Joachim Herrmann (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Jurastudium
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsminister, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Erlangen-Stadt
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(...) Ich kann an Sie als junger Vater nur appellieren, ihre Erziehungsaufgabe ernst zu nehmen und ihren Sohn, wenn er in das entsprechende Alter kommt, von der Beschäftigung mit derartigen Machwerken abzuhalten. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
30.04.2010
Von:

" Angesichts der heute nicht mehr bestreitbaren schädlichen Auswirkungen gewaltverherrlichender Computerspiele und der Tatsache, dass die Computerspielindustrie weiterhin derartige entsetztlichen Machwerke auf den Markt wirft, halte ich nach wie vor ein strafrechtliches Verbot für unabdingbar."

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Sie führen die nicht zu leugnenden Auswirkungen Gewalt verherrlichender Spiele an.

Wäre es Ihnen möglich hierzu die betreffenden (unabhängigen) Quellen anzugeben?

Meines Wissens nach existieren zwar zahlreiche Studien hierzu, jedoch mit stark abweichenden Ergebnissen.

Der Plan virtuelle Gewaltdarstellung verbieten zu wollen, während sich Kampf-"Sportler" auf diversen Tv-Sendern zur Prime-Time real schwerste Verletzungen zufügen geht meiner Meinung nach an der Aufgabenstellung vorbei.

Insbesondere der viel zitierte "Initialzünder" Killerspiele zum Thema Amokläufe scheint mir doch sehr an den Haaren herbei gezogen (Wenn die Verkaufszahlen betreffender Software den tatsächlichen Gewalthandlungen gegenübergestellt werden müßte sich ein Großteil der 18 - 30 jährigen Bevölkerung
aus Serienmördern und Amokläufern zusammensetzen.).

Zugegeben: Gewaltverherrlichende Spiele gehören nicht in Kinderhände. Es existieren bereits ausreichend Kontrollmechanismen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu solchen Inhalten zu erschweren.
In der Praxis werden diese leider sehr lax umgesetzt.

Wäre es hier nicht sinnvoller die bestehenden Regelungen in der Praxis effizient anzuwenden, anstatt komplette Verbote (welche zu Zeiten schneller Breitbandverbindungen schon vor Erlass als äußerst ineffizient bezeichnet werden können, da sich andere Staaten wohl herzlich wenig um ein Verbot scheren werden) auszusprechen.

MfG
Antwort von Joachim Herrmann
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17.05.2010
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Killerspiele. Die Antworten finden Sie zum größten Teil bereits in meiner Antwort an Herrn vom 06.04.2010 hier in "abgeordnetenwatch". Sie haben sicher Verständnis, dass ich darauf verweise, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.

Niemand behauptet doch, dass das Spielen von Killerspielen zwangsläufig zum Amokläufer macht. Aber wir müssen leider feststellen, dass bei fast jedem Amoklauf in Deutschland der Täter derartige Spiele gespielt hat. Als Innenminister, der für die Sicherheit in unserem land zuständig ist, kann ich diese Tatsache nicht ausblenden.

Sie verweisen auf die konsequente Anwendung des geltenden Jugendschutzrechts. Aber das versagt doch bei gewaltverherrlichenden Computerspielen kläglich, wie erst jüngst das Spiel "Call of Duty: Modern Warfare 2" wieder gezeigt hat, mit dem die Spieleindustrie in wenigen Wochen weltweit Milliardenumsätze erzielt hat. Vom Medienpsychologen Prof. Dr. Manfred Weiß wird es als "menschenverachtender und an virtuellen Faschismus grenzender Kriegsshooter" voller Tötungsszenarien beschrieben. Während die US-Version von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurde und damit in Deutschland weder verkauft noch beworben werden darf, wurde die nur geringfügig veränderte deutsche Version von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) mit der Alterseinstufung "keine Jugendfreigabe" versehen und damit für den Markt freigegeben. Der BPjM waren die Hände gebunden, da nach geltendem Recht - meines Erachtens ein Unding - die Vergabe einer Alterseinstufung durch die USK eine Indizierung durch die BPjM ausschließt.

Das Ergebnis: Dieses Machwerk findet weite Verbreitung nicht nur bei Erwachsenen, sondern bereits bei Kindern. Eine Untersuchung von Prof. Dr. Weiß bei 14- und 15-jährigen Schülern aller Schularten hat ergeben, dass zwei Drittel (!) der Jungen dieser Altersgruppe regelmäßig "Call of Duty: Modern Warfare 2" spielen. Besonders erschreckend und meines Erachtens für eine zivilisierte Gesellschaft nicht hinnehmbar die Begründung der Kinder für die Beliebtheit dieses Spiels. 37 Prozent und damit weitaus die meisten nannten die Kategorie "Blut, Leute töten, Waffen, Verbrechen".

Hier hätte nur eine Indizierung auch der deutschen Version Abhilfe geschaffen; die Erfahrungen zeigen, dass vor allem das damit verbundene Verkaufs und Werbeverbot mit der Möglichkeit von Beschlagnahmen zu einer sehr effektiven Verdrängung derartiger Machwerke vom Markt führt. Wer es dennoch vertreibt, müsste mit Strafverfolgung nach § 131 StGB rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
10.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 10.05.2010 und freue mich das Sie zu so einer offenen Diskussion bereit sind. Jedoch muss ich noch einmal nachhaken.
In Ihrem Beispiel nennen Sie den Amokläufer von Winnenden. Es gibt zwar Gerüchte, er hätte die Spiele "Counterstrike" (CS) und "Far Cry 2" (FC2) gespielt, aber ich finde keinerlei Fakten zu diesem Fall. Haben Sie ein konkretes Beispiel für ein echtes Killerspiel für mich?
Man hört von Seiten der Politik leider immer nur "menschenverachtende Spiele" und "der nicht bestreitbaren schädlichen Auswirkungen gewalthaltiger Computerspiele" aber nie ein konkretes Beispiel für ein Spiel oder eine wissenschaftliche Studie (Gegenbeispiel: A&M International University 2009). So lässt sich meines Erachtens keine sachliche Diskussion führen.

Selbst wenn diese Behauptung stimmt, CS ist hierzulande ab 16 Jahren freigegeben und hat keinesfalls einen menschenverachtenden Gewaltinhalt und das Spiel FC2 ist ab 18 Jahren freigegeben. Hier hat also eindeutig die elterliche Kontrolle und nicht das Gesetz versagt, oder sehen Sie das anders?

Mein Vergleich mit den Zahlen finde ich gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig. Denn obwohl bei so vielen Toten die klar nachvollziehbar und beweisbar auf Alkohol zurückzuführen sind (Nachzulesen auf der Website des Statistischen Bundesamts Deutschlands www.destatis.de ) spricht trotzdem niemand von einem Herstellungsverbot von hochprozentigem Alkohol.
Ich begrüße Ihre Vorschläge zur Prävention und Stärkung der Suchtprogramme. Wieso belassen Sie das jedoch bei den - immer noch nicht definitiv benannten - Killerspielen nicht auch dabei?
Um es ganz klar zu sagen: Selbst wenn Sie es schaffen sollten ein Herstellungsverbot durchzusetzen wird dieses Material niemals verschwinden, ausser mit Maßnahmen die tief in die Privatsphäre eingreifen. Und an dieser Stelle hat meiner Meinung nach der Staat nichts mehr zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Joachim Herrmann
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18.05.2010
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

die Antworten auf Ihre weiteren, mit E-Mail vom 10.05.2010 gestellten Fragen zum Thema Killerspiele ergeben sich zum großen Teil bereits aus anderen, hier auf "abgeordnetenwatch" von mir veröffentlichten Antworten. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich zunächst auf diese verweisen. Sie finden dort auch "Links" auf wissenschaftliche Studien.

Killerspiele sind für mich Computerspiele, die beherrscht werden von besonders realistischer, grausamer und reißerischer Gewalt. Wenn Sie nach Beispielen fragen, möchte ich "Der Pate - Don Edition" oder "GTA IV" nennen, aber auch das erst jüngst veröffentlichte Spiel "Call of Duty: Modern Warfare 2", mit dem die Spieleindustrie in wenigen Wochen weltweit Milliardenumsätze erzielt hat. Bei diesem zeigt sich das Versagen des geltenden Jugendschutzrechts besonders deutlich. Vom Medienpsychologen Prof. Dr. Manfred Weiß wird "Call of Duty: Modern Warfare 2" als "menschenverachtender und an virtuellen Faschismus grenzender Kriegsshooter" voller Tötungsszenarien beschrieben. Während die US-Version von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurde und damit in Deutschland weder verkauft noch beworben werden darf, wurde die nur geringfügig veränderte deutsche Version von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) mit der Alterseinstufung "keine Jugendfreigabe" versehen und damit für den Markt freigegeben. Der BPjM waren die Hände gebunden, da nach geltendem Recht - meines Erachtens ein Unding - die Vergabe einer Alterseinstufung durch die USK eine Indizierung durch die BPjM ausschließt.

Das Ergebnis: Dieses Machwerk findet weite Verbreitung nicht nur bei Erwachsenen, sondern bereits bei Kindern. Eine Untersuchung von Prof. Dr. Weiß bei 14- und 15-jährigen Schülern aller Schularten, die Sie unter www.mediengewalt.eu finden, hat ergeben, dass zwei Drittel (!) der Jungen dieser Altersgruppe regelmäßig "Call of Duty: Modern Warfare 2" spielen. Hier hat sicherlich auch die elterliche Kontrolle versagt; aber wir müssen realistisch sehen, dass Eltern häufig gar nicht in der Lage sind, zu verhindern, dass derartige Machwerke in die Hände ihrer Kinder gelangen, wenn sie auf dem Markt für Erwachsene frei erhältlich sind. Besonders erschreckend und meines Erachtens für eine zivilisierte Gesellschaft nicht hinnehmbar ist die Begründung der Kinder für die Beliebtheit dieses Spiels. 37 Prozent und damit weitaus die meisten nannten die Kategorie "Blut, Leute töten, Waffen, Verbrechen".

Hier hätte nur eine Indizierung auch der deutschen Version Abhilfe geschaffen; die Erfahrungen zeigen, dass vor allem das damit verbundene Verkaufs und Werbeverbot mit der Möglichkeit von Beschlagnahmen zu einer sehr effektiven Verdrängung derartiger Machwerke vom Markt führt. Wer es dennoch vertreibt, müsste mit Strafverfolgung nach § 131 StGB rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
14.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Sie sprechen sich für ein Verbot von gewaltverherrlichenden "Killerspielen" aus, die Sie aber nicht näher definieren. Welche Kriterien muss ein Spiel erfüllen, um zum "Killerspiel" zu werden?
Meist wird in diesem Zusammenhang das simulierte Töten von Menschen angeführt. Einige Spiele sind deshalb in Deutschland derart zensiert, dass man anstatt auf Menschen auf Zombies, Aliens, Cyborgs oder andere Wesen schießt. Ist das Spiel dadurch kein "Killerspiel" mehr?

In der von Ihnen angeführten Studie wird die Wirksamkeit der USK angezweifelt. Warum wurde erst vor kurzem gesetzlich geregelt, dass deren Alterskennzeichnungen auf Spielen größer dargestellt werden müssen, wenn diese ohnehin nichts bringen? Was versprechen Sie sich von einem "Killerspiel-Verbot" in Deutschland, solange diese Spiel in anderen Ländern erlaubt bleiben und so über das Internet leicht zu beschaffen sind?

Die Studie gesteht weiterhin ein, dass noch nicht ausreichend untersucht wurde, wie sich andere Computer-Spiele auf die Gewaltbereitschaft auswirken. So gibt es z. B. auch eine Studie ( www.spieletipps.de ), die zu dem Ergebnis kommt, dass Rennspiele aggressiver machen, als Ego-Shooter. Sollten dann nicht auch Rennspiele verboten werden?

Wie Sie selbst schreiben, sind die "Killerspiele" nicht allein verantwortlich für Amokläufe. Als Argument führen Sie dennoch an, das fast alle Amokläufer solche Spiele gespielt haben. Sie wissen sicherlich, dass diese Spiele bei männlichen Jugendlichen sehr beliebt sind und von Tausenden gemeinsam im Internet oder auf LAN-Partys gespielt werden. Warum ist es dann für Sie so außergewöhlich, dass auch die Amokläufer (die ebenfalls zu dieser Spieler-Gruppe gehörten) Ego-Shooter gespielt haben?

Ist es nicht viel auffälliger, dass die meisten Amokläufer Einzelgänger waren, die Probleme in der Schule und / oder mit ihren Mitschülern hatten? Wäre hier nicht der richtige Ansatz für die Politik?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Joachim Herrmann
2Empfehlungen
26.05.2010
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.05.2010. Auch Sie möchte ich zunächst, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, auf meine hier auf "abgeordnetenwatch" bereits veröffentlichten Antworten verweisen.

Zunächst einmal zu dem Begriff "Killerspiele ". Ich verstehe darunter ein Computerspiel, das beherrscht wird von besonders realistischer, grausamer und reißerischer Gewalt, und zwar unabhängig davon, ob es den Arcade-Games, Beat ´em Ups, Shoot ´em Ups, Racern, von Ego- oder 3rd-Personen-Shootern zuzurechnen ist. Bei vielen der aus meiner Sicht problematischen Spiele wie "Der Pate - Don Edition " oder "GTA IV" handelt es sich auch um einen "Genre-Mix" . Meines Erachtens bringt der Begriff Killerspiele sehr gut zum Ausdruck, was gemeint ist.

In der Tat bin ich der Meinung, dass derzeit die von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) vorgenommenen Alterseinstufungen bei Gewaltspielen in keiner Weise zufriedenstellend sind und viel zu sehr an den Interessen der Hersteller und Vertreiber, die mit derartigen Spielen mittlerweile Milliarden-Umsätze erzielen, orientiert sind. Erforderlich sind nicht nur grundlegende Änderungen der Prüfung durch die USK, sondern ein strafrechtliches Verbot und eine Verbesserung der Indizierungsmöglichkeiten, um effektiv zu verhindern, dass derartige Spiele auf den Markt und in die Hände junger Menschen gelangen. Die Änderungen des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2008 waren völlig unzureichend; leider gab es keine politischen Mehrheiten für die aus meiner Sicht notwendigen Rechtsänderungen. Die nunmehr vorgeschriebene vergrößerte Darstellung der Alterskennzeichnungen auf den Spielen halte auch ich für wirkungslos und eher problematisch; die Anreizwirkung auf Kinder und Jugendliche, die von für ihr Alter nicht freigegebenen Spielen ausgeht, wird so eher noch vergrößert.

Indizierung und strafrechtliches Verbot haben, anders als dies manche behaupten, ganz erhebliche Wirkung. Da damit ein Werbeverbot verbunden ist, werden davon betroffene Spiele nur noch sehr schwer bekannt. Außerdem wollen die Hersteller derartiger Spiele mit ihnen Geld verdienen. Dies ist bei einem illegalen Vertrieb auch über das Internet nur schwer möglich; Schwierigkeiten ergeben sich schon beim Geldtransfer. Trotzdem wird es sicher Fälle geben, in denen derartige Spiele zum Beispiel im Ausland erworben werden. Gesetzesverstöße, die nie ganz ausgeschlossen werden können, sind aber kein Grund, von einem strafrechtlichen Verbot abzusehen.

Im Fall der "Killerspiele" ist weit mehr zu differenzieren, als es in vielen Meinungsäußerungen zum Ausdruck kommt. Einerseits gibt es Personen, die auch brutale Computerspiele konsumieren, ohne dabei Schaden zu nehmen. Andererseits nimmt leider die Zahl derer beträchtlich zu, die durch "Egoshooter " und andere brutale Spiele regelrecht in eine Parallelwelt abtauchen, in der sie Gewaltphantasien ausleben. Im Extremfall entschließen sie sich dann irgendwann, diese in die Tat umzusetzen. Genau so verhielt es sich bei dem Amoktäter von Winnenden, der 15 Menschen getötet hat. In dem Untersuchungsbericht zu Winnenden, mit dem eine von der Landesregierung Baden-Württemberg eingesetzte Expertenkommission das schreckliche Geschehen aufgearbeitet hat, wurde deshalb die Bayerische Initiative aus dem Jahr 2007 für ein Gesetz zur Verbesserung des Jugendschutzes besonders hervorgehoben und unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister
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Frage zum Thema Integration
19.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

ich möchte mich recht herzlich für Ihre klare Sicht beim Thema Islam bedanken!

Meine Frage: In wie weit ist es geplant, dass zum Thema Integration Islam nicht nur mit verbandspolitischen Vertretern des orthodoxen Islam (Islamkonferenz), sonder auch mit Verbänden wie dem Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE) gesprochen wird.

Für eine Antwort gedanke ich mich herzlich bei Ihnen!

Antwort von Joachim Herrmann
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22.06.2010
Joachim Herrmann
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 19. Mai 2010 zum Dialog mit dem Islam.
Aufgeschlossenheit und Gesprächskontakte mit Zuwanderern gleich welcher Art sind für die Integration von entscheidender Bedeutung. Der Dialog mit Zuwanderern findet in Bayern sowohl auf der Ebene der Kommunen als auch mit staatlichen Stellen statt. Nicht zuletzt zur Verbesserung der Kontakte hat die Bayerische Staatsregierung auch den Landtagsabgeordneten Martin Neumeyer als Integrationsbeauftragten berufen, der sowohl individuell als auch mit dem von ihm ins Leben gerufenen Integrationsrat den Dialog sucht. Selbstverständlich sind alle Stellen, die mit Integration zu tun haben, bereit, mit allen Gruppierungen zu sprechen, die das wünschen, keineswegs nur mit Vertretern der muslimischen Dachverbände. Ich gehe davon aus, dass die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, und Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die gleiche Linie verfolgen.

Die von Bundesinnenminister de Maizière jetzt fortgeführte Deutsche Islam Konferenz umfasst im übrigen nicht nur den "orthodoxen Islam", sondern so unterschiedliche Verbände wie etwa DITIB und die Alevitische Gemeinde Deutschlands, sowie Persönlichkeiten, die sich einem säkularem Islam verpflichtet fühlen. Es ist allerdings die Zielsetzung der DIK, die spezifischen Integrationsdefizite anzugehen, die bei einem Teil der in Deutschland lebenden Muslime vorhanden sind. Diese Probleme gibt es bei der von Ihnen genannten Gruppe zum Glück nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
27.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 26.05.10.

Sie schreiben, dass die vergrößerte Darstellung der Alterskennzeichnung auf Spielen wirkungslos ist und die Anreizwirkung sogar erhöht. Hat nicht die Indizierung von Spielen nicht den selben Effekt? Glauben Sie wirklich, dass ein Werbeverbot dazu führt, dass die Spieler-Szene nichts von einem indizierten Spiel erfährt?

Früher wurde z. B. die Liste der indizierten und beschlagnahmten Medien veröffentlicht, bis sich herausgestellt hat, dass diese zu einer "Wunschliste" für die Fans wurde. Die Liste wird mittlerweile nicht mehr veröffentlicht (was nicht bedeutet, dass man nicht daran kommen kann), aber die Anreizwirkung, einen indizierten Film zu bekommen, bleibt doch z. B. für den Konsumenten von ungekürzten Horror-Filmen erhalten! Glauben Sie nicht, dass auch ein durch Indizierung "ausgezeichnetes" PC-Spiel für die entsprechenden Konsumenten mehr Anreiz ausübt, als ein gekürzt freigegebenes Spiel?

Führt es nicht zu einen vollständigen Kontroll-Verlust, wenn man alle "gewalthaltigen" Spiele verbietet und so den Konsumenten (nicht nur den Jugendlichen, den Sie angeblich "schützen" wollen, sondern auch den Erwachsenen) zwingt, auf die illegale Beschaffung auszuweichen, anstatt sich das geprüfte und ggf. zensierte Spiel im Handel zu kaufen (und so ganz nebenbei auch die deutsche Wirtschaft anzukurbeln)?

Ich kenne genug Möglichkeiten, z. B. mit einer kurzen Fahrt in unsere deutschsprachigen Nachbarländer oder in diversen online-Shops im Ausland ganz legal indizierte Filme zu kaufen, wenn mir Verunstaltung durch FSK / SPIO mal wieder zu weit ging. Warum sollten PC-Spieler dies nicht auch können? Halten Sie den deutschen Käufermarkt für so stark, dass sich US-Hersteller von PC-Spielen durch die drohenden Umsatzverluste aufgrund der illegalen Beschaffung (z. B. in Tauschbörsen) beeinflussen lassen und deshalb weniger gewalthaltige Spiele produzieren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Joachim Herrmann
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22.06.2010
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 27.05. 2010, die ich eigentlich schon mit meiner ersten Antwort beantwortet habe. Selbstverständlich kann durch die Indizierung nicht vollständig verhindert werden, dass indizierte Spiele nach Deutschland gelangen. Wir wissen aber, dass der Verbreitungsgrad indizierter Spiele durch das damit verbundene Werbe- und Vertriebsverbot, flankiert durch die Strafandrohungen in § 27 JuSchG und § 131 StGB, massiv sinkt. Eine hundertprozentige Wirksamkeit kann man bei keinem staatlichen Verbot verlangen; sonst könnten unsere Strafgerichte die Arbeit einstellen. Natürlich kann Deutschland mit nationalen Regelungen nicht verhindern, dass in anderen Teilen der Welt weiterhin die widerwärtigsten Dinge produziert und konsumiert werden. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass ein an strikteren ethischen Vorgaben orientiertes deutsches Recht Vorbildwirkung bei unseren europäischen Nachbarn haben kann, zumal die wissenschaftlich belegte gewalt- und aggressionsfördernde Wirkung nicht auf Deutschland beschränkt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern
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