Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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(...) Diese Zahlen deuten aber gerade nicht in die von Ihnen vermutete Richtung: Ausweislich der Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007 ist die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen (aller Altersgruppen) im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % auf 490.278 zurückgegangen, während die Zahl der deutschen Tatverdächtigen um 1,4 % auf 1.804.605 gestiegen ist. Ursächlich hierfür sind neben diversen anderen Faktoren vor allem auch die verstärkten Integrationsbemühungen des Bundes und der Länder. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Internationales
12.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

warum wurden die völkerrechtswidrigen Gebietsverluste Deutschlands seit dem 1. Weltkrieg nie einer Revision unterzogen? Zumindest der Gebietsstand vom 31.12.1973 gilt als völkerrechtlich unumstößlich. Weder der Warschauer Vertrag von 1970, noch der 2+4 Vertrag von 1990 ändern daran etwas. In beiden Verträgen wird der Grenzverlauf (Oder-/Neiße) bestätigt und als unverletzlich (Gewaltverzichtserklärung), aber nicht als unantastbar deklariert. Beide Verträge sind im juristischen Sinn weder Gebietsabtretungsverträge (an Polen) noch verbindliche Anerkennungen einer Grenze! Falls man von politischer Seite, von einer Annexion der Ostgebiete ausgeht, so muss auch hier klar gestellt werden, dass Annektierungen von fremdem Staatsgebiet gegen jegliches Völkerrecht verstoßen. Bereits die Haager Landkriegsordnung von 1907 lässt dies nicht zu. In so fern, kann also eine Annexion Schlesiens, Pommerns, Ostpreußens durch Polen/Sowjetunion nur unzulässig gewesen sein. Alles was sich um das Gebiet Deutschlands dreht, zumindest aber in den Grenzen von 1937 (Stichtag: 31.12), wäre also voll revisionsfähig. Warum hat man die Abtrennung von rund einem Viertel Deutschlands dennoch zugelassen, und, wollen Sie dieses Feld eigentlich den Rechtsextremen überlassen?

Hr. Dr. Schäuble, ich erwarte nicht weniger als eine fundierte, aussagekräftige Antwort von Ihnen, da sie maßgeblich am "Einigungsvertrag" beteiligt waren.

Vielen Dank im Voraus.
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
7Empfehlungen
14.03.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sind völkerrechtlich verbindlich festgelegt durch den im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einerseits und der Französischen Republik, der Sowjetunion, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits geschlossenen Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (sog. Zwei-plus-vier-Vertrag) vom 12. September 1990 (BGBl. (1990) II, S. 1317) und im Verhältnis zu Polen durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze vom 14. November 1991 (BGBl. (1991) II, S. 1329 ff.).

Der deutsch-polnische Grenzvertrag bestätigt die zwischen Deutschland und Polen bestehende Grenze und bestimmt die territoriale Zuordnung eines Gebietes zu dem jeweiligen Staat völkerrrechtlich (vgl. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Neuen Juristischen Wochenschrift 1992, S. 3222 ff.). In diesem Vertrag wird rechtsverbindlich erklärt, dass die zwischen Deutschland und Polen bestehende Grenze jetzt und in Zukunft unverletzlich ist und dass Deutschland und Polen gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden. Ihre Annahme, dass Deutschland völkerrechtlich noch in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 fortbestehe, ist daher nicht zutreffend.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.02.2008
Von:

sehr geehrter Herr. Dr. Schäuble,

Das Bundesministerium der Justiz hat am 4.3.2004 u.a festgestellt: "Auch im Betreuungsrecht ist eine Tendenz zu unnötiger Bürokratie zu beobachten." Hierzu meine Fragen: Wenn bei einem Verfahren die Verhältnismässigkeit nicht mehr stimmt, wohin kann man sich wenden und sie Angelegenheit überprüfen zu lassenß Der Bezirksrevidor wird nur aktiv, wenn er vom Richter einen Auftrag erhält. Nun kann man auch von einen Richter nicht erwarten, dass er Antrag stellt sich selbst überprüfen zu lassen.

Mit freundliche Grüssen
Christa Janke
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
08.04.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrte Frau Janke,

überbordende Bürokratie ist vielen Bereichen ein Problem. Die Bundesregierung hat dies erkannt und strebt auf nationaler Ebene den Abbau bürokratischer Belastungen in Höhe von 12,5% noch in dieser Legislaturperiode an.

Im Bereich des Betreuungsrechts bestand ein Übermaß an Bürokratie insbesondere in der Betreuungsvergütung. Hier hat der Bundesgesetzgeber in der letzten Legislaturperiode mit dem "Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern" Abhilfe geschaffen.

Hinsichtlich Ihrer Frage zur Überprüfung von Entscheidungen im Bereich des Betreuungsrechts möchte ich Sie auf die bestehenden Möglichkeiten des Rechtsschutzes verweisen. Jeder Betroffene, der die Entscheidung des Gerichts (des Vormundschaftsrichters oder des Rechtspflegers) für falsch hält, kann diese jederzeit im Wege der Beschwerde anfechten und gerichtlich überprüfen lassen. Diese Entscheidung kann dann wiederum durch eine weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht angefochten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Ich wollte gerne von Ihnen wissen:

1.) Welche unmittelbaren Ermittlungserfolge durch die Vorratsdatenspeicherung erzielt werden konnten im Bereich der "Terrorabwehr" & Kriminalität.

2) Ist es ein Zufall oder warum trat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am selben Tag wie das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft, diese beiden Gesetze helfen doch im Grunde fast ausschlieslich der Musikindustrie und führen zwangsläufig zu einer Kriminalisierung von vorwiegend Jugendlichen. Wodurch nicht zuletzt die Staatsanwaltschaften belastet werden, die wegen z.T. einer MP3 Datei schon Ermittlungen führen müssen, was kostet dieser Unsinn den Steuerzahler jährlich?

3.) Wird es ab nächstem Jahr noch weitere Verschärfungen bei der Vorratsdatenspeicherung geben und wie ist der derzeitige Stand bei der Onlinedurchsuchung?

4.) Was werden sie persönlich unternehmen wenn die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht gestoppt wird?

5.) Die Vorratsdatenspeicherung ist eine EU - Richtlinie welche die BRD umsetzen muss, ist das nicht ein Eingriff in die Souveränität Deutschlands?

6.) Die BPJM verschärfte zuletzt ihre Indizierungskriterien, inwiefern ist es der BPJM möglich politische Schriften zu indizieren und welche Verschärfungen sind noch geplant.

Danke für die Beantwortung meiner Fragen.

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

wie stehen Sie zu dem Thema Völkermord an den Armeniern?

Offensichtlich scheint es in der Bundesrepublik Deutschland nicht verboten zu den sein, den Völkermord an den Armeniern in den Schulen und öffentlich zu leugnen.(siehe www.politikcity.de )
Auch eine Beleidigung der Opfer des Genozids von 1915, dem anderthalb Millionen Armenier zum Opfer fielen, scheint in diesem Zusammenhang straffrei zu sein.
Vielmehr scheinen sich türkischstämmige Jugendlichen gegenseitig bei der Leugnung des Genozides zu unterstützen.

Wie ist Ihre Auffassung zu dieser Theamtik? Sollte die Leugung des Genozides an den Armeniern unter den Straftatbestand des §130 StGB fallen?
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
01.07.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die Tatsache, dass im Jahre 1915 auf Veranlassung der jungtürkischen Bewegung des Osmanischen Reiches eine große Zahl von Armeniern zu Opfern von Massakern und Vertreibungen wurden, gilt heute als sicher. Unter Historikern in Deutschland besteht darüber Einigkeit, auch wenn einzelne Stimmen das Gegenteil behaupten. Im Jahr 2005 hat der Deutsche Bundestag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen, in dem diese Verbrechen verurteilt und die Türkei aufgefordert wird, sich vorbehaltlos mit Ihrer Rolle gegenüber dem armenischen Volk auseinanderzusetzen.

Ich halte es für bedenklich, dass auch heute noch in der Türkei die Erwähnung der Verbrechen an den Armeniern unter Strafe gestellt ist. Die Meinungsfreiheit muss auch in dieser Frage garantiert sein. Darüber hinaus steht das Verhalten der Türkei in dieser Frage im Widerspruch zu der Idee der Versöhnung, die die Europäische Union leitet. Alle Staaten der EU bekennen sich heute auch zu ihren dunklen Seiten und arbeiten ihre Vergangenheit in allen Aspekten auf. Hiervon ist die Türkei noch weit entfernt. Ich halte es für unumgänglich, dass sich auch die Türkei mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzt und es Historikern ermöglicht, die Vorgänge zu bearbeiten.

Auf diese zuvorderst innertürkische Diskussion kann die Bundesrepublik jedoch nur bedingt Einfluss nehmen. Eine Erweiterung des deutschen Strafgesetzbuches in der von Ihnen vorgeschlagenen Weise bewirkte daher kaum etwas, um die türkisch-armenischen Beziehungen zu verbessern. Viel wichtiger ist es, Türken und Armenier dabei zu unterstützen, über die Gräben der Vergangenheit hinweg nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.02.2008
Von:

Grüß Gott Herr Dr. Schäuble!

Folgende Frage möchte ich an Sie, der Sie als Innenminister für den inneren Frieden zuständig sind, einmal stellen:

Laut § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) kann die Beschimpfung von Ausländern mit 5 Jahren Haft bestraft werden. Werden dagegen wir Inländer von Ausländern beschimpft, gehen diese straffrei aus.

Sind wir Deutsche, die wir in diesem Land unsere Heimat haben und seit Generationen Steuern zahlen, für unsere Regierenden weniger wert bzw. moralisch schlechter als Ausländer? Wann wollen Sie endlich dafür sorgen, daß dieser Paragraph so geändert wird, daß auch deutschfeindliche Äußerungen als Volksverhetzung bestraft werden? Ich vermeide an dieser Stelle bewußt die unseligen und unser Volk spaltenden Begriffe "links" und "rechts"; denn viel befriedender wären Bezeichnungen wie "modernistisch" und "konservativ". Traurig und depressiv macht mich aber die immer mehr um sich greifende und fatale Re-Nazifizierung jedweder wertkonservativen Gesinnung. Gleichzeitig wird das selbstverleugnende politische Selbstverständnis beispielsweise der GRÜNEN mit der Parole "Nie wieder Deutschland!" weder von der CDU noch von einer anderen demokratischen Partei angeprangert.

Sagen Sie mir: Wo in den anderen 194 Staaten dieser Welt gibt es sowas Schizophrenes?

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