Joachim Herrmann (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Jurastudium
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsminister, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Erlangen-Stadt
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(...) Ich bin mir darüber hinaus jedoch auch sicher, dass die konsequente und transparente Überprüfung von Beschwerden und Vorwürfen das große Vertrauen widerspiegeln wird, das die Menschen in Bayern unserer Polizei regelmäßig entgegenbringen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

so sehr ich Ihre Absicht begrüße, für weniger Gewalt in Deutschland zu sorgen, möchte ich sie doch bitten das Thema "Verbot von ´Killerspielen´" aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.

Bei diesem Thema mit Amokläufen zu argumentieren ist kaum hilfreich. Wer sich mit der Altersgruppe der Täter befasst wird schnell feststellen, dass nahezu alle männlichen Jugendlichen mindestens ein entsprechendes Spiel besitzen - dadurch besitzen "Killerspiele" und Amokläufer" eine Korrelation, keineswegs aber eine Kausalität. Die meisten Amokläufer werden auch einen schwarzen Pullover im Schrank haben, der ist aber keineswegs die Ursache für Gewalt (obwohl es eben auch in diesem Fall eine Korrelation geben dürfte!).

Zu vermuten, dass es nach einem Verbot von Gewaltspielen weniger Gewalt an Schulen gibt, halte ich für sehr gewagt. Das führt mich zu meiner ersten Frage: Natürlich bin ich nicht für eine Abschaffung der USK, aber sollte eine reife Gesellschaft nicht eher auf Verbote verzichten (die im Internetzeitalter ohnehin kaum umzusetzen sind) und nicht lieber Energie darauf Verwenden die Betreuung an Schulen zu verbessern? Also z.B. Lehrern beizubringen, Risikoschüler zu erkennen und für psychologische und erzieherische Fördermaßnahmen zu sorgen?

Meiner Meinung nach würde ein Killerspiel-Verbot nur ein Symptom bekämpfen, keineswegs die Ursache für Gewalt. Diese dürfte man viel eher in der Familie finden...

Meine zweite Frage zielt in die entgegengesetzte Richtung: Wenn Sie argumentieren, ein Verbot von Gewaltspielen würde zu weniger Gewalt in der Gesellschaft führen, müssten dann nicht auch einige andere Aktivitäten verboten werden? Ich denke hier z.B. an Jagdvereine? Ich rede jetzt nicht von echten Berufsjägern, sondern von solchen die sich einmal im Jahr treffen um Tiere zu töten - denn ja auch das ist Gewalt, erst recht wenn Kinder dabei sind. Und was ist mit Schützenvereinen, die den Umgang mit Waffen lehren?

Viele Grüße
B.
Antwort von Joachim Herrmann
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22.06.2010
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 07.04 2010 zum Thema Killerspiele. Zum überwiegenden Teil Ihrer Fragen habe ich hier auf "Abgeordnetenwatch" bereits Stellung genommen. Ihr Vergleich mit Jagd- und Schützenvereinen ist aus meiner Sicht nicht zutreffend. Gerade dort wird der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen gelehrt und gepflegt, das exakte Gegenteil zum blutrünstigen Niedermetzeln auf den Computerbildschirmen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
07.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

ich bin selbst Vater eines 14 Monate alten Sohnes und daher an dem Schutz von Kindern äusserst interessiert. Trotzdem kann ich Ihrer Argumentation zu den sogenannten "Killerspielen" nicht folgen. Sie verweisen immer wieder auf die zahlreichen fundierten wissenschaftlichen Studien, vermeiden es aber auch nur eine einzige zu zitieren.
Ich kann auch nach intensiver Suche keine in sich schlüssige Studie finden, die halbwegs glaubwürdig eine derartige Schlussfolgerung zulassen würde. Bitte helfen Sie mir hier!

Zeitgleich wird über ganz Deutschland, insbesondere aber in Bayern, ein Missbrauchsskandal der Katholischen Kirche nach dem anderen aufgedeckt und ein Ende ist noch nicht abzusehen. Hier vermisse ich gänzlich eine derart deutlich Stellungnahme Ihrerseits. Das wirkt befremdlich.
Wo stehen Sie hier? Werden Sie auf verstärkte Aufklärung drängen und mehr und intensivere Kontrollen fordern?

Die Wahrscheinlichkeit, dass mein Sohn Opfer eines Amokläufers wird, der auf Grund von "Killerspielen" zu einem solchen geworden ist, dürfte so weit gegen 0 tendieren, dass er mathematisch kaum noch errechenbar ist. Hingegen ist die Wahrscheinlichkeit, dass er in einem der zahlreichen katholisch geführten Kindergärten, Opfer eines Pädophilen wird doch als durchaus relevant und für mich beängstigend einzustufen.

Warum wird hier mit zweierlei Mass gemessen und sich über ein absolutes Randphänomen, dass entgegen Ihrer Aussage ganz und gar nicht wissenschaftlich bewiesen ist, derart echauffiert, während die viel gefährlicheren Probleme offenbar keine Rolle spielen?

(Über Ihre Aussage, dass Drogen in Deutschland gesellschaftlich nicht akzeptiert sind, brauchen wir wohl kaum weiter zu reden. Dies ist schlicht und ergreifend Unsinn. Alkohol und Nikotin gehören zu weit verbreiteten und gesellschaftlich völlig akzeptierten Drogen in Deutschland, die jährlich weit mehr Tote fordern, als sämtliche Amokläufe seit Gründung der Bundesrepublik zusammengenommen.)
Antwort von Joachim Herrmann
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22.06.2010
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 07.04 2010 zum Thema Killerspiele. Ich habe dazu hier auf "Abgeordnetenwatch" bereits umfangreich Stellung genommen. Sie finden unter meinen Antworten auch genügend Hinweise auf wissenschaftliche Studien; die schädlichen Auswirkungen der Beschäftigung mit extremster Brutalität am Computer dürften in der seriösen wissenschaftlichen Forschung kaum noch umstritten sein. Ich kann an Sie als junger Vater nur appellieren, ihre Erziehungsaufgabe ernst zu nehmen und ihren Sohn, wenn er in das entsprechende Alter kommt, von der Beschäftigung mit derartigen Machwerken abzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Hermann,

Sie haben in einer vorhergehenden Antwort zum Ausdruck gebracht das Sie weiterhin ein Verbot von so genannten "Killerspielen" anstreben.
In der Wissenschaft ist eine Kausalität zwischen dem Spielen von gewalthaltigen Computerspielen und der Ausübung von Gewalt in der Realität weiterhin stark umstritten - es gibt sowohl Studien die eine Kausalität feststellen, als auch Studien die dem Widersprechen, und sogar Studien wonach gewalthaltige Computerspiele sogar eine gewaltmindernde Wirkung haben.
Zudem beschänken sich ein großteil der Studien auf Jugendliche, nicht Erwachsene.
Wie begründen Sie in dieser Hinsicht ein vollständiger Verbot solcher Spiele, welches ein signifikanter Eingriff auch in der Rechte Erwachsener darstellt, ins besondere mit Blick auf Artikel 5 GG ("Eine Zensur findet nicht statt.").

Auch möchte ich darauf hinweisen das das Spielen von "Egoshootern" oder ähnlichen Spielen den Spielern nicht die handwerklichen Fertigkeiten im Umgang mit Waffen vermittelt. Wie stehen sie zu Institutionen die den Umgang mit Waffen - Beschaffung, Wartung, Zielen und Feuern - sehr wohl vermitteln - wie etwa Schützenvereine?

Ich freue mich auf Ihre Antwort,
und verbleibe, mit freundlichen Grüßen
Antwort von Joachim Herrmann
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22.06.2010
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 07.04 2010 zum Thema Killerspiele. Ich habe dazu hier auf "Abgeordnetenwatch" bereits weitgehend Stellung genommen. In der Tat kann ich auch bei Erwachsenen kein schützenswertes Recht erkennen, sich mit derartigen Machwerken zu beschäftigen, zumal die von der Wissenschaft festgestellten schädlichen Auswirkungen nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Ende finden. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, Killerspiele als harmlose Freizeitbeschäftigung oder gar als Inbegriff der eigenen Selbstverwirklichung anzusehen. Mit Kunst oder freier Meinungsäußerung hat dies rein gar nichts zu tun. Eine zivilisierte Gesellschaft darf und muss hier Grenzen setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
11.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Hermann,
in ihrer Antwort vom 06.04.2010 an Herrn Hoffmann zu Thema "Gewalthaltige Computerspiele", vordern sie ein Verbot dieser Spiele:

"Ich fordere deshalb schon lange ein gesetzliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Killerspiele. Ein solches findet sich zwar bereits grundsätzlich in § 131 Strafgesetzbuch (StGB), der Gewaltdarstellungen unter Strafe stellt und über eine Verweisung auch auf "Datenspeicher" anwendbar ist. "

Gemäß ihrer Interpretation des Gesetzes sollten also auch gewalthaltige Filme, Hörbücher und sogar Comics Verboten werden? Denn §131 Absatz 1 Bezieht sich auf "Schriften" (2. Wort), Absatz 2 nennt weiterhin "Rundfunk, Medien und Teledienste"

Einen verweis auf "Datenträger" kann man nirgends finden.... Oder gilt für SIE ein anderes Strafgesetzbuch als für den andere? Eventuell habe ich den entsprehcneden Paragraphen auch falsch verstanden, ich bitte deshalb um eine Erklärung, wie sie auf ihre obige Aussage kommen.

Nahezu in jedem Superheldencomic sind Gewaltdarstellungen enthalten. Zu den besten Sendezeiten werden Horror-und Actionfilme im Fernsehen gesendet (auch in öffentlich-rechtlichen Sendern), in denen Gewalt dargestellt wird. Niemals würde es jemand wagen, Actionfilme zu verbieten (wobei HIER tatsächlich eine gesetzliche Grundlage besteht). Das versucht auch kein Politiker, denn damit kann man keine Wähler gewinnen.
Ihre Aussage zu diesem Thema kann ich deshalb nicht ernst nehmen.

Wie ein Mann mit gesundem Menschenverstand, der sie ja (hoffentlich) sind, darauf kommt, Computerspieler mit Drogensüchtigen und Kinderschädnern zu vergleiche ist mit schleierhaft.
(Ich nehme keine Drogen, trinke keinen Alkohol, und Rauche nicht, Kinderpornografie halte ich für ein schweres Verbrechen)
Ich bitte diese Aussage von ihnen zu Erklären.
Ich, sowie viele andere Gamer, empfinden diese Aussage als sehr beleidigend und ich bitte sie, solche Vergleiche in Zukunft zu unterlassen, sowie sich dafür öffentlich zu entschuldigen.
Antwort von Joachim Herrmann
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27.04.2010
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

Sie nehmen in Ihrer E-Mail vom 16.04.2010 Bezug auf meine Antwort an Herrn Hoffmann vom 06.04.2010 zum Thema "Gewalthaltige Computerspiele".

Sie haben mich missverstanden, wenn Sie mir vorwerfen, jegliche gewalthaltigen Spiele, Bücher oder Filme verbieten zu wollen. Mir geht es allein um so genannte Killerspiele, Computerspiele also, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben. Sie werden grundsätzlich bereits heute von dem von Ihnen angesprochenen § 131 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasst, der bestimmte grausame und unmenschliche Gewaltdarstellungen unter Strafe stellt. § 11 Abs. 3 Strafgesetzbuch, auf den diese Vorschrift verweist, bestimmt dabei, dass den genannten Schriften unter anderem auch "Datenspeicher" gleichstehen. Um eine auf virtuelle Killerspiele besser zugeschnittene Regelung zu schaffen, hat Bayern im Jahr 2007 in einer Bundesratsinitiative einen neuen § 131a StGB vorgeschlagen. Sie finden den Text der Bundesratsinitiative unter

dipbt.bundestag.de


Angesichts der heute nicht mehr bestreitbaren schädlichen Auswirkungen gewaltverherrlichender Computerspiele und der Tatsache, dass die Computerspielindustrie weiterhin derartige entsetztlichen Machwerke auf den Markt wirft, halte ich nach wie vor ein strafrechtliches Verbot für unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
23.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Hermmann,

in Ihrer Antwort an Herrn Hoffmann schreiben Sie:
"Denn während Drogenkonsum in unserer Gesellschaft mit Recht nicht akzeptiert ist und Kinderpornografie allgemein auf Verabscheuung stößt, werden die Gewaltorgien auf Computerbildschirmen in ihren Auswirkungen leider von Vielen verharmlost und schön geredet."

Dazu möchte ich Ihnen sagen dass der Drogenkonsum in unserer Gesellschaft sehr wohl akzeptiert ist. Es gibt sowohl öffentliche Werbung für Zigaretten und Alkohol, als auch Events wie den Starkbieranstich bei denen Politiker öffentlich Alkohol konsumieren.
Selbst auf unseren Polizeiautos wird fälschlicherweise die Droge Alkohol vom Begriff "Drogen" differenziert mit der Aufschrift "Stark im Leben - auch ohne Alkohol und Drogen".

Meine Frage an Sie ist nun: Wäre es nicht an der Zeit endlich öffentlich klarzustellen, dass Alkohol sehr wohl eine gefährliche Droge und eben nicht nur "Kultur" ist? Sie ist eindeutig nachweisbar verantwortlich für viele tausende Verkehrstote, Jugendliche die im Krankenhaus landen und chronisch Süchtigen die daran zu Grunde gehen.

Alkohol ist eine Droge die bereits ab 16 Jahren erhältlich ist und für viele Tote, Todkranke und Verletzte verantwortlich. Wohingegen gewalthaltige Computerspiele, die ab 18 Jahren erlaubt oder sogar in Deutschland kolmplett verboten sind, bisher noch niemanden getötet haben, obwohl sie rund um die Erdkugel von Millionen Menschen gespielt werden. Selbst wenn man behaupten würde, dass gewalthaltige Computerspiele für alle bisherigen Amokläufe allein verantwortlich wären, so übersteigt die Zahl der Toten durch indirekten oder direkten Einfluss von Alkohol die von Amokläufen doch im astronomischen Ausmaß.

Wieso wird also über das Thema gewalthaltige Computerspiele mit solch einem Aufwand diskutiert, statt mit vierfacher Kraft gegen wirkliche Gefahren wie die Verharmlosung und den Missbrauch von einer Droge wie Alkohol vorzugehen?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen bereits im Voraus
Antwort von Joachim Herrmann
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10.05.2010
Joachim Herrmann
Sehr geehrter Herr ,

Sie nehmen in Ihrer E-Mail vom 23.04.2010 Bezug auf meine Antwort an Herrn Hoffmann vom 06.04.2010 zum Thema "Gewalthaltige Computerspiele" und sprechen darin auch den öffentlichen Umgang mit Alkohol an.

Zunächst möchte ich Eines deutlich machen: Niemand behauptet, dass so genannte Killerspiele, also Computerspiele, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, allein für Amoktaten verantwortlich sind. Aber, das müssen wir sachlich feststellen, bei fast jedem Amoklauf in Deutschland hat der Täter derartige Spiele gespielt. Deshalb muss ein verantwortlicher Handlungsansatz auch Maßnahmen gegen einen ungehinderten Zugang zu Tötungsspielen beinhalten. Um dies noch einmal deutlich zu sagen: ich meine keineswegs alle Computerspiele, sondern nur ganz bestimmte gewaltverherrlichende Machwerke, wie sie zum Beispiel vom Winnenden-Amoktäter gespielt wurden, der 15 Menschen getötet hat.

Diese Zahl aufzurechnen gegen die leider vielfach höhere Zahl der in Verkehrsunfällen mit Alkoholeinwirkung getöteten Menschen halte ich für unredlich. Meine Aufgabe als Innenminister des Freistaats Bayern ist es, die Bürgerinnen und Bürger vor allen Gefährdungen zu schützen. Deshalb nehme ich seit Langem deutlich zum sich leider ausbreitende Missbrauch von Alkohol Stellung und unterbreite Vorschläge, wie der Alkoholmissbrauch zurückgedrängt werden kann. Zu meinen Vorschlägen zählen u.a. ein Ausbau der Suchtberatung, Präventionsprogramme in den Schulen und die Einschränkung der Bezugsmöglichkeiten, insbesondere nachts im öffentlichen Raum. Denn auch hier ist ein ausgewogener Ansatz gefragt, der verschiedenste Maßnahmen vereint - dazu gehören auch Verbote.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL
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