Artikel 115 II GG - Aussetzen der Schuldenbremse für 2023

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben über einen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit dem Titel "Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes" abgestimmt. Der Antrag sieht vor, dass aufgrund der noch geltenden Notlage durch die Folgen des Ukraine Krieges sowie der Flutkatastrophe im Ahrtal die Schuldenbremse auch für 2023 ausgesetzt wird.

Namentlich wurde über die dazugehörige Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses abgestimmt, welche die Annahme des Antrags in leicht modifizierter Form empfiehlt.

Das Aussetzen der Schuldenbremse für 2023 wurde mit 414 Stimmen angenommen. 241 Abgeordente stimmten dagegen, es gab neun Enthaltungen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
414
Dagegen gestimmt
241
Enthalten
9
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.