Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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Leider muss ich Ihnen zustimmen, dass aktuelle Berichterstattungen zum Islam die negativen Aspekte häufig überproportional fokussieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.05.2009
Von:

Am 30.4.2009 raste ein Terrorist in den Niederlanden in eine Menschenmenge und tötete mehrere Unschuldige. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um derartige Anschläge in Deutschland zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
2Empfehlungen
27.05.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

während einer Festveranstaltung mit der niederländischen Königsfamilie am 30. April 2009 in Apeldoorn wurden mehrere Zuschauer durch einen Autofahrer getötet, der mit seinem Wagen durch die Zuschauermenge auf die Königsfamilie zufuhr. Der Autofahrer wurde selbst schwer verletzt und starb wenig später.

Die zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder treffen bei ähnlichen Großveranstaltungen in Deutschland die Sicherheits- und Absperrmaßnahmen nach einer Gefährdungseinschätzung, die sich auf die jeweilige Veranstaltung bezieht. Die irrationale Tat eines verwirrten, zielstrebig und skrupellos handelnden Einzeltäters wie in den Niederlanden stellt dennoch eine schwer zu kalkulierende Gefahr dar, der im Vorfeld mit polizeilichen Mitteln nicht vollständig zu begegnen ist. Hundertprozentige Sicherheit ist auch in Deutschland eine Illusion. Die Sicherheitsbehörden tun aber das ihnen Mögliche, um Anschlägen zuvorzukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
ich habe eine Frage bezüglich des Aufenthaltsortes der Goldbestände Deutschlands.
Ich habe davon gehört, daß diese komplett im Ausland lagern sollen, genauer gesagt in den USA sowie Großbritanien. Das halte ich aber für absurd, da es ansonsten bedeuten würde, daß unser Land nicht souverän wäre.
Wo genau liegen dann also diese Goldbestände?

Eine weitere Frage habe ich noch bezüglich Zahlungen an das Ausland.
Ist es zutreffend, daß Deutschland nach wie vor Zahlungen gegenüber seinen ehemaligen Kriegsgegnern leistet, die im Zusammenhang mit dem 1.Weltkrieg sowie des Versailler Vertages stehen? Dies wäre insofern verwunderlich, da es ja mehrere Konferenzen in den 20 und 30 Jahren gab, welche diese Zahlungen letztendlich zu einem Ende brachten.

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich herzlich!

Freundliche Grüße,
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
6Empfehlungen
25.06.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

Die Währungsreserven und damit auch die Goldreserven der Bundesrepublik Deutschland werden von der Deutschen Bundesbank gehalten und verwaltet. Die Bank hält einen Teil der Goldbestände in eigenen Tresoren im Inland, weitere Bestände werden insbesondere an wichtigen Goldhandelsplätzen bei den dort ansässigen Zentralbanken verwahrt. Dies hat sich historisch und marktbedingt so ergeben, weil das Gold an diesen Handelsplätzen seinerzeit an die Bundesbank übertragen wurde. Die Lagerung im Ausland ist betriebswirtschaftlich sinnvoll. Auch andere Zentralbanken lagern einen Teil ihrer Goldreserven im Ausland. Zudem sind Goldgeschäfte nur an internationalen Goldumschlagsplätzen möglich, wobei ein Lagerstellenwechsel nicht ausgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund stellt die Lagerung von Goldreserven im Ausland keine Beeinträchtigung der Souveränität Deutschlands dar.

Die Bundesrepublik Deutschland leistet nach meinem Kenntnisstand zurzeit noch Zahlungen zur Erfüllung von Zinsforderungen, deren endgültige Abwicklung von 1953 bis zur Wiedervereinigung zurückgestellt wurde. Mit der Wiedervereinigung wurden für diese Zinsrückstände Fundierungsschuldverschreibungen mit 20jähriger Laufzeit ausgegeben. Die Endfälligkeit dieser Zahlungsverpflichtungen liegt daher im Jahr 2010. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an meinen Kabinettskollegen, Herrn Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

leider haben Sie meine Fragen vom 16.04.09 noch nicht beantwortet.

Würden Sie dies bitte, vor allem auch wegen des immens bekundeten Intresses seitens vieler Bürger, noch nachholen ?

Warum halten Sie weiterhin an biometrischen Sicherungssystemen für Waffen fest, obwohl deren Nutzlosigkeit erwiesen ist ?

Für die direkte Beantwortung meiner Fragen vom 16.04.09 hier in Abgeordnetenwatch, wären die vielen Interessierten und ich Ihnen sicher dankbar.

Mit freundl. Grüßen,


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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Minister Schäuble!

Im Internetauftritt von "cdu.de" findet sich am 7.5.09 ein Abdruck von Presseberichten der "Berliner Morgen- post", Ausgabe vom 7.5.09, indem Hamburger und Berliner Polizisten von ihren Einsätzen bei den Mainachtkrawallen vom 30.4. auf 1.5.09 in Berlin-Kreuzberg berichten. Es fallen dabei Sätze, wie "wie ein Opfergang", "wir durften nicht reagieren" und "keine Lust mehr für politische Idioten den Hampelmann zu spielen(gemeint ist die rot-rote Berliner Landesregierung).
Frage: Sollte die Bundesanwaltschaft gegen den für die vielen verletzten Polizisten verantwortlichen Innensenator ein Strafverfahren wegen "Beihilfe zum Landfriedensbruch u.a. durch Unterlassen" einleiten, weil er billigend durch seine falsche, politisch motivierte "lasche" Einsatz-Strategie- Vorgabe" die Linksextremisten indirekt gefördert hat?

Mit bestem Dank im voraus und freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

da wir Softair-Spieler wohl direkt von einem Verbot von Paintball betroffen sein werden, stellt sich uns die Frage:

Welchen reellen Sicherheitsgewinn bringt ein solches Verbot der BRD bzw. deren Bevölkerung?

Zu Paintball ist noch zu erwähnen, dass das Spielen schon seit Jahren "frei” ab 18 ist und nur auf genehmigten Spielfeldern und Halle gespielt werden darf.
Beim Airsoft (wie Softair wirklich heißt) ist seit dem 01.04.08 nur noch das Spielen auf befriedetem Besitztum erlaubt. Ebenso ist ein führen der Airsoft-Markierer in der Öffentlichkeit verboten (Anscheinswaffen...)

Es soll hier nicht um die moralischen Fragen gehen wie z.B. sittenwidrig, Herabsetzung der Menschenwürde, Simulation von "Töten”, etc.

Uns interessiert einfach nur, wie durch ein solches Verbot so schreckliche Taten wie Amokläufe verhindert werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
2Empfehlungen
21.07.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

als Konsequenz aus dem Amoklauf in Winnenden wurde auf Empfehlung einer Bund-/Länder-Arbeitsgruppe auch eine Initiative des Freistaats Bayern im Bundesrat zu einem Verbot von Paintball-Spielen durch Änderung des Ordnungswidrigkeitenrechts aus dem Jahr 2007 wieder aufgegriffen. Die Diskussion ist im Übrigen nicht erst durch die schreckliche Tat von Winnenden ausgelöst worden, sondern bewegt die gesellschaftliche Diskussion um unsere Werteordnung seit Jahren. Schon im Jahr 2001 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass derartige "Spiele" wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde regelmäßig zu verbieten sind.

Beachtliche Argumente sprechen für ein Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen, gerade wenn diese Spielregeln enthalten, die gegen die Menschenwürde verstoßen. Kriminologen gehen davon aus, dass bei einer Beschäftigung von Heranwachsenden mit so genannten Laserdrome- oder Paintball-/Gotcha-Spielen, bei denen das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah trainiert wird, die Hemmschwelle zur gewaltsamen Konfliktlösung herabgesenkt wird.

Die jetzige Diskussion hat aber auch ergeben, dass bei Abwägung aller bisherigen Argumente für oder gegen ein Verbot bestimmter Spielformen wie z.B. Paintball, eine gesetzliche Regelung hierzu noch nicht entscheidungsreif ist. Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, vor weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten zunächst das Gefahrenpotential solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen eingehender zu untersuchen, ohne dem Zeitdruck der endenden Legislaturperiode ausgesetzt zu sein. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit die Notwendigkeit besteht, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation ganz zu verbieten oder zumindest - etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels - sinnvoll einzuschränken.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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