Fragen und Antworten

Eine Stellungnahme bzgl. der Richterwahl wäre höchst untypisch, es gab diese - auch bei anderen Kandidaten, die sich zurückgezogen haben - bislang in keinem Fall. Auch wäre eine geeinte Stellungnahme des Ausschusses eher nicht zu erwarten, weil sich vermutlich auch hier auch die unterschiedlichen Meinungen widerspiegeln würden. Zuständiges Gremium ist vielmehr der Wahlausschuss für die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht nach § 6 Abs. 2 BVerfGG.

Es waren grundsätzliche Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, einem Wahlvorschlag für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen

Es waren grundsätzliche Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, einem Wahlvorschlag für den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen
