Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für ihre Frage vom 1.7.2009 zu der ich im folgenden Stellung beziehen möchte.
Normalerweise müssten alle politisch gewollten Altersvorsorgeleistungen, denen keine eingezahlten Beiträge gegenüberstehen aus dem Steueraufkommen finanziert werden. So müssten z.B. Rentengutschriften für Erziehungs- oder Ausbildungszeiten vollständig über Steuern finanziert werden. In der Vergangenheit wurden zu oft soziale Leistungen eingeführt, die zwar politisch gewollt waren, aber im Prinzip nicht Aufgabe einer Altersvorsorge der Beschäftigten sind. Um den Staatshaushalt zu schonen, wurden diese Leistungen aus den Versicherungsbeiträgen der Beschäftigten und nicht aus dem Steueraufkommen finanziert.
Insgesamt hat der Bund 2009 aber rund 79,2 Milliarden Euro an die Rentenversicherung gezahlt. Dieser Bundeszuschuss stellt weiterhin den mit Abstand größten Ausgabenblock im Bundeshaushalt dar. Die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung machten 2009 rund 28 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes aus.
Vor 25 Jahren waren es noch knapp 16,8 Milliarden Euro beziehungsweise 13 Prozent der Bundesausgaben. Seitdem hat sich der Bundeszuschuss nominal fast verfünffacht. Die Ausgaben der Rentenversicherung haben sich im selben Zeitraum hingegen lediglich verdreifacht.
Fast 29 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherung werden im Jahr 2009 durch Bundesmittel erbracht.
Da die gesetzliche Rentenversicherung ausschließlich auf die Verteilung der von den Beschäftigten erwirtschafteten Beiträgen besteht, ist absehbar, dass entweder die Renten sinken oder aber die Beiträge steigen müssen. Mit ihrer so genannten Rentengarantie hat die Bundesregierung sich gegen die jüngere Generation und für steigende Rentenbeiträge entschieden. Die Entscheidung der Bundesregierung ist nichts anderes als praktizierte Generationenungerechtigkeit.
Auch wenn ich überzeugt bin, dass es bei der jüngeren Generation eine große Solidarität mit den Rentnerinnen und Rentnern gibt, ist unstrittig, dass diese, in Relation zu ihren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträgen, eine deutlich geringere Rente als frühere Generationen erhalten. Aus diesen Gründen ist die private Altersvorsorge alternativlos. Wir müssen die jungen Menschen über eine steuerliche Entlastung in die Lage versetzen, sich eine eigene private Vorsorge aufzubauen, ansonsten dürfte die Altersarmut dramatisch zunehmen. Je später ein Systemwechsel weg von einer umlage- hin zu einer privaten Vorsorge angegangen wird, um so schwieriger wird er, da die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht nur die Altersbezüge der gegenwärtigen Rentnergeneration finanzieren müssen, sondern gleichzeitig in den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge investieren sollen.
Die FDP fordert seit Jahren einen stärkeren Ausbau der privaten Altersvorsorge. Über die Einführung entsprechender Freibeträge soll den Beschäftigten der Aufbau einer Vorsorge vereinfacht werden. Dabei geht es nicht um einen Verteilungskampf alt gegen jung, es geht darum im gesellschaftlichen Miteinander einen Weg zu finden, wie die Altersvorsorge finanzierbar bleibt und zukunftsfähig gestaltet werden kann.
Eine Entflechtung der eigentlichen Aufgabe einer Altersvorsorge für die Beschäftigten von politisch gewollten Rentenleistungen ist dringend erforderlich. Dies ist auch ein Grund dafür, dass die FDP sich für einen stärkeren Ausbau der privaten Altersvorsorge einsetzt. Die Menschen sollen selber für ihr Alter vorsorgen können und diese Vorsorge soll ihnen auch direkt zugute kommen. Eine private Rentenversicherung würde es jedenfalls deutlich schwerer machen, politische Aufgaben über die Versicherungsbeiträge der Beschäftigten zu finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Harald Leibrecht, MdB