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Sehr geehrte Frau Polat,
ich wende mich an Sie, da Sie Abgeordnete im niedersächsischen Ausschuss für "Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien" sind.
Ich habe gelesen, dass der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorschreibt, dass die Verweildauer für viele Inhalte der öffentlich-rechtlichen (also der gebührenfinanzierten) Sender nur 1 Jahr beträgt; für viele Tagesschau-Sendungen sogar nur 7 Tage!
Ich weiss, dass es gewisse Ausnahmen gibt, wie z.B. die Tagesschau-Sendungen um 20.00 Uhr.
Aber anscheinend sind 80 Prozent der Inhalte der oeffentlich-rechtlichen Sender von der "Verweildauer" betroffen!
Ich finde es ein ironisches Unding, dass ausgerechnet die -- auch mit Hilfe unserer Gebühren -- recht gründlich recherchierten Berichte der öffentlich-rechtlichen Sender aus dem Internet verschwinden müssen, während die, meiner Meinung nach, weniger fundierten Inhalte der privaten Sender ewig im Netz verbleiben können.
Gerade weil wir in Deutschland (noch) die qualitativ recht guten öffentlich-rechtlichen Sender haben, zahle ich gerne GEZ-Gebühren.
(Zum abschreckenden Beispiel braucht man nur einmal die US- oder italienischen Kanäle durchzugehen.)
Soweit ich weiss, argumentiert die Lobby der privaten Sender mit einer "Verzerrung des Wettbewerbs". Worum es den Privaten natürlich geht, sind die Einnahmen, die sie durch Klicks auf Werbebanner, die auf ihren Seiten plaziert sind, generieren wollen.
Es ist eine Ironie, dass kommerzielle Fairness zu einer Verschlechterung der Information der Bürger führen soll, und meiner Meinung nach nicht hinnehmbar.
Ich wende mich an Sie, da, wie ich höre, der Rundfunkänderungsstaatsvertrag Ländersache ist.
Wie denken Sie über diese Frage, und wie denkt Ihre Partei darüber?
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr


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PS:
Mir ist dieses Thema auch deswegen wichtig, weil das Internet in Zukunft eine immer größere Rolle in der Umsetzung und Wahrnehmung von Demokratie spielen wird.