Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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(...) Auch, wenn die Online-Durchsuchung nur in wenigen, dafür aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen wird, im Rahmen der Schaffung von Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wird ihr eine zentrale Rolle zukommen. Es bleibt dabei allerdings dem Staat vorbehalten, eine solche Durchsuchung im Einzellfall vorzunehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble

aufmerksam habe ich den Bundesverfassungsschutzbericht gelesen. Folgendes kann ich nicht nachvollziehen:

• Während Straftaten von Links.- und Rechts. –extremen aufgelistet werden, scheinen Islamisten keine Straftaten zu begehen, oder ist versehentlich vergessen worden diese anzuhängen?
• Während wahrscheinlich, Volksverhetzung gegen Juden aufgenommen werden, scheinen dann dieselben von Ausländern begangen anders gewertet zu werden, oder werden solche als Straftaten "Politisch motivierte Kriminalität rechts" gewertet. Im Übrigen auch jegliche Hakenkreuzschmiererei ?
• Im Verzeichnis "Politisch motivierte Ausländerkriminalität", Ist Volksverhetzung nicht aufgeführt, da jedoch Sexualdelikte auch bei "0" Vorfällen immer aufgeführt werden, scheint es diese Straftat bei Ausländern nicht zu geben. Warum nicht ?
• Im Verzeichnis"Politisch motivierte Gewalttaten mit extremistischen und fremdenfeindlichem Hintergrund", gibt es nach Erkenntnis der Behörden keine "Politisch motivierte Gewalttaten mit extremistischen und inländerfeindlichem Hintergrund" ?
• Was verbirgt sich hinter dem Begriff Propagandadelikt, warum kommt dieser nur bei Rechtsextremen vor?
Nach wikipedia : Propaganda bezeichnet einen absichtlichen und systematischen Versuch, Sichtweisen zu formen, Erkenntnisse zu manipulieren und Verhalten zu steuern, zum Zwecke der Erzeugung einer vom Propagandisten erwünschten Reaktion.

Ich befürchte dass hier bewusst Straftaten, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, verschleiert werden. Wenn Statistiken jedoch absichtlich begradigt werden, könnte man auch hier, im weitesten Sinne, von Public Relations sprechen.

In gespannter Erwartung Ihrer Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
5Empfehlungen
05.06.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

es freut mich, dass Sie sich so intensiv mit dem Verfassungsschutzbericht beschäftigt haben und beantworte gerne Ihre Fragen:

Bei politisch motivierter Kriminalität (PMK) wird seit 2001 zwischen den Phänomenbereichen "rechts", "links", "Ausländerkriminalität" und "sonstige" unterschieden. Insofern werden Straftaten, die Tätern aus islamistischen Kreisen zuzurechnen sind, im Phänomenbereich der politisch motivierten Ausländerkriminalität erfasst - auch dann, wenn im Einzelfall ein deutscher Staatsangehöriger Straftaten aus islamistischen Motiven heraus begeht (siehe auch S. 45 - 48 des Verfassungsschutzberichtes 2008).

Bei den Übersichten zu politisch motivierten Straftaten wurden sämtliche strafbare Gewalttaten mit den dazugehörigen Fallzahlen aufgeführt, auch wenn diese im Berichtszeitraum im Einzelfall nicht begangen wurden (so etwa Sexualdelikte). Demgegenüber erfolgte bei den sonstigen Straftaten jeweils nur eine exemplarische, also nicht vollständige Auflistung. Sonstige Straftaten, zu denen u.a. Sachbeschädigungen, Nötigungen, Volksverhetzung, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz o. ä. zählen, werden in allen genannten Phänomenbereichen statistisch erfasst. Gleichwohl erfolgt jeweils nur eine beispielhafte Auflistung, wie etwa im Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass ca. 95% aller Volksverhetzungsdelikte und rund 89 % der Propagandadelikte diesem Bereich zuzuordnen sind.

Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tat sich gegen die Nationalität des Opfers richtet, wird diese selbstverständlich im jeweiligen PMK-Phänomenbereich erfasst, und zwar auch dann, wenn sie gegen deutsche Staatsangehörige begangen wird.

Propagandadelikte im Sinne des Verfassungsschutzberichts beziehen sich auf das Verwenden und Verbreiten von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86, 86 a des Strafgesetzbuchs. Sie werden hauptsächlich im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität begangen. Seit Anfang 2008 werden von Unbekannt verübte Propagandadelikte mit rechtem Inhalt, insbesondere die Verbreitung und Verwendung verbotener nationalsozialistischer Symbole, wie z.B. Hakenkreuzschmierereien, immer dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität - rechts zugeordnet, wenn keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen.

Weitere Informationen zur PMK aus dem Jahre 2008 können Sie auch unter www.bmi.bund.de abrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schäuble
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
20.05.2009
Von:

Zitat aus www.tagesschau.de

"Tatsächlich erhöhte Innenminister Schäuble bereits den Druck auf die Richter. Ende Januar pochte er in Karlsruhe auf die Zuständigkeit des mehrheitlich gewählten Parlaments für die Gesetzgebung."

Ich schließe daraus, dass Sie mit aller Gewalt eine Entkräftigung des Grundgesetzes zu Gunsten des Vetrags von Lissabon erzielen wollen.
Wie können Sie mit gutem Gewissen ihr Amt als "demokratisch" gewählter Politiker verwenden, um eine verfassungsfeindliche Handlung absegnen zu wollen?

Ein gesunder Menschenverstand kann eine Verfassung nur dann für gut heißen, wenn Sie vom Volk ausgeht. Dass das "europäische Volk" diese Verfassung nicht möchte, haben die Niederlande, Frankreich, Irland usw. schon bewiesen. (Schlimm genug, dass das deutsche Volk nicht wählen durfte).

Mit welcher Argumentation legitimieren sie sich selbst diese fragwürdige Handlung?

Was erhoffen sie sich von einer europäischen Verfassung?
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
8Empfehlungen
28.05.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

ich habe vor dem Bundesverfassungsgericht für die Bundesregierung den Vertrag von Lissabon verteidigt, weil ich ihn für gut und wichtig halte, sowohl für Deutschland als auch für Europa.

Der Vertrag von Lissabon ist keine Verfassung im rechtlichen Sinn, ebenso wenig wie die Europäische Union ein Staat ist. Die EU bleibt auch nach dem Vertrag von Lissabon ein Verbund souveräner Staaten, die begrenzte Befugnisse auf die Union übertragen haben und diese auch wieder zurückholen können. Das bedeutet, dass das Grundgesetz durch den Vertrag von Lissabon nichts von seiner Wirkung verliert. Es bleibt im Gegenteil der Maßstab dafür, bis zu welcher Grenze Befugnisse auf die Europäische Union übertragen werden können, und welchen Einfluss die gewählten Vertreter des deutschen Volkes hierauf haben müssen. Dies ist nicht verfassungsfeindlich, sondern bereits in der Präambel unseres Grundgesetzes so angelegt, die die Bundesrepublik Deutschland "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa" sieht. Von Anfang an ist in Artikel 24 des Grundgesetzes die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Organisationen vorgesehen.

Die demokratische Legitimation der Entscheidungen auf EU-Ebene wird durch den Vertrag von Lissabon auf jeden Fall gewährleistet. Auch auf der europäischen Ebene ist jede Entscheidung auf den Wahlakt des Bürgers zurückzuführen, sei es vermittelt durch die Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat, sei es durch die Mitentscheidung der direkt gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Hinzu kommen die direkten Mitwirkungsmöglichkeiten der nationalen Parlamente. Demokratische Legitimation von Entscheidungen auf EU-Ebene speist sich somit aus mehreren Quellen zugleich, wobei mal der eine, mal der andere Legitimationsstrang stärker vertreten ist. Dies mag komplex sein, aber es ist zweifellos demokratisch und verfassungsgemäß.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

ich bedauere es sehr, dass Sie sich den wiederholten Fragen betroffener Bürger zu dem Unsinn der biometrischen Sicherungssysteme für Schusswaffen nicht äußern wollen.

Diese Systeme verursachen für die Betroffenen immense Kosten, bringen aber keinerlei Sicherheitsgewinn.
Warum aber sollen gesetzestreue und staatlich mehrfach überprüfte Bürger zu etwas genötigt werden, dass außer einem Milliardenumsatz für die Industrie, niemandem etwas bringt?

ich komme auf meine Fragen hier vom 16.04. und 04.05. 2009 an Sie zurück, die leider noch nicht von Ihnen beantwortet wurden, obwohl Hunderte von Bürgern ihr Interesse an einer Antwort von Ihnen bekundet hatten.

1. Zum Thema "Biometrie":
Fingerabdrücke nachzumachen schafft jeder Jugendliche mit etwas Geschick.

Ihr eigener Fingerabdruck, Herr Schäuble ist sogar beliebig reproduzierbar ( www.ccc.de ).
Oder wie wäre es hiermit: www.youtube.com ?
Es ist wohl kaum denkbar ein Schloss mit einem noch niedrigeren Schutzfaktor zu ersinnen, oder?
Ich frage mich was dieser Unsinn dann bei der Sicherung von Schusswaffen bringen soll ?

2. Zum Thema Waffenverschlusssysteme:
Die "Sicherungsdorne" der Firma Armatix wurden bereits beim Test durch eine Waffenzeitschrift (siehe: Zeitschrift VISIER, Heft 3/2009, Seite 96 ff.) und nun schon wieder In der nun jüngst erstellten Reportage von FRONTAL 21
( www.youtube.com ) mit einfachsten Mitteln - sogar binnen Sekunden - "geknackt".

Es wurde in dieser Reportage weiterhin darauf hingewiesen, dass die L-Bank Baden-Württembergs erheblicher Anteilseigner an besagter Firma ist,
ja sogar, dass der Innenminister, Heribert Rech, in deren Aufsichtsrat sitzen soll.

Was sollen die Bürger unseres Landes denn nun davon halten?
Von wem und für wen werden denn solche "Gesetzesentwürfe" gemacht ?

Ich bitte Sie wiederum, sich zu dieser Thematik eindeutig und unmissverständlich zu äußern.


Mit freundl. Grüßen,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.05.2009
Von:

Sehr geehrter Hr. Schäuble,
wie können Sie einen Vertrag wie den von Lissabon gut heißen, wenn dieser keine Gewaltenteilung vorsieht, was das Herzstück unserer Demokratie ist und vom Artikel 42 ganz zu schweigen.
Weiterhin sieht der Vertrag Privatisierung von öffentlichen Schulen/Schwimmbädern, Sparkassen, öffentlicher Nahverkehr, Energie und Wasser vor.Dieses ist aber öffentliches Gut.
Gottsei Dank hat die ÖDP Klage eingereicht zum Lissabonvertrag.Ich finde Sie werden immer mehr zur inneren Gefahr für die Demokratie.
Nehmen Sie bitte Stellung zum fragwürdigen Lissabonvertrag

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
7Empfehlungen
28.05.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

über den Vertrag von Lissabon kann und muss man diskutieren. Manche Behauptungen, die in der Debatte kursieren, sind allerdings schlicht unzutreffend. Dazu gehört die Behauptung, der Vertrag sehe die "Privatisierung von öffentlichen Schulen/Schwimmbädern, Sparkassen, öffentlichem Nahverkehr, Energie und Wasser" vor. Eine solche Vorschrift existiert nicht. Im Gegenteil bestimmt das "Protokoll über Dienste von allgemeinem Interesse", das Bestandteil des Vertrages von Lissabon ist, dass "die Bestimmungen der Verträge in keiner Weise die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten berühren, nichtwirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben und zu organisieren."

Ebenso ist die Behauptung unwahr, es gebe keine Gewaltenteilung in der EU. Es gibt sehr wohl eine fein austarierte Gewaltenteilung zwischen dem Rat als Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, dem von den Bürgern direkt gewählten Europäischen Parlament, der Kommission als Hüterin des Gemeinschaftsinteresses und dem Europäischen Gerichtshof. Das Modell der Gewaltenteilung in der EU sieht zwar etwas anders aus, als die bekannte klassische Dreiteilung aus Regierung, Parlament und Rechtsprechung. Dies ist aber durch den vom Nationalstaat verschiedenen Aufbau der EU bedingt. Die gleiche Funktion wie im innerstaatlichen Bereich, die gegenseitige Begrenzung der Macht der verschiedenen Organe, wird lediglich auf eine andere Weise wahrgenommen.

Ich würde mir sehr wünschen, dass über den Vertrag von Lissabon eine sachlichere Debatte stattfindet. Denn dieser Vertrag ist wichtig für die Zukunft Deutschlands und der Europäischen Union. Durch den Vertrag von Lissabon wird die EU

  • bürgernäher, denn die Mitentscheidung des EP wird zum Regelverfahren, es gibt ein europäisches Bürgerbegehren, die nationalen Parlamente erhalten erstmals direkte Mitwirkungsrechte; die Grundrechtecharta stärkt die Grundrechte der Bürger;

  • effizienter, denn bei 27 Mitgliedstaaten muss die Einstimmigkeit wichtigen Fragen vorbehalten bleiben, um nicht ständig Blockadesituationen zu haben;

  • transparenter, denn die Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedstaaten werden klarer abgegrenzt, die jetzt bestehende, schwer verständliche Säulenstruktur wird aufgehoben, der Europäische Rat bekommt einen festen Präsidenten für 18 Monate und wird so - ebenso wie der Hohe Repräsentant für die Außen- und Sicherheitspolitik - für die Öffentlichkeit und die Medien "sicht- und greifbarer".

Der Vertrag von Lissabon ist als juristisches Dokument zwar nicht leicht zu verstehen, aber bei weitem nicht so unleserlich, wie oft behauptet wird. Wenn Sie selbst einmal einen Blick hineinwerfen möchten, können Sie ihn unter www.bpb.de bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellen oder unter www.auswaertiges-amt.de aus dem Internet herunterladen. Auf diesen Seiten finden Sie auch viele weitere Informationen zu dem Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Internationales
25.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,
kennen sie die Aussagen des dänischen Prof. Niels Harrit?
Der gute Mann lehrt an der Universität Kopenhagen und hat im April eine wissenschaftliche Arbeit in einer Fachzeitschrift veröffentlicht. In diesem behauptet er und seine Kollegen, Rückstände von hochentwickeltem Sprengstoff im Staub des World Trade Centers gefunden zu haben. Durch Berechnungen gehen die Forscher von 10 - 100 Tonnen aus.
Vielleicht wäre es an der Zeit, endlich mal eine echte, unabhängige Untersuchung des 11. Septembers zu fordern!
Ein Interview im dänischen Fernsehen:
www.youtube.com
Die wissenschaftliche Arbeit zum Download:
www.bentham-open.org
M. f. G.

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