Joachim Poß (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Joachim Poß
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsleiter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Gelsenkirchen
Landeslistenplatz
58, Nordrhein-Westfalen
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(...) Mittelfristig wollen wir aber den Familienleistungsausgleich so ausgestalten, dass die Wirkung für alle Familien gleich ist - gleichgültig, ob sie mehr oder weniger Einkommen haben. Um das zu erreichen, streben wir die Umgestaltung der Kinderfreibeträge in einen Kindergrundfreibetrag an, der alle Kinder gleich fördert. Während der Kinderfreibetrag umso stärker wirkt, je höher das Einkommen ist, gewährleistet der Kindergrundfreibetrag für alle die gleiche Entlastung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
18.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Joachim Poß,

warum ist die Kfz-Steuer von einem Diesel PKW immer noch höher als bei einem Benzin PKW?
Ich fahre ein Diesel PKW und bezahle mehr Kfz-Steuer als ein Benzin PKW. Die erhöhte Diesel PKW Kfz-Steuer ist ja mal eingeführt worden, um der Gerechtigkeit wegen. Der Dieslkraftstoff war immer Preiswerter als der Benzinkraftstoff, da dieses nicht mehr gegeben ist, müsste die ausgleichende Gerechtigkeit wieder zurückgeführt werden. Gleiche Besteuerung Zwischen Benzin PKW und Diesel PKW.
Preislich gibt es nun an der Tankstelle keinen Unterschied mehr.

Mit freundlichen Grüßen
B.
Antwort von Joachim Poß
bisher keineEmpfehlungen
24.07.2008
Joachim Poß
Sehr geehrter Herr ,

prinzipiell haben Sie Recht damit, dass durch die höhere KFZ-Steuer für Dieselfahrzeuge ein Ausgleich für die bis heute geringere Besteuerung von Dieselkraftstoff erreicht werden sollte, die sich bis vor einiger Zeit auch in geringeren Dieselpreisen an den Tankstellen niederschlug. Es ist allerdings nicht möglich, dass der Gesetzgeber jede Preisbewegung auf dem Kraftstoffmarkt sofort durch "gegensteuern" bei der KFZ-Steuer ausgleicht. Da die Erträge aus der KFZ-Steuer bisher den Bundesländern zufließen, handelt es sich bisher um ein äußerst aufwändiges Gesetzgebungsverfahren unter Einbeziehung des Bundesrates. Alleine schon deshalb wäre es der Bundespolitik nicht möglich hier im "Hau-Ruck-Verfahren" zeitnah auf jede Preisänderung an den Zapfsäulen zu reagieren. Allerdings wird derzeit eine Neuordnung der KFZ-Besteuerung geplant, die sich danach stärker als bisher am Schadstoffausstoß orientieren soll. Gleichzeitig soll dann zukünftig das Aufkommen aus der KFZ-Steuer an den Bund gehen. Bei dieser anstehenden Neuregelung der KFZ-Besteuerung wird dann sicherlich auch das veränderte Preisverhältnis zwischen Diesel- und Ottokraftstoffen berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Poß,
wann werden die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung endlich verschärft ? Denn erst dann kann die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert werden. Bitte setzen Sie sich in Ihrer Partei für beides ein. Es werden in Deutschland verstärkt Korruptionsdelikte begangen, zum Glück auch aufgedeckt. Bitte teilen Sie mir mit, wie lange wir noch warten müssen, bis die Ratifizierung der UN-Konvention durch den Deutschen Bundestag endlich erfolgt.
Viele Grüße
Antwort von Joachim Poß
2Empfehlungen
28.08.2008
Joachim Poß
Sehr geehrter Herr ,


Sie haben zurecht darauf hingewiesen, dass die UN-Konvention gegen Korruption schon 2003 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert wurde. Zur Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten - unter anderem auch des VN-Übereinkommens gegen Korruption - liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Entwurf nicht enthalten, weil sich die gesetzgeberische Aktivität hierzu aus der Mitte des Parlaments entfalten soll. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen. Nach dem geltenden Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstanden Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.1.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht. Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der BGH-Rechtsprechung, da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche Lücke besteht. Der BGH entschied im sog. "Wuppertaler Korruptionsskandal", dass kommunale Mandatsträger keine Amtsträger i.S.v. § 11 Abs.1 Nr.2 StGB sind, soweit sie nicht mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind. In der letzten Wahlperiode hatte die rot--grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen, das "Sich-versprechen-lassen" oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Durch die vorgezogene Neuwahl kam es jedoch nicht zum Abschluss (Diskontinuität). Die Fortsetzung der Beratungen mit der auf diesem Gebiet eher zögerlichen CDU/CSU ist jedoch sehr schwierig. Bislang konnten wir leider noch keine Einigung mit unserem Koalitionspartner erzielen, was ich sehr bedauere. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich aber weiterhin dafür einsetzen, dass alle Voraussetzungen dafür geschaffen werden, damit der vorliegende Gesetzentwurf zügig verabschiedet werden kann.


Mit freundlichen Grüßen



Joachim Poß
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Frage zum Thema Arbeit
07.08.2008
Von:

Hallo Herr Poß

Soweit mir bekannt ist sind oder waren sie im aufsichtsrat der deutschen steinkohle (DSK) . Ich war 31Jahre auf dem Bergwerk Prosper -Haniel Unter tage. hier meine frage warum wird den ehemaligen mitarbeitern seitens der dsk nicht weiter geholfen bei der suche (400 euro job) mehr darf man ja nicht dazu verdienen da sonst das anpassungsgeld gekürzt wird. meiner meinung ist der sogenannte sozialplan ein butterbrot für langjährige beschäftigte. . hauptsache der mann ist weg vom schichtenzettel.. ich bin seit dem 01.02.08. in der anpassung/am 10.01.07 habe ich meine letzte schicht verfahren. ich habe mehrfache versucht seriöse arbeit (botenfahrer/oder kurierfahrer zu bekommen. bewerbungen geschrieben und stellenanzeigen im internet abgefragt. alles ohne erfolg.. ich bin jetzt 50 einhalb jahre alt und fühle mich abgeschoben/ausgegrenzt/nicht mehr gebraucht. Wo finde ich wieder eine tätigkeit die mir wieder das gefühl gibt du gehörst noch dazu. ich habe ehrlich gesagt den glauben fast aufgegeben.
Antwort von Joachim Poß
1Empfehlung
08.08.2008
Joachim Poß
Sehr geehrter Herr ,

wie heute telefonisch vereinbart, werde ich Sie zu meiner nächsten Bürgersprechstunde einladen, damit wir Ihr Anliegen persönlich besprechen können.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß
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Frage zum Thema Finanzen
01.10.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Poß,

wie kommen Sie als Finanzexperte mit Realschulabschluß, gehobener Beamtenlaufbahn als Stadtinspektor, Geschäftsführer des Falkenbildungswerk - und Freizeitwerks NRW und Verwaltungsleiter beim Sozialistischen Bildungszentrum Haard dazu, den Steuerzahler mit 35 Mrd Euro in die Haftung zu nehmen?

Ich zitiere:

"Im Moment gibt es keine Alternative zur HRE-Rettung. Man musste sofort handeln. Das wurde gut begründet von der Bundesbank und der Bafin. Wir müssen uns aber fragen, ob die Interessen der Steuerzahler ausreichend berücksichtigt sind."

Und was, wenn nicht? Haften Sie persönlich für das Fehlverhalten der politischen Akteure? Wie kann es sein, dass die HRE für ihre irische Tochtergesellschaftdie DEPFA, die angeblich für die Schieflage verantwortlich ist, 5 Mrd Euro ausgegeben hat und der deutsche Steuerzahler in der Zeitung lesen kann, dass er mit 35 Mrd haftet?

Haben Bafin und Herr Axel Weber Ihre Aufsicht verpennt?

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Joachim Poß
4Empfehlungen
17.10.2008
Joachim Poß
Sehr geehrter Herr ,

ich vermute, dass die mokante Einleitung Ihrer Frage durchaus bewusst gesetzt ist. Ich habe mir deshalb die Frage gestellt, ob ich auf Ihre tendenziöse"Fragestellung" überhaupt eingehen soll. Aber als Sozialdemokrat sehe ich mich der guten Tradition der Aufklärung verpflichtet. Deshalb vorab mein Ratschlag an Sie: Sie sollten Ihr Wissen bzw. Ihre Einstellung hinsichtlich der parlamentarischen Demokratie bei Gelegenheit einmal einer kritischen Prüfung unterziehen. Um Ihnen mit einer an die Hand gegebenen Leitfrage diese Übung zu erleichtern: Welchen Lebenslauf muss denn Ihrer Meinung nach ein Mensch mitbringen, damit die Bevölkerung das Recht hat, ihn als Vertreter ins Parlament zu wählen?

Um nach Ihrem demokratietheoretischen Verständnis nun auch Ihrem Wissen um die Folgen der Finanzmarktkrise auf die Beine zu helfen: Was die Rettung der HRE anbelangt, so zitieren Sie ja bereits die Begründung dafür in Ihrer Frage. Ein Zusammenbruch der HRE hätte unweigerlich einen Zusammenbruch der Finanzmärkte nach sich gezogen.

Da bei der Stützung der HRE die selben Überlegungen die Grundlage bildeten, wie bei der jetzt beschlossenen systematischen Stabilisierung der Finanzmärkte, gebe ich Ihnen gerne unsere Grundüberlegungen in diesem größeren Kontext mit an die Hand. Denn wer sich sachlich mit den geplanten Maßnahmen auseinandersetzt, wird folgendes feststellen:

1.
In zahlreichen Berichten wird der Eindruck erweckt, die Bundesregierung stelle den Banken 500 Mrd. Euro "frei Haus" zur Verfügung. Das ist nicht richtig! Richtig ist vielmehr, dass Bundestag und Bundesregierung mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz einen Fonds gründen werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, den Banken im Notfall "unter die Arme" greifen zu können, um das Bankensystem vor dem Zusammenbruch bewahren zu können.

Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen, wird dieser Fonds Garantien für Kredite abgeben, die sich die Banken gegenseitig zur Verfügung stellen. Das Volumen dieser Garantien -- für deren Inanspruchnahme die Banken übrigens eine Gebühr entrichten müssen -- beläuft sich auf maximal 400 Mrd. Euro.

Mit weiteren maximal 70 Mrd. Euro kann der Fonds bei Bedarf notleidenden Banken direkt helfen. Damit kann er insbesondere frisches Eigenkapital zur Verfügung stellen. Im Gegenzug dazu erhält er Anteile, die er langfristig wieder veräußern kann.

Die Summe für die Garantien und die direkten Hilfen sind so gewählt, dass sie unter heutigen Annahmen ausreichend sein sollten, um die gewünschte Stabilisierung zu gewährleisten. Aber natürlich kann niemand sicher wissen, wie sich die Krise weiter entwickelt. Genau davon hängt aber ab, wie viel diese Rettungsaktion die öffentlichen Hände am Ende tatsächlich kosten wird. Es ist sogar denkbar, dass im Laufe der Zeit die Einnahmen des Fonds (aus den Gebühren für die Garantien sowie den Erlösen für die zuvor erworbenen Beteiligungen) die Ausgaben ausgleichen und somit gar kein Defizit entsteht. Genau das war bei einer vergleichbar angelegten Bankenkrise in Schweden vor einigen Jahren der Fall.

2.
Oftmals wird so getan, als ginge es hier einzig und allein um die Rettung von Banken. Das ist falsch! Es geht nicht darum, einzelne Banken zu retten, sondern einen kompletten Zusammenbruch des gesamten Bankensektors zu verhindern. Ein solcher Zusammenbruch hätte nämlich auch die Realwirtschaft mit in den Abgrund gerissen! Die Folgen wären für jeden einzelnen Bürger dramatisch gewesen: Abbau von Arbeitsplätzen, Verlust von Ausbildungsplätzen, Verlust von Sparguthaben und privater Altersvorsorge, wirtschaftlicher Stillstand bzw. Rezession. Auch die Auswirkungen auf die Stabilität und Werthaltigkeit unserer Währung wären unkalkulierbar gewesen. Wer die Stützung des Bankensektors aus Prinzip ablehnt, sollte sich darüber Gedanken machen, warum sich alle im Bundestag vertretenen Parteien -- inklusive der Oppositionsparteien von den Grünen bis zur Linkspartei -- prinzipiell für ein Eingreifen des Staates aussprechen.

3.
Teilweise wird der Eindruck erweckt, die zur Verfügung gestellten Garantien würden den Banken und den in den Banken Verantwortlichen ein schlichtes "weiter so" ermöglichen! Richtig dagegen ist, dass Banken, die um staatliche Garantien bzw. Unterstützung nachsuchen, sich mit erheblichen Auflagen bzw. Vorbedingungen konfrontiert sehen werden. Dazu zählen u. a.: Einschnitte bzw. Restriktionen bei den Managervergütungen, Überprüfung der geschäftspolitischen Ausrichtung etc.

Fazit: Das Maßnahmenpaket hat - ebenso wie die Rettung der HRE - eine Zielrichtung, die eigentlich niemand guten Gewissens ablehnen kann: Es soll verhindert werden, dass die Finanzmarktkrise zu einem Zusammenbruch des gesamten Bankensystems führt.

Denn ein solcher Zusammenbruch würde letztendlich mit seinen Auswirkungen auf die Realwirtschaft alle Bürgerinnen und Bürger hart treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Poß,
ich bin der juristisch Verantwortliche und finanziell haftbare Betreiber der nicht kommerziellen, überparteilichen Gelsenkirchener Geschichten, eines Kunstprojektes und Forums in Ihrer Heimatstadt. Die dort aktiven Bürger wollen unter anderem gemeinsam interaktiv Spuren und Zeugnisse der Einmischung Gelsenkirchener Bürger ins sozi-kulturelle kommunale Leben sammeln.
Wegen des Zitates eines WAZ Artikels, überzog Ex-Sparkassendirektor Matthias Klein mich mit einer kostenpflichtigen Unterlassungsverpflichtungserklärung, die in zweiter Instanz nun rechtskräftig abgewiesen wurde.
Dieses Urteil schützt die Meinungsfreiheit und hat verhindert, dass die GGs ihr Engagement einstellen und ein Blogger seinen Blog schließt.
Das deutsche Abmahnrecht ermöglicht, dass Bürger mit ruinösen Klagen mundtot gemacht werden.
Geltendes Recht erlaubt am Wettbewerbsrecht orientierte Streitwerte, meist etwa 10000 Euro für jede beanstandete Äußerung. Zugrunde gelegt wird im wesentlichen die zu erwartende Wirkung einer Rufschädigung auf die wirtschaftlichen Interessen des Klägers.
Meine Bitte an Sie wäre, diese Streitwerte zu ändern.
Hohe Streitwerte kommen sicherlich beim Fernsehen und der Boulevardpresse in Frage. Bei frei verfügbaren Netzveröffentlichungen sollte von von einem geringen wirtschaftlichen Interesse des Veröffentlichers ausgegangen, solange der Kläger nicht anderweitiges glaubhaft macht.
Ich möchte Sie fragen, ob und wie Sie sich für die Änderung des Abmahnrechtes einsetzen werden und ob Sie Handlungsbedarf zum Schutze der Meinungsfreiheit in den neuen Medien sehen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Joachim Poß
1Empfehlung
21.10.2008
Joachim Poß
Sehr geehrter Herr ,

die Frage der Ausgestaltung des Abmahnrechts, die Sie hier ansprechen, fällt nicht in den Themenbereich Steuer- und Finanzpolitik, für den ich innerhalb unserer Fraktion zuständig bin. Nach Rücksprache mit fachlich zuständigen Kollegen sehe ich mich jedoch in meiner Meinung bestätigt, dass eine grundsätzliche Beschränkung der Streitwerte, wie Sie sie vorschlagen, wohl kaum möglich sein wird.

Denn dem Recht auf Meinungsfreiheit steht auf der anderen Seite das Recht der von den Darstellungen und Äußerungen Betroffenen gegenüber. Hier kann die Höhe des möglichen Schadens auch im Bereich der nicht-kommerziellen Internetveröffentlichungen je nach dem einzelnen Fall sehr unterschiedlich sein.

Bei Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen ist jetzt im Rahmen des Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums zum 1.9.2008 eine Änderung in Kraft getreten, die Verbraucherinnen und Verbraucher gegen überzogene Abmahngebühren schützen soll. Bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs sollen die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen.

Diese Regelung kann aber aus den oben genannten Gründen nicht auf den Bereich der veröffentlichten Meinung übertragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß
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