Sehr geehrter Herr

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bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Der Gesetzentwurf der Landesregierung lag mir zum Zeitpunkt Ihrer Frage noch nicht vor, die Fraktionen haben ihn erst vor kurzem erhalten, so dass ich Ihnen erst jetzt qualifiziert antworten kann.
Nach Durchsicht des Gesetzentwurfs teile ich Ihre Bedenken. Die geplanten Neuregelungen sind nicht nachvollziehbar und werden in der Praxis zu Unklarheiten führen, u.a. weil nicht klar ist, was unter Wegen, "die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können", genau zu verstehen ist und woran man diese erkennt. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum Radfahrer nur Wege benutzen sollten, die so breit sind, dass sie von einem Kraftfahrzeug zu befahren sind.
Sicher ist es im Sinne des Naturschutzes notwendig, dass Waldbesucher die Umwelt und die dort beheimateten Tiere achten und nicht einfach quer durchs Dickicht gehen oder fahren. Warum die Wege allerdings derart breit sein müssen, ist wirklich unverständlich. Das sehen auch die Umweltverbände so, die an dieser Stelle keinen Handlungsbedarf sehen, und auch Hessenforst spricht von lediglich sechs bis sieben Stellen in hessischen Wäldern, wo es ernste Naturschäden durch Mountainbiker gebe. Diese Problemfälle ließen sich ohne weiteres durch klare Absprachen und die Schaffung von ausgewiesenen Strecken beheben.
Auch das Argument einer mangelnden Rücksichtnahme von einigen Radfahrern gegenüber Fußgängern ist nicht stichhaltig. Wenn eine Minderheit sich nicht an Regeln hält, helfen auch verschärfte Regeln nichts, die wiederum gebrochen werden. Damit bestraft man in erster Linie all jene, die sich fair und rücksichtsvoll verhalten.
Ich denke, dass die Gefahren für den hessischen Wald nicht von Radfahrern ausgehen. Daher sind auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Strafen von bis zu 100.000 (!) Euro absurd. Ich würde mir wünschen, die Landesregierung würde so konsequent gegen tatsächliche Umweltsündern vorgehen, die einen hohen Schadstoffausstoß produzieren und dazu beitragen, dass die Wälder beispielsweise durch sauren Regen geschädigt werden.
Ich finde die Argumentation der Landesregierung, dass es hierbei um den Schutz des Waldes ginge, wenig überzeugend. Immerhin war es diese Landesregierung, die dafür verantwortlich war, dass 300 Hektor besonders schützenswerter Bannwald abgeholzt wurde, um eine weitere Landebahn am Frankfurter Flughafen bauen zu können.
Ein Sprecher des Umweltministeriums hat bereits eingeräumt, dass der Gesetzentwurf in Zusammenarbeit mit den Grundbesitzern entstanden sei, und das merkt man dem Gesetzentwurf an.
Radfahren sollte in Hessen stärker als bisher gefördert werden, eine derartige Kriminalisierung von Radfahrern hingegen ist nicht hinnehmbar. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass die Einwände und Bedenken, die Sie vorbringen, auch in die Beratungen des Landtags einfließen.
Beste Grüße
Janine Wissler