Sehr geehrter Herr

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bei jeder Verlängerung eines Aufenthaltstitels und insbesondere bei der Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels oder einer Einbürgerung muss grundsätzlich nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Das ist natürlich immer leichter möglich, wenn der zuständigen Ausländerbehörde ein ungekündigter Arbeitsvertrag vorgelegt werden kann.
Was die Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt betrifft, stimme ich Ihnen zu, dass wir hier noch Nachholbedarf haben. Viele Migrantinnen und Migranten können in Deutschland nicht an ihre im Heimatland begonnene Bildungskarriere anknüpfen. Oft müssen Abstriche von der sozialen Stellung gemacht werden, da ausreichende Sprachkenntnisse fehlen oder die im Ausland erworbenen Qualifikationen nicht anerkannt werden. Deutschland ist mit diesem Problem allerdings nicht allein. Andere OECD-Länder stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Die Bundesregierung hat die Absicht, hier möglichst kurzfristig Fortschritte zu erzielen. Dies geht aber nicht ohne die Mitwirkung der Bundesländer.
Lange Zeit haben wir in Deutschland dem Thema "Integration" nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt, heute aber ist die Integrationspolitik ein Schwerpunktthema der Arbeit der Bundesregierung. Sie hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Integrationsinitiativen ergriffen.
So geht es sowohl im Rahmen der Qualifizierungsinitiative als auch bei den von der Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, initiierten Gipfeln zu Bildung und Integration u.a. darum, Erleichterungen für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen herbeizuführen. Mit dem Nationalen Integrationsplan hat der Bund sein Engagement für verbesserte Beschäftigungschancen von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprachförderung und der besseren Verwertung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen erhöht. Mit diesen Themen befasst sich auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im bundesweiten Integrationsprogramm.
Diese Aktivitäten zeigen, dass die Bundesregierung das von Ihnen angesprochene Problem erkannt hat und an guten Lösungen arbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
Ergänzung vom 24.11.2008
Sehr geehrter Herr

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die Integration der dauerhaft in Deutschland lebenden Zuwanderer ist eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung. Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde der Grundsatz festgelegt, dass es keine Zuwanderung ohne Integration geben soll. Das Zuwanderungsgesetz sieht daher ein Grundangebot zur Integation vor. Herzstück der Integrationsangebote sind die Integrationskurse zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland.
Integration ist ein zweiseitiger Prozess. Sie setzt zum einen voraus, dass die Zuwanderer hier heimisch werden wollen. Man muss die Lebensbedingungen unseres Landes akzeptieren. Aber umgekehrt muss auch die aufnehmende Gesellschaft wollen, dass Zuwanderer hier heimisch werden. Die jetzige Bundesregierung leistet einen wesentlichen Beitrag, dass dieser Prozess gut voranschreitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble