Joachim Herrmann (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Jurastudium
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsminister, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Erlangen-Stadt
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(...) Ich bin sehr froh, dass wir nun gemeinsam zu einem ausgewogenen Ergebnis gelangt sind, das die Grundlage dafür bildet, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst künftig ein einheitliches modernes Funknetz nutzen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kultur
25.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

mit Antrag 16/5988 bzw Beschlussempfehlung 16/9093 "Denkmalschutz in Bayern - Einführung eines Schatzregals" soll die Einführung des Schatzregals wie in manch anderen Bundesländern bereits bestehend, auch in Bayern eingeführt werden.

Von der Tatsache ausgehend das bisher oftmals Schatzfunde aus andern Bundesländern in Bayern gemeldet wurde, eben weil hier kein Schatzregal herrscht, ist davon aus zu gehen das zukünftig sowohl diese Funde als auch Funde aus Bayern nicht mehr gemeldet und dem BLfD zr Auswertung zugeführt werden.

Zudem wird sich auf Grund dieser Enteignungspraxis auch kein Bauherr oder Grundbesitzer mehr genötigt fühlen solche Funde an die Ämter zu melden. Das Resultat wird sein das auch in Bayern deutlich mehr Funde nicht mehr der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung stehen.

Wie stehen sie und Ihre Partei zu dem Thema der faktischen Enteignung durch das Schatzregal und dem drohenden Verlust an Kulturgut für Öffentlichkeit und Wissenschaft ?

Mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Joachim Herrmann
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20.02.2012
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Einholung einer Information über das zuständige Wissenschaftsministerium kann ich Ihnen mitteilen:

Mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 12.07.2011 wurde die Staatsregierung gebeten, einen Bericht über die Gespräche zur Findung einer Eigentumsregelung an archäologischem Fundgut vorzulegen, die die Belange der Grundstückseigentümer, Kommunen sowie regionaler Interessengruppen berücksichtigt. Dieser Bericht liegt dem Landtag inzwischen vor.

Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat Gespräche mit dem Bayerischen Waldbesitzerverband e.V., dem Verband der Bayerischen Grundbesitzer e.V., dem Bayerischen Bauernverband, der Deutschen Burgenvereinigung Landesgruppe Bayern, dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Landkreistag, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., dem Bayerischen Industrieverband Steine und Erden e. V., dem Katholischen Büro Bayern, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Gesellschaft für Archäologie in Bayern e.V., dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege sowie dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der Archäologischen Staatssammlung geführt. In den Gesprächen konnte kein Einvernehmen erzielt werden, ein Schatzregal in das Denkmalschutzgesetz einzuführen. Eine solche Regelung wurde insbesondere von den Eigentümerverbänden abgelehnt. Stattdessen hat man sich auf eine alternative Regelung geeinigt, die einen Wertausgleich für Grundstückseigentümer, einen Finderlohn sowie den regelmäßigen Vorrang einer Ausstellung der archäologischen Funde vor Ort beinhaltet.

Nun müssen die weiteren Verhandlungen im Landtag abgewartet werden. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Minister Herrmann,

haben Sie zunächst Dank Ihrer Antwort vom 16. Mai in Sachen Gaddafi junior.

Wenn dieser aber keinen Diplomatenstatus innehatte, wieso wurden seine Straftaten & OWis nicht geahndet?

Können Sie eine Einflußnahme Ihrer Person oder auch nur Ihres Hauses in dieser Angelegenheit definitiv & justitiabel ausschließen?

Herzlichen Dank und beste Grüße
Antwort von Joachim Herrmann
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03.02.2012
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

Ihre über abgeordnetenwatch gestellte Anfrage in Sachen Gaddafi jun. habe ich erhalten.

Hierzu darf ich Ihnen mitteilen, dass die Ihrer Anfrage zugrunde liegende Thematik bereits Bestandteil mehrerer Schriftlicher Anfragen im Bayerischen Landtag war.

Die betreffenden Unterlagen (vgl. hierzu Anfrage vom 14.02.1011, Drucksache 16/8204; 13.04.2011, Drucksache 16/8700 und 08.11.2011, Drucksache 16/10819) sind im Internet über die Homepage des Bayerischen Landtages abrufbar.

Sämtliche der bayer. Polizei bekannt gewordenen Sachverhalte wurden zur Anzeige gebracht und den Verfolgungsbehörden vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.01.2012
Von:

Hallo Hr Herrmann,

ich habe diese Woche im Internet lesen müssen das in den Bayerischen Parteien SPD, FDP, Grüne und CSU Bestrebungen im Gange sind ein Enteignungsprogramm der Grundstücks und Hausbesitzer, im Zuge der Einführung eines Bayerischen Schatzregales durchzuwinken ohne das die Bevölkerung ,Bauern und Waldverbände etc. richtig und eingehend hier informiert worden sind. Ich sehe hier ein großes Problem mit der demokratischen Meinungsfindung. Ich würde gerne von Ihnen wissen wie dieses Bestreben zustande kommt und wie Sie zu diesem Enteignungsprogramm stehen im Bezug auf unsere Bürgerrechte und dem Schutz unseres Grund und Bodens. Ich bin ein sehr Demokratie bewusster Bürger der eigentlich schon im Vorfeld solcher Staatlichen Reglementierungen , die ja auch im Einzelfall mit extrem hohen Kosten verbunden sind, informiert werden möchte so das eine demokratische Meinungsfindung möglich ist. Wenn die Gesetzesvorlage verabschiedet ist, sind die Bürger auf Ihrem eigenen Grund faktisch enteignet und haben keine Möglichkeit mehr hier etwas dagegen zu unternehmen. Diese Vorgehensweise muss unbedingt unterbunden werden da wir sonst auf dem weg zur Parteien Diktatur sind. Wehret den Anfängen!!!!!!!!
Antwort von Joachim Herrmann
bisher keineEmpfehlungen
20.02.2012
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Einholung einer Information über das zuständige Wissenschaftsministerium kann ich Ihnen mitteilen:

Im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern gibt es in Bayern keine Eigentumsregelung, die auf die Besonderheit der aus Bodendenkmälern stammenden Funde und deren besondere Bedeutung abgestimmt ist. Es gibt daher Bestrebungen, eine Regelung zum Eigentum an archäologischem Fundgut zu entwickeln, bei der auch die Belange der Grundstückseigentümer, Kommunen sowie regionaler Interessengruppen Berücksichtigung finden sollen.

Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat hierzu Gespräche mit dem Bayerischen Waldbesitzerverband e.V., dem Verband der Bayerischen Grundbesitzer e.V., dem Bayerischen Bauernverband und weiteren Interessengruppen geführt. In den Gesprächen konnte kein Einvernehmen erzielt werden, ein Schatzregal in das Denkmalschutzgesetz einzuführen. Eine solche Regelung wurde insbesondere von den Eigentümerverbänden abgelehnt. Stattdessen hat man sich auf eine alternative Regelung geeinigt, die einen Wertausgleich für Grundstückseigentümer, einen Finderlohn sowie den regelmäßigen Vorrang einer Ausstellung der archäologischen Funde vor Ort beinhaltet. Nun müssen die weiteren Verhandlungen im Landtag abgewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

als ehemaliger Bayer habe ich noch diverse Interviews von Ihnen im Kopf, in denen Sie sich immer wieder für die Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Zuletzt beim Themenbereich NSU. Immer wieder wird von Ihnen die Vorratsdatenspeicherung als notwendiges Instrument beschrieben, um damit Terroristen und andere Kriminelle zu erfassen, die sonst nicht gefasst werden könnten.

Gerade eben habe ich gelesen, dass dem CCC (Chaos Computer Club) eine Studie des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht zugespielt wurde [1], die eine Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung deutlich in Frage stellt. Darin heißt es u.a.:

"Für den Zeitraum, in dem es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung gab, ist kein positiver Effekt auf die Aufklärungsquoten zu verzeichnen. Aber auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 war kein Abfall der Quote der aufgeklärten Fälle zu beobachten."

"Auch im direkten Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die derzeit eine Vorratsdatenspeicherung umsetzen, ist keine deutsche "Schutzlücke" feststellbar."

"Selbst beim Lieblingsthema der Sicherheitspolitiker, dem islamistischen Terror, liegen keinerlei Hinweise dafür vor, daß auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terroranschlags geführt hätten, wie die MPI-Untersuchung feststellt."

Ich würde nun gerne wissen, in wie weit diese Studie Ihnen bereits vorab bekannt war und welche Auswirkungen sie auf Ihre weitere Herangehensweise zum Thema Vorratsdatenspeicherung haben wird.

[1] www.ccc.de

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Joachim Herrmann
2Empfehlungen
22.02.2012
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Vorratsdatenspeicherung".

Der Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten ist aus polizeifachlicher Sicht für die Bekämpfung der Schwerkriminalität, der organisierten Kriminalität und des Terrorismus von großer Bedeutung:

* Polizeilich relevante Sachverhalte gelangen der Polizei oftmals zeitverzögert zur Kenntnis (z. B. Anzeigeerstattung mehrere Tage/Wochen nach der Tat bzw. zeitverzögerte Entdeckung einer Straftat, Anfragen aus dem Ausland, die auf dem Rechtshilfeweg übermittelt werden).

* Insbesondere bei serienmäßiger Begehung, bei Bandendelikten und bei organisierter Kriminalität reiht sich strafbares Handeln in eine lange zeitliche Abfolge ein. Die Polizei hat bei Ermittlungsbeginn meist nur eine Momentaufnahme, Anknüpfungspunkte über relevantes Verhalten im Vorfeld fehlen (z. B. über Mittäter oder Tatortnähe bei zurückliegenden Einbruchserien).

* Obwohl der Polizei die Tat bekannt ist, reicht die Tatvorbereitung oft länger zurück. Diese Informationen sind für die Beweisführung bzw. Entlastung oder Gefahrenaufklärung regelmäßig (mit-)entscheidend.

* Die Diensteanbieter sind nicht verpflichtet, die Anfragen sofort zu beantworten. Alleine die Beantwortung nimmt häufig mehrere Tage in Anspruch. Mitunter sind mehrere auf sich aufbauende Anfragen bei einem oder verschiedenen Diensteanbietern erforderlich, wobei jedes Mal richterliche Entscheidungen wiederholt einzuholen sind.

* Erfahrungen zeigten beispielsweise auch, dass Personen, die einen Amoklauf ankündigen, bereits im Vorfeld ihre Taten in sozialen Netzwerken oder in ähnlichen Bereichen avisieren und dabei vielfach nur die IP-Adresse des Nutzers bei der Anmeldung zu diesen Diensten gespeichert wird. Über diese konnte dann bisher im Wege einer nachträglichen Anfrage beim Internetserviceprovider anhand der gespeicherten (dynamischen) IP-Adresse die Identität des (registrierten) Nutzers ermittelt werden.

* Auch im Bereich der Vermisstensuche ist es teils geboten, zurückliegende Telekommunikationsverkehrsdaten zur Verfügung zu haben, da oftmals nur auf diesem Wege unbekannte Kommunikationspartner identifiziert werden können, die Hinweise auf Aufenthaltsorte der vermissten Person geben können.

Wie das Bundeskriminalamt (BKA) in einer aktuellen Untersuchung festgestellt hat, sind mit dem Wegfall der gesetzlichen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung deutliche Schutzlücken aufgetreten. In fast 85 % der relevanten Fälle, darunter auch solchen mit einem möglichen terroristischen Hintergrund, können die Telekommunikationsunternehmen keine Daten mehr zur Verfügung stellen. Damit stehen für die Sicherheitsbehörden bei der Terrorbekämpfung, aber auch beim Vorgehen gegen andere Formen der schweren Kriminalität sowie bei der Gefahrenabwehr, keine ausreichenden Telefon- und Internetverbindungsdaten zur Verfügung.

Das BKA hatte ferner zur Ermittlung möglicher Hintermänner und Mitwisser der sog. "Zwickauer Zelle" bis zum 25. Januar 2012 65 Anfragen an verschiedene Provider gestellt. 12 Anfragen wurden vollständig beantwortet. Bei 31 Anfragen lagen die Informationen nur teilweise vor, z. B. fehlten die letzten drei Stellen des Anschlussinhabers. Zu 13 Anfragen lagen überhaupt keine Informationen vor. Zu 9 Anfragen steht die Antwort noch aus. Dies zeigt anschaulich, dass aus polizeilicher Sicht entsprechende Defizite bestehen.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzliche Zulässigkeit der Speicherung und Nutzung der Daten zur Strafverfolgung und zur polizeilichen Gefahrenabwehr nicht in Frage gestellt, sondern vor allem besondere verfassungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich der Datensicherheit und des Umfangs der Datenverwendung formuliert.

Zu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Das Max-Planck-Institut (MPI) führte - beginnend im Mai 2010 - im Auftrag des Bundesamtes für Justiz bzw. des Bundesministeriums der Justiz die von Ihnen genannte empirische Studie "Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?" durch und hatte ursprünglich beabsichtigt, die Ergebnisse bis Ende Juni 2010 vorzulegen. Dem MPI standen damals - wie von dort erbeten - auch Polizeibeamte aus Bayern zur Durchführung von Experteninterviews zur Verfügung. Die Studienergebnisse wurde letztendlich vom Bundesministerium der Justiz in der 4. KW 2012 medial präsentiert, ohne zuvor die beteiligten Stellen zu informieren. Das Bundeskriminalamt führt derzeit eine Bewertung der sehr umfangreichen Studie unter Beteiligung der Polizeien der Länder durch.

Deshalb sehe ich als für die Innere Sicherheit verantwortlicher Minister des Freistaats Bayern aktuell keine Veranlassung, die Forderung zur gesetzlichen Regelung der Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten in Zweifel zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann; danke für Ihre Antwort vom o3. d.M.

ich beziehe mich also nun auf die Drucksache 16/8204 Ihres Hauses. Dort heißt es:
"Der Beschuldigte Gaddafi verursachte am 15. November 2006 im Stadtgebiet München mit einem Diplomatenfahrzeug einen Verkehrsunfall. Da er sich gegenüber den Polizeibeamten als Diplomat auswies und angab, er sei unterwegs zu seinem Dienstposten, wurde keine Blutentnahme durchgeführt." Soweit das Druckstück.

Wenn aber doch Herr Gaddafi keinen Diplomatenstatus besaß, wie Sie schreiben, wie konnte er sich dann "als Diplomat ausweisen"? Geschah dies mündlich - und die Beamten haben dies unbesehen geglaubt? Oder hatte er einen Diplo-Paß bei sich, der aber gefälscht war?
Und wieso konnte er ein Diplomatenfahrzeug führen, wenn er doch nicht akkreditiert war?

Ich bitte um Aufklärung
und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Dr.
Antwort von Joachim Herrmann
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23.02.2012
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr Dr. ,

Ihre erneute über Abgeordnetenwatch gestellte Anfrage in der Angelegenheit Gaddafi jun. habe ich erhalten.

Hierzu darf ich Ihnen miteilen, dass sich Herr Gaddafi bei seinem Verkehrsunfall am 15.11.2006 im Stadtgebiet München mit einem libyschen Diplomatenpass ausgewiesen hatte.

Aufgrund des Vorzeigens eines Diplomatenpasses und des Umstandes, dass Herr Gaddafi zum Unfallzeitpunkt auch ein Diplomatenfahrzeug der Libyschen Botschaft steuerte, mussten die kontrollierenden Beamten zum Zeitpunkt der Kontrolle davon ausgehen, dass Herr Gaddafi über einen Diplomatenstatus verfügt.

Der Umstand, dass dies nicht der Fall war und die Diplomatenfahrzeuge der libyschen Botschaft zweckwidrig genutzt wurden, war zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt.

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der bereits von Ihnen zitierten Antwort des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 25.03.2011(vgl. hierzu Drucksache 16/8204 des Bayer. Landtags).

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
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