Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)

Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesminister des Innern
Wohnort
-
Wahlkreis
Offenburg , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
47,2%
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
(...) Die Bekämpfung des Rechtsextremismus auf internationaler Ebene zu verbessern und noch effektiver zu gestalten, ist mir ein wichtiges Anliegen. Deutschland wird sich daher auch weiterhin in den zuständigen internationalen Gremien für eine effiziente Verfolgung rassistischer Propaganda im Internet einsetzen. (...)
 
weitere Profile auf abgeordnetenwatch.de
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Dr. Wolfgang Schäuble hat bisher noch nicht am Kandidaten-Check teilgenommen.
Fragen an Dr. Wolfgang Schäuble
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Bildung und Kultur
11.09.2009
Von:
And

Wie stehen Sie zum Thema Personalschlüssel in Kindertagesstätten?
Das würde mich besonders im Hinblick auf die Forderungen des Orientierungsplans "Bildung für Kinder" interessieren.

Vielen Dank

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
13.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Sie waren bei der Formulierung des Einigungsvertrages 1990 maßgeblich mitbeteiligt. Die letzte Regierung der DDR wollte unbedingt, dass eine Entschädigungsregelung für die Opfer/Widerständler in der DDR in das Vetragswerk aufgenommen wird, hatte diese auch entsprechend formuliert. In Blitzesschnelle ist dieser Entschädigungspassus aus dem Vertragsentwurf gestrichen worden.

Ich habe mit meiner Familie 5 1/2 Jahre auf die Ausreise gewartet, dabei litten wir schwer. Meine Frau und ich bekamen Berufsverbot, unsere Tochter durfte nicht studieren. Über die Schäden an Leib und Selee will ich nicht reden, die sind zum Teil irreparabel.

Aber: Durch das Berufsverbot hatten meine Frau und ich Gehaltseinbußen in Höhe von 120.000 Mark-Ost. Als wir ausreisten, durften wir nichts an Möbeln und Gerätschaften mitnehmen, wir kamen in der Bundesrepublik als verarmte Schlucker an. Um solche Härten auszugleichen, die es vorher auch schon gab, installierte man das Fremdrentengesetz. Ich habe zwei Fragen:

1. Finden Sie es gerecht, dass Opfern/Widerständlern der DDR 1991, ohne sie zu informieren, die ihnen per Gesetz zugesicherte Berentung nach dem Fremdrentengesetz versagt wurde, während denen, die die DDR in den Ruin trieben, Menschen hinmordeten und die Freiheit mit Füßen traten, großzügigst in den Genuss der Sonderversorgungssysteme des SED-Staates gelangen?

2. Sehen Sie heute ein, dass das damalige Streichen des Passus aus dem Einigungsvertrag - großzügige Entschädigung der Opfer/Widerständler in der DDR - ein Fehler an denen war, die ihre Gesundheit, ihr berufliches Fortkommen und z.T. ihr Leben einsetzten, um ihren Traum von einem selbstbestimmten Leben in Freiheit zu verwirklichen?

Mit freundlichen Grüßen

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 3 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
15.09.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble !

Als Mitglied des Flüchtlingsrat Krefeld verfolge ich seit längerem die Auswirkung der Bleiberechtsregelung auf die Betroffenen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist läuft die Regelung zum Ende des Jahres aus. Ursprünglich war mit dieser Regelung die Hoffnung verbunden vielen Flüchtlingen, die z.Zt. mehr als 10 Jahre mit ihren Kindern in Deutschland leben, eine Lebensperspektive zu geben. Viele der Betroffenen- darunter viele hier geborene Kinder werden aber wieder ab dem 31.12.2009 in den für sie hoffnungslosen Duldungsstatus zurückfallen. Ich möchte Sie bitten, mir darzulegen, welche Einschätzung Sie zur meiner Meinung nach sich anbahnenden humanitären Katastrophe haben und welche Initiativen Sie persönlich zu ergreifen gedenken.

Insbesondere ist es für meine Wahlentscheidung wichtig zu erfahren, welche Gesetzesänderung Sie in Ihrer Funktion zur Beendigung dieses untragbaren Zustandes auf den Weg bringen wollen.

Mit freundl. Gruß

Lioba -

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
15.09.2009
Von:
von

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble

Als Mitglied des Flüchtlingsrat Krefeld verfolge ich seit längerem die Auswirkung der Bleiberechtsregelung auf die Betroffenen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist läuft die Regelung zum Ende des Jahres aus. Ursprünglich war mit dieser Regelung die Hoffnung verbunden vielen Flüchtlingen, die z.Zt. mehr als 10 Jahre mit ihren Kindern in Deutschland leben, eine Lebensperspektive zu geben. viele der Betroffenen- darunter viele hier geborene Kinder werden aber wieder ab dem 31.12.2009 in die für sie hoffnungslosen Duldungsstatus zurückfallen. Ich möchte Sie bitten, mir darzulegen, welche Einschätzung Sie zur sich meiner Meinung nach anbahnenden humanitären Katastrophe zu ergreifen gedenken. Insbesondere ist es für meine Wahlentscheidung wichtig zu erfahren, welche Gesetzesänderung Sie in ihrer Funktion zur Beendigung dieses untragbaren Zustandes auf den Weg bringen wollen.

Mit freundl. Gruß
von

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
16.09.2009
Von:

Sehr geehrte Herr Dr. Schäuble,

als derzeitiger Innenminister und Vorgesetzter des CEO des Bundes interessieren mich ihre Pläne für eine Wiederwahl.

Oberste Bundesbehörden setzen meist Software ein, welche nur der Hersteller selbst wieder verbessern darf. Damit ist es anderen Unternehmen nicht möglich tiefgreifende Dienstleistungen für diese Software anzubieten. D.h. die Behörde kann nur einmal am Anfang zwischen mehreren Anbietern wählen und ist danach in einem Dienstleistungsmonopol. Des Weiteren muss einem Wechsel auf andere Lösungen unter anderem durch proprietäre Formate mit hohen Kosten gerechnet werden. Freie Software erlaubt es anderen Unternehmen die Software zu verbessern und dadurch in Konkurrenz zu dem Hersteller zu tretten. Werden Sie etwas gegen das oben genannte Dienstleistungsmonopol machen? Und wenn ja, welche Maßnahmen sehen Sie hier? In welcher Weise planen Sie, Freie Software zu nutzen, um dieses Dienstleistungsmonopol aufzubrechen?

Wie stehen Sie dazu, dass viele Unternehmen und Behörden Software einsetzen, von welcher sie keinerlei Quellcode haben und daher nicht verlässlich prüfen können wie diese genau funktioniert? Haben Sie vor, das BSI weiter zu stärken, um deutschen Unternehmen besser gegen Industriespionage zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
5Empfehlungen
21.09.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

das Bundesministerim des Innern (BMI) hat als "Verwaltungsministerium" auch die Koordinierung der Informationstechnik der Bundesverwaltung zur Aufgabe. Um dieser anspruchsvollen Aufgabe besser gerecht zu werden, wurden in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen getroffen. So wurde beispielsweise ein IT-Rat der Bundesregierung geschaffen, in dem alle Ressorts vertreten sind. Dieser IT-Rat hat das Ziel, eine effizientere und leistungsfähigere IT auf Bundesebene zu gestalten. Ihm steht der Staatssekretär im Innenministerium Dr. Beus als Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik ( www.cio.bund.de ) vor.

Den Bedarf an Software decken die Behörden nach den Vorgaben des Vergaberechts. Dies bedeutet, dass die Beschaffungen in der Regel im Rahmen einer Ausschreibung erfolgt. Hierbei können sich sowohl herstellergebundene und lizenzkostenpflichtige - also proprietäre - Produkte als auch auf freier Software (oder auch Open Source Software = OSS) basierende Produkte beteiligen. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes muss dann objektiv anhand der geforderten Leistungsmerkmale und dem dafür kalkulierten Preis erfolgen. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit solcher Angebote sind auch langfristige Faktoren zu betrachten, wie die von Ihnen beschriebene zukünftige Anpassbarkeit oder Ablösung einer Software.

Das Phänomen eines "Dienstleistungsmonopols", also die entstehende Abhängigkeit von einem Hersteller und seiner Produktstrategie, kann tatsächlich beim Einkauf eines proprietären Produktes entstehen. Sie ist dann zwangsläufige Folge einer entsprechenden Vergabeentscheidung und muss deshalb auch vorab bedacht werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei vielen verbreiteten Software-Produkten eine Vielzahl von zertifizierten Partnerunternehmen existiert, welche in einem vom Hersteller vorgegebenen Rahmen Dienstleistungen für diese Software erbringen können.

Seit dem Aufkommen von freier Software bietet sich jedoch eine Alternative zur proprietären Software am Markt. Wie Sie zurecht feststellen, reduziert sich bei OSS das Risiko der Herstellerabhängigkeit oder der Entstehung von "Dienstleistungsmonopolen". Darüber hinaus besitzt freie Software eine Reihe weiterer Vorteile, wie z.B. die Erhöhung der Sicherheit von IT durch Überprüfbarkeit des Quellcodes der Software oder die große Innovationskraft durch unbeschränkte Beteiligungsmöglichkeit für jedermann bei der Entwicklung der Software.

Mein Ministerium unterstützt daher den Einsatz von OSS als gleichberechtigte Alternative in der Verwaltung seit vielen Jahren. Diese Unterstützung erfolgt vor allem durch praktische Hilfestellungen für die Behörden: . regelmäßige Herausgabe des Migrationsleitfadens (Kompendium der OSS-Alternativen; siehe www.cio.bund.de/mlf) . Auf- und Ausbau eines Kompetenzzentrums für OSS für die Bundesverwaltung (siehe www.bva.bund.de/cc-oss) . Förderung von OSS-Projekten im Geschäftsbereich des BMI (siehe Projektliste im CC-OSS)

Ferner bemüht sich das BMI mit Hilfe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auch für eine höchstmögliche Sicherheit proprietärer Standardprodukte. Ein wichtiges Instrument in diesem Zusammenhang ist zunächst die Evaluierung solcher Produkte beim BSI im Rahmen einer Sicherheits-Zertifizierung nach dem Common Criteria Abkommen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 5 des BSI-Gesetzes). Zum anderen steht das BSI angesichts seiner großen Akzeptanz in der Branche mit einer Vielzahl von Herstellern kommerzieller Standardprodukte in einem regelmäßigen fachlichen Austausch über mögliche Sicherheitsrisiken und Möglichkeiten zur Abhilfe. Im vergangenen Jahr bedankte sich z.B. die Fa. Microsoft öffentlich bei BSI und der Fraunhofer SIT für die Aufdeckung einer gravierenden Schwachstelle in einem Standardprodukt.

Diese Bemühungen setzt das BMI auch auf politischer Ebene fort. Ein Beispiel hierfür ist der im Jahr 2006 unter meiner Schirmherrschaft gegründete Verein Deutschland sicher im Netz e.V., dem auch namhafte Software-Hersteller beigetreten sind. IT-Bedrohungen bleiben indes eine komplexe Herausforderung, der wir allein mit industriepolitischen Maßnahmen nicht beikommen können. Vielmehr kommt es darauf an, dass alle Beteiligten Ihren Teil beitragen. Als Nutzer empfehle ich Ihnen daher unbedingt, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen auf Ihrem Computer umzusetzen. Anleitung und weiterführende Hinweise hierzu bieten etwa im Internet die Seiten des BSI-für-Bürger ( www.bsi-fuer-buerger.de ) oder des Bürger-CERT, welches sicherheitsrelevante Informationen auch für den Unternehmensbereich vorhält ( www.buerger-cert.de ).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Wolfgang Schäuble
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.