Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Mit der Antwort an Herrn Kaiser habe ich mich nicht für ein bestimmtes Blockiersystem ausgesprochen. Wahrscheinlich haben Sie recht, dass unter Zuhilfenahme von speziellen Werkzeugen mit gewisser Übung jedes Sicherungssystem überwunden werden kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
16.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Dr. Schäuble,

eine kurze knappe Frage zum DNeuG (Dienstrechtsneuordnungsgesetz). Die finanziellen Auswirkungen des DNeuG wurden in einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung beziffert. Belaufen sich diese Kosten nach Veröffentlichung dieses Gesetzes noch immer in diesem Bereich? Oder muss man mit wesentlich höheren Kosten rechnen? Es wäre nett wenn Sie mir eine detaillierte Kostenaufstellung (Kosten die in den nächsten Jahren durch das Gesetz auf den Bund zukommen) der wichtigsten Kernpunkte des DNeuG, zukommen lassen könnten. Diese Informationen sollen in ein Projekt fließen das während meines Studiums zum Dipl-Verwaltungswirt, durchgeführt wird.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe,

weiterhin ein gutes gelingen in Berlin

Freundliche Grüße

Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
bisher keineEmpfehlungen
30.03.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs zum
Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) haben im Gesetzgebungsverfahren -
neben dem federführenden Innenausschuss - u.a. den Haushaltsausschuss (8.
Ausschuss) des Deutschen Bundestages beschäftigt. Der Bericht des
Haushaltsausschusses ist als Drucksache 16/10887 auch im Internet
veröffentlicht ( drucksachen.bundestag.de ).

Über die Feststellungen des Ausschusses hinausgehende detaillierte
Kostenaufstellungen zu den Kernpunkten des DNeuG sind mir nicht bekannt.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.03.2009
Von:

Sehr geehrter Hr. Dr. Schäuble,

ergänzend zu der Frage von Hr. Timo Klein möchte ich noch folgende Aspekte erwähnen, wie sie von Politikern und den Medien in den letzten Tagen angesprochen, ja sogar gefordert wurden:

Zum einen, das alle Sportschützen z.B. die Waffen in einem Riesen-Tresor im Verein hinterlegen müssen. Dagegen spricht für mich, das nach dem schiessen die Waffe gereinigt werden muß. Wenn sich am Trainings-/Wettkampf-Ende viele Schützen im Wege stehen, ist das in meinen Augen gefährlicher, als wenn es bei der alten Regelung bleibt. Unser Schützenheim z.B. liegt außerhalb von bewohntem Gebiet, eine zuverl. Sicherung der Polizei ist nicht gegeben. Beispiel England, wo ebenfalls in einem Schützenverein die Waffen hinterlegt werden mussten. Dieser wurde Nachts mit einem Bagger aufgebrochen, der Tresor verladen und somit waren viele Waffen in falschen Händen.

Zum zweiten: Wieviel Munition kann eine Polizeidienststelle verwahren, wenn man diese dort lagern sollte? Wer regelmäßig schiesst, braucht Unmengen an Munition. In einem Ort, wo es viele Schützen gibt, wie will man solche Dimensionen lagern? Gerade die Schützen müssen, um in den Genuss von Rabatten zu kommen, große Mengen kaufen.
Nebenbei- Wie wird mit Wiederladern umgegangen, die Ihre Munition gem. Erlaubnis §27 zuhause selbst laden?

Zuguterletzt: Munition nur noch per Unterschrift und abgezählt vom Schützenverein ausgeben. Wenn das Gesetz wird, mache ich mich strafbar, wenn ich eine leere Patronenhülse (wir haben einen offenen Schiessstand) nicht mehr finde oder wenn der Standnachbar sie versehentlich selbst eingepackt hat?

Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, das sich derzeit viele Schützen, die sich noch nie etwas zu Schulden haben kommen lassen, derzeit sehr verunsichert sind. Deutschland hat das schärfste WaffG der Welt, nur 0,004% der Straftaten wurden mit legalen Waffen verübt (Quelle BKA).

Wie ist Ihre Meinung hierzu?

Beste Grüße
Vogel
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
24.03.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr Vogel,

ich möchte Sie auf meine Beantwortung der Fragen von Herrn Eichholz und Herrn Decker verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.03.2009
Von:

Sehr geehrter Bundesminister Schäuble,

im Zusammenhang mit Winnenden, aber auch schon zuvor wurde das verharmlosende denglische Word "Killerspiele" - auch von Ihnen und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung - verwendet.
1. Warum ein denglischer Begriff?
2. Warum nicht Tötungsspiele? Es kommt den Tatsachen schon näher
3. Ein Lehrer hat im Fernsehen den Begriff "Hackfleischspiele" verwendet. Der Begriff ist wohl richtig, aber nicht zur allgemeinen Verwendung geeignet.

Also: Werden Sie beim nächsten Mal von Tötungsspielen sprechen?

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

in der Frage des Betätigungsverbots der PKK sowie dessen Teil- und Nachfolgeorganisationen, hat das LKA Baden-Württemberg folgendes verlautbart:

"die polizeiliche Sammlung solcher verbotener Symbole ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt"

Dabei bezieht sich die Antwort der LKA auf eine Anfrage, in der es um die Identifizierung verbotener Symbole und Abzeichen der PKK und deren Unter- sowie Nachfolgeorganisationen geht.

Auf der Homepage wie auch in den Berichten des Verfassungsschutzes werden hierzu nur zwei Exemplare von Symbolen zur PKK sowie dessen Nachfolgeorganisationen aufgezeigt. Das LKA liefert auf diese Frage keine Antwort, besser, Sie verweigert die Bekanntgabe solcher Informationen.

Können Sie mir erläutern, wie ein Bürger dieses Landes, verbotene und strafrechtlich relevante Tatbestände erkennen soll, wenn verbotene Symbole, Abzeichen und Flaggen, die mannigfaltig im Umlauf sind, in ungenügender Art der Öffentlichkeit vorgestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
9Empfehlungen
01.04.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

Sie weisen auf einen wichtigen Punkt hin. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wie sie unsere Rechtsordnung einhalten können - insbesondere im Strafrecht. Die Verwendung von Symbolen der Organisationen, die mit einem vereinsrechtlichen Verbot belegt sind oder hiervon umfasst werden, sowie für die Verwendung anderer strafbarer Symbole dürfen keine Ausnahme bilden. Dies gilt auch für die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK), die am 22. November 1993 verboten wurde. Die Verwendung von Symbolen der PKK - unabhängig von der aktuellen Namensbezeichnung der Organisation - ist seitdem verboten.

Um den Umfang solcher Verbote zur Kenntnis zu nehmen und danach zu handeln, finden im Vorfeld und während Demonstrationen Kooperationsgespräche der Polizei mit dem jeweiligen Demonstrationsanmelder bzw. Veranstalter statt. Die Auflagen der zuständigen Versammlungsbehörde können spezifische Verbote in Bezug auf die Verwendung von Symbolen erhalten. Diese werden dem jeweiligen Anmelder bekannt gegeben. Im Falle erkannter strafrechtlicher Verstöße, also der Verwendung verbotener Symbole, wird der Veranstalter durch die Polizei aufgefordert, auf die Demonstrationsteilnehmer einzuwirken.

Darüber hinaus bestärkt mich Ihre Anregung darin, eine entsprechende Aufstellung von verbotenen Symbolen zu veröffentlichen. Allerdings kann auch eine solche Aufstellung lediglich einen nicht abschließenden Überblick bieten: Verbotene Organisationen versuchen immer wieder, durch Modifikation der ursprünglichen Symbole staatliche Verbote zu unterlaufen.

Sollten Sie, insbesondere in Bezug auf ein konkretes Symbol, noch Fragen haben, stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner im zuständigen Polizeipräsidium Ihres Wohnortes oder beim Landeskriminalamt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
21.03.2009
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

was genau sind "Killerspiele"? Gibt es eine klare Definition dazu oder ist der Begriff "Killerspiel" ein politischer, dessen Bedeutung je nach Belieben verengt oder erweitert werden kann? Sind "Killerspiele" jene, die Gewalt besonders realistisch und explizit darstellen? Wenn solche sehr realen Gewaltdarstellung zu verurteilen sind, weil sie die soziale Kompetenz unserer Jugend einschränken, warum ist es für Sie und Ihre
christliche Partei dann völlig legitim, wenn deutsche Soldaten etwa bei Natoeinsätzen ähnliche Methoden real anwenden, um die Interessen unseres Landes durchzusetzen? Die zivilen Opfer solcher Einsätze werden ja bekanntlich nicht mehr Menschen genannt, sondern Kollateralschäden. Es gibt zum Beispiel auch durchaus westliche Streitmächte, die Egoshooter verwenden, um neue Rekruten anzuwerben. Dafür sind "Killerspiele" dann wieder nützlich.
Was werden Sie machen, wenn "Killerspiele" verboten worden sind und trotzdem Amokläufer deutsche Schulen unsicher machen?
Was wird dann als nächstes verboten? Heavy Metal-Musik? Horrorfilme? Mit Erschrecken wird aktuell auch festgestellt, dass deutsche Jugendliche wieder vermehrt zum Faschismus tendieren.
Seltsam, das habe ich schon vor mindestens 10 Jahren gemerkt.
Rein zufällig hatte ich in Rostock Lichtenhagen zu tun, ca. 10 Tage, bevor dort während des Anzündens von Asylantenheimen Würstchen verkauft wurden. Man muß sich auch heute z.B. nur mal in einer schleswigholsteinischen Kleinstadt oder einem Dorf in die dortige Kneipe oder, sofern vorhanden, das Jugenszentrum begeben, und schon ist man sehr dankbar, dass man weder lange Haare hat noch dunkle Haut. Könnte es eventuell möglich sein, dass die zunehmende Gewalt in unserer Gesellschaft ein Symptom einer grundsätzlichen Schieflage aktueller gesellschaftl. Wertorientierung ist? Einer Gesellschaft, in der Leistung über Solidarität gestellt wird, Macht, Profit und Durchsetzungsfähigkeit über Nächstenliebe?

Mit freundlichen Grüßen,

Jan
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
52Empfehlungen
21.04.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

der Begriff "Killerspiele" ist kein Rechtsbegriff, sondern eher die umgangssprachliche Beschreibung für Video- und Computerspiele mit gewalthaltigen und -verherrlichenden Inhalten. Weder im Jugendschutzgesetz, im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag noch im Strafgesetzbuch wird der Begriff "Killerspiele" verwendet.

Das Strafgesetzbuch sieht in § 131 StGB ein absolutes Verbot von bestimmten Verbreitungshandlungen Gewalt verherrlichender Medien vor. Danach stehen die Herstellung und die Verbreitung von Gewalt verherrlichenden Schriften, worunter auch Computerspiele fallen, unter Strafe. Gemeint sind Schriften, bzw. Darstellungen die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Menschen ähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder das grausame oder unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen. Erfasst sind auch Darstellungen von Gewalttätigkeiten gegen Menschen ähnliche Wesen sowie gezeichnete oder in Form elektronischer Spezialeffekte dargestellte Menschen. Für die Frage der Strafbarkeit im Einzelfall bedarf es der Feststellung der genannten Merkmale.

Wenngleich von Gewalthandeln bestimmte Video- und Computerspiele nicht generell und bei jedem die Gewaltbereitschaft im realen Leben fördert, gibt es dennoch eine Reihe sehr ernst zunehmender Studien, die je nach Persönlichkeit oder Umfeldbedingungen klare Risiken nachweisen. Bei aller notwendigen Differenziertheit in der Diskussion um so genannte "Killerspiele" machen zudem nur wenige Sequenzen vieler solcher Spiele deutlich, dass beispielsweise Empathie oder Toleranz durch derartige Angebote jedenfalls nicht gefördert werden. Die öffentliche Thematisierung ist darüber hinaus unverzichtbar, weil Eltern bzw. Erziehungsverantwortliche wissen sollten, was ihre Kinder und Jugendliche mit dem Computer spielen.

Dass alleine mit einem Verbot von so genannten "Killerspielen" Gewaltexzesse nicht zu verhindern ist, steht außer Frage. Gerade deshalb habe ich im Nachgang zu dem schrecklichen Geschehen in Winnenden immer wieder die gesellschaftlichen Ursachen für eine derartige Verirrung eines jungen Menschen hinterfragt. Politikfelder sind betroffen, die weit über das der Innenpolitik hinausgreifen und Fragen im Bereich frühkindlicher Entwicklung ebenso, wie bildungs- und arbeitsmarktpolitische Aspekte, soziale wie sozialräumliche Bedingungen aber auch Opfererfahrungen in unterschiedlichsten Kontexten betreffen.

Handlungserfordernisse in all diesen Politikfeldern habe ich mit meiner Kollegin, Frau Ministerin von der Leyen, im Blick, wenn wir gemeinsam sehr intensiv der Frage nachgehen, was unsere Gesellschaft zusammenhält. Uns interessieren die bindenden und bedingenden Faktoren, die ein sozialverträgliches, von Toleranz und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme bestimmtes gesellschaftliches Miteinander ausmachen bzw. fördern. Dabei geht es um mehr als nur ereignisveranlasste Reaktionen und Präventionsprojekte, sondern um Initiativen und Angebote, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Dies schließt selbstverständlich eine eingehende Auseinandersetzung mit Werten und sozialen Kompetenzen ein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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