Gabriele Fograscher (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gabriele Fograscher
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Erzieherin, Fachlehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Donau-Ries
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Für die Gründung einer Partei ist zunächst eine konstituierende Versammlung notwendig. Zu dieser müssen die Parteigründer öffentlich einladen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
12.12.2006
Von:
Jan

Als ich in der vergangenen Woche bei einer Umfrage in Nordschwaben die Wähler nach ihrer Meinung zur Rente mit 67 befragt habe, bin ich auf heftige Ablehnung gestossen.

Meine Frage: Wie wollen Sie den Wählern in Nordschwaben die Rente mit 67 näherbringen?
Antwort von Gabriele Fograscher
1Empfehlung
14.12.2006
Gabriele Fograscher
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur "Rente mit 67".
Bereits mit der Rentenreform 2001 und dem Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) von 2004 hat der Gesetzgeber auf die sich wandelnden demographischen, aber auch ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagiert. Damit wurden die Grundlagen für eine generationengerechte Rente sowie die breite staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen. Mit dem Altersgrenzenanpassungsgesetz und dem Retenversicherungsbericht 2006 hat die Bundesregierung jetzt weitere wichtige Bausteine für eine verlässliche und zukunftsfeste Alterssicherung auf den Weg gebracht. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserwartung, die ich ausdrücklich begrüße, und sinkender Geburtenzahlen ist die stufenweise Anhebnung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele einhalten zu können. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern hat sich drastisch verschlechtert. Deshalb war es an der Zeit zu reagieren, damit die Rentenversicherung für alle Generationen ein verlässliches und leistungsstarkes Instrument der Alterssicherung bleibt. Die allgemeine Regelaltersgrenze wird zwischen 2012 und 2029 auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-Schritten, ab 2024 in Zwei-Monats-Schritten, so daß dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 gilt. Eine wichtige Ausnahme wird es geben. Um Härten für Versicherte mit besonders langjähriger und besonders belastender Berufstätigkeit abzufedern, wird eine neue Altersrente eingeführt: Wer mindestens 45 Pflichtversicherungsjahre aus Beschäftigung, Selbständigkeit und Pflege sowie aus Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr nachweist, kann wie bisher mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Davon dürften insbesondere Arbeiter und Handwerker profitieren, die meist schon in jungen Jahren mit der Lehre begonnen haben. Die Erhöhung der Regelaltersgrenze ab 2012 wird durch die "Initiative 50plus" flankiert. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit und die Beschäftigungschancen älterer Menschen bereits heute zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
23.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Fograscher,

wie kann es sein, das in Nördlingen bei der ARGE nicht möglich ist, einen Führerschein auf Darlehensbasis zu erhalten! Ich hatte schriftlich eine Zusage für einen Job als Fahrer! Dazu wird aber der FS gebraucht! Nun, die Arge behauptet, man kann nicht fördern, auch nicht als Darlehen, da ich nicht genug verdienen würde! Warum heißt es dann immer, man soll JEDE Arbeit annehmen, aber fördern möchte man dies nicht! und einen Bescheid über meinen Antrag kann man natürlich auch nicht erstellen, da es dafür kein Formblatt gibt! Aber was ist mit §16 SGB II? Damit kann man fast alles fördern, und ich denke, man sollte gerade Langzeitarbeitslose fördern, und nicht nur FORDERN!

Woanders gehts mit dem Darlehen für FS! Warum nicht in Nördlingen?

mfg
Antwort von Gabriele Fograscher
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28.02.2007
Gabriele Fograscher
Sehr geehrter Herr ,

ich werde Ihnen in den nächsten Tage auf dem Postwege eine persönliche Antwort zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher
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Frage zum Thema Finanzen
23.01.2007
Von:

Frau Fograscher,

habe gerade in den Medien gehört, dass die Diäten schon wieder erhöht werden sollen! Was meinen Sie dazu?

Warum sollen die Diäten nach oben, aber das ALG II steigt nicht, obwohl schon jeder Bürger schon festgestellt haben muss, dass die Lebenshaltungskosten gestiegen sind, und das nicht gerade wenig!
Antwort von Gabriele Fograscher
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28.02.2007
Gabriele Fograscher
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Diäten der Bundestagsabgeordneten, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Gerne möchte ich mich zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung, den Diäten, äußern. Immer wieder wird öffentlich über das Einkommen der Abgeordneten diskutiert. Das finde ich völlig in Ordnung. Transparenz hat noch niemandem geschadet und wer ein öffentliches Amt wahrnimmt, muss sich Fragen zum Beispiel nach seinem Einkommen gefallen lassen.

Die Bundestagsabgeordneten erhalten monatlich ein steuerpflichtiges "Gehalt" von 7.009 Euro brutto. Bei der Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland wurde vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Feiertag gestrichen. Da die Abgeordneten jeden Tag Abgeordnete sind, konnte man ihnen natürlich keinen Feiertag streichen, deshalb wurde das ausgezahlte "Gehalt" reduziert auf aktuell 6.989,80 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches bekommen Abgeordnete nicht.

7.009 Euro - das ist viel Geld. Die Abgeordneten verdienen damit mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Diese 7.009 Euro sind weniger als das Monatsgehalt vieler Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden, den Gewerkschaften, und dazu muss man gar nicht auf die höchsten Hierarchiestufen schauen.

Die steuerfreie Kostenpauschale von 3.551 Euro dient Mehraufwendungen. Davon werden zum Beispiel die Wohnung in Berlin gezahlt oder die Kosten im Wahlkreis wie das Wahlkreisbüro. Meine Erfahrung ist, dass ein fleißiger Abgeordneter mit diesem Geld eher nicht auskommt.

Die Abgeordneten entscheiden selbst über die Höhe der Diäten. So merkwürdig es klingt, aber die meisten Abgeordneten würden auf dieses "Vorrecht" gerne verzichten. Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten aber ausdrücklich verpflichtet, selbst - und: "vor den Augen der Öffentlichkeit" - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.

Niemand macht Politik - oder sollte Politik machen -, weil er oder sie viel Geld verdienen will. Auch ein gut verdienender Rechtsanwalt, eine Topmanagerin, ein hoch bezahlter Wissenschaftler oder eine gut verdienende Künstlerin kann in die Berufspolitik gehen. Sie müssen aber wissen, dass sie ihr früheres Einkommen dabei meistens nicht wieder erreichen, sondern weniger verdienen werden. Das ist bei einem öffentlichen Amt auch zumutbar, soweit zum Beispiel die Abgeordnetenentschädigung nicht zu gering und angemessen ist.

Ich finde ohnehin, dass bei der Höhe der Abgeordnetenentschädigung vor allem die Frage zu beantworten ist, was ist angemessen. Was ist angemessen für einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete, die die Interessen von ca. 250.000 Bürgerinnen und Bürgern vertreten? Was ist angemessen für jede und jeden der knapp 600 Abgeordneten, die in unserem Land darüber entscheiden, ob deutsche Soldaten ins Ausland geschickt werden (Beispiel Kosovo, Afghanistan) oder nicht (Beispiel Irak). Was ist angemessen, für die Abgeordneten, die über die Zukunft unserer Kranken- und Rentenversicherung, über die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und darüber entscheiden, welche Steuern wir zahlen sollen.

Gerne möchte ich mich auch zu den Altersversorgungsregelungen für Abgeordnete äußern. Ich bin der Auffassung, dass sie verändert werden müssen. Meines Erachtens folgt das Modell der Alterversorgung von Politikern zu Unrecht dem Vorbild der Beamtenversorgung. Bei Beamten können wir im Prinzip davon ausgehen, dass sie ein ganzes Berufsleben lang für ihren jeweiligen Dienstherren (die Gemeinde, das Bundesland, die Bundesrepublik Deutschland) tätig sind. Abgeordnete und andere Politiker haben meistens vor ihrer Tätigkeit als Berufspolitiker lange in einem anderen Beruf gearbeitet und sind oft auch nach der Zeit als Berufspolitiker noch erwerbstätig. Deshalb sollte es bei den Abgeordneten und anderen Politikern so wie bei allen anderen sein, dass nämlich Versorgungsansprüche nur für jedes Jahr der Tätigkeit zum Beispiel als Abgeordneter anteilig entstehen. Dann wäre ausgeschlossen, dass eine im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag zu hohe Altersversorgung entstehen kann. Klar ist für die SPD-Bundestagfraktion: ohne eine strukturelle Veränderung auch der Altersversorgungsregelung wird es nicht zu einer Erhöhung der Diäten kommen.

Hinzufügen möchte ich noch, daß die Diäten der Bundestagsabgeordneten zum letzten Mal am 1.1.2003 erhöht wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher
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Frage zum Thema Soziales
27.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Fograscher,

die Rente mit 67 wird gerne als versteckte Rentenkürzung deklariert...
Ihre Meinung dazu?

Mit Freundlichen Grüssen
Antwort von Gabriele Fograscher
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14.02.2007
Gabriele Fograscher
Sehr geehrter Herr ,

zu der Aussage, die Rente mit 67 stelle eine verdeckte Rentenkürzung dar, nehme ich wie folgt Stellung:

Der oft wiederholte Vorwurf die Erhöhung des Rentenalters bedeute eine Rentenkürzung, ist angesichts einer im Durchschnitt weiter steigenden Rentenbezugsdauer haltlos. Tatsächlich sorgen gerade unsere Maßnahmen dafür, dass die heutigen Arbeitnehmer/innen, Rentnerinnen und Rentner keine Einbußen fürchten müssen.

  • Die jetzt geltenden Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente für langjährig Versicherte bleiben erhalten. Wer mit 35 Arbeitsjahren (bis 2023) in die Erwerbsminderungsrente muss, kann dies weiterhin nach dem derzeitigen Recht tun; ab 2024 benötigt man dazu 40 Arbeitsjahre. Dies war für uns bei den Verhandlungen unabdingbar. Denn ein langes Arbeitsleben darf nicht mit höheren Abschlägen und damit einer niedrigeren Rente bestraft werfen. Darüber hinaus bleibt auch das Zugangsalter für langjährig Versicherte als flexiblem Rentenzugang ab 63 Jahren erhalten.

  • Außerdem ist es uns gelungen, eine Verschiebung des Stichtags für die Geltung des Vertrauensschutzes bei Altersteilzeit vom 29. November auf den 31. Dezember 2006 zu erreichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die den Geburtsjahrgängen 1954 und älter angehören, genießen nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz Vertrauensschutz, wenn sie zum Stichtag verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben.

Wir wissen, dass eine Erhöhung des Rentenalters ins Leere laufen muss, wenn sich die derzeitige Arbeitsmarktlage für ältere Menschen nicht grundlegend ändert. Wir haben deshalb beschlossen, die Beschäftigungsmöglichkeiten Älterer zu verbessern. Denn eine längere Lebensarbeitszeit kann nicht nur durch die formale Änderung des Rentenrechts erreicht werden.

  • Mit der Initiative 50plus wollen wir den Mentalitätswechsel in den Unternehmen für mehr Beschäftigung Älterer fördern. Wir wollen deren Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Qualifizierung ausbauen, damit sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen genügen. Deshalb übernimmt der Bund die Weiterbildungskosten für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleineren und mittleren Betrieben. Weiterhin ist vorgesehen den Kombilohn für Ältere auszubauen und Eingliederungszuschüsse bei einer Einstellung von älteren Arbeitnehmern zu gewähren.

  • Gute Arbeitsmarktbedingungen sind Voraussetzungen für längeres Arbeiten. Deshalb unterstützen wir die Betriebe mit der Initiative INQA dabei, ihre Arbeitsbedingungen modern und alternsgerecht zu gestalten. Qualifizierung und Gesundheit sind die Schlüssel für die Fähigkeit und Bereitschaft Älterer, berufstätig zu sein. Mit dem Programm "Perspektive 50plus" werden Regionalprojekte zur beruflichen Wiedereingliederung Älterer gefördert. Und wir ermöglichen für Ältere 30.000 Zusatzjobs bis zu einer Laufzeit von drei Jahren. Zusammen mit der insgesamt erfreulichen Entwicklung am Arbeitsmarkt werden diese Maßnahmen dafür sorgen, dass sich die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich verbessern werden. Darüber hinaus rufen wir aber auch die Tarifparteien dazu auf, ihren Beitrag zu leisten. Denn sie sind primär für Beschäftigung, Qualifizierung und Erhalt der Arbeitskraft verantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB
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Frage zum Thema Internationales
28.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Fograscher,

wie stehen Sie als Abgeordnete aus Bayern mit den meißten Solaranlagen innerhalb Deutschlands zu der Frage:

Wieso zeigt die Bundeswehr vermittels Dieselgeneraoren auf wie man schnell und zuverlaessig eine abhaengige (Dieselnachschub) und klimaschaedliche (Russ und CO2-Ausstoß) Stromversorgung aufbaut?

Warum ist die Bundeswehr nicht in der Lage mit einschlägigen Instituten ( z.B. ISET, Kassel) zusammen entsprechende PV-Inselanlagen in einem der sonnigsten Länder der Welt aufzubauen?

Waeren diese Lösung nicht letztendlich billiger, da der Nachschub über die Sonne tagtäglich kommt?

MfG
Antwort von Gabriele Fograscher
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14.02.2007
Gabriele Fograscher
Sehr geehrter Herr ,

über die Internetseite www.abgeordnetenwatch.de habe ich Ihre Anfrage bezüglich der dezentralen Energieversorgung (Strom) erhalten.

Sie fragen mich in Ihrem Schreiben, warum die Bundeswehr bei Ihren Auslandseinsätzen – insbesondere in sonnenreichen Ländern keine Solar-Inselanlagen einsetzt.

Hierfür gibt es zwei Gründe:

  • die zurzeit von der Bundeswehr verwendeten Dieselaggregate entsprechen dem Nato-Standard. Das heißt, die Aggregate sich universell von den Mitgliedsstaaten austausch- und anschließbar.

  • Dieselaggregate sind noch immer schneller auf- abbaubar als Solaranlagen. Dies ist ganz entscheidend bei Einsätzen der Bundeswehr.

Selbstverständlich gebe ich Ihnen Recht, dass es im Sinne der Umweltfreundlichkeit wünschenswert wäre, wenn Solaranlagen bei der Bundeswehr zum Einsatz kämen.

Da die Forschung und Entwicklung bei der Gewinnung regenerativer Energie aber starke Fortschritte macht, ist vermutlich in naher Zukunft mit dem Einsatz solcher Anlagen, zumindest in Teilbereichen, zu rechnen.

Auch ich würde diese Entwicklung begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB
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Ihre Frage an Gabriele Fograscher
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