Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesminister des Innern
Wohnort
-
Wahlkreis
Offenburg , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
47,2%
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
Da Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dürfte es sprachlich richtig sein, wenn in Ihrem Pass "Deutsch" und nicht "Deutschland" steht. (...)
 
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
16.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

bitte teilen Sie mir mit aus welchem Gründe Sie sich bisher noch nicht am kandidatencheck.de für die bevorstehende Bundestagswahl beteiligt haben.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
17.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

Als Bürger empfinde ich Prävention als Repression. Prävention funktioniert nur, wenn sie verallgemeinert, also präventiv von einer möglichen Straftat ausgeht. Als Bürger fühle ich mich dadurch einem Unvertrauen des Staates ausgesetzt, und das, obwohl selbst bei einem direkten Verdachtsmoment der Leitsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt. Ich vertrete die Auffassung, dass Demokratie nur funktioniert, wenn der Bürger ein Unvertrauen gegen den Staat hat und nicht umgekehrt.
Sie sagen, es muss die Ursache von Übel beseitigt werden und nicht nur das Symptom - das ist immer unterstützenswert. Wie passt dies aber mit dem von Frau von der Leyen inititieren und von Ihnen unterstützen Gesetz gegen Kinderpornographie (oder auch den vorherigen Provider-Verträgen) zusammen, das lediglich die Symptome (verbreitete Kinderporno-Bilder) hinter einem Vorhang versteckt und nicht das eigentliche Problem "Vergewaltigung von Kindern" eindämmt. Erklären Sie mir bitte ihren Gedankengang, wie durch ein KiPo-Stoppschild die Zahl von missbrauchen Kindern zurückgehen soll - dieser Gedankengang erschließt sich mir schon deshalb nicht, da ich der Auffassung bin, dass man triebgesteuerte Täter auf diese Weise keinen Einhalt gebieten kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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24.09.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage gibt mir die Gelegenheit nochmals klarzustellen, dass das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz nicht die bisherigen Bemühungen im Kampf gegen die Kinderpornograpie ersetzen, sondern als weitere Maßnahme ergänzen soll. Die auch bisher schon umfassenden Maßnahmen insbesondere der Strafverfolgung werden mit unverminderter Intensität fortgesetzt werden, wie beachtliche Ermittlungserfolge aus der jüngeren Vergangenheit belegen. Allerdings machten bestimmte Fälle mit Auslandsbezug, bei denen die Beseitigung der Inhalte zwar von deutscher Seite angeregt, jedoch nicht in allen Fällen vom betroffenen Staat umgesetzt wurde, es erforderlich, über flankierende Maßnahmen nachzudenken.

Die Zugangserschwerung wird einen weiteren, wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten. Zunächst wissen wir, dass ein erheblicher Teil der kinderpornographischen Inhalte über kommerzielle Webseiten verbreitet wird. Soweit der Zugriff auf diese Webseiten wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Zugangserschwerungen nicht mehr ohne weiteres möglich sein wird, ist davon auszugehen, dass der mit dem Betrieb einer solchen Webseite zu erzielende Gewinn und damit auch der Anreiz zum Betrieb einer solchen Webseite abnehmen werden. Soweit der Anreiz zum Betrieb solcher auf Gewinnerzielung ausgerichteter Webseiten nachlässt, wird auch die Zahl der Mißbrauchsfälle, die zur Beschaffung immer neuen Bildmaterials stattfinden, sinken.

Hinzu kommt, dass uns Sozialwissenschaftler wie Kriminologen berichtet haben, dass Pädophile in der Regel eine gewisse "Radikalisierungskarriere" durchlaufen, an deren Beginn sie durchaus noch erfolgreich zu erreichen sind und eine weitere "Radikalisierung" verhindert werden kann, soweit nur frühzeitig ein Hinweis auf die Illegalität des Betrachtens kinderpornographischer Darstellungen erfolgt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die im Bereich des Internet fehlende soziale Kontrolle. Der Gang zu einem einschlägigen Kiosk zum Erwerb kinderpornographischer Bilder ist schon wegen der äußeren Umstände mit einem Makel verbunden und damit für den potentiellen Käufer erkennbar gesellschaftlich verpönt. Wer im Internet beispielsweise aus dem heimischen Arbeitszimmer mit einigen Klicks die erwünschten Inhalte betrachten kann, dem ist möglicherweise nicht immer bewusst, dass dieses Verhalten gesellschaftlich verpönt und strafrechtlich relevant ist. Um dies zu ändern, wird statt der ursprünglich aufgerufenen Seite ein "Stopp-Schild" erscheinen. Hiermit erfolgt der unmissverständliche Hinweis, dass das Betrachten des eigentlich aufgerufenen Inhalts strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Außenpolitik
17.09.2009
Von:

Warum unterstützt die CDU bzw. die Bundesregierung das koruppte System Karsai in Afganistan? Werden hier nicht Gelder fehlgeleitet?

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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
17.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

nach dem Zwischenfall in München vor wenigen Tagen, bei dem ein Geschäftsmann von Jugendlichen brutalst zusammengeschlagen wurde und leider seinen schweren Verletzungen erlegen ist, hört man nun aus verschiedenen Parteien, dass die Regierung nun nicht in blinden Aktionismus verfallen sollte und die Jugendschutzgesetze nicht verschärfen sollte.

Wie passt diese Einstellung zum Zwischenfall in Winnenden und Waiblingen, wo kurz nach dem Amoklauf von Tim K. sofort Waffenrechtsverschärfungen von verschiedenen Parteien verlangt wurden?
Im Fall von München, ist man der Meinung, man solle auf die Ermittlungsergebnisse warten, in Fall Winnenden und Waiblingen hat man dies nicht mal in Erwägung gezogen, sondern ohne auch nur die Hintergründe der Tat zu kennen, die Waffengesetze verschärft.

Das schärfste Waffengesetz hilft kein Stück, wenn sich die Täter nicht daran halten, was man vergangenes Wochenende in Usingen im Taunus schmerzlich erfahren musste, als ein Jugendlicher einen anderen Jugendlichen im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Butterflymesser niedergestochen hat. Das Opfer ist an seinen Verletzung auf dem Weg ins Krankenhaus gestorben.
Quelle: www.usinger-anzeiger.de
Butterflymesser gehören, soweit ich weis, zu den verbotenen Gegenständen/Waffen und dürfen nicht geführt werden.

Meine ganz persöhnliche Meinung ist, wenn jemand alt genug ist einen anderen Menschen auf solch brutale Art zu Tode zu prügeln, dann ist er alt genug nach erwachsenem Recht verurteilt zu werden und hat die volle Härte des Gesetzes zu spüren zu bekommen.

Wenn man nun mal überprüfen würde, wieviele Opfer es im Laufe der letzten Jahre wegen solchen gewalttätigen Übergriffen durch Jugendliche gegeben hat, wäre hier nicht auch eine Verschärfung des Jugendstrafrechts angebracht?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
2Empfehlungen
22.09.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

das Ereignis in München hat uns alle zutiefst berührt. Gesellschaft und Politik stellen zu Recht die Frage nach dem "Warum?". Forderungen nach stärkerer Polizeipräsenz im Nahverkehr oder erweiterter Videoüberwachung sind gut begründbar, sie allein lösen aber die Probleme nicht. Auch eine Heraufsetzung der maximal möglichen Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre hat nach meiner Überzeugung keine abschreckende Wirkung auf solche Täter, selbst wenn sie den Strafrahmen kennen. Und was die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren angeht, so ist dies schon heute der gesetzliche Regelfall.

Müssen wir uns nicht vielmehr fragen, wie wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und wie wir verhindern können, dass sich Jugendliche zu brutalen Schlägern und Straftätern entwickeln? Sollten wir uns nicht die Zeit nehmen, um genau anzusehen, was in unserer Gesellschaft los ist? Die Ursachen von Jugendgewalt sind vielschichtig, wie z.B. innerfamiliäre Gewalterfahrungen, Alkohol- und Drogenkonsum, fehlende soziale Bindungen, Ausgrenzungserfahrungen, Defizite in der bildungsmäßigen Integration oder die Nutzung gewalthaltiger Medien. Zur Bekämpfung solcher Ursachen sind alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert, ihrer jeweiligen Verantwortung noch stärker gerecht zu werden und aufmerksam zu sein. Dies ist eine große Herausforderung, für die es keine Patentlösungen gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
18.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

hatte doch Montesquieu bereits im 17. Jh. die Teilung der Staatsgewalten als ein wesentliches Element einer modernen Verfassung heausgestellt, so wundert es mich, dass Sie dies für die Bundesrepublik Deutschland wohl wieder zurückgenommen haben.

Wie anders ist es erklärbar, dass ein Teil der exekutiven Staatsgewalt, also ein Mitglied der Bundesregierung, der Bundesanwaltschaft, die doch zweifelsohne der judikativen Staatsgewalt zuzuordnen ist, untersagt, Akten des Verfassungsschutzes in Sachen Buback-Mord zu verwenden?

Sind dies nicht viel mehr Züge einer absolutistischen Staatsführung die hier zum Tragen kommen?

Das Argument von "höher geordneten Interessen" lässt sich wohl, wenn man Prinzipien aufgibt, dann überall anwenden.

Mit freundlichen Grüßen
(CDU-Mitglied)
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

meine Entscheidung, die Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in den Ermittlungsverfahren wegen des Mordes an dem ehemaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen zwei Begleitern nicht freizugeben, berührt nicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der in Art. 20 Abs. 2 GG normiert ist.

Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller Interessen habe ich mich im Januar vergangenen Jahres dazu entschieden, eine Sperrerklärung abzugeben, die in § 96 Strafprozessordnung (StPO) ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist. Damit habe ich der Forderung der Bundesanwaltschaft widersprochen, alle beim Bundesamt für Verfassungsschutz vorhandenen Quelleninformationen und Auswertungsvermerke in gerichtsverwertbarer Form herauszugeben. Gemäß § 96 StPO darf die Vorlegung und Auslieferung von Akten nicht gefordert werden, wenn dadurch dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile entstehen würden. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der künftigen Aufgaben des Verfassungsschutzes oder eine Gefährdung von Leib und Leben der Quelle droht. Für die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Verfassungsschutzes ist die Einhaltung von Zusagen der Vertraulichkeit bei der Zusammenarbeit mit Quellen von essentieller Bedeutung. Die hier allein maßgebende Frage ist demnach, ob die Vertraulichkeit ausnahmsweise zurückgestellt werden kann. Diese Prüfung steht in keinem Zusammenhang mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung, sondern betrifft ausschließlich die Tätigkeit des Verfassungsschutzes.

Das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz stehen nach wie vor mit der Bundesanwaltschaft in einem konstruktiven Informationsaustausch. So hatte der Verfassungsschutz bereits unmittelbar nach der Erlangung seine Erkenntnisse (Anfang 1982) einzelnen Vertretern der Bundesanwaltschaft zur Verfügung gestellt. Zwar geschah dies schon seinerzeit mit dem Hinweis, dass die entsprechenden Dokumente nicht gerichtsverwertbar seien, doch wurden damit der Bundesanwaltschaft frühzeitig alle Möglichkeiten eröffnet, ihre Aufklärungsanstrengungen in entsprechende Richtungen zu lenken. Auch in dem aktuell diskutierten Fall habe ich der Bundesanwaltschaft die erbetenen Vermerke übermitteln lassen und darüber hinaus angeboten, alle für die laufenden Ermittlungen u.U. relevanten Unterlagen aus dem RAF-Komplex umfassend einzusehen. Falls die Bundesanwaltschaft nach Durchsicht aller Unterlagen bestimmte Dokumente oder Teile davon benennt, die sie für die Durchführung eines Strafverfahrens zu benötigen glaubt, werde ich eine erneute, eingehende Prüfung dieser ausgewählten Unterlagen vornehmen.

Wie Sie sehen, arbeiten mein Ministerium und die Bundesanwaltschaft auch in diesem Fall eng unter strenger Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben zusammen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Ihre Frage an Dr. Wolfgang Schäuble
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