Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
18.09.1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesminister der Finanzen
Wohnort
Gengenbach
Wahlkreis
Offenburg
Ergebnis
47,2%
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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Ich stehe der Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene skeptisch gegenüber, obgleich auch einige Argumente dafür sprechen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
28.10.2009
Von:
Udo

Wird die seit 2009 unter schwarz-rot abgeschaffte einjährige Haltefrist für Aktionäre wieder eingeführt, oder sollen private deutsche Aktionäre, die in ihre Aktien länger als ein Jahr investieren (und Dividendensteuern entrichten) bei Kursgewinnen steuerlich weiterhin exakt wie Sekundenzocker behandelt werden?
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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20.11.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

alle bis zum 31.12.2008 erworbenen Aktien unterliegen der Altregelung. Danach sind Veräußerungsgewinne nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist steuerfrei, vor Ablauf dieser Frist jedoch steuerpflichtig. Alle Aktien, die nach dem 31.12.2008 erworben werden, unterliegen der Neuregelung. Dann werden Gewinne aus der Veräußerung von Aktien - unabhängig von der Haltedauer - pauschal mit einem Steuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Eine Änderung ist derzeit nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Finanzen
31.10.2009
Von:

Die Mehrwertsteuer für Straßenverkauf liegt bei 7%, für Gastronomie innen bei 19%.
Die Produkte kosten aber bei Mc Donalds und Co immer gleich viel. Die Differenz von 12% steckt sich der Betreiber ein. Eisläden, Döner / Bäckereien dto.
In wie weit der Umsatz regulär gebucht wird, ist ausserdem kaum nachzuweisen.
Das soll nach Pressemeldungen ca. 400 Mill Euro / Jahr bringen. Ich halte das Steuerpotential für deutlich höher.
Ist vorgesehen, diese völlig unlogische Regelung zu verbessern?
Beispiel :
alle Läden mit Ausser Haus Verkauf zahlen 19%?
Preisauszeichnungspflicht mit MWST / innen / aussen?
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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20.11.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

Lieferungen von Lebensmitteln unterliegen grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Nach den europarechtlichen Vorgaben sind sonstige Leistungen von dieser Begünstigung ausgeschlossen, auch wenn ein Teil dieser Leistungen in der Abgabe von Lebensmitteln besteht. Eine dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterliegende sonstige Leistung liegt vor, wenn der leistende Unternehmer neben der Abgabe von Lebensmitteln Dienstleistungen erbringt, die sich von denen unterscheiden, die notwendig mit der Vermarktung der Speisen verbunden sind und diese Dienstleistungselemente das Lieferelement qualitativ überwiegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Finanzen
02.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Schäuble !

Ich habe folgende Frage an Sie .
was halten Sie von der Abschaffung der KFZ Steuer wäre auch viel weniger Verwaltungsaufwand.
bzw die Mineralölsteuer diesbezüglich anzuheben ,und die Mehrwertsteuer so zu gestalten das es zwei Sätze gibt 10 bzw 25%.dafür aber alle anderen Steuern auf Salz , Sekt usw.abzuschaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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20.11.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP stellt die Grundlage für die Arbeit der neuen Bundesregierung dar. Eine Abschaffung der Kfz-Steuer bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Energiesteuer ist darin nicht vorgesehen.

Bezüglich der Umsatzsteuer wird aufgrund des Handlungsbedarfes bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen eine Kommission eingesetzt werden, die sich mit dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Die Höhe der Steuersätze von 7 und 19 % soll dabei jedoch nicht geändert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble
Bundesminister der Finanzen
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Frage zum Thema Finanzen
05.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Finanzminister Schäuble,

in den Koalitionsverhandlungen geht/ging es im Wesentlichen um Geld und einen stabilen Haushalt. Soweit Steuererleichterungen für die Masse der Bevölkerung möglich gemacht werden sollen, wird man nicht umhin kommen, über die Abschaffung langjähriger Privilegien nachzudenken.

Stehen die Fragen nach einer Besteuerung aller Brennstoffe (Uran wird als einziger Brennstoff nicht besteuert - entgangene Einnahmen jährlich 1,63 Milliarden €), Besteuerung von Rückstellungen der Atomindustrie, europa-angeglichene Besteuerung bspw. von gemeinnützigen Familienstiftungen auf der Tageordnung?

Warum wird Kindergeld an alle ausgezahlt? Es ist eine soziale Leistung des Staates, die eigentlich nur an Bedürftige geleistet werden sollte.

Es gibt sicher viele weitere Bereiche, in denen Milliarden eingespart (Steuergeschenke) oder generiert werden könnten, ohne dass im Ergebnis die Allgemeinheit belastet wird.

Für eine Rückantwort bin ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
20.11.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die neue Bundesregierung steht für eine Steuerpolitik, die die Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger stärkt. Gleichzeitig brauchen wir eine Steuerpolitik, die für die Unternehmen in Deutschland Rahmenbedingungen schafft, die ihr auch in Zeiten der Globalisierung ihre starke Stellung ermöglicht.

Die Bürger empfinden aber nicht nur die Höhe der Steuer- und Abgabenlast als demotivierend, sondern auch die Kompliziertheit und Unklarheit des deutschen
Steuerrechts. Deshalb hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten, dass Steuern einfach, niedrig und gerecht sein müssen. Ein Punkt dabei ist auch der Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen im Steuerrecht. Die entsprechenden Maßnahmen werden schrittweise in dieser Legislaturperiode umgesetzt.

Zu Ihrer Frage bezüglich des Kindergeldes: Nach der verfassungsrechtlich vorgegebenen Rechtslage muss bei der Besteuerung der Eltern in jeder Einkommenshöhe ein Betrag in Höhe des Existenzminimums ihrer Kinder steuerfrei belassen werden, weil Eltern mit unterhaltsberechtigten Kindern generell finanziell weniger leistungsfähig sind als Personen ohne Kinder mit gleich hohem Einkommen. Dies kann sichergestellt werden durch einen entsprechend hohen Kinderfreibetrag (der das zu versteuernde Einkommen verringert) oder durch Kindergeld. Steuerbelasteten Eltern wird durch das Kindergeld zuviel erhobene Steuer zurück gegeben. Ohne diesen Ausgleich wäre die Besteuerung verfassungswidrig. Soweit das Kindergeld zur Steuerfreistellung in Höhe des Existenzminimums eines Kindes nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familien, und zwar vornehmlich der Familien im unteren Einkommensbereich und mit mehreren Kindern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble
Bundesminister der Finanzen
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Frage zum Thema Finanzen
06.11.2009
Von:
Max

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Milliardenschulden bis in die nächste Generation – doch die Banken, die Verursacher der Finanzkrise, werden weiter nicht zur Kasse gebeten, obwohl sie schon wieder satte Gewinne machen. Noch während des Wahlkampfes versprach Angela Merkel, sich für eine internationale Finanztransaktionssteuer einzusetzen. Eine Mehrwertsteuer auf alle Finanzprodukte, die Jahr für Jahr allein in Deutschland 27 Milliarden Euro in die Staatskassen spülen und Spekulationen bremsen würde. Im Koalitionsvertrag davon kein Wort, auch nicht von einer Börsenumsatzsteuer oder einer Sonderabgabe der Banken. Dabei halten nicht nur die Herbstgutachter der Bundesregierung solche Instrumente für gerecht und schnell durchsetzbar. Auch bei unseren europäischen Nachbarn stehen Steuern für die Finanzindustrie ganz oben auf der Agenda. Dazu die Frage? Werden durch die Milliardenschschulden wiedermal die Arbeitnehmer und Rentner abgezockt, die Verursacher der Bankenkriese und die Börsenzocker lässt man außen vor.

Mit freundlichen Grüßen
Max
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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20.11.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 17. Oktober 2008 im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Stabilisierung der Finanzmärkte und zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Realwirtschaft das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) beschlossen, zudem wurden durch Gesetze vom 7. April und 27. Juli 2009 Ergänzungen dieses Gesetzes vorgenommen.

Ziel ist, das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen und den Geschäftsverkehr zwischen den Finanzinstituten wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Das FMStG sieht dazu verschiedene Maßnahmen vor, die es Finanzinstituten für eine beschränkte Zeit erlauben, ihr Eigenkapital zu stärken bzw. Liquiditätsengpässe zu beheben und die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen. Gleichzeitig sind die Maßnahmen so ausgestaltet, dass daraus resultierende Belastungen für die deutsche Volkswirtschaft und die Steuerzahler auf ein mögliches Minimum reduziert wurden. Das Maßnahmenpaket ist von der EU-Kommission genehmigt worden und steht im Einklang mit den Vereinbarungen auf Ebene der G7-Staaten.

Die Leistungen der öffentlichen Hand an die Banken im Zuge der Finanzmarktstabilisierung sind jedoch nicht umsonst. Das FMStG und die darauf gestützten Maßnahmen sehen für Unternehmen, denen Stabilisierungsmaßnahmen gewährt werden, diverse Verpflichtungen vor, Gegenleistungen oder andere Zahlungen zu erbringen. Beispielsweise ist sowohl für die Bereitstellung eines Rahmens von Garantien durch den SoFFin als auch für deren Inanspruchnahme bei der Begebung von Anleihen durch die Unternehmen eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Wird der SoFFin durch einen Anleiheinhaber aufgrund einer Garantie in Anspruch genommen, hat der SoFFin einen Rückgriffsanspruch gegen das Unternehmen. Bei Rekapitalisierungen ist eine laufende Vergütung in Form einer Gewinnbeteiligung oder Verzinsung für die Bereitstellung des Kapitals durch die öffentliche Hand vorgesehen. Erfolgte die Kapitalüberlassung in Form der Zeichnung oder des Erwerbs von Aktien durch den SoFFin, können diese Aktien wieder veräußert werden. Bei anderen Formen der Rekapitalisierung ist das Kapital nach Beendigung zurückzuzahlen. Insofern trägt die bestehende Gesetzeslage auch dem Anliegen Rechnung, indem die den Unternehmen gewährte Unterstützung rückzahlbar sowie laufend zu vergüten ist.

Auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für eine faire Lastenverteilung ein. Insbesondere geht es dabei auch um die Frage, dass jene, die die Krise verursacht haben, an der finanziellen Bewältigung dieser beteiligt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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