Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesminister des Innern
Wohnort
-
Wahlkreis
Offenburg , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
47,2%
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
Da Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dürfte es sprachlich richtig sein, wenn in Ihrem Pass "Deutsch" und nicht "Deutschland" steht. (...)
 
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
22.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

vielen dank für Ihre schnelle Antwort.

Ihren Ausführungen zufolge, wenn ich Sie richtig verstanden habe, zielen auf die Erforderlickeit ab, die Ursachen für die Gewaltbereitschaft zu ergründen und entsprechend entgegenzutreten.
Das empfinde ich als genau den richtgen Weg, muss aber direkt die Gegenfrage an Sie stellen, wie diese Meinung mit dem Verhalten und der Forderung nach einem schärferen Waffenrecht nach dem Schulamoklauf in Winnenden zusammenpaßt, wo eben nicht auf die Ermittlungsergebnisse der Behörden gewartet wurde und nicht erstmal der Hintergrund der Tat und das Umfeld des Täters hinzugezogen wurde.
Das Waffengesetz wurde in einem reinen Schnellschuss vollkommen überhastet verschärft.

Können Sie mir bitte erklären, warum bei Straftaten wie die in München, die im Laufe der Jahre wesentlich häufiger auftreten als ein Schulamoklauf auftritt, die Gesetze nicht verändert oder verschärft werden, aber sobald es um Sportschützen geht, sofort und überhastet die Gesetzeslage in Frage gestellt und im Eilverfahren die Gesetze verschärft werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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23.09.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

eine übereilte Reaktion des Gesetzgebers auf die Ereignisse in Winnenden hat es nicht gegeben. Unmittelbar nach dem Amoklauf hatte ich angemahnt, zunächst zu prüfen, ob das bereits strenge Waffenrecht erneut überprüft werden müsse. Daher wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Regelungsbedarf feststellte, woraufhin der folgende Gesetzentwurf der Bundesregierung nach intensiver Erörterung in den parlamentarischen Gremien vom Bundestag verabschiedet wurde.

Über Einzelheiten habe ich in diesem Forum wiederholt berichtet und klargestellt, dass Sportschützen oder Jäger keinesfalls unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Sie können gerne auf der Internetseite www.bmi.bund.de weitere Informationen zur Anpassung des Waffenrechts beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
22.09.2009
Von:

Sie schreiben :
Müssen wir uns nicht vielmehr fragen, wie wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und wie wir verhindern können, dass sich Jugendliche zu brutalen Schlägern und Straftätern entwickeln? Sollten wir uns nicht die Zeit nehmen, um genau anzusehen, was in unserer Gesellschaft los ist?

Bei der Waffenrechtsverschärfung waren sie merkwürdigerweise noch anderer Meinung ....

Weshalb haben wir so viele Opfer ? doch nur weil es dem Mündigen Bürger nicht gestattet ist Schußwaffen zu führen in England sind ja nach der Verschärfung die Gewalttaten genauso explodiert . Diese Art von Gewalttätern sind nur auf Opfersuche wenn es bekannt währe das Mündige Bürger Waffen tragen dürften würde das schlagartig aufhören ,Weltweite Beispiele gibt es genug .

In Deutschland gibt es mehr Täter Schutz als opfer Schutz und wer glaubt das es besser wird der Irrt das ist erst der Anfang .

Ich kann den Opern nur zur Klage raten da man Ihnen weder einen Waffenschein zugesteht
noch werden sie vom Staat geschützt .
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

glauben Sie wirklich, dass mit einer Aufrüstung der Bevölkerung mit Schusswaffen ein Rückgang von Gewaltdelikten erreicht werden könnte? In anderen Staaten, in denen das Waffenrecht weniger streng ist oder in denen das Führen von Schusswaffen sogar als Grundrecht verstanden wird, gibt es - entgegen Ihrer Annahme - mehr und nicht weniger Gewaltdelikte.

Unser Waffenrecht legt aus guten Gründen strenge Anforderungen an die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Wenn Sie mehr hierüber erfahren wollen, möchte ich Sie auf meine Beantwortung der Frage von Frau Weihrich ( www.abgeordnetenwatch.de ) und die Internetseite des BMI ( www.bmi.bund.de ) verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
Ergänzung vom 25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

glauben Sie wirklich, dass mit einer Aufrüstung der Bevölkerung mit Schusswaffen ein Rückgang von Gewaltdelikten erreicht werden könnte? In anderen Staaten, in denen das Waffenrecht weniger streng ist oder in denen das Führen von Schusswaffen sogar als Grundrecht verstanden wird, gibt es - entgegen Ihrer Annahme - mehr und nicht weniger Gewaltdelikte.

Unser Waffenrecht legt aus guten Gründen strenge Anforderungen an die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Wenn Sie mehr hierüber erfahren wollen, möchte ich Sie auf meine Beantwortung der Frage von Frau Weihrich ( www.abgeordnetenwatch.de ) und die Internetseite des BMI ( www.bmi.bund.de ) verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
22.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

ich hätte eine Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung:

Seit Anfang 2009 sind die Anbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten jedes Nutzers für eine gewisse Zeit zu speichern. Diese Maßnahme solle der Sicherheit des Landes dienen und ein Schritt gegen den Terrorismus sein. Außerdem haben Sie eine Online-Durchsuchung von Computern in "begründeten Fällen" vorgeschlagen. Könnten Sie Ihr Vorhaben erklären, da ich nicht ganz schlüssig bin, was diese Aussage anbelangt. Bestände nicht eine gewisse Gefahr, dass dieses Recht missbraucht werden könnte?
Außerdem sind für die immensen Mengen an Daten, die für mehrere Jahre gespeichert werden, sehr große Speicherkapazitäten nötig. Die aktuellen Kapazitäten werden bald ausgeschöpft sein und eine Anschaffung neuer wird fällig.
Wäre es nicht sinnvoller, diese Gelder anderweitig zu verwenden.

Zum Beispiel kann das Geld für Integrationsprogramme und Programme gegen Jugendgewalt verwendet werden.
Sie selbst haben in Ihrer letzten Antwort geschrieben:
"Die Ursachen von Jugendgewalt sind vielschichtig, wie z.B. innerfamiliäre Gewalterfahrungen, Alkohol- und Drogenkonsum, fehlende soziale Bindungen, Ausgrenzungserfahrungen, Defizite in der bildungsmäßigen Integration oder die Nutzung gewalthaltiger Medien. Zur Bekämpfung solcher Ursachen sind alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert, ihrer jeweiligen Verantwortung noch stärker gerecht zu werden und aufmerksam zu sein."
Die gesellschaftlichen Kräfte sollten meiner Meinung nach an deer Wurzel bekämpft werden und nicht an den Symptomen.

Wie sehen Sie das?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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23.09.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

eigentlich müssten Sie zum Thema Vorratsdatenspeicherung meine Kabinettskollegin Zypries fragen, die als Bundesjustizministerin für diese Maßnahme zuständig ist. Da Sie jedoch auch auf den Bereich Onlinedurchsuchung eingehen, für den ich - jedenfalls für das Bundeskriminalamt (BKA) - verantwortlich zeichne, möchte ich Ihnen kurz antworten.

Gerade damit es keinen Missbrauch gibt, habe ich umgehend die während der rot-grünen Vorgängerregierung geschaffene Praxis gestoppt, ohne präzise Rechtsgrundlage Onlinedurchsuchungen zu gestatten. Deshalb wurde mit der Änderung des BKA-Gesetzes eine klare gesetzliche Möglichkeit geschaffen, zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus unter bestimmten Voraussetzungen diese technische Überwachungsmöglichkeit vorzusehen. Irgendwelche "begründete Fälle" genügen also nicht - ausschließlich bei Terrorismusverdacht kommt diese Maßnahme überhaupt in Betracht und das nur mit richterlicher Kontrolle.

Ihre Idee zur Umfinanzierung unter Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung sehe ich mit Skepsis. Zunächst werden hier lediglich Verbindungsdaten und keine Gesprächsinhalte vorübergehend gespeichert, so dass die Bereitstellung der Infrastruktur zur Bewältigung dieses Datenvolumens keine unverhältnismäßigen Kosten verursacht. Da die Telekommunikationsunternehmen die Kosten für diese Speicherung tragen müssen, würde sich bei einem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung auch keine neue Finanzierungsquelle für andere wichtige öffentliche Aufgaben erschließen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Finanzpolitik
23.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

mich würden eigentlich nur zwei Sachen interessieren.

1. Der Solidaritätszuschlag wurde für eine Dauer von zwei Jahren z. Zeiten von Helmut Kohl eingeführt. Wann sind diese zwei Jahre endlich um, damit dieser Zuschlag endlich wieder abgeschaft wird??

2. Es hieß seinerzeit, daß die Öko-Steuer mit der CDU (und die damit verbundene Erhöhung der Treibstoffpreise) mit der Union nicht zu machen seien. Es wurde von der Union als nicht vertretbare Belastung der Wirtschaft bezeichnet.
Die CDU hätte nun reichlich Zeit gehabt, diese Steuer wieder zu kippen. Warum tat sie es nicht??????????

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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
23.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble!

Nach dem tragischen Vorfall in der Münchener S-Bahn, wobei ein bedauernswerter Helfer mit Zivilcourage erschlagen wurde, werden nicht nur in den Medien sondern auch in der Poltik Aufrufe zur Zivilcourage laut. Hr. Dominik B., ist bei weitem kein Einzelfall in Bezug auf Einschreiter zugunsten ihrer Mitmenschen, wie der Fall des M. zeigt.

www.abendzeitung.de

Aufrufe zur Zivilcourage gibt es auch auf offiziellen internetseiten der deutschen Polizei. ZB. der "Initiative der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes für mehr Zivilcourage" welche seit längerer Zeit im Internet zu lesen ist und möglicherweise eine der Ursachen für die Motivation und in weiterer Folge den Tod von Dominik Brunner war. Diese Seite könnte die letzte gewesen sein, die Hr. Brunner zuvor nach gelesen hat.

www.aktion-tu-was.de

Es wird unter der Überschrift "ich helfe, ohne mich selbst in gefahr zu bringen - gefahrlos handeln" folgende Situation in den Raum gestellt und hierbei wie folgt aufgerufen:

"Es gibt Situationen, in denen die Täter offensichtlich stärker und zu jeder Art von Gewalt bereit sind. Wegsehen oder weglaufen aber ist keine Lösung: Suchen Sie Mitstreiter und verständigen Sie umgehend die Polizei. Stellen Sie sich zwischen Täter und Opfer und bieten Sie Ihre Hilfe an. Greifen Sie ein ... "

Dies ist genau das was das bedauernswerte Opfer von München getan hat. Es wurde mittlerweile auch von Experten der Polizei bestätigt, dass er "alles richtig gemacht habe".
In diesen Appellen werden Personen mit vollkommen untauglichen und unbrauchbaren Mitteln in Gefahrensituationen gebracht, aus denen sie nicht mehr herauskommen können.

Meine Frage:
Wer haftet im schadenersatzrechtlichen Sinn für diese Aufrufe, welche den Anspruch und den Eindruck erwecken, von Sachverständigen Personen verfasst worden zu sein?
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
3Empfehlungen
01.10.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

das Verbrechen in München-Solln bestürzt uns alle zutiefst. Dominik Brunner, der vier Jugendliche beschützen wollte, hat seine Hilfe mit dem Leben bezahlt. Es wäre aber fatal, wenn aus dieser Gewalttat gegen einen Bürger, der Zivilcourage gezeigt hat, die falschen Schlüsse gezogen würden.

Hinsehen statt Wegschauen muss weiterhin das Gebot sein. Zivilcourage ist auch künftig gefordert - von uns allen. Gefordert ist nicht Heldentum. Oft genügt es schon, das Handy zu benutzen und Hilfe zu holen oder andere um Unterstützung zu bitten. Schon heute schreiten Menschen immer wieder couragiert und beherzt in brenzligen Situationen ein. Damit verhindern sie Schlimmeres oder tragen entscheidend dazu bei, eine Tat aufzuklären. Ihnen gebührt mein ganzer Respekt.

Das Ziel der von Ihnen angesprochenen Kampagnen ist es, innerhalb der Bevölkerung den Gedanken der Solidarität und des Helfens zu fördern, ohne dass sich die Bürger dabei selbst in Gefahr bringen. Die Kampagnen zielen aber auch darauf ab, das Zeugenverhalten zu fördern. Ohne ihre Mithilfe wäre die polizeiliche Aufklärung von Straftaten oft kaum möglich, denn gerade Delikte der Straßenkriminalität wie Raub, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Diebstahl ereignen sich häufig unter den Augen der Öffentlichkeit.

An dieser Stelle will ich aber auch betonen, dass jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet ist, in Gefahrensituationen einzugreifen. So stellt § 323c des deutschen Strafgesetzbuches die Verletzung dieser Hilfspflicht bei Unglücksfällen oder allgemeiner Gefahr unter Strafe. Wer als Nothelfer anderen beisteht und dabei selbst zu Schaden kommt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem wurde durch das Opferentschädigungsgesetz eine spezielle soziale Absicherung für Opfer von Gewalttaten geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble
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Ihre Frage an Dr. Wolfgang Schäuble
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