Sehr geehrter Herr

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zunächst zu Ihrer konkreten Frage nach der Erhöhung des Grundfreibetrags:
Zum 1. Januar 2013 wurde der Grundfreibetrag um 126 Euro und zum 1. Januar 2014 um weitere 224 Euro angehoben. Die Entlastungswirkung beträgt insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro für die Bürgerinnen und Bürger.
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Sofern Sie die Diskussion um die Wahlrechtsreform in Gänze nachvollziehen, werden Sie sicherlich feststellen, dass der jetzt mühsam gefundene Kompromiss durch die Verweigerungshaltung der Unionsparteien notwendig geworden ist. Unter den vorher diskutierten Modellen gab es einige, die kostengünstiger gewesen wären, die aber von den Vertretern der Unionsparteien abgelehnt worden sind. Zur Wahrheit gehört nämlich auch: In den Verhandlungen haben wir uns für ein Ausgleichsmodell eingesetzt, das die Größe des Bundestages niedriger gehalten hätte. Gegen dieses Modell hat sich die Union heftig gewehrt, weil es aus ihrer Sicht zu föderalen Proporzstörungen geführt hätte.
Ein moderates Anwachsen ist somit leider unvermeidbar und der Preis dafür, dass Überhangmandate ausgeglichen werden. Gleichwohl werden wir das Ergebnis der nächsten Wahl sorgfältig evaluieren und in der nächsten Legislaturperiode ggf. Gegenmaßnahmen ergreifen.
Im europäischen Vergleich steht Deutschland nach wie vor gut da: Jeder Abgeordnete repräsentiert derzeit mehr Einwohner als in jedem anderen europäischen Land. Daran ändert sich auch nach der Wahlrechtsänderung nicht viel. Mit Ausnahme von Spanien gibt es nirgends in Europa eine so hohe Bevölkerungszahl pro Parlamentssitz wie in Deutschland.
Je mehr Abgeordnete es gibt, umso eher haben diese übrigens die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern auch für Diskussionen und mehrfache Nachfragen zur Verfügung zu stehen - wie ich es bisher mit Ihnen getan habe. Ich hoffe aber auf Ihr Verständnis, wenn ich Sie bitte, für weitere Diskussionen den Kontakt mit Abgeordneten ihres Wahlkreises zu suchen, da ich gerne meine Zeit schwerpunktmäßig den Bürgerinnen und Bürgern Gelsenkirchens zur Verfügung stellen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß