Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Auch in Hessen ist die Todesstrafe abgeschafft. Die hessische Verfassung von 1946 entfaltet keine Rechtswirkungen mehr, soweit sie entgegen Artikel 102 GG noch die Möglichkeit eines Ausspruchs der Todesstrafe vorsieht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Sicherheit
21.05.2008
Von:

Lieber Herr Schäuble

Zwei Fragen zu ihrem FAZ - Interview vom 20.5.2008

1.Sie verurteilen sehr vehement und ausführlich den Film "Fitna", geben aber im gleichen Interview bekannt diesen Film nie gesehen zu haben. Entspricht das ihrer politischen Arbeitsweise: über Dinge Urteilen über die man keine Ahnung hat weil man sie selber nie gesehen hat?

2.Sie behaupten in ihrem Interview folgendes: "Wir wissen ja auch, dass ausländerfeindliche Parolen vor allem dort erfolgreich sind, wo man keine Erfahrungen im Zusammenleben mit Menschen ausländischer Abstammung hat."

Ist ihnen der Berliner Bezirk "Neukölln" ein Begriff, unter anderem Standort der berühmt gewordenen "Rütli - Schule"?
Ist ihnen bekannt, dass dort nach Aussagen der Lehrerschaft eine extreme Feindlichkeit der Zuwanderer gerade gegen die einheimischen Schüler herrschte, die sich oftmals in Gewaltexessen entlud und die Lehrerschaft zur Verzweifelung trieb? Ist das alles für sie kein Problem, soll jetzt ganz Deutschland sich nach dem "Vorbild" Neukölln entwickeln?

Wollen sie etwas abstreiten, dass je höher der Ausländeranteil, desto krimineller die Wohngegend ist?

Sie haben geschworen "Schaden vom Deutschen Volk" abzuwenden. Ein Schwur, die Multikriminelle Gesellschaft in Deutschland zu rechtfertigen und zu begünstigen ist mir nicht bekannt!
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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13.06.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

zu den Aussagen sowie zu den möglichen Folgen einer Veröffentlichung des Filmes "Fitna" bin ich vorab von den deutschen Sicherheitsbehörden - wie in solchen Fällen üblich - ausführlich informiert worden. Auf dieser Grundlage habe ich im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, erschienen am 20. Mai 2008, deutlich gemacht, warum ich einerseits den Film und seine Aussagen ablehne, andererseits aber ein Verbot der Veröffentlichung weder für möglich noch für sinnvoll halte. Es ist meine Überzeugung, dass die Verbreitung einseitiger und polarisierender Aussagen über den Islam einem friedlichen und respektvollen Miteinander nicht zuträglich ist.

Sie stellen in Ihrer Anfrage des Weiteren dar, dass die Kriminalität in einem bestimmten Stadtteil Ihrer Auffassung nach umso höher sei, je größer dort der Ausländeranteil sei. Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Kriminalität von Nichtdeutschen gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil zwar prozentual stärker ausgeprägt als die von Deutschen. Hierfür gibt es jedoch eine Vielzahl von Gründen, insbesondere können rein rechtlich manche Straftaten überhaupt nur von Ausländern begangen werden (Verstöße gegen das Ausländerrecht). Darüber hinaus spricht Vieles dafür, dass sich die Unterschiede in der Kriminalitätsbelastung weiter relativieren, wenn man bei Deutschen und Nichtdeutschen die gleiche "soziale Schicht" in den Blick nimmt. Überdies liegen belastbare Informationen über die Kriminalitätsentwicklung bei Ausländern und bei Deutschen vor, die für Sie sicher von Interesse sind. Diese Zahlen deuten aber gerade nicht in die von Ihnen vermutete Richtung: Ausweislich der Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007 ist die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen (aller Altersgruppen) im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % auf 490.278 zurückgegangen, während die Zahl der deutschen Tatverdächtigen um 1,4 % auf 1.804.605 gestiegen ist. Ursächlich hierfür sind neben diversen anderen Faktoren vor allem auch die verstärkten Integrationsbemühungen des Bundes und der Länder.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.05.2008
Von:

Wieso haben Sie am 11. März 2008 ein Abkommen mit den USA unterzeichnet, in dem Sie vereinbaren, Gewerkschafterdaten und Daten über die politische Einstellung der Bundesbürger im Austausch an den US-Geheimdienst weiterzureichen?

Ich halte dies für einen groben Rechtsbruch. Dies ist meiner Meinung nach sogar eine Straftat. Sie verstoßen hier eindeutig gegen das Grundgesetz unserer Republik und den Datenschutz!

Stufen Sie inzwischen Gewerkschafter als Terroristen ein?

Ihr Verhalten gegen diese demokratischen Personen ist skandalös!

Ich denke, dass Sie hier mit einer reichlichen Zahl von Strafanträgen gegen dieses Abkommen rechnen müssen!

Mit diesem Hinweis und der Bitte nach einer sofortigen Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich,

Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
4Empfehlungen
13.06.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrte Frau ,

das am 11. März 2008 paraphierte Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität, das demnächst noch unterzeichnet werden wird, zielt mitnichten auf den Austausch von Daten zur Gewerkschaftszugehörigkeit o.ä. ab. Es dient auch nicht im Entferntesten dazu, Gewerkschaftsmitglieder als Terroristen abzustempeln oder sie auch nur in die Nähe des Terrorismus zu rücken. Es ist im höchsten Maße bedauerlich, dass manche Medienberichterstattung - trotz wiederholter Gegendarstellung durch die Bundesregierung - gleichwohl diesen Anschein erweckt.

Gestatten Sie mir bitte, kurz darzustellen, worum es geht. Das Abkommen enthält insbesondere drei Kernelemente:
  • den automatisierten Austausch von Fingerabdruckdaten zu Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrzwecken,
  • den automatisierten Austausch von DNA-Daten nur zu Strafverfolgungszwecken und
  • den Spontanaustausch, d.h. Austausch ohne vorheriges Ersuchen, von Informationen zu Personen, die im Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen (sog. terroristische Gefährder).

Der automatisierte Austausch von Fingerabdruck- und DNS-Daten erfolgt im so genannten "Hit/No-Hit"-Verfahren. Die Vertragsstaaten gewähren sich künftig gegenseitig Zugriff auf die so genannten "Fundstellendatensätze" ihrer nationalen DNS- und Fingerabdruckdatenbanken mit dem Recht, diese für einen automatisierten Abgleich von DNS-Profilen und Fingerabdrücken zu nutzen. Fundstellendatensätze sind anonymisierte Datensätze, die lediglich das DNS-Profil bzw. den Fingerabdruck und eine Kennung enthalten, jedoch keine den Betroffenen unmittelbar identifizierenden Informationen (also z.B. auch keine Angaben zu einer Gewerkschaftszugehörigkeit). Mit anderen Worten: der anfragende Staat enthält nur die Mitteilung, dass Information vorliegen. Im Trefferfall kann der anfragende Staat bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - wie bisher auch schon - weitere Informationen erhalten.

Hinsichtlich des Spontanaustauschs zur Verhinderung terroristischer Straftaten sieht das Abkommen vor, dass nach Maßgabe des jeweils geltenden innerstaatlichen Rechts im Einzelfall auch ohne Ersuchen personenbezogene Daten übermittelt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die betroffenen Personen terroristische Straftaten oder Straftaten, die hiermit in Zusammenhang stehen, begehen werden oder eine Ausbildung zur Begehung von terroristischen Straftaten durchlaufen oder durchlaufen haben. Übermittelt werden Daten zur Identifizierung der Person (z.B. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit oder Fingerabdruckdaten) und Informationen zu den den Terrorismusverdacht begründenden Umständen. Insbesondere bei einem Verdacht auf politisch motivierten Terrorismus kann es erforderlich werden, dass dabei auch vorliegende Informationen zu politischen Anschauungen des Betroffenen übermittelt werden.

In seltenen Ausnahmefällen ist nicht vollständig auszuschließen, dass auch die Gewerkschaftszugehörigkeit einer Person einmal für die Bewertung relevant ist. Wenn beispielsweise Anschlagsplanungen gegen eine oder von einer Person bekannt geworden sind, zu deren Identität nur vereinzelte Anhaltspunkte vorliegen, wie z. B. eine bestimmte Gewerkschaftsfunktion, kann das unter Umständen wichtig sein. Für diesen Ausnahmefall sieht das Abkommen eine besondere Schutzvorschrift vor. Wenn also im Zusammenhang mit dem Datenaustausch die Gewerkschaftszugehörigkeit ausnahmsweise einmal eine Rolle spielen sollte, so muss die übermittelnde Behörde zuvor die erhöhte Schwelle der besonderen Relevanz für Terrorismusbekämpfungszwecke bejahen. Die kritisierte Vorschrift soll also gerade einschränkend wirken und keine irgendwie ausufernde Ermächtigung begründen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Integration
21.05.2008
Von:

Zitat aus einem ihrer Interviews mit der FAZ v. 20. Mai 2008
www.faz.net

"Herr Minister, haben Sie sich den Film "Fitna" des niederländischen Abgeordneten Wilders angesehen?
Nein. Nach dem, was ich darüber gelesen habe, handelt es sich um ein Machwerk."
"Sein Machwerk ist in nichts besser als die Machwerke der Drahtzieher des islamistischen Netzwerks gegen die westliche Welt. Ich habe mir schon vor Jahren antisemitische Internetproduktionen angesehen, die über das Terrornetzwerk verbreitet worden sind."

Warum halten Sie es für angemessen sich über eine Publikation zu äußern die Sie nach eigenem Bekunden nicht gesehen haben?
Im übrigen gibt es im Koran - lt. moslemischer Ansicht das Wort Gottes - weit über 100 Aufforderungen zur Gewalt - vor allem gegen Nicht-Muslime und Frauen. Haben Sie die Muslime in der Islamkonferenz dazu aufgefordert sich von diesen Passagen des Koran zu distanzieren? Wenn nein, warum nicht?


MfG


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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,
sie schreiben auf die Frage von Herrn Neumann, dass das Tarifergebnis in vollem Umfang auf die Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen ist.
Leider verschweigen sie, dass es ein Versorgungsänderungsgesetz von 2001 gibt, wonach die dreistufigen Erhöhung jeweils um 0,54 Prozent und insgesamt um 1,62 Prozent gemindert wird. Mit welcher Berechtigung geschieht dies, zumal die Pensionäre in den letzten Jahren keine einzige Erhöhung mehr bekommen haben, da es nur Einmalzahlungen gab und diese nicht übertragen wurden.

Weiterhin möchte ich sie fragen, wieso die dienstunfähign Beamten klagen müssen, um ihr Recht zu bekommen. Im Jahr 2006 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Frührentner durch Arbeitsunfähigkeit keinen Abschlag von 3,6 % p.A. zahlen müssen, da dies nicht im Sinne des Gesetzgebers war.
Da solche Regelungen immer auf die Beamten übertragen wurden, zum Teil sogar verschärft, müsste eine positive Regel doch auch übernommen werden.
Weshalb warten sie hier auf ein höchstrichterliches Urteil und handeln nicht selbst?

Sind unsere Politiker nicht mehr in der Lage gesetztes- bzw. verfassungskonforme Gesetze zu erlassen?

Mit freundlichen Grüßen



PS: Ich finde es gut, das die Erhöhung nicht kommen wird, schließlich wäre es in diesem Jahr schon die zweite Erhöhung. Das sollten die Politiker, die noch immer darüber Weinen, einmal bedenken.
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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29.05.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

um das System der Beamtenversorgung langfristig zukunftssicher zu machen, hat es seit 1992 eine Reihe von gesetzlichen Änderungen gegeben. Dabei wurden auch die kostendämpfenden Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung regelmäßig wirkungsgleich übertragen. Dazu gehört auch das Versorgungsänderungsgesetz 2001, das Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung überträgt. Mit den ab dem Jahr 2003 folgenden acht Versorgungsanpassungen wird seither das Versorgungsniveau - ebenso wie in der gesetzlichen Rentenversicherung - schrittweise um je 0,54% vermindert. Der Höchstversorgungssatz wird dadurch von 75% auf 71,75% absinken. Die Hälfte der Ersparnis aus den acht verminderten Versorgungsanpassungen wird der Versorgungsrücklage zugeführt und bleibt damit für die Finanzierung der Beamtenversorgung erhalten. Auf diese Weise leisten die Versorgungsempfänger einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung einer eigenständigen Beamtenversorgung.

Mit dem von Ihnen angesprochenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2006 (B 4 RA 22/05 R) wurde über die Anwendung von Rentenabschlägen bei einer Rente wegen (voller) Erwerbsminderung auf Zeit entschieden. In der Urteilsbegründung wird insoweit lediglich systemspezifisch argumentiert. Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung können nur unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme in das Versorgungsrecht der Beamten übertragen werden. Das System der Beamtenversorgung ist mit dem System der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch in diesem Punkt nicht vergleichbar, da es eine solche wie dem Urteil zu Grunde liegende Konstellation (Erwerbsminderung auf Zeit) in der Beamtenversorgung nicht gibt.
§ 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BeamtVG besagt ausdrücklich, dass das Ruhegehalt zu vermindern ist, wenn der Beamte vor Ablauf des Monats der Vollendung seines 63. Lebensjahres wegen nicht auf einem Dienstunfall beruhender Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Es bleibt somit für andere (dem Urteil des BSG ähnliche) Auslegungen kein Raum. Versorgungsrechtliche Konsequenzen können aus dem o.g. Urteil des BSG nicht abgeleitet werden. Die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers, über Versorgungsabschläge einen Ausgleich zwischen Dauer und Höhe der Versorgung herbeizuführen, hat zudem höchstrichterliche Bestätigung gefunden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

ich habe heute mit Erstaunen lesen müssen, dass die Kriminalität nichtdeutscher Jugendlicher zurückgegangen sein soll. Das ist sehr erfreulich, auch wenn ich es im tagtäglichen Leben anders empfinde.

Ich würde aber gerne von Ihnen wissen, weshalb in diesen Statistiken lediglich die Unterscheidung deutsch - nichtdeutsch verwendet wird. Wieso wird nicht genauer auf die Abstammung und auch auf die Religion des Täters eingegangen?
Wie viele der "deutschen" straffällig gewordenen Jugendlichen, deren Anzahl ja gestiegen ist, besitzen denn einen sog. Migrationshintergrund? Aber auch eine Unterscheidung deutsch - mit Migrationshintergrund, ist vollkommen unzureichend, da sie wieder nicht klar zeigt, von welchen Bevölkerungsgruppen größtenteils Probleme ausgehen. Wie groß ist der Anteil von muslimischen Tätern? Ich bin mir sicher, dass diese Information die breite Öffentlichkeit sehr interessieren würde, auch wenn die Zahlen sicher unbequem wären. Wenn es in diesen Zahlen keine Besonderheiten hinsichtlich bestimmter Gruppen gäbe, dürfte es doch auch kein Problem darstellen, die Abstammung zu nennen, oder?

Bitte erklären Sie mir und allen anderen Interessierten, wieso die Abstammung in keinen Statistiken ausgewiesen werden.

Vielen Dank,

K.
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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13.06.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

ausweislich der Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007 (PKS 2007) ist die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % auf 490.278 zurückgegangen. Das betrifft alle Altersgruppen. Demgegenüber ist die Zahl der deutschen Tatverdächtigen um 1,4 % auf 1.804.605 gestiegen.
Ursächlich hierfür sind neben Faktoren wie der Novellierung des Asyl- und Flüchtlingsrechts sowie der EU-Osterweiterung im Mai 2004 mit ihren Auswirkungen auf die legalen Einreisemöglichkeiten der Staatsangehörigen der neuen Mitgliedstaaten auch die verstärkten Integrationsbemühungen des Bundes und der Länder.

Die Tatverdächtigenzahlen bei Jugendlichen sind im Vergleich zum Vorjahr um 0,4% auf 277.447 gesunken. Hierbei besaßen 16,6% (46.028) der tatverdächtigen Jugendlichen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen leichten Anstieg des Anteils der nichtdeutschen Jugendlichen um 0,7%.

Wie von Ihnen zutreffend ausgeführt, wird in der PKS des Bundes bisher nur nach deutschen und nach nichtdeutschen Tatverdächtigen unterschieden. Innerhalb der Gruppe der nichtdeutschen Tatverdächtigen wird jedoch die jeweilige Staatsangehörigkeit erfasst und getrennt für die einzelnen Staatsangehörigkeiten in der PKS ausgewiesen. Der Geburtsort oder gar die Religion von Tatverdächtigen wird in der Statistik allerdings nicht erfasst.

Da die Gruppe der deutschen Tatverdächtigen auch Personen umfasst, bei denen ein sogenannter "Migrationshintergrund" besteht, hat eine von der Innenministerkonferenz (IMK) eingesetzte Arbeitsgruppe zur "Jugendgewalt" in ihrem auf der letzten IMK-Sitzung vorgelegten Abschlussbericht die Empfehlung ausgesprochen, künftig auch den Migrationshintergrund in der PKS zu erfassen. Hierfür muss jedoch zunächst eine bundesweit einheitliche Definition zu Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund entwickelt und anschließend regional begrenzt erprobt werden, ob eine derartige PKS-Erfassung auf praktische Probleme stößt. Die hierfür notwendigen Entscheidungen werden derzeit in den zuständigen Gremien vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
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