Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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(...) Um diesen hohen Schutz vor Fälschungen und Missbrauch auch zukünftig weiter gewährleisten zu können, ist es erforderlich, auch die Sicherheitsmerkmale des Personalausweises ebenso wie die der anderen Personaldokumente systematisch weiterzuentwickeln. Denn nur wenn wir bei den Personaldokumenten unsere Kompetenz und unser Know-How nutzen und weiter ausbauen, werden wir das weltweit anerkannte Sicherheitsniveau und den höchsten Schutz vor Fälschungs- und Missbrauchssicherheit von Personaldokumenten auch zukünftig sicherstellen können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme zu dem von der EU vorgesehen Datenzugriff amerikanischer Behörden auf sämtliche Kontenbewegungen europäischer Bürger und Institutionen.
Sind Sie damit einverstanden? Wenn nicht, was gedenken Sie deshalb zu unternehmen?
Ich finde dieses Vorhaben ungeheuerlich, zumal man es in Amerika mit Dingen wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und ähnlichem in den letzten Jahren nicht so genau gehandhabt hat.

Mit freundlichem Gruß

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

wie kommen Sie dazu, amerikanischen "Terrorfahndern" Zugriff auf Bankdaten europäischer Bürger einzuräumen? Es ist meines Erachtens schlicht unmöglich, daß Herr Baroso (von dem ich nichts halte) dies im Alleingang beschlossen hat. Hier benötigt er die Unterstützung der europäischen Innenminister. Sie wundern sich über die Europamüdigkeit der Bürger? Ihre Entscheidungen über die Köpfe der Bürger hinweg ist ein Grund dafür. Bitte teilen Sie mir Ihre Meinung zu diesem Berschluß mit. Dient dieser nicht eigentlich nur der besseren Kontrolle der Bürger? Welcher Terrorist nutzt eigentlich SWIFT?

Viele Grüße


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

ich habe soeben in unserer Universitätsbibliothek Erwin Teufels Buch "Was hält die moderne Gesellschaft zusammen?" (1996) entdeckt, in der Ihr Beitrag "Bürgertugenden und Gemeinsinn in der liberalen Gesellschaft" erschienen ist. Darin sagen Sie unter Anderem auf Seite 67:

a) "Wenn Ladendiebstähle oder Steuerhinterziehung nur noch unterbleiben, weil man die Entdeckung konkret fürchten muss, aber nicht mehr, weil einen das eigene Gewissen - jedenfalls in der Regel - daran hindert, zu stehlen, zu betrügen und dergleichen mehr, dann ist der Weg in den Orwellschen Überwachungsstaat vorgezeichnet."

b) "Die Alternative [zur freiheitlichen Rechtsordnung] ist in jenem Lenin oft nachgeplapperten Satz ´Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser´ beschrieben, in dem der Weg in den Totalitarismus zwangsläufig angelegt ist."

Ich möchte Sie fragen, ob Sie

1.) immer noch zu diesen Aussagen stehen, und wenn ja, wie Sie

2.) vor diesem Hintergrund die Vorratsdatenspeicherung, die seit dem 01.01.2008 in Kraft ist und für die sie gestimmt haben, und die zunehmende Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen begründen, und

3.) wo Sie den Unterschied bei diesen Methoden zum Orwellschen Überwachungsstaat sehen.

Wenn die verfassungskonforme Formulierung dieser Gesetze und das Vertrauen, dass wir als Bürger deshalb in die zukünftige korrekte Anwendung seitens der Exekutive in diesselbe haben sollten, ein Teil ihrer Antwort ist, möchte ich Sie

4.) fragen, warum wir einer Exekutive Vertrauen schenken sollten, die in uns Bürger offenbar keinerlei Vertrauen hat.

Mit freundlichen Grüßen


Student
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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14.08.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

ich freue mich über Ihr Interesse an meinem Beitrag in dem vor einigen Jahren erschienenen Band "Was hält die moderne Gesellschaft zusammen?". Selbstverständlich stehe ich noch zu den von Ihnen zitierten Aussagen.

Die von Ihnen angesprochene Vorratsdatenspeicherung geht auf eine europäische Richtlinie zurück. In Deutschland wurde das daraus folgende "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" im Übrigen nicht von mir, sondern von der Bundesministerin der Justiz federführend erarbeitet.

Die Richtlinie beruht auf der Erwägung, dass die Möglichkeit, auf bei den Telekommunikationsunternehmen vorhandenen Verkehrsdaten innerhalb einer Mindestspeicherungsfrist zugreifen zu können, für die erfolgreiche Arbeit der Sicherheitsbehörden unverzichtbar ist. Bestimmte Ermittlungen, etwa im Bereich der Internetkriminalität, aber auch in Fällen mit Terrorismusbezug, sind ohne diese Daten schwerlich erfolgreich zu führen. Aus diesem Grunde habe auch ich seinerzeit für die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht gestimmt. Ein eng umgrenzter Katalog an zu speichernden Daten, die Speicherungsfrist von nur sechs Monaten und enge Voraussetzungen, unter denen die Sicherheitsbehörden Zugang zu den Daten erhalten können, stellen sicher, dass dieser Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf das Notwendigste beschränkt bleibt.

Auch die von Ihnen angesprochene Videoüberwachung bedarf meiner Auffassung nach einer differenzierten Betrachtungsweise. Eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze, die übrigens im Verantwortungsbereich der Länder liegt, ist in Deutschland an enge Voraussetzungen geknüpft, die sich insbesondere aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergeben. Erforderlich ist stets eine Abwägung zwischen dem mit der Videoüberwachung verfolgten Zweck und dem Interesse des Einzelnen an der Wahrung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze durch die Polizei beschränkt sich in Deutschland daher in der Regel auf Kriminalitätsbrennpunkte.

Die von Ihnen angeführten Mindestspeicherungsfristen und Videoüberwachung bedeuten also mitnichten die Verwirklichung eines totalitären Überwachungsstaates wie ihn George Orwell in seinem Buch "1984" beschrieben hat. Auch sind diese Maßnahmen keineswegs als Ausdruck eines wie auch immer gearteten Misstrauens des Staates gegenüber seinen Bürgern zu verstehen. Die Bürger unseres Landes haben einen Anspruch darauf, dass der Staat die notwendigen Maßnahmen trifft, um die Sicherheit und damit letztlich auch immer die Freiheit seiner Bürger zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

ich möchte gern wissen, ob es hinsichtlich der Wiedervereinigung Klärungsbedarf gibt hinsichtlich:

1. Wieso steht in der Präambel des Grundgesetzes, dass auch die ostdeutschen Länder in freier Selbstbestimmung die Einheit vollendet hätten. Die Länder gab es noch nicht. Die rasch in den Einigungsvertrag aufgenommene Formulierung über die 0.00-Uhr-Länderbildung am 3. Oktober 1990 bedeutet ja nicht, dass es Entscheidungsgremien für eine Zustimmung gegeben hätte.

2. Wenn die so genannten Neuen Bundesländer aber faktisch erst ab den Wahlen am 14. Oktober 1990 existierten, wer ist dann am 3. Oktober dem Wirkungsbereich des Grundgesetzes beigetreten? War damit nicht die DDR 12. Bundesland?

3. Glauben Sie, dass die Volkskammer das Recht hatte, ihre Selbstauflösung und das Ende der Existenz der DDR zu beschließen? Paragraf 65 der damals gültigen DDR-Verfassung setzte bei Entwürfen "grundlegender Gesetze" eine Volksaussprache voraus. Diese auszusetzen, käme ja wohl einem Putsch gleich.

4. Wenn die Neuen Bundesländer (plus Bayern) dem Grundgesetz nicht zugestimmt hätten,würde dann das Grundgesetz seine Zwei-Drittel-Mehrheit (ohne Bayern) verlieren und eine neue Verfassung 125 nötig machen?

Niemand ist glücklicher als ich über die Einheit. Aber in einer etwas anderen Reihenfolge, nämlich der Länderbildung einige Zeit vor dem Beitritt (der nach der Zustimmung der Alliierten nicht mehr überstürzt werden müssen) hätte eine Menge an Einnahmen für die ostdeutschen Länder retten können (Energie, Versicherungen, Handel usw. ging alles sofort in westdeutsche Hände, anstatt über die ostdeutschen Länder privatisiert zu werden). Wieso wurde nicht das Modell Saarland angewendet, wo für zwei Jahre nach der Eingliederung die Entscheidungen über Wirtschaft usw. im Lande blieben? Immerhin hat es die DDR geschafft, innerhalb eines Jahres aus einem Unrechtsstaat ein Rechtsstaat zu werden. Hat die DDR stümperhaft verhandelt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
10.09.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Annahme, wonach mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die neuen Länder (sowie der Teil Berlins, in dem das Grundgesetz bisher nicht galt) der Bundesrepublik Deutschland beigetreten seien, ist so nicht richtig. Vielmehr ist auf der Grundlage des Artikels 23 des Grundgesetzes (alter Fassung) der mit dem Einigungsvertrag vereinbarte und nach dessen Ratifizierung mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 vollzogene Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Die zusammen mit den übrigen beitrittsbedingten Änderungen des Grundgesetzes neugefasste Präambel nimmt Bezug auf die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bereits gesetzlich geregelte (Wieder-)Errichtung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (vgl. Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik - Ländereinführungsgesetz - vom 22. Juli 1990, geändert durch Verfassungsgesetz vom 13. September 1990 (GBl. DDR I S. 1567), Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889), Anlage II, Kapitel II, Sachgebiet A, Abschnitt II). Der Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist also die Deutsche Demokratische Republik in der bereits mit dem Ländereinführungsgesetz der DDR bestimmten Gliederung in die genannten Länder. Die neuen Länder sind damit sowohl rechtlich als auch faktisch bereits zum 3. Oktober 1990 und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt gebildet worden.

Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, dem die gesetzgebenden Körperschaften beider Staaten mit den für Verfassungsänderungen erforderlichen Mehrheiten zugestimmt haben. Auf Seiten der DDR erfolgte die Ratifizierung mit Beschluss der Volkskammer von 23. August 1990, auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland mit dem Einigungsvertragsgesetz vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885). Dass die Volkskammer verfassungsrechtlich zur Ratifizierung des Einigungsvertrages befugt war und das Votum für die deutsche Wiedervereinigung von der überwältigenden Mehrheit der Menschen in der ehemaligen DDR nicht nur mitgetragen wurde, sondern gerade politisch gewollt war, steht für mich außer Zweifel. Dies gilt im Übrigen auch für die nicht nur mit dem Beitritt, sondern durch die nachfolgenden Wahlen manifestierte Akzeptanz des Grundgesetzes, das seither die Verfassung des vereinten Deutschlands bildet.

Es ist müßig darüber zu spekulieren, welche Entwicklung unser Land genommen hätte, wenn die deutsche Vereinigung in anderer Form und in anderen Zeiträumen vollzogen worden wäre. Ich möchte damit nicht in Abrede stellen, dass manches anders und vielleicht besser hätte gemacht werden können und denke dabei insbesondere an die noch nicht vollständig erreichte Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnissee in Ost und West. Bei Überlegungen dieser Art bitte ich aber stets auch darum, sich die damalige innen- und außenpolitische Situation zu vergegenwärtigen und nicht nur aus der Rückschau zu urteilen. Vor diesem Hintergrund bin ich nach wie vor überzeugt, dass beide Seiten seinerzeit richtig und angemessen gehandelt haben und wir nur so die historische Chance zur Überwindung der Teilung Deutschlands ergreifen konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Ihr Antwortverhalten auf Abgeordnetenwatch in den Rubriken "Inneres und Justiz" und "Demokratie und Bürgerrechte", ist zwar nicht gerade vorbildlich, aber ich stelle Ihnen trotzdem und gerade eben deshalb die Frage:

Betreiben auch deutsche Behörden, oder werden unter Mitwissen, Duldung oder/und Förderung durch deutsche Behörden "Geheimgefängnisse" oder diesen vergleichbare - u. U. unter anderem Namen und Deckmantel, verdeckt firmierende - Einrichtungen auch in DEUTSCHLAND betrieben?

Um unnötige Nachfragen zu vermeiden: das könnten sein Einrichtungen zur Resozialisierung, Ausländer-Integration, Migrationshilfe oder auch der "klassischen" Terroristenbekämpfung, bei denen rechtsstaatlich relevant die Frage nach Einsatz von technischen Mitteln der Überwachung nachzufragen wäre.

Gerne dürfen Sie meine Frage auch an etwa dafür zuständige weiterleiten, doch ist mir - und vielleicht auch anderen Bürgern - an einer zeitnahen Antwort, auf jeden Fall noch VOR den Bundestagswahlen, gelegen.

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