Filiz Polat (GRÜNE)
Abgeordnete Niedersachsen 2008-2013
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Grunddaten
Filiz Polat
Jahrgang
1978
Berufliche Qualifikation
Diplomvolkswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Bramsche
Ergebnis
9,6%
Landeslistenplatz
7
(...) Zu Deutschland gehören das Judentum und der Islam ebenso wie das Christentum und Konfessionsfreie. Wir wissen, dass die Beschneidung von Jungen für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung hat. Deswegen musste eine Lösung gefunden werden, die alle Grundrechte optimal verwirklicht. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.01.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Polat,
ich hatte vor Kurzem unseren Herrn Bürgermeister Ulrich Belde über Mißstände im Stephansring informiert und Anzeige gegen eine Mitbürgerin erstattet. Den vollen Wortlaut gebe ich Ihnen bei Interesse gern via Mail weiter, sofern ich Ihre Addi bekomme. Schwerpunkt ist die Bewertung von abgemeldeten Fahrzeugen auf öffentlich zugänglichen Grundstücken über mehrere Jahre. Hier sei der Landkreis zuständig, so die Antwort vom FB Bürgerservice Herrn Walter Ostendorf.
In dem Zusammenhang hatte ich im Vorfeld auf einen Beschluss des OVG Lüneburg vom 03.06.2010 zum AZ 7 LA 36/09 hingewiesen, das zur Abfalleigenschaft von Autowracks auf einem Privatgrundstück unmissverständliche Feststellungen traf. Die Gemeinde beschränkt sich hier auf eine Ortsbesichtigung mit der Feststellung, es läuft doch kein ÖL aus, somit dürfen abgemeldete Fahrzeuge "natürlich" auf Privatgrundstücken abgestellt werden.

Mich interessiert Ihre Meinung zu dieser Problematik und ob unter Umständen eine politische Einmischung möglich ist. Mir wäre daran gelegen, einen Beschluss zur Entsorgung zu erwirken.

MFG
Antwort von Filiz Polat
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09.02.2011
Filiz Polat
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de vom 29.01.2011 und die weiteren Materialien, die Sie mir zu diesem Fall geschickt haben. Es ist sehr lobenswert, dass Sie sich dafür einsetzen, dass Autowracks nicht zu einer Umweltbelastung werden dürfen.
Leider kann ich zu dem von Ihnen geschilderten Fall keine Stellung beziehen. Als Abgeordnete des niedersächsischen Landtags, liegt es nicht in meiner Kompetenz einen Beschluss zur Entsorgung von auf privatrechtlichem Grund abgestellten PKWs zu erwirken. Auch wenn ich Landtagsabgeordnete der Region bin, so liegen die Kompetenzen in diesem Fall im privatrechtlichen Bereich wie Ihnen von der Gemeindeverwaltung bereits mitgeteilt wurde. Solange vom Auto keine Gefahr für die Umwelt ausgeht und es nicht auf öffentlichem Gelände abgestellt wurde handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen privatrechtlichen Verstoß, der dann auch in diesem Bereich geprüft werden müsste. Auch die Informationen des Umweltgemeinderates Langenzerdorf weisen darauf hin, dass "Gefahr in Verzug" oder der Abfall "gefährlich" sein muss, damit Amtshandlungen (wie Beseitigungsaufträge etc.) bestimmt werden können. Es ist nicht klar ob das in dem von Ihnen geschilderten Fall auch zutrifft.
Sie haben sich ja bereits an die Gemeinde Wallenhorst gewendet. Ich würde Ihnen raten deren Ergebnisse abzuwarten und mit den zuständigen Behörden vor Ort in Kontakt zu bleiben, sollte sich der Fall nicht lösen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Filiz Polat
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.03.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Polat,

ich wende mich an Sie, da Sie Abgeordnete im niedersächsischen Ausschuss für "Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien" sind.

Ich habe gelesen, dass der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorschreibt, dass die Verweildauer für viele Inhalte der öffentlich-rechtlichen (also der gebührenfinanzierten) Sender nur 1 Jahr beträgt; für viele Tagesschau-Sendungen sogar nur 7 Tage!

Ich weiss, dass es gewisse Ausnahmen gibt, wie z.B. die Tagesschau-Sendungen um 20.00 Uhr.
Aber anscheinend sind 80 Prozent der Inhalte der oeffentlich-rechtlichen Sender von der "Verweildauer" betroffen!

Ich finde es ein ironisches Unding, dass ausgerechnet die -- auch mit Hilfe unserer Gebühren -- recht gründlich recherchierten Berichte der öffentlich-rechtlichen Sender aus dem Internet verschwinden müssen, während die, meiner Meinung nach, weniger fundierten Inhalte der privaten Sender ewig im Netz verbleiben können.
Gerade weil wir in Deutschland (noch) die qualitativ recht guten öffentlich-rechtlichen Sender haben, zahle ich gerne GEZ-Gebühren.
(Zum abschreckenden Beispiel braucht man nur einmal die US- oder italienischen Kanäle durchzugehen.)

Soweit ich weiss, argumentiert die Lobby der privaten Sender mit einer "Verzerrung des Wettbewerbs". Worum es den Privaten natürlich geht, sind die Einnahmen, die sie durch Klicks auf Werbebanner, die auf ihren Seiten plaziert sind, generieren wollen.

Es ist eine Ironie, dass kommerzielle Fairness zu einer Verschlechterung der Information der Bürger führen soll, und meiner Meinung nach nicht hinnehmbar.

Ich wende mich an Sie, da, wie ich höre, der Rundfunkänderungsstaatsvertrag Ländersache ist.

Wie denken Sie über diese Frage, und wie denkt Ihre Partei darüber?

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr .

PS:

Mir ist dieses Thema auch deswegen wichtig, weil das Internet in Zukunft eine immer größere Rolle in der Umsetzung und Wahrnehmung von Demokratie spielen wird.
Antwort von Filiz Polat
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05.04.2011
Filiz Polat
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de vom 14.03.2011 und Ihr damit verbundenes Interesse an der Meinung von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag".

Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen teilt Ihre vorgetragene Kritik am 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (der übrigens gegen die Stimmen der Grünen beschlossen wurde).

Wir sind mit Ihnen einer Meinung, dass das Internet das Medium der Zukunft ist und machen uns dafür stark, dass die Informationen und frei verfügbaren Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender ohne Einschränkungen zur Verfügung gestellt werden. Das ist der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender und dieser darf nicht weiter beschränkt werden.

Wir sind entschieden dagegen, dass unser öffentlich-rechtliches System zum Vorteil der privaten Sender eingeschränkt wird. Aber genau das passiert mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Sie hatten bereits ein Beispiel für diesen Trend genannt: Die Regelung dass die Inhalte im Internet zum Teil nach 24 Stunden bzw. sieben Tagen wieder gelöscht werden müssen. Das heißt Beiträge für die Sie als Gebührenzahler schon bezahlt haben werden wieder entfernt. Ein weiteres Beispiel für diese Tendenz ist der "Dreistufentest" den alle neuen Angebote eines Senders für eine Ausstrahlung im Internet durchlaufen müssen. So muss erst ein Telemedienkonzept aufgestellt werden, das dann diesen Test durchlaufen muss. Das Verfahren ist teuer und kompliziert und dauert viel zu lange. Die Kosten für das Verfahren muss der Gebührenzahler aufbringen. Diese Gelder stehen dann nicht mehr für die Inhalte der Programme zur Verfügung. Solche Regelungen sind weder nachvollziehbar noch sinnvoll; weswegen die Grünen auch gegen den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gestimmt haben.

Freundliche Grüße,
Filiz Polat
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.08.2011
Von:
von der

Hat der Bürger das Recht, auf Anfrage über Petitionen Informationen zu bekommen?

Vielen Dank,
von der
Antwort von Filiz Polat
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12.08.2011
Filiz Polat
Herzlichen Dank für diese Frage, die ich sehr gerne beantworte...

Die Verwaltungen der Länder oder des Bundes informieren sehr unterschiedlich über das Instrument der Petition oder Eingabe. So findet man Informationen im Internet auf den Seiten der Landtage und des Bundestages. In einigen Bundesländer informieren die Abgeordneten interfraktionell bei Vor-Ort-Terminen über Petitionen. Für Niedersachsen werbe ich persönlich - auch mit einem entsprechendem Antrag im Parlament siehe www.filiz-polat.de - für die Modernisierung des Petitionsrechtes in Niedersachsen. So fordere ich beispielsweise die Möglichkeit der Öffenltichen Petitionen oder die Möglichkeit der Mitzeichnung wie es auf Bundesebene bereits möglich ist. Informationen zu einzelnen Petitionen, die man nicht selber eingereicht hat oder die Informationsweitergabe zu laufenden Beratungen im Ausschuss sind nicht möglich, da die Ausschüsse in fast allen Bundesländern (Ausnahme Bayern) nicht öffentlich tagen - was ich sehr schade finde.


Freundliche Grüße

Filiz Polat
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Polat,

im Dezember 2011 haben wir vom Unterstützerkreis der Familie Salame/Siala Sie schon einmal um Ihre Unterstützung gebeten. Jetzt bitten wir Sie erneut um Hilfe.

Leider weigern sich das Innenministerium und die Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim bis heute, der im Jahr 2005 abgeschobenen Gazale Salame und ihren beiden Kindern Schams (8) und Gazi (6) endlich die Rückkehr zu ihrer Familie (Vater Ahmed Siala mit Amina (15) und Nura (13)) in den Landkreis Hildesheim zu ermöglichen. Die Behörden missachten damit in unseren Augen sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Abschiebung der Gazale Salame nach 17 Jahren Aufenthalt mit einem Teil der gemeinsamen Kinder stellte eine offenkundige Menschenrechtsverletzung dar. Nach sieben Jahren ist es mehr als höchste Zeit, die gegen Gazale und ihre Kinder praktizierte Politik der Verbannung endlich zu beenden, unter der vor allem Gazale extrem leidet. Der Fall der sechsköpfigen Familie ist mittlerweile zu einem bundesweiten Symbol für eine kinder- und menschenrechtsverletzende Flüchtlingspolitik in Niedersachsen geworden. (siehe Berichte unter www.nds-fluerat.org / Infomaterial / Gazale Salame / zurückliegende Aktivitäten).

Etliche Prominente, unter ihnen Rita Süßmuth und Heiner Geißler, Prof. Dr. Klaus J. Bade, Prof. Dr. Lothar Krappmann, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Tom Koenigs und andere, haben sich ebenso wie unzählige Unterstützer/innen an den Ministerpräsidenten McAllister gewandt und ihn um eine Lösung gebeten. Leider blieben alle bisherigen Bemühungen ohne den gewünschten Erfolg.

Um dem Rest der Bundesrepublik zu zeigen, dass Niedersachsen nicht "gebrandmarkt als bedeutendes Negativbeispiel der deutschen Immigrationsdebatte" (HAZ vom 04.04.2012) ist, sondern im Sinne der Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention handelt, bitten wir Sie hiermit, persönlich Stellung zu beziehen:

Freundliche Grüße
Antwort von Filiz Polat
2Empfehlungen
15.05.2012
Filiz Polat
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben und Ihr Engagement für die Familie Salame/Siala. Auch mir liegt das Schicksal von Gazale Salame sehr am Herzen, zu deren Mann Ahmed Siala ich persönlich in Kontakt stehe und den ich und meine Fraktion nach Kräften unterstützen. Nicht nur finanziell im Rahmen unserer "Grünen Hilfe" sondern auch mit Rat und Tat setzen wir uns, oft in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat, für ihn, Gazale und ihre Kinder ein.

Aktuell gibt es unter openpetition.de eine Online-Petition, die auf jeden Fall unterstützenswert ist. Vielleicht können Sie dazu beitragen, dass dort weitere Personen unterzeichnen.

Ich halte diesen Fall für einen Skandal und das Verhalten von Innenminister Schünemann, seinem Ministerium und dem Landkreis in dieser Sache für absolut inakzeptabel. Hier soll offenbar ein Exempel statuiert werden ohne Rücksicht auf die zerstörte Zukunft der Familie und insbesondere der Kinder. Die entscheidende Richterin am Bundesverwaltungsgericht hatte in diesem Fall an das Innenministerium und die Ausländerbehörde appelliert, doch endlich zu einer unbürokratischen und menschlichen Lösung zu kommen. Dieser Fall schreie geradezu nach einem Vergleich, sagte sie. Dennoch sind weder Minister Schünemann noch die Ausländerbehörde in Hildesheim keinen einzigen Schritt auf die Familie zugegangen.

Leider genießt Innenminister Schünemann noch immer die Unterstützung des Ministerpräsidenten McAllister und der Fraktionen der CDU und FDP. Aber Ihr Protest kann zusammen mit den zahlreichen Stimmen aus dem Volk hoffentlich letztlich doch zu einem Erfolg führen. Ich wünsche uns allen viel Kraft für die weitere Auseinandersetzung in dieser Sache und danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße

Filiz Polat
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Frage zum Thema Finanzen
11.01.2013
Von:
-

Liebe Frau Polat,

Sie wollen ja die Studiengebühren abschaffen. Können Sie garantieren, dass die Mittel, die den Hochschulen dann fehlen, vollständig durch das Land ausgeglichen werden und woher soll das viele Geld kommen?

Danke für Ihre Antwort.
Antwort von Filiz Polat
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14.01.2013
Filiz Polat
Sehr geehrte Frau -,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.01.2013.

Wir wollen die Studiengebühren für alle Studiengänge (außer weiterbildende Studiengänge) abschaffen. Die dadurch den Hochschulen wegfallenden Mittel sollen möglichst vollständig durch Landesmittel kompensiert werden. Die Mittel sollen zweckgebunden für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre verwendet werden und bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität außer Betracht bleiben. Die Kompensationsmittel werden nicht von der bisherigen Hochschulfinanzierung abgezogen.

Die Hochschulen sollen nach unserem Wunsch nicht weniger Geld zur Verfügung haben. Die Mittel zur Kompensation des Wegfalls der Studiengebühren wollen wir durch Umschichtungen und Schwerpunktsetzungen im Landeshaushalt generieren. Zur langfristigen Absicherung einer auskömmlichen Grundfinanzierung der Hochschulen wollen wir die Einnahmen des Landes durch eine stärkere Heranziehung hoher Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der erforderlichen staatlichen Aufgaben und den Abbau von Steuersubventionen stärken. Steuerrecht ist jedoch Bundesrecht. Deshalb sind wir bei der Erhöhung des Spitzensteuersatzes, der Wiedereinführung der Vermögenssteuer und des Abschmelzens des Ehegattensplittings auf entsprechende Mehrheiten im Bund angewiesen.

Freundliche Grüße

Filiz Polat
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