Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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(...) Ich darf Ihnen versichern, dass das Zuwanderungsgesetz erhebliche Verbesserungen für alle Menschen mit Migrationshintergrund enthält und keineswegs zur Diskriminierung Einzelner führen sollte. Dennoch auftretende Integrationsschwierigkeiten können aber über die kommunalen Netzwerke behoben werden, die auch von den Regionalkoordinatoren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unterstützt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.10.2008
Von:
von

Werter Herr Dr. Schäuble,

es gibt einen hypothetischen Sachverhalt und einige dazugehörigen Fragen, die mir seit geraumer Zeit den Schlaf rauben:

Die Bundeswehr kann unter bestimmten Bedingungen im Inneren eingesetzt werden (SPD und CDU waren sich einig). Sollte es zu Großdemonstrationen im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise kommen (die GdP spricht und warnt bereits davor!), unterwandert man die Demonstranten mit ein paar Agents Provocateurs, wie bereits bei den G8-Gipfeln in Genua und Heiligendamm geschehen, die für Krawall sorgen, die Demonstration wird somit zum Aufruhr und das Militär rückt an.

1.) Wird auch die Verfassung, genauer geschrieben das Grundgesetz noch angepasst?

2.) Falls ja, wann ist mit dieser Anpassung zu rechnen?

3.) Welche Ursachen/Gründe gibt es, diese eventuelle Anpassung noch VOR der Wahl zu realisieren?

4.) Haben Sie und Ihre Kollegen aus Politik, Wirtschaft und Medien etwa Angst vor Aufständen?

Erlauben Sie mir noch eine letzte Anmerkung und die dazugehörige Frage: Deutschland hat noch mit keinem Land einen Friedensvertrag abgeschlossen, mit dem es von 1939 bis 1945 im Kriegszustand gelegen hat. Trotzdem darf es in Verbindung mit den immer noch offiziell als Feindstaaten geltenden Ländern und den multinationalen Einrichtungen wie der NATO wieder Krieg in fremde Länder tragen? Offenbar ist der internationalen Gemeinschaft nicht wirklich etwas am Frieden gelegen, mögen UN, die USA, Großbritannien und die Länder der EU auch noch so viel von Frieden reden. Der Kolonialismus wurde nicht wirklich beendet. Er wird nur mit anderen Mitteln und anderen Floskeln ausgetragen. Das Kapital verdient am Frieden nicht genug und es beherrscht die politische Szene - weltweit!

Besten Gruss,

von

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.11.2008
Von:

Geehrter Herr Schäuble,

wie ich der Presse entnehme, sehen Experten Ihr Vorhaben, jedem Bürger eine staatliche E-Mail-Adresse für die Behördenkommunikation bereitzustellen, mit Skepsis:

www.heise.de

Ihre Leute vom BKA werden deshalb den Bundestrojaner wohl auf herkömlichem Weg, also über normale E-Mail Adressen in die Computer der Bürger einschleusen müssen. Die von Ihnen eigentlich favorisierte Bundes-E-Mail-Adresse wäre da natürlich sehr viel geeigneter gewesen, da sich der Bürger hier für das Login mit seiner Nummer aus dem neuen ePersonalausweis hätte anmelden müssen. Somit wäre sichergestellt gewesen, daß der Bundestrojaner der jeweils richtigen Zielperson untergejubelt worden wäre. Falls das Projekt Bundes-E-Mail nicht verwirklicht werden kann, gibt es bereits einen Plan B?

Stehen Sie beispielsweise mit Herstellern von Betriebssystemen in Kontakt, um über eine extra dafür vorgesehene Schnittstelle direkt auf die Computer der Bürger zugreifen zu können? Oder werden Sie das heimliche Betreten von Wohnungen politisch doch noch durchsetzen?

Eine weitere Frage: Kann man sich den Bundestrojaner auch selbst irgendwo herunterladen? Hintergrund meiner Frage: Wenn ich die Software eigenhändig installiert habe, entfällt zumindest die beklemmende Ungewissheit, nie zu wissen, ob ich mich gerade noch in meiner geschützten Privatsphäre bewege, oder ob sich bereits BKA-Beamte über mein Privatleben totlachen oder sich an den erotischen Fotos meiner Lebensgefährtin ´erfreuen´.

Da ich nichts zu verbergen habe, würde ich gerne freiwillig teilnehmen und mein Privatleben künftig so gestalten, daß darin einfach keine Peinlichkeiten oder Intimitäten mehr vorkommen, für die ich mich vielleicht schämen müßte, würden sie ausgespäht werden. Als Patriot verzichte ich im Zeitalter des islamistischen Terrors doch gerne auf mein Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit!

mfg H.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

bei der letzten Bundestagswahl wurden einige Wahlcomputer eingesetzt. In der letzten Woche hat zu diesem Thema ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht begonnen. Die Gefahr, dass mit relativ geringem Aufwand eine Manipulation durchgeführt werden kann, hat der Chaos Computer Club aufgezeigt. Innerhalb einer Minute wurde vom Chaos Computer Club ein Wahlcomputer entsprechend manipuliert.
Jede Wahl ist die grundlegende Legitimation für die nachfolgende Regierung. Aus diesem Grund darf aus meiner Sicht bei keiner Wahl der Hauch von Manipulation auftauchen. Der Chaos Computer Club hat gezeigt, dass der Hauch von Manipulation beim Einsatz von Wahlcomputern immer vorhanden ist.
Werden Sie dafür sorgen, dass bei der nächsten Wahl keine Wahlcomputer eingesetzt werden unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Vielen Dank
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
2Empfehlungen
14.11.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

erlauben Sie mir zunächst den Hinweis, dass der Chaos Computer Club keineswegs ein Wahlgerät in einer Minute manipuliert hat. In dem auf seiner Internetseite eingestellten Bericht "Beschreibung und Auswertung der Untersuchung an NEDAP-Wahlgeräten" heißt es lediglich, dass der Austausch des Speicherbausteins, eines sog. Eproms, für einen "geübten Angreifer ...in etwa einer Minute vollzogen werden kann". Für die eigentliche "Manipulationsarbeit", nämlich die Herstellung eines gefälschten Eproms, veranschlagt der Chaos Computer Club etwas unbestimmt "wenige Tage".

Bei der Kritik, die gegenwärtig an Wahlgeräten geübt wird, darf nicht vergessen werden, dass Manipulationen an Wahlgeräten bei Wahlen in Deutschland bisher nicht festgestellt und, soweit mir bekannt, auch von niemandem substantiiert behauptet wurden. Generell ist die Möglichkeit einer Manipulationen bei Wahlgeräten ebenso wenig vollständig auszuschließen, wie bei jedem anderen Verfahren der Stimmabgabe. Dies gilt auch für die Wahl per Urne oder Brief, und dennoch wird hier die Integrität des Wahlvorganges völlig zu Recht nicht in Zweifel gezogen.

Ich werde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig prüfen und danach ggf. erforderliche Maßnahmen veranlassen. Vorher bedarf es keiner Entscheidung über den weiteren Einsatz von Wahlgeräten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble. Seit heute sind sogenannte Jugendpornos strafbar.

Demnach ist es ab sofort unter anderem verboten, Bilder zu verbreiten, herzustellen, anzubieten, zu bewerben oder zu beziehen, die sexuelle Handlungen von 14- bis 18-Jährigen zeigen oder zumindest den Eindruck erwecken, dass Jugendliche sexuell aktiv sind.

Ich möchte von Ihnen wissen ob ich folgende Werke noch legal besitzen darf?

Filme:
Günther Grass - Die Blechtrommel
Tatort - Reifezeugnis
Schulmädchenreport-Filme
Titanic mit Kate Winslet
American Pie
Mädchen, Mädchen

Lieder
Petter Maffay - Und es war Sommer

Wann werden die ersten Beate Uhse Läden gestürmt weil dort derartige Filme verliehen werden?

Sie mögen meine Frage vielleicht belächeln - sie ist allerdings ernst gemeint. Ihr Gesetz ist ja ebenfalls ernst gemeint.

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen BKA-Gesetz. Da wir als Bürger uns jetzt ja in einer ganz neuen Qualität und Dimension orwell´sch überwachen lassen dürfen, habe ich eine einfache Frage:

Werden wir durch dieses BKA-Gesetz in Deutschland in Zukunft weniger Terroranschläge erleben müssen als in den letzten 20 Jahren?


Beste Grüße
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
13Empfehlungen
13.11.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrte Frau ,

auch wenn Sie es eigentlich ironisch gemeint haben, können wir uns tatsächlich alle zum neuen BKA-Gesetz beglückwünschen, wenn es bald in Kraft getreten ist. Entgegen Ihren Befürchtungen werden Bürgerinnen und Bürger hierdurch nicht von staatlichen Stellen stärker kontrolliert, sondern besser geschützt. Denn das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" schafft neue Befugnisse für das BKA und zwar ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung. Diese Befugnisse sind normale polizeiliche Befugnisse, die die Landespolizeien bereits heute im Bereich der Allgemeinkriminalität schon haben und haben müssen. Im Rechtsstaat sind gesetzlich geregelte Polizeibefugnisse Ausdruck einer klaren Beschränkung staatlicher Gewalt und damit gerade das Gegenteil von Willkür wie sie in fiktiven oder realen totalitären Staaten vorkommt.

Wir können uns auch glücklich schätzen, dass in den vergangenen Jahren keine Menschen terroristischen Anschlägen in Deutschland zum Opfer gefallen sind, obwohl es zumindest sieben Anschlagsversuche gegeben hat. Das haben wir der erfolgreichen Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern oder - in dem Fall der gescheiterten Kofferbombenanschläge - lediglich glücklicher Fügung zu verdanken.

Ich trete für ein maßvolles und vernünftiges Vorgehen gegen die bestehende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ein, ohne dass es zuvor zu einem furchtbaren Anschlag gekommen sein muss.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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