Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)

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Frage zum Thema Finanzen
06.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

als Bundesminister der Finanzen sind Sie gerade dabei den Bürgern Steuergeschenke zu machen, obwohl der Sinn dieser Geschenke eigentlich nur mit den gegebenen Wahlversprechen der FDP begründet werden kann. Jetzt frage ich mich, warum uns Bürgern Steuergeschenke gemacht werden, mit denen die meisten Einwohner dieses Landes nicht viel anfangen können, da sie den Staatshaushalt enorm belasten und folglich die Zukunft der jüngeren Generation, der ich ebenfalls angehöre, mit Ihrer Spendierfreudigkeit gefährden. Deshalb bin ich der Meinung, wenn es schon unbedingt Steuererleichterungen sein müssen, dass Sie die Mehrwertsteuer, die bei Fahrkarten mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln 7 % beträgt, auf 0 % senken sollten, um folglich die Mobilität der Bürger zu fördern und dementsprechend zu erhöhen. Außerdem ließe sich durch diese Maßnahme das hohe Verkehrsaufkommen und die enorme Lärmbelästigung auf den öffentlichen Straßen senken. Sogar die Umwelt könnte von der Umsetzung meines Vorhabens profitieren, da öffentliche Verkehrsmittel nachweislich weniger Emissionen ausstoßen als private Kraftfahrzeuge.

Ist es nicht an der Zeit umzudenken und die "grüne Mobilät" zu fördern? Die enstandenen zusätzlichen Kosten ließen sich vorraussichtlich sogar teilweise durch die steigenden Einnahmen der Deutschen Bahn decken. Der Staat muss meiner Meinung nach auch in der Rezession zu umweltfördernden Maßnahmen greifen, um auch in Zukunft weiterhin ein funktionstüchtiges Ökosystem bieten zu können.

Was halten Sie von meiner Idee eines sinnvollen und zukunftsorientierten Steuergeschenkes? Als Bundesminister der Finanzen ist es schließlich Ihre gute Pflicht auch zukunftsorientiert zu handeln, um möglichst alle Generationen zufrieden zu stellen!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
3Empfehlungen
20.11.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die neue Bundesregierung steht für eine solide Haushalts- und Finanzpolitik. Die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ist nur gegeben, wenn der Weg in den Verschuldungsstaat gestoppt wird. Die Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist vor allem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung eine zentrale Herausforderung der kommenden Legislaturperiode. Dies ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Nur eine durchgreifende Konsolidierungspolitik verschafft dem Staat Spielräume, um zu gestalten und den Bürger zu entlasten. Einen anderen Weg aus der Verschuldung gibt es nicht.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die zu ihrer Bewältigung ergriffenen Maßnahmen haben tiefe Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen. Mit der Überwindung der Krise muss ein strikter Konsolidierungskurs einsetzen. Nur so werden das Vertrauen von Investoren und Konsumenten in die Kontinuität der künftigen Steuer-, Finanz- und Haushaltspolitik gestärkt und damit langfristig die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung gestellt.

Die neue, im Grundgesetz verankerte Schuldenregel trägt der ökonomischen Vernunft und der Verantwortung für nachfolgende Generationen Rechnung. Zugleich bekennen wir uns ausdrücklich zu unserer Verantwortung im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes.

In einer so beispiellosen Wirtschaftskrise, von der keiner weiß, wann sie zu Ende ist, muss der Staat das wenige, was er tun kann, um Wachstum zu fördern, zunächst mit höheren Schulden finanzieren. Zum 1. Januar 2010 wird deshalb ein finanziell begrenztes Sofortmaßnahmenpaket in Kraft treten. Spielräume für darüber hinaus gehende Entlastungen bestehen derzeit nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Finanzen
16.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Schäuble.

Die Aufregung über Herrn Dr. Ramsauers durchaus berechtigten Vorschlag, den "Aufbau West" voranzubringen, ist mir unverständlich, zumal ein Denken in diese Richtung nicht neu ist, wie die nachfolgenden Äußerungen belegen:

"Ich bin optimistisch, dass der Freistaat Sachsen früher oder später zu den Geberländern zählen wird und auch etwas zurückgeben wird. Wir brauchen nur noch ein bisschen."
Barbara Ludwig (SPD), Oberbürgermeisterin in Chemnitz
Quelle: MDR FERNSEHEN, 20.03.2007: "Sanierter Osten, kaputter Westen?" ( www.mdr.de )

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) kann sich für den Fall eines schwarz-gelben Wahlsiegs bei der Bundestagswahl die Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorstellen. ( ... )
Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) begrüßte im Gespräch mit DerWesten Althaus’ Vorschlag als "Schritt in die richtige Richtung". Seine Stadt habe seit dem Jahr 1993 über 500 Millionen gen Osten überwiesen, Geld, das das hoch verschuldete Duisburg selbst dringend benötige und laut Sauerland "über Kredite" aufbringen musste.
Quelle: WAZ – Der Westen v. 14.08.2009 "Althaus stellt Solidaritätszuschlag zur Disposition" ( www.derwesten.de )

Der Sprecher der hochverschuldeten Stadt Oberhausen, Rainer Suhr, sieht denn auch dringenden Handlungsbedarf: "Von den 230 Millionen Euro, die Oberhausen für den Aufbau Ost bisher gab, ist jeder Cent über Kredit finanziert. Wir bezahlen so Projekte im Osten, die uns die Kommunalaufsicht hier angesichts unserer Verschuldung nie genehmigen würde.”
Quelle: WAZ – Der Westen v. 15.08.2009 "Das Revier stöhnt über den Aufbau Ost" ( www.derwesten.de )

Was ist Ihre Meinung hierzu?

Für eine Antwort sowie Ihr Verständnis bedanke ich mich bestens im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
bisher keineEmpfehlungen
09.02.2010
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen angesprochenen Aspekte fallen nur zum Teil in meine Zuständigkeit als Bundesfinanzminister. Für Fragen bzgl. der Verteilung von Finanzmitteln und der Bedarfsanalyse können Sie sich gern an das Bundesinnenministerium wenden.

In den angeführten Zitaten wird auf den Solidaritätszuschlag Bezug genommen, der eine Ergänzungsabgabe im Sinne des Artikels 106 Absatz 1 Nummer 6 Grundgesetz darstellt und als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben wird. Der zurzeit bestehende unbefristete Solidaritätszuschlag wurde durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 (Bundesgesetzblatt Teil I 93 S. 944) mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1995 an eingeführt. Das Gesetz dient der Anpassung von Staat und Wirtschaft an die veränderten Bedingungen und Aufgaben nach der Herstellung der Deutschen Einheit. Dabei wurde zur Finanzierung der Vollendung der deutschen Einheit ein solidarisches finanzielles Opfer aller Bevölkerungsgruppen unausweichlich. Unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit erschien hierzu ein mittelfristig zu überprüfender Steuerzuschlag als richtiger Lösungsweg, da damit alle Steuerpflichtigen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit belastet werden (Bundestags-Drucksache 12/4401).

Zur Finanzierung des Gesamtvolumens der seitens des Bundes in vorher nicht gekannten Dimensionen unternommenen Aufbauanstrengungen hat der Solidaritätszuschlag zu keinem Zeitpunkt auch nur annähernd ausgereicht. Die Finanzlage des Bundes ist weiterhin - nicht zuletzt infolge der immer noch bestehenden Vereinigungslasten - angespannt, so dass auf die Finanzmittel aus dem Solidaritätszuschlag nicht verzichtet werden kann.

Damit ist die Zukunft des Solidaritätszuschlags politisch zwar eng mit den durch den Bund zu tragenden Sonderlasten der Wiedervereinigung verknüpft, auch wenn die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag nur einen Bruchteil der Gesamtbelastung ausmachen. Das Aufkommen dient rechtlich allerdings ebenso wie das Aufkommen anderer Steuern nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung der Finanzierung aller Bundesausgaben. Eine normierte Zweckbindung der Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zu bestimmten Haushaltspositionen wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig, da das Recht des Parlaments beschränkt würde, über die Verwendung der Staatseinnahmen bei der jährlichen Aufstellung des Bundeshaushalts zu entscheiden.

Gleichwohl ist der Solidaritätszuschlag keine Abgabe für die Ewigkeit und muss zu gegebener Zeit auf den Prüfstand gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Finanzen
16.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

ich bin Mitinhaber und Mit-Geschäftsführer an einer GmbH.
Die Wirtschaftskrise hat auch uns einen dramatischen Auftragseinbruch beschert.
Um keine Mitarbeiter entlassen zu müssen, haben wir Geschäftsführer und Mitinhaber unsere Gehälter garnicht oder nur zu einem geringen Umfang ausbezahlt. Dazu wurden ordnungsgemäß Gesellschafterbeschlüsse gefasst.

Die aus dieser Maßnahme gewonnene Flexibilität hat geholfen, dass wir bis heute nur einem einzigen Mitarbeiter kündigen mussten.

Bitte weiterlesen !!!
Von Seiten des Finanzamtes droht uns nun eine Steuernachzahlung, weil dies eine verdeckte Gewinnausschüttung sei! Verstehen Sie das? Wir nicht! Wir verzichten auf Gehalt und sollen dafür bestraft werden.

Dies Nachzahlung kann uns im schlimmsten Fall soviel Liquidität kosten, dass wir die Firma schliessen und ALLE Mitarbeiter entlassen müssen!
Das betrifft ALLE Firmen, bei denen Inhaberschaft und Geschäftsführung in der gleichen Hand liegen und die sich durch Gehaltsverzicht bemühen, ihre Mitarbeiter nicht in die Arbeitslosigkeit zu schicken.

Meine Frage: Was werden Sie konkret und bis wann tun, um diesen Unsinn zu beenden?
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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09.02.2010
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

Sie nehmen Bezug auf die steuerrechtliche Behandlung von Gehältern als verdeckte Gewinnausschüttung, falls diese an Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gezahlt werden. Da ich den genauen Sachverhalt nicht kenne und nach unserer Finanzverfassung die Landesfinanzbehörden für die steuerliche Behandlung von Einzelfällen zuständig sind, kann ich zu Ihrer Frage nur allgemein Stellung nehmen.

Bei der Vereinbarung von Gehaltszahlungen zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter ist zu berücksichtigen, dass es einem Gesellschafter frei steht, für seine Kapitalgesellschaft unentgeltlich oder aber in einem Austauschverhältnis als Geschäftsführer tätig zu werden. Entscheiden sich die Parteien für eine schuldrechtliche Leistungsbeziehung, müssen sie das Vereinbarte auch - regelmäßig über die gesamte Vertragsdauer - tatsächlich durchführen. Ist dies nicht der Fall und wird die Auszahlung eines Gehalts von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation der Kapitalgesellschaft abhängig gemacht, kann dies darauf hindeuten, dass dem Gesellschafter nicht ernsthaft an einer Entgeltlichkeit der Geschäftsführertätigkeit liegt, und er nur in Gewinnjahren ein Gehalt beziehen will. Es läge dann der klassische Fall einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Vereinbarung vor, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt und den Gewinn der Kapitalgesellschaft nicht mindern darf. Diese allgemeinen Grundsätze beruhen u. a. auch auf einer langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Ich habe Verständnis, dass Sie die steuerlichen Folgen in der von Ihnen geschilderten wirtschaftlichen Lage als Härte empfinden. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einräumt, eine Steuer niedriger festzusetzen oder einzelne Besteuerungsgrundlagen unberücksichtigt zu lassen, wenn die Festsetzung bzw. die Erhebung aus sachlichen oder persönlichen Gründen unbillig ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Billigkeitsmaßnahme hat für jeden Einzelfall die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde zu prüfen. Auf diese Weise können Härtefälle vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
17.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

im Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll das Kindergeld um 20,-- EUR pro Kind steigen. Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag erhöht. Hiervon betroffen ist auch das sächliche Existenzminimum des Kindes. Da diese Erhöhung direkte Auswirkungen auf die Höhe des für Kinder zu zahlenden Mindestunterhalts hat (§ 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB), stellt sich für mich als Mitarbeiter eines großen Jugendamtes die Frage, wann mit der Verkündung des Gesetzes gerechnet werden kann? Da für die Jugedämter in Deutschland eine sehr umfangreiche Umstellungsarbeit zu leisten ist, wäre eine Umsetzung rechtzeitig zum 01.01.2010 nur möglich, wenn das Gesetz spätestens Mitte Dezember verkündet würde. Nach den derzeitig vorliegenden Zahlen würde sich der Unterhalt in den 3 Altersstufen um 26/32/39 EUR erhöhen. Ist in diesem Zusammenhang eine Erhöhung des Selbstbehalts für die Unterhaltspflichtuigen im Gespräch?

Gleichzeitig ist im Koaltitionsvertrag eine Erhöhung des Unterhaltsvorschusses auf 14 Jahre angedacht. Ändert sich hier auch die maximale Dauer des Unterhaltsvorschusses (bisher 6 Jahre)?

Was ist in diesem Zusammenhang mit Entbürokratisierung gemeint? Sollen die Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz auch schon zum 01.01.2010 kommen?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
bisher keineEmpfehlungen
20.11.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die Zuständigkeit für das Unterhaltsvorschussgesetz liegt beim Bundesfamilienministerium. Ich möchte Sie daher bitten, sich diesbezüglich dorthin zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Finanzen
20.11.2009
Von:

Ermässigter Steuersatz für Hotelbetriebe.
Gilt das auch für Speisen und Getränke in Gaststätten.
Sind auch Campingplätze als eingeschlossen ?
Gehen Sie davon aus, dass diese Betriebe die Steuerersparnis in vollem
Umfang an die Kunden weitergeben ?
Für wen erwarten Sie Nutzen aus dieser Massnahme ? Für Geschäftskunden ist
es Vorsteuer.
Glauben Sie, dass ein Privatkunde auf eine notwendige Hotelübernachtung
wegen der jetzt gültigen MWSt verzichtet (evtl. g a n z w e n i g e )
Ausnahmen in Grenzregionen.

Danke im Voraus für Ihre Aufklärung.
Gruss

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