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Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
man könnte meinen, das bereits mehrfach angesprochene Thema Fremdrentengesetz (FRG) gehöre in den Bereich des Sozialministeriums.
Es betrifft jedoch den Umgang mit einer Personengruppe, aus der jeder auf ganz individuelle Weise den Eisernen Vorhang überwunden hat, ist also ein innerdeutsches Problem. Aus verschiedenen Gründen, die in ihrem früheren Verhalten gegenüber der DDR liegen, wird der Rentenanspruch von Übersiedlern bei Nichtanwendung des FRG gemindert auf ein Niveau weit unterhalb dessen, was höchstrichterlich den Stasimitarbeitern als Mindestanspruch zugebilligt wird, weil sonst deren Rente, Zitat BverfG: "nicht mehr mit dem Wert der in den unterschiedlichsten Berufen und Positionen verrichteten Arbeit in Zusammenhang gebracht werden kann, es sei denn, man hielte die Angehörigen dieses Sonderversorgungssystems oder die hauptberuflichen Mitarbeiter des MfS/AfNS durchweg für deutlich unterdurchschnittlich qualifiziert”.
Es ist nicht vorstellbar, daß die damalige CDU-Regierung im Zuge der Rechtsangleichung Ost-West vorsätzlich und bewußt einen Gesetzestext formuliert hat, der denen, und nur denen, zum Nachteil gereicht, die als Ausreiseantragsteller und Flüchtlinge mit ihrem Auftreten zur Destabilisierung der DDR beigetragen haben. Dabei geht es nicht um irgendwelche Vergünstigungen, sondern um eine angemessene, der Erwerbsbiografie entsprechende Rente, die ihnen bereits zustand und die jeder anderen Personengruppe zugestanden wird. In keinem allgemein zugänglichen Protokoll von Bundestags- und Ausschußsitzungen findet sich ein Hinweis darauf, daß den bereits vor Grenzöffnung zu Bundesbürgern gewordenen ehemaligen DDR- Bürgern die Rentenanwartschaften nach FRGentzogen werden sollen.
Können Sie ausschließen, daß Kräfte, denen die Ausreiseantragsteller und DDR- Flüchtlinge schon lange ein Ärgernis waren, bei der Umdeutung des Willens des Gesetzgebers mitgewirkt haben?
Mit freundlichen Grüßen
