Von:


Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
ich möchte gern wissen, ob es hinsichtlich der Wiedervereinigung Klärungsbedarf gibt hinsichtlich:
1. Wieso steht in der Präambel des Grundgesetzes, dass auch die ostdeutschen Länder in freier Selbstbestimmung die Einheit vollendet hätten. Die Länder gab es noch nicht. Die rasch in den Einigungsvertrag aufgenommene Formulierung über die 0.00-Uhr-Länderbildung am 3. Oktober 1990 bedeutet ja nicht, dass es Entscheidungsgremien für eine Zustimmung gegeben hätte.
2. Wenn die so genannten Neuen Bundesländer aber faktisch erst ab den Wahlen am 14. Oktober 1990 existierten, wer ist dann am 3. Oktober dem Wirkungsbereich des Grundgesetzes beigetreten? War damit nicht die DDR 12. Bundesland?
3. Glauben Sie, dass die Volkskammer das Recht hatte, ihre Selbstauflösung und das Ende der Existenz der DDR zu beschließen? Paragraf 65 der damals gültigen DDR-Verfassung setzte bei Entwürfen "grundlegender Gesetze" eine Volksaussprache voraus. Diese auszusetzen, käme ja wohl einem Putsch gleich.
4. Wenn die Neuen Bundesländer (plus Bayern) dem Grundgesetz nicht zugestimmt hätten,würde dann das Grundgesetz seine Zwei-Drittel-Mehrheit (ohne Bayern) verlieren und eine neue Verfassung 125 nötig machen?
Niemand ist glücklicher als ich über die Einheit. Aber in einer etwas anderen Reihenfolge, nämlich der Länderbildung einige Zeit vor dem Beitritt (der nach der Zustimmung der Alliierten nicht mehr überstürzt werden müssen) hätte eine Menge an Einnahmen für die ostdeutschen Länder retten können (Energie, Versicherungen, Handel usw. ging alles sofort in westdeutsche Hände, anstatt über die ostdeutschen Länder privatisiert zu werden). Wieso wurde nicht das Modell Saarland angewendet, wo für zwei Jahre nach der Eingliederung die Entscheidungen über Wirtschaft usw. im Lande blieben? Immerhin hat es die DDR geschafft, innerhalb eines Jahres aus einem Unrechtsstaat ein Rechtsstaat zu werden. Hat die DDR stümperhaft verhandelt?
Mit freundlichen Grüßen
