Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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(...) Die am 12. November 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des BKA-Gesetzes sollen das Bundeskriminalamt zukünftig in die Lage versetzen, Gefahren des internationalen Terrorismus effektiv zu bekämpfen. In § 20u der beschlossenen Änderungen ist eine Regelung zum Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger enthalten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Integration
03.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,
mir ist bei der letzten Diskussion um die Islamkonferenz aufgefallen, dass die Islamkonferenz Islamunterricht an Schulen fordere.

Ich möchte fragen, wie sie zu dem Vorwurf stehen, diese Form des Unterrichts, würde Muslime von der Mehrheitsgesellschaft abschotten?

Mein Anliegen beruht auf der Tatsache, dass es bisher in Hamburg so war, dass es einen Religionsunterricht für alle gab, der Muslime, Christen, Juden und etc. alle zusammen über die großen Weltreligionen aufgeklärt hat. Dadurch wurden wir zu aufgeklärten, säkulären und toleranten Menschen erzogen, die sich auch mit anderen Kulturen und Religionen auskennen.

Warum verzichtet der Staat, der zur Neutralität verpflichtet ist, auf solche Lösungen?
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
3Empfehlungen
21.04.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

islamischer Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach in deutscher Sprache an öffentlichen Schulen kann einen wichtigen Beitrag zur Integration der Muslime in unsere Gesellschaft leisten. Demgegenüber tragen andere Formen islamisch-religiöser Erziehung, die nicht der staatlichen Schulaufsicht unterliegen, wie wir sie heutzutage teilweise in Koranschulen feststellen müssen, zu einer Abschottung bei. Das möchte ich ändern.

Die Deutsche Islam Konferenz hat daher in ihrer Plenumssitzung vom 13. März 2008 klare Voraussetzungen für die Einführung von konfessionellem islamischem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen beschrieben: So muss eine Religionsgemeinschaft, die die Einführung von Religionsunterricht ihrer Konfession begehrt, auch die Gewähr bieten, dass ihr Verhalten fundamentale Verfassungsprinzipien, die Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts nicht gefährdet. Darüber hinaus unterliegt der Unterricht als ordentliches Lehrfach nicht nur der Schulaufsicht, sondern muss auch wissenschaftlichen Anforderungen gerecht werden. Dies bedeutet, dass neben dem bekenntnisverkündenden Charakter zusätzlich die Vermittlung von Wissen sichergestellt werden muss. Dieser wissenschaftliche Anspruch des Unterrichts bedingt, dass die verkündete Religion auch in Relation zu anderen Religionen und Glaubensrichtungen zu setzen ist. Ferner müssen formale Kriterien erfüllt sein, wie das Vorhandensein einer Religionsgemeinschaft, die ihre Grundsätze für den Religionsunterricht definiert. Nötig sind zudem eindeutige Regeln über die Vertretung der Gemeinschaft, die für die zuständigen Behörden erkennen lassen, ob der jeweilige Verhandlungspartner autorisiert ist, die erforderlichen Festlegungen verbindlich im Namen der Gemeinschaft zu treffen. Das ist für die Mitwirkung im Rahmen der von Artikel 7 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes vorgesehenen Zusammenarbeit von Staat und Religionsgemeinschaft entscheidend.

In unserer föderalen Ordnung ist die Ausgestaltung des Religionsunterrichts Ländersache. Eine Reformierung des ordentlichen Religionsunterrichts in einen rein religionskundlichen Unterricht hielte ich persönlich aber für falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

heute möchte ich Ihnen auch mal eine Frage stellen, welche mir sehr unter den Nägeln brennt.
Mit Wohlwollen habe ich den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zur Kenntnis genommen. Dabei fiel mir auf, dass fast 20 Jahre nach dem Mauerfall immer noch ein Unterschied zwischen Ost und West gemacht wird.

Können sie mir erklären mit welcher sinnvollen Begründung ein Tarifabschluss so getätigt wird, dass ein Angestellter im öffentlichen Dienst, welcher im Osten dieser Republik seiner Pflicht nachkommt erst mit Wirkung zum 01.04.2008 in den Genuss der längst überfälligen Tariferhöhung kommt, wogegen ein Angestellter im Westen der Republik dies bereits rückwirkend zum 01.01.2008 tut.

Wie soll sich in diesem Land die vielbeschriebene Mauer in den Köpfen der Menschen abbauen wenn diese bei jeder Möglichkeit durch die Regierung unseres Landes zementiert wird.

Nun versuchen sie diesen Tarifabschluss bitte nicht durch die unterschiedliche Preisverhältnisse in Ost und West zu erklären. Diese, meiner Meinung nach, fadenscheinige Ausrede ist absolut überstrapaziert und beleidigt jeden klar denkenden Bürger in Deutschland.

Des Weiteren würde mich noch interessieren ob und wann mit der wirkungsgleichen Übernahme der Tariferhöhung für die Beamten des Bundes zu rechnen ist.

Hochachtungsvoll

Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
9Empfehlungen
09.04.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die mit der Einigung vom 31. März 2008 abgeschlossenen Tarifverhandlungen wurden auf Arbeitgeberseite vom Bund und von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geführt. Jede Tarifvertragspartei führt die Tarifverhandlungen für die in ihrem Bereich befindlichen einzelnen Arbeitgeber/Beschäftigtengruppen selbstständig und in eigener Verantwortung.

Für den Bundesbereich werden die Entgelte der Beschäftigten einheitlich für das Tarifgebiet West und Ost zum jeweils selben Stichtag (1. Januar 2008 bzw. 1. Januar 2009) angepasst; eine Verschiebung findet also nicht statt. Darüberhinaus wird die ursprünglich für den 1. Januar 2010 geplante Anpassung der Bezahlung der oberen Entgeltgruppen (Entgeltgruppen 10 bis 15) auf den 1. April 2008 vorgezogen. Damit ist die Anpassung der Tabellenentgelte der Beschäftigten im Tarifgebiet Ost an die Westentgelte für den Bereich des Bundes abgeschlossen.

Die VKA hat für die kommunalen Beschäftigten mit den Gewerkschaften die von Ihnen angesprochene Verschiebung der Entgeltanpassung vereinbart. Hierdurch soll die besondere, bereits durch die Anpassung des Bemessungssatzes angespannte finanzielle Situation der Kommunen im Tarifgebiet Ost abgemildert werden.

Ich habe bereits nach Abschluss der Verhandlungen in Potsdam erklärt, den Tarifabschluss im wesentlichen Inhalt auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen. Da eine solche Übertragung einer gesetzlichen Grundlage bedarf, bereitet mein Ministerium derzeit den Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes vor.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.04.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Schäuble,

der BND baut zurzeit für viel Geldin Berlin (am ehemaligen Stadion der Weltjugend) seine neue Zentrale. Jedenfalls war es beabsichtigt, dass dort die Zentrale angesiedelt es, und der Standort Pullach in Bayern aufgegeben wird.
Nun soll es aber so sein, dass wohl auf Drängen einer Politiker aus Bayern, doch Personal (über 1000 Mitarbeiter)
bleiben soll. Damit es nicht nur ein Einpareffekt weg, sondern es stellt sich auch die Frage nach dem Zweck des Halbumzuges und die dann immer noch jährlich entstehenden Kosten.

Nun würde ich Sie gerne fragen, was Sie dazu sagen?

Vielen Dank.

Herzliche Grüße

-
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
01.07.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Zuständigkeit für den Bundesnachrichtendienst beim Chef des Bundeskanzleramtes, Herrn Thomas de Maizière, liegt. Für weitergehende Informationen sollten Sie sich daher dorthin wenden.

Durch den Umzug der Zentrale wird der BND seinen zukünftigen Schwerpunkt von Pullach nach Berlin verlagern. Der BND wird hierdurch seine Aufgabe, die Bundesregierung mit wichtigen Informationen zu versorgen, noch besser erfüllen können. Auch der Austausch mit anderen Bundesbehörden wird verbessert. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

In Berlin sind zurzeit ca. 1.400 BND-Mitarbeiter beschäftigt. Nach dem Umzug der Zentrale werden in Berlin rund 4.000, in Pullach rund 1.000 und an übrigen Standorten in Bayern rund 500 BND-Mitarbeiter beschäftigt sein. Bei den in Bayern verbleibenden Mitarbeitern handelt es sich überwiegend um Mitarbeiter von technischen Abteilungen, deren Verlegung an einen innerstädtischen Standort in Regierungsnähe nicht unbedingt erforderlich ist.

Teile bestehender Liegenschaften und technischer Einrichtungen in Bayern können somit weitergenutzt werden. Kosten, die durch die Trennung entstehen, stehen Einsparungen bei Infrastruktur- und Umzugskosten gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Minister!

Wie wollen Sie die Fehler der CDU/CSU aufarbeiten? Erinnert sei an den § 175, den Ihre Partei lange Zeit befürwortet hat.
Erinnert sei daran, dass die Union nach dem Krieg sehr viele Leute aufgenommen hat, die zuvor in der NSDAP waren. Und erinnert sei vor allem, dass die CDU zwei DDR-Blockparteien geschluckt hat. Das könnte man noch fortsetzen.

Deshalb die klare Frage: Wie wollen Sie diese Fehler der CDU aufarbeiten?
Würden Sie auch ausschließen, dass es in Zukunft zu Koalitionen mit Leuten wie Herrn Schill( Hamburg) kommt? Und wäre es nicht Zeit, dass die Opfer des § 175 eine Entschädigung erhalten?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,
es geht um das Thema "Fingerabdruck im Reisepass". Die Abgabe von Fingerabdrücken für die Neuausstellung eines Reisepasses ist ja mittlerweile Pflicht und bereitet meiner Schwester die seit langem in Südafrika lebt ungeahnte Problme.
  • Meine Schwster lebt bei Port Alfred
  • Das nächstgelegene deutsche Konsulat wäre in Port Elizabeth, dort steht aber kein Scanner für Fingerabdrücke zur Verfügung
  • Fingerabdruckscanner scheint is in Südafrika in zwei deutschen Konsulaten zu geben:
a) Kapstadt
b) Johannesburg
Meine Schwester wird in absehbarer Zeit Verwandschaft im Raum Johannesburg besuchen und könnte dort den Fingerabdruck scannen lassen, wenn es die Bürokratie denn zuliesse. Die Konsulate in Südafrika scheinen der Meinung zu sein, dass der einzig legitime Ort zur Abgebe des Fingerabdruckes in Kapstadt ist. Daher meine bescheidene Frage:

Kann es Sinn des Gesetzes sein, dass ein deutscher Staatsbürger zur Beantragung eines Reisedoumentes eine Reise von 1000 km (einfache Entfernung) antreten muß und womöglich 3 Tage dafür einplanen muss? Ganz abgesehen von den hohen Kosten für das Dokument kommen nun auch noch horrende Kosten für die "Beantragungs-Wallfahrt" dazu.

Meine Schwester hätte Deutschland gerne im Spätsommer besucht, aber angesichts dieser Bürokratieorgie scheint dieses Vorhaben nun in weite Ferne gerückt zu sein.

Gibt es keine Sonderregelungen dass bei Bundesbürgern im Ausland auch auf die Fingerabdrücke verzichtet werden kann, wenn das einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
bisher keineEmpfehlungen
28.04.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

mit Inkrafttreten des neuen Passgesetzes am 1. November 2007 wurde die Aufnahme von Fingerabdrücken in deutschen Reisepässen eingeführt. Dieses neue Sicherheitsmerkmal bedingt naturgemäß die persönliche Vorsprache der Passantragsteller bei der zuständigen Passbehörde. Ausnahmen für im Ausland lebende Deutsche sieht das Gesetz nicht vor.

Im Ausland sind lediglich die berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Passbehörden, also Botschaften und Generalkonsulate. Honorarkonsuln wie etwa der Honorarkonsul in Port Elisabeth sind keine Passbehörden; bei ihnen handelt es sich um Ehrenbeamte, welche grundsätzlich andere Aufgaben wahrnehmen. Die in der Vergangenheit teilweise etablierte Praxis einer Passbeantragung beim Honorarkonsul konnte im Hinblick auf das Erfordernis der Fingerabdruckabnahme bei der Passbeantragung bis auf Weiteres nicht fortgeführt werden.

In Südafrika ist die Beantragung von elektronischen Reisepässen derzeit bei der Botschaft in Pretoria sowie dem Generalkonsulat in Kapstadt möglich. Das Generalkonsulat in Johannesburg wird ab etwa Mitte Juni in der Lage sein, Fingerabdrücke für Reisepässe zu erfassen. Weitere Informationen sind jeweils auch den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen zu entnehmen ( www.auswaertiges-amt.de ).

Dass die Umsetzung der Regelungen des neuen Passgesetzes für Deutsche im Ausland gerade in Flächenstaaten mit einem zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden sind, lässt sich leider nicht verhindern. Allein der Hinweis, dass die Ausstellung neuer Pässe regelmäßig nur alle 10 Jahre erforderlich ist, mag hier tröstlich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
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