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Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich danke Ihnen für Ihr kürzlich bekannt gewordenes Votum, dieses Portal betreffend. In der Öffentlichkeit wird viel über Politikverdrossenheit geklagt. Hier ist ein Angebot, der etwas entgegenzusetzen. Bürger wenden sich direkt an Abgeordnete. Und wenn diese dann sachlich antworten, ist ein Stück Transparenz und Vertrauen wirksam geworden. Ihr Wort möge Gehör finden auch bei Ihren Fraktionskollegen Hinze, Fromme, Weiß, Brauksiepe, Schmidt, Hinsken, Böhmer, Schmidbauer.
Bitte lassen Sie mich folgende Fragen an Sie stellen.
1. In der Zeit des kalten Krieges haben zahlreiche DDR-Bürger ihr Land verlassen und sind in die Bundesrepublik gekommen, über Flucht, Ausbürgerung, Ausreiseantrag. Ist es richtig, daß das Innenministerium damals für deren Eingliederung zuständig war?
2. Können Sie bestätigen, daß diese Übersiedler im Rahmen ihrer Eingliederung aufgrund ihrer Qualifikation und den Merkmalen ihrer Tätigkeit in der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik aufgenommen worden sind?
3. Können Sie bestätigen, daß diese Übersiedler, im Kontext des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 gesehen, den Status eines Bürgers der Bundesrepublik und Sozialversicherten der bundesdeutschen Sozialversicherung besitzen?
4. Hat es Bestrebungen gegeben, diesen ehemaligen DDR-Bürgern die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft wieder ab- und die DDR-Staatsbürgerschaft wieder zuzuerkennen, um sie in den Prozeß des Beitritts der DDR mit einbeziehen zu können?
5. Können Sie sich erinnern, ob im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Beitritt der DDR über die in der Bundesrepublik eingegliederten ehemaligen DDR-Übersiedler Beschlüsse gefasst worden sind?
5.1. Wenn ja, welcher Artikel des Einigungsvertrages steht dahinter?
5.2. Wenn nein, womit erklären Sie, daß deren einstige Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik annulliert und eine grundsätzliche Neubewertung ihrer Rentenanwartschaften vorgenommen wurde?
M.f.G., J.