Gabriele Fograscher (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gabriele Fograscher
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Erzieherin, Fachlehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Donau-Ries
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen, Bayern
weitere Profile
(...) Ich selbst habe vergangene Woche eine Paintball-Anlage besucht und sowohl mit Spielern als auch mit Vertretern der Liga gesprochen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Ordentliches Mitglied
Inneres
Stellvertretendes Mitglied
Verteidigung
Fragen an Gabriele Fograscher
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Gabriele Fograscher,

Was stellen sie sich genau unter "gefechtsähnlichen Schießsportübungen" vor ?

Durch welche Quelle haben sie sich von der gefährlichkeit des IPSC-Schießen überzeugen lassen ??

Haben sie auch vor Judo, Taekwon-do, Boxen, Fechten zu verbieten ??
Olympische Kampfsportarten !!!!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gabriele Fograscher
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17.07.2009
Gabriele Fograscher
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage zu gefechtsähnlichen Schießsportübungen über abgeordnetenwatch.de.

Ich unterscheide durchaus das Westernschießen und das sog. IPSC-Schießen von kampfmäßigen Schießen, das bereits jetzt verboten ist. Doch gibt es bei diesen Schießsportarten auch Übungen aus der Deckung heraus, die der Simulation eines Häuserkampfes nahe kommen. In diesem Zusammenhang wurde auch immer über Paintball u.ä. Sportarten diskutiert. Um mir einen persönlichen Eindruck dieser Sportarten zu verschaffen, habe ich z.B. eine Paintballanlage besucht und mich mit Paintballspielern unterhalten.

Ich begrüße es daher, daß der Innenausschuß des Deutschen Bundestages vor der parlamentarischen Sommerpause eine Begleitentschließung verabschiedet hat, die einen Prüfauftrag an die Bundesregierung zur Untersuchung des Gefahrenpotentials von Paintball und anderen Spielen, auch dem Bewegungsschießen, beinhaltet. Zudem wurde die Bundesregierung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen.

Für mich sind Sportarten wie Boxen, Fechten und ähnliches nicht mit dem Schießen auf Menschen vergleichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
24.06.2009
Von:

das modernisierngsgesetz ist zum 1.1.04 in kraft getreten.
ich habe vor 30 jahren eine lebensversichereung zur alterssicherung abgeschlossen.jetzt darf ich 10 jahre lang mtl ca. 136,-- euro zusätzlich an die krankenkasse zahlen,das bedeutet,dass ich 30 jahrelang meiner versicherung ein zinsloses darlehen gegeben habe,und das nur,weil ich diese versicherung über meine firma abgeschlossen habe.mein einkommen war immer über der beitragsbemessungsgrenze,sodass keine auswirkung bei den ersparniss gab.
wurde bei beamten,abgeordneten,selbstständigen usw.in gleicher weise verfahren?
ich nenne diese vorgehensweise enteignung im kommunistischen stil.
auch ein bestandschutz wurde verwehrt.
wie stellen sie sich zu dieser thematik ?
schlussendlich wurde dieses enteignungsgesetz durch ihre regierungpartei,der SPD,durchgesetzt.
ich bin auf ihre antwort gespannt
Antwort von Gabriele Fograscher
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02.07.2009
Gabriele Fograscher
Sehr geehrter Herr Mühlpforte,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de vom 25.06.2009, in der Sie kritisieren, dass bei Direktversicherungen der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung anfällt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Rentnerinnen und Rentner grundsätzlich solche Beiträge zu zahlen, die ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. So sind neben den Beiträgen aus den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung u. a. auch für "der Rente vergleichbare Einnahmen" (Versorgungsbezüge), die auf das frühere Beschäftigungsverhältnis zurückzuführen sind, Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten. Darunter fallen insbesondere auch Betriebsrenten (§§ 237, 229 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Dies gilt seit dem 1. Januar 2004 für laufende und einmalig gezahlte Betriebsrenten gleichermaßen.

Hintergrund dieser Regelung ist folgender: Auf einmalig gezahlte Betriebsrenten waren nach einer heftig kritisierten Entscheidung des Bundessozialgerichts bis zur Änderung 2004 dann keine Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen, wenn diese "Kapitalabfindung" vor dem Renteneintritt gewählt wurde. Laufende Versorgungsbezüge und "Kapitalabfindungen" nach Renteneintritt waren dagegen schon zuvor beitragspflichtig. Diese nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz 2004 beseitigt. Die gesetzliche Regelung sieht seither vor, dass die Beiträge zur Krankenversicherung bei einer einmaligen Auszahlung nicht in einer Summe fällig, sondern auf zehn Jahre gestreckt werden und der jeweilige Jahresbetrag dann auf die Monate verteilt wird.

Soweit Sie in diesem Zusammenhang fehlenden Vertrauensschutz bemängeln, darf ich auf Folgendes hinweisen: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Neuregelungen, die belastend auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte einwirken (sogenannte unechte Rückwirkung), grundsätzlich dann zulässig, wenn eine Abwägung zwischen dem Vertrauen des betroffenen Personenkreises auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage einerseits und dem Allgemeinwohl andererseits ergibt, dass das Allgemeinwohl den Vorrang verdient. Letzteres war vorliegend der Fall. Die Stabilität der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch der Lohnnebenkosten war und ist ein wichtiges Ziel des Allgemeinwohls. Dies erfordert eine stärkere Beitragsbelastung der Rentner, um deren Subventionierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber über den allgemeinen Beitragssatz zu begrenzen. Dies ist vom Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich bestätigt worden (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2008 – Az.: 1 BvR 1924/07).

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB
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Frage zum Thema Familie
22.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Fograscher
Ich bin seit Februar 2005 verwitwet, habe 3 Kinder die jetzt im Alter von 16,13 und 11Jahren sind. Meine Frage ist warum man plötzlich, wenn man Witwer ist, in die Steuerklasse 1 oder 2 verdammt wird. Das reden über Familien sollten die Politiker zur Seite legen. Ich wünsche mir persönlich das sich meine Kinder einmal keine Kinder in die Welt setzen.
Antwort von Gabriele Fograscher
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18.08.2009
Gabriele Fograscher
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 23. Juli 2009 auf www.abgeordnetenwatch.de . Das deutsche Steuersystem kennt sechs verschiedene Steuerklassen. Steuerklasse I ist für Ledige, Verheiratete, die dauerhaft getrennt leben, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und Witwen und Witwer vorgesehen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die zusätzlich zu den Kriterien der Steuerklasse I Kinder alleine erziehen, fallen in die Steuerklasse II, die diesen Faktor berücksichtigt und bei gleichem Bruttoverdienst geringere Steuern als in der Steuerklasse I erhebt. Das bedeutet, dass das deutsche Steuersystem es durchaus finanziell berücksichtigt, ob der Ehepartner / die Ehepartnerin verstorben ist.

Nun zu Ihrer Aussage, dass die Politik zu wenig für Familien tue. Die SPD hat weitreichende Schritte zu einer familienfreundlichen Gesellschaft gelegt. Mit der Einführung und stückweisen Erhöhung des Kindergeldes, dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der besseren steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten kann die SPD auf eine gute Bilanz in der Familienpolitik der letzten elf Jahre zurückschauen. Wir setzen uns auch weiter für Familien ein!

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB
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Ihre Frage an Gabriele Fograscher
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