Joachim Poß (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Joachim Poß
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsleiter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Gelsenkirchen
Landeslistenplatz
58, Nordrhein-Westfalen
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(...) Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Job-Center die Möglichkeit haben müssen, Angaben von Leistungsempfängern auch durch Hausbesuche zu überprüfen, allerdings nur in den Fällen, in denen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen. Falls es solche Anhaltspunkte gibt, liegt es im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler, die das Arbeitslosengeld II finanziert, dass ein Missbrauch dieser Leistung aufgedeckt und beendet wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
28.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Poß,
vielen Dank für Ihre Antwort zur Pflegeversicherung. Das neben der Betreuung auch eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden kann ist mir neu und wird von der Pflegekasse auch nicht anerkannt. Das musste eine Bekannte so zur Kenntnis nehmen, deren Mutter dement ist.

Ich schreibe hier, weil das Thema viele Menschen interessiert. Was der MDK "ermittelt" ist oft nicht nachvollziehbar.
Meine spezielle Frage: Wann wird für Dementerkrankte die "Minutenpflege" abgeschafft ?
Sie ist von Profis kaum einzuhalten, wie sollen dann Angehörige "so schnell" sein.

Mit freundlichem Gruss


persönlich wünsche ich Ihnen viel Erfolg für die anstehenden Wahlen
Antwort von Joachim Poß
1Empfehlung
18.09.2009
Joachim Poß
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre freundlichen Wünsche. Nochmals zur Klarstellung im Hinblick auf Ihre vorhergehende Frage: Wie die Angehörigen das Betreuungsgeld einsetzen, bleibt natürlich den Angehörigen selbst überlassen. Selbstverständlich steht es den Angehörigen frei, davon stundenweise eine Hilfe für den Haushalt zu beschäftigen.

Insofern ist die Einführung des Betreuungsgeldes ein Erfolg sozialdemokratischer Politik: Erstmals erhalten auch Angehörige von Demenzerkrankten, die bisher in keine Pflegestufe fielen, finanzielle Unterstützung. Wir haben damit in einem ersten Schritt erreicht, dass Demenzerkrankungen stärker als bisher berücksichtigt werden.

Wie Sie sicherlich wissen, bin ich kein Fachmann für den Pflegebereich, sondern habe meinen Arbeitsschwerpunkt im Bereich Finanzen. Es herrscht aber innerhalb der SPD-Fraktion Einigkeit, dass bei zukünftigen Festlegungen zum Pflegeaufwand Demenzerkrankungen angemessen berücksichtigt werden muss.

Wie es in diesem Bereich konkret weitergeht, darüber wird auch die zukünftige Zusammensetzung des Bundestages nach der Wahl entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß
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Frage zum Thema Finanzen
19.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Poß,

Ende Juni 09 wurde das "Gesetz zur Angemesenheit der Vorstandsvergütung" vom Bundestag verabschiedet.
Für die SPD haben Sie als Leiter einer Arbeitsgruppe seit Dez. 2007 das Gesetz vorbereitet.
Ein Punkt daraus, die Haftungsregelung für Manager, der zunächst wie eine massive Verschärfung aussah, erweist sich nun praktisch als wirkungslos.
Das ARD-Magazin Kontraste vom 17.09.09 titelt:
"Wahlkampf mit wirkungslosem Gesetz - Manager mit beschränkter Haftung"
Folgende Hinweise und Zitate stammen aus dem Kontraste-Bericht:
Der vom Gesetz vorgesehene Selbstbehalt der Manager bei einer Schadenersatzforderung gegen ihn läßt sich gegen eine geringe Gebühr auf eine Versicherung abwälzen. Z.B. kostet eine Absicherung von 250.000 Euro den Manager die läppische Summe von 629 Euro pro Jahr.
Dem Gesetzgeber war diese Möglichkeit, die sich im übrigen nicht verbieten läßt (Vertragsfreiheit), von vorneherein bekannt.
Justizministerin Zypries sagt in dem Bericht dazu: "Natürlich muss man sich versichern können."
Die Stellungnahme von Herrn Trittin (Grüne) lautet: "Die Manager- und Bankenlobby hat gegrinst... "
Prof. Schwintkowski urteilt wie folgt: "Das Gesetz ist über weite Strecken dem Wahlkampf geschuldet...und weitgehend inhaltsleer."
Soweit der Kontraste-Bericht.

Können Sie verstehen, dass Wähler/innen, die eine tatsächliche Verschärfung erwartet hatten, nun maßlos von der SPD enttäuscht sind ?
Warum besitzt man nicht den Mut, der Bevölkerung zu sagen: Wir können an dieser Stelle nichts Wirkungsvolles leisten ?
Schließlich sichern sich andere Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater in der gleichen Weise gegen mögliche Schadenersatzansprüche ab.
War Ihnen tatsächlich nicht klar, dass Sie gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen, das Sie ansonsten sicherlich befürworten ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Joachim Poß
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24.09.2009
Joachim Poß
Sehr geehrter Herr ,

das im Sommer verabschiedete Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen folgt insgesamt einer klaren Linie: Vergütungs- und auch Fragen der Vorstandshaftung sind zuvorderst Angelegenheiten des mitbestimmten Aufsichtsrats.

Dieser steht künftig in seiner Gesamtheit in der Pflicht und Verantwortung, im jeweils gegebenen Rahmen seines Unternehmens für die Umsetzung und Befolgung der vom Gesetzgeber klar gemachten Kriterien einer angemessenen Vergütung - und auch Haftung - zu sorgen. Ganz bewusst hat der Gesetzgeber, so wie es die SPD vorher bereits in ihren Vorschlägen konzipiert hatte, den Aufsichtsrat nicht entmündigt und an die Stelle seiner Entscheidungen starre Grenzen oder Verbote gesetzt.

So liegt es jetzt in der Hand der Aufsichtsräte, die Vorgaben des neuen Gesetzes mit Leben zu erfüllen. Sie müssen dafür sorgen, dass variable Vergütungen nicht mehr kurzfristig, sondern nur noch für mehrjährige Bezugszeiträume gewährt werden, dass überhöhte Gehälter und Pensionsansprüche zurückgefordert werden, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschlechtert usw..

Und die Aufsichtsräte haben es auch in der Hand, die Bestimmung zum Selbstbehalt bei der Managerhaftpflicht mit Leben zu erfüllen. Sie können zum Bestandteil des Anstellungsvertrages ihrer Vorstandsmitglieder eine el machen, die ein "Wegversichern" des vom Gesetzgeber geforderten Selbstbehalts für unstatthaft erklärt und somit zwar nicht gesetzlich, wohl aber vertraglich ausschließt. Solche eln gibt es bereits in einigen Unternehmen, die - anders als die meisten Dax-Konzerne bisher - den bereits seit einiger Zeit vom Deutschen Corporate Governance Kodex geforderten Selbstbehalt wirklich Ernst genommen haben.

Verzichtet ein Aufsichtsrat auf eine entsprechende el, geht er in Zukunft auch ein nicht unerhebliches eigenes Risiko ein: Sollte es infolge von Fehlverhalten des Vorstands zu Schäden am Vermögen der Gesellschaft und damit auch der Anteilseigner kommen, müsste er damit rechnen, von letzteren ggf. selbst in Haftung genommen zu werden. Diese könnten vor Gericht darauf verweisen, dass bei Durchsetzung des vom Gesetzgebers vorgesehenen Selbstbehalts der Vorstand möglicherweise erheblich risikobewußter gehandelt hätten. Im Übrigen ist auch zu beachten, dass das Gesetz nur eine Untergrenze für den Selbstbehalt festgelegt hat, das Unternehmen seinen Vorständen natürlich aber eine schärfere Haftung auferlegen kann - was sich natürlich auch sofort in der Höhe der Prämien für den ggf. privat zu deckenden Restbetrag auswirken würde. Auch über dieses Element haben die Aufsichtsräte in Zukunft also die Möglichkeit, den Haftungsumfang ihrer Vorstände besser zu steuern. Für die Selbstbehaltsregelung hat das Gesetz eine Übergangsfrist vorgesehen, da die bestehenden Versicherungsverträge entsprechend geändert werden müssen. Hier ist es also viel zu früh, um jetzt schon eine Bewertung der Wirksamkeit der neuen gesetzlichen Regelung vorzunehmen. Hinsichtlich der bereits in Kraft getretenen Teile des Gesetzes gibt es bereits Anzeichen für deren Wirksamkeit: So hat der Chip-Hersteller Infineon für den Herbst eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung angekündigt, auf der im Lichte der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Firma einer Überprüfung und ggf. Korrektur der Vergütung sämtlicher aktuellen Vorstandsmitglieder sowie die Kürzung von Versorgungszusagen an ehemalige Vorstände auf der Tagesordnung stehen sollen. Der Aufsichtsratsvorsitzende von Infineon hat dies ausdrücklich mit der neuen Gesetzeslage begründet, die den Aufsichtsrat zum Handeln zwänge und sich überzeugt geäußert, dass weitere Unternehmen diesem Vorbild in Kürze folgen würden.

Klares Fazit: Das Gesetz beginnt zu greifen! Das bedeutet für uns Sozialdemokraten aber nicht, dass wir mit den jetzigen Regeln schon zufrieden wären. Wir werden uns auch in der nächsten Legislaturperiode für weitere wirksame Beschränkungen für die Managervergütung einsetzen, etwa für die von der Union bisher noch abgelehnte Beschränkung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs für überzogene Vorstandsbezüge und-abfindungen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß
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Frage zum Thema Soziales
30.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Poß,

Im Zusammenhang mit den Diskussionen über den weiteren Weg der SPD nach der Bundestagswahl werden Sie in der Presse mit folgenden Worten zitiert:

SPD-Fraktionsvize Joachim Poß wandte sich gegen einen Linksruck der Partei. Er sagte dem Radiosender «WDR 5»: «Genau das brauchen wir nicht. Wir waren aus unserer Tradition heraus in dieser Gesellschaft in Deutschland immer linke Mitte mit dieser oder jener Ausprägung. Und das werden wir auch künftig sein.»
www.zeit.de

Wo sehen Sie die Ursachen, dass die Wähler aus der sog. neuen Mitte lieber die Union und die FDP gewählt und unbestreitbare Verdienste der SPD an der Deregulierung der Finanzmärkte sowie an beeindruckenden Zuwachsraten auf dem Gebiet der Leiharbeit, des Niedriglohnsektors und der 1-Euro-Jobs nicht honoriert haben?

Mit freundlichen Grüßen


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