noch die Versorgungssicherheit in Deutschland sind also von der Richtlinie gefährdet. Im Gegenteil: Jede Kommune kann auch weiterhin gleichbleibend hohe Anforderungen an die Qualitätsstandards der zu erbringenden Leistung stellen. Auch Aspekte wie beispielsweise die Netzqualität oder die Einhaltung bestimmter Umwelt- oder Sozialstandards können zur Grundlage der Auswahlentscheidung gemacht werden. Der jeweiligen Kommune bleibt also weiterhin die Freiheit, ihren Wasseranbieter selber zu wählen, die bestmögliche Konzeption für das konkrete Vergabeverfahren zu erstellen und sich für hohe Wasserqualität einzusetzen.

Ich hoffe, dass ich ihre Befürchtungen durch diese Informationen entkräften kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Jürgen Klimke
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